Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln

ShortId
19.3382
Id
20193382
Updated
10.04.2024 16:37
Language
de
Title
Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln
AdditionalIndexing
2841;34;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Druck seitens der Wirtschaft, aber auch der Gesellschaft, den Versandhandel von Arzneimitteln zu liberalisieren, hat in den letzten Monaten zugenommen. Dies zeigt sich auch darin, dass zunehmend bei ausländischen Plattformen mit oft zweifelhafter Kompetenz Produkte aus unsicheren oder gar illegalen Quellen bestellt werden, deren Qualität in keiner Art den hiesigen Anforderungen genügt.</p><p>Andererseits sind die bestehenden gesetzlichen Einschränkungen des Versandhandels mit Arzneimitteln der Abgabekategorie C/D (Selbstmedikation) gesundheitspolizeilich gut begründet. Sie sollen sicherstellen, dass Abgabekompetenz und Beratung auch beim Bezug über den Versandhandel analog zur Abgabe durch den stationären Fachhandel gewährleistet sind. Der Gesetzgeber hat diese Anforderungen im Rahmen der Revision des HMG bestätigt. Dass trotzdem kurz nach Inkraftsetzung des revidierten HMG in den Kommissionen und im Parlament Vorstösse eingereicht worden sind, welche in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der postulierten Thematik stehen, zeigt, wie wichtig eine gesamtheitliche Betrachtung und koordiniertes Vorgehen sind.</p><p>Das Postulat beauftragt den Bundesrat, eine vertiefte Betrachtung dieser Situation vorzunehmen (Gesamtschau). Dabei sollen Fragen zu den Auswirkungen des Versandhandels auf den stationären Fachhandel (Apotheken und Drogerien), auf die Versorgung der Bevölkerung sowie auf die Patientensicherheit, die Beratungsqualität und die direkten und indirekten Kosten für das Gesundheitswesen berücksichtigt werden. Ebenfalls soll daraus hervorgehen, ob für den Versandhandel mit Arzneimitteln aus Sicht des Bundesrates zukünftig generell neue Parameter definiert werden müssten (keine Inländerbenachteiligung und gleich lange Spiesse für alle zugelassenen Marktteilnehmenden).</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, abzuklären und Bericht darüber zu erstatten, inwiefern und unter welchen Bedingungen Artikel 27 HMG und/oder andere Bestimmungen geändert werden können, um den Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu ermöglichen, ohne dabei die Behandlungssicherheit und Qualität im Vergleich mit der Abgabe durch den stationären Fachhandel zu beeinträchtigen.</p>
  • Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Druck seitens der Wirtschaft, aber auch der Gesellschaft, den Versandhandel von Arzneimitteln zu liberalisieren, hat in den letzten Monaten zugenommen. Dies zeigt sich auch darin, dass zunehmend bei ausländischen Plattformen mit oft zweifelhafter Kompetenz Produkte aus unsicheren oder gar illegalen Quellen bestellt werden, deren Qualität in keiner Art den hiesigen Anforderungen genügt.</p><p>Andererseits sind die bestehenden gesetzlichen Einschränkungen des Versandhandels mit Arzneimitteln der Abgabekategorie C/D (Selbstmedikation) gesundheitspolizeilich gut begründet. Sie sollen sicherstellen, dass Abgabekompetenz und Beratung auch beim Bezug über den Versandhandel analog zur Abgabe durch den stationären Fachhandel gewährleistet sind. Der Gesetzgeber hat diese Anforderungen im Rahmen der Revision des HMG bestätigt. Dass trotzdem kurz nach Inkraftsetzung des revidierten HMG in den Kommissionen und im Parlament Vorstösse eingereicht worden sind, welche in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der postulierten Thematik stehen, zeigt, wie wichtig eine gesamtheitliche Betrachtung und koordiniertes Vorgehen sind.</p><p>Das Postulat beauftragt den Bundesrat, eine vertiefte Betrachtung dieser Situation vorzunehmen (Gesamtschau). Dabei sollen Fragen zu den Auswirkungen des Versandhandels auf den stationären Fachhandel (Apotheken und Drogerien), auf die Versorgung der Bevölkerung sowie auf die Patientensicherheit, die Beratungsqualität und die direkten und indirekten Kosten für das Gesundheitswesen berücksichtigt werden. Ebenfalls soll daraus hervorgehen, ob für den Versandhandel mit Arzneimitteln aus Sicht des Bundesrates zukünftig generell neue Parameter definiert werden müssten (keine Inländerbenachteiligung und gleich lange Spiesse für alle zugelassenen Marktteilnehmenden).</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, abzuklären und Bericht darüber zu erstatten, inwiefern und unter welchen Bedingungen Artikel 27 HMG und/oder andere Bestimmungen geändert werden können, um den Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu ermöglichen, ohne dabei die Behandlungssicherheit und Qualität im Vergleich mit der Abgabe durch den stationären Fachhandel zu beeinträchtigen.</p>
    • Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln

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