Wann nimmt der Bundesrat die Einschleppung von Tuberkulose durch Asylbewerber endlich ernst?

ShortId
19.3383
Id
20193383
Updated
28.07.2023 02:51
Language
de
Title
Wann nimmt der Bundesrat die Einschleppung von Tuberkulose durch Asylbewerber endlich ernst?
AdditionalIndexing
2811;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Seit 2018 werden Resettlement-Missionen des Staatssekretariats für Migration (SEM) in Libanon und Jordanien von einem erfahrenen Arzt begleitet. Dieser untersucht die zur Aufnahme vorgeschlagenen Personen, stellt eine Diagnose und gibt eine Behandlungsempfehlung ab. Aufgrund der Untersuchungen vor Ort sind dem SEM gesundheitliche Probleme von Resettlement-Flüchtlingen schon vor deren Einreise in die Schweiz bekannt.</p><p>2. Im Rahmen der Sicherstellung der Erkennung, Behandlung und Verhütung von übertragbaren Krankheiten sowie des Zugangs zur Gesundheitsversorgung werden Asylsuchende bei Verdacht auf das Vorliegen einer übertragbaren Krankheit unverzüglich der notwendigen medizinischen Versorgung zugeführt. Allen Asylsuchenden wird zudem eine standardisierte Tuberkulose-Risikoabklärung angeboten. Asylsuchende mit erhöhtem Risiko werden an die Zentrumsärztin oder den Zentrumsarzt für weiterführende Untersuchungen überwiesen. Diese können bei Bedarf Gesuchstellende an Spezialisten überweisen oder die Tuberkulose-Hotline für medizinische Fachpersonen der Lungenliga beiziehen. </p><p>3. Verdacht auf bakteriologisch aktive Tuberkulose besteht, wenn bestimmte Symptome wie langanhaltender Husten mit Auswurf bestehen. Nach Anamneseerhebung und körperlicher Untersuchung wird, sofern eine entsprechende Infrastruktur vorhanden ist, eine Thorax-Röntgenaufnahme angefertigt. Falls diese den Verdacht erhärtet, wird der Auswurf mikrobiologisch auf Tuberkelbakterien untersucht. Dieses Vorgehen erlaubt mit hoher Wahrscheinlichkeit, eine Lungentuberkulose auszuschliessen und unnötige Massnahmen (z. B. Isolation) zu vermeiden. Nur eine unbehandelte Lungentuberkulose mit Nachweis von Mykobakterien im Auswurf gilt als infektiös.</p><p>4. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Ansteckung durch Tuberkulose durch eine an Lungentuberkulose erkrankte Person innerhalb von acht Stunden erfolgen kann, und zwar unabhängig vom Immunzustand der exponierten Person. Nur eine Minderheit der infizierten Personen entwickelt jedoch eine Lungentuberkulose. Das vom Bundesamt für Gesundheit und vom SEM herausgegebene Handbuch zur Verhütung und zum Ausbruchsmanagement von übertragbaren Krankheiten in den Asylzentren stellt eine wirkungsvolle Grundlage für das Vorgehen bei Tuberkulose-Verdachtsfällen dar, insbesondere um die Übertragung zu vermeiden.</p><p>5. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Resistenzen gegenüber zwei der wirksamsten und am häufigsten verwendeten Antibiotika für die Behandlung von Tuberkulose (Isoniazid und Rifampicin) weltweit zunehmen und die Therapie damit komplizierter wird. In der Schweiz liegt der Anteil der multiresistenten Isolate jedoch unter 5 Prozent, und eine schnelle Diagnose und adäquate Behandlung dieser Sonderform sind gewährleistet.</p><p>6. Die Empfehlungen zur Verhütung und zum Ausbruchsmanagement von übertragbaren Krankheiten in den Asylzentren regeln die diagnostische Abklärung und die Umgebungsuntersuchung. </p><p>Die Kosten der epidemiologischen Untersuchungen werden vom jeweiligen Kanton im Rahmen seines Auftrags zum Schutz der öffentlichen Gesundheit getragen. Die Kosten der Behandlung schwanken je nach Tuberkuloseform, d. h. Behandlungsdauer, patientenspezifischen Faktoren sowie Resistenz des Erregers. In einer Studie aus dem Jahr 2003 betrug der geschätzte Medianwert 52 600 Franken für die Behandlung einer multiresistenten Tuberkulose und 8839 Franken für die Behandlung einer nichtmultiresistenten Tuberkulose.</p><p>7. Es gibt keinen Test, der die Infektionsfreiheit von Asylsuchenden bestätigen könnte. Daher gilt es, Personen mit ansteckenden Krankheiten innert kürzester Frist zu identifizieren, um die Übertragung von Infektionskrankheiten auf die Bevölkerung zu verhindern. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass nicht alle Fälle von Lungentuberkulose bei der Einreise entdeckt werden. Unser Gesundheitssystem ist jedoch imstande, die individuelle und öffentliche Gesundheit auch bei späterem Auftreten einer aktiven Tuberkulose-Erkrankung zeitnah und wirksam zu schützen.</p><p>Bezüglich der Übertragung von Tuberkulose von Asylsuchenden auf die Schweizer Bevölkerung zeigt eine Studie aus dem Jahr 2012, dass dies nur in seltenen Fällen passiert. </p><p>8. In der Schweiz wird seit 1948 bei ausländischen Arbeitnehmenden nach Tuberkulose gesucht, und seit den 1970er Jahren werden Tuberkulose-Früherkennungsmassnahmen für Asylsuchende bei der Einreise vorgenommen. Die jeweils gültigen rechtlichen Grundlagen als auch die darauf aufbauenden Vorgehensweisen wurden dabei jeweils den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und der epidemiologischen Situation angepasst sowie nach Kostengesichtspunkten optimiert. Trotz verschiedener Vorgehensweise ist die Zielsetzung dieser Massnahmen seit Jahrzehnten unverändert und besteht darin, Tuberkulosefälle frühestmöglich zu diagnostizieren und eine Behandlung sowie Massnahmen zur Umgebungsabklärung einzuleiten, um Übertragung auf Dritte zu vermeiden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die völlig ungenügende und oberflächliche Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 18.4266 ist in Anbetracht der Gefahren für die Menschen in der Schweiz durch das Einschleppen von Tuberkulose nicht akzeptierbar.</p><p>Es ist bekannt, dass viele Asylbewerber aus den Lagern in Nordafrika und dem Mittleren Osten durch Unter- oder Fehlernährung an einer Abwehrstörung leiden und dadurch für Infektionskrankheiten, besonders Tuberkulose, viel anfälliger sind und erkranken.</p><p>1. Wo, durch wen und wie werden die medizinischen Untersuchungen der Asylbewerber ausserhalb der Schweiz in separater Isolation durchgeführt?</p><p>2. Welche Ärzte führen nach Schweizer Standards medizinische Untersuchungen der Asylbewerber inklusive Blutlabor und Röntgenbild zum Ausschluss einer Tuberkulose durch?</p><p>3. Wie kann vor Ort, in Nordafrika oder dem Mittleren Osten, in der Isolation in wenigen Tagen zwischen einer aktiven oder inaktiven (latenten) Tuberkulose unterschieden werden?</p><p>4. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass in einem geschlossenen Raum unter abwehrschwachen Asylbewerbern die Ansteckung durch Tuberkulose in acht Stunden erfolgen kann?</p><p>5. Ist ihm bewusst, dass laut "Ärzte ohne Grenzen" die Medikamente gegen Tuberkulose wegen zunehmender Resistenz immer wirkungsloser sind?</p><p>6. Kennt er bei Asylbewerbern mit aktiver Tuberkulose in der Schweiz die sofortigen epidemiologischen und medizinischen Schritte und deren Kosten der Langzeitbehandlung?</p><p>7. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass ein Infektionsschutz der Menschen in der Schweiz nur durch eine kontrollierte Aufnahme über die Schweizer Grenze von infektionsfreien Asylbewerbern gegeben ist?</p><p>8. Warum wurden die Massnahmen in den gestellten Fragen nicht in den früheren Jahren durchgeführt und überwacht, damit es nicht zu importierten Tuberkulosefällen durch Asylbewerber gekommen wäre?</p>
  • Wann nimmt der Bundesrat die Einschleppung von Tuberkulose durch Asylbewerber endlich ernst?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Seit 2018 werden Resettlement-Missionen des Staatssekretariats für Migration (SEM) in Libanon und Jordanien von einem erfahrenen Arzt begleitet. Dieser untersucht die zur Aufnahme vorgeschlagenen Personen, stellt eine Diagnose und gibt eine Behandlungsempfehlung ab. Aufgrund der Untersuchungen vor Ort sind dem SEM gesundheitliche Probleme von Resettlement-Flüchtlingen schon vor deren Einreise in die Schweiz bekannt.</p><p>2. Im Rahmen der Sicherstellung der Erkennung, Behandlung und Verhütung von übertragbaren Krankheiten sowie des Zugangs zur Gesundheitsversorgung werden Asylsuchende bei Verdacht auf das Vorliegen einer übertragbaren Krankheit unverzüglich der notwendigen medizinischen Versorgung zugeführt. Allen Asylsuchenden wird zudem eine standardisierte Tuberkulose-Risikoabklärung angeboten. Asylsuchende mit erhöhtem Risiko werden an die Zentrumsärztin oder den Zentrumsarzt für weiterführende Untersuchungen überwiesen. Diese können bei Bedarf Gesuchstellende an Spezialisten überweisen oder die Tuberkulose-Hotline für medizinische Fachpersonen der Lungenliga beiziehen. </p><p>3. Verdacht auf bakteriologisch aktive Tuberkulose besteht, wenn bestimmte Symptome wie langanhaltender Husten mit Auswurf bestehen. Nach Anamneseerhebung und körperlicher Untersuchung wird, sofern eine entsprechende Infrastruktur vorhanden ist, eine Thorax-Röntgenaufnahme angefertigt. Falls diese den Verdacht erhärtet, wird der Auswurf mikrobiologisch auf Tuberkelbakterien untersucht. Dieses Vorgehen erlaubt mit hoher Wahrscheinlichkeit, eine Lungentuberkulose auszuschliessen und unnötige Massnahmen (z. B. Isolation) zu vermeiden. Nur eine unbehandelte Lungentuberkulose mit Nachweis von Mykobakterien im Auswurf gilt als infektiös.</p><p>4. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Ansteckung durch Tuberkulose durch eine an Lungentuberkulose erkrankte Person innerhalb von acht Stunden erfolgen kann, und zwar unabhängig vom Immunzustand der exponierten Person. Nur eine Minderheit der infizierten Personen entwickelt jedoch eine Lungentuberkulose. Das vom Bundesamt für Gesundheit und vom SEM herausgegebene Handbuch zur Verhütung und zum Ausbruchsmanagement von übertragbaren Krankheiten in den Asylzentren stellt eine wirkungsvolle Grundlage für das Vorgehen bei Tuberkulose-Verdachtsfällen dar, insbesondere um die Übertragung zu vermeiden.</p><p>5. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Resistenzen gegenüber zwei der wirksamsten und am häufigsten verwendeten Antibiotika für die Behandlung von Tuberkulose (Isoniazid und Rifampicin) weltweit zunehmen und die Therapie damit komplizierter wird. In der Schweiz liegt der Anteil der multiresistenten Isolate jedoch unter 5 Prozent, und eine schnelle Diagnose und adäquate Behandlung dieser Sonderform sind gewährleistet.</p><p>6. Die Empfehlungen zur Verhütung und zum Ausbruchsmanagement von übertragbaren Krankheiten in den Asylzentren regeln die diagnostische Abklärung und die Umgebungsuntersuchung. </p><p>Die Kosten der epidemiologischen Untersuchungen werden vom jeweiligen Kanton im Rahmen seines Auftrags zum Schutz der öffentlichen Gesundheit getragen. Die Kosten der Behandlung schwanken je nach Tuberkuloseform, d. h. Behandlungsdauer, patientenspezifischen Faktoren sowie Resistenz des Erregers. In einer Studie aus dem Jahr 2003 betrug der geschätzte Medianwert 52 600 Franken für die Behandlung einer multiresistenten Tuberkulose und 8839 Franken für die Behandlung einer nichtmultiresistenten Tuberkulose.</p><p>7. Es gibt keinen Test, der die Infektionsfreiheit von Asylsuchenden bestätigen könnte. Daher gilt es, Personen mit ansteckenden Krankheiten innert kürzester Frist zu identifizieren, um die Übertragung von Infektionskrankheiten auf die Bevölkerung zu verhindern. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass nicht alle Fälle von Lungentuberkulose bei der Einreise entdeckt werden. Unser Gesundheitssystem ist jedoch imstande, die individuelle und öffentliche Gesundheit auch bei späterem Auftreten einer aktiven Tuberkulose-Erkrankung zeitnah und wirksam zu schützen.</p><p>Bezüglich der Übertragung von Tuberkulose von Asylsuchenden auf die Schweizer Bevölkerung zeigt eine Studie aus dem Jahr 2012, dass dies nur in seltenen Fällen passiert. </p><p>8. In der Schweiz wird seit 1948 bei ausländischen Arbeitnehmenden nach Tuberkulose gesucht, und seit den 1970er Jahren werden Tuberkulose-Früherkennungsmassnahmen für Asylsuchende bei der Einreise vorgenommen. Die jeweils gültigen rechtlichen Grundlagen als auch die darauf aufbauenden Vorgehensweisen wurden dabei jeweils den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und der epidemiologischen Situation angepasst sowie nach Kostengesichtspunkten optimiert. Trotz verschiedener Vorgehensweise ist die Zielsetzung dieser Massnahmen seit Jahrzehnten unverändert und besteht darin, Tuberkulosefälle frühestmöglich zu diagnostizieren und eine Behandlung sowie Massnahmen zur Umgebungsabklärung einzuleiten, um Übertragung auf Dritte zu vermeiden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die völlig ungenügende und oberflächliche Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 18.4266 ist in Anbetracht der Gefahren für die Menschen in der Schweiz durch das Einschleppen von Tuberkulose nicht akzeptierbar.</p><p>Es ist bekannt, dass viele Asylbewerber aus den Lagern in Nordafrika und dem Mittleren Osten durch Unter- oder Fehlernährung an einer Abwehrstörung leiden und dadurch für Infektionskrankheiten, besonders Tuberkulose, viel anfälliger sind und erkranken.</p><p>1. Wo, durch wen und wie werden die medizinischen Untersuchungen der Asylbewerber ausserhalb der Schweiz in separater Isolation durchgeführt?</p><p>2. Welche Ärzte führen nach Schweizer Standards medizinische Untersuchungen der Asylbewerber inklusive Blutlabor und Röntgenbild zum Ausschluss einer Tuberkulose durch?</p><p>3. Wie kann vor Ort, in Nordafrika oder dem Mittleren Osten, in der Isolation in wenigen Tagen zwischen einer aktiven oder inaktiven (latenten) Tuberkulose unterschieden werden?</p><p>4. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass in einem geschlossenen Raum unter abwehrschwachen Asylbewerbern die Ansteckung durch Tuberkulose in acht Stunden erfolgen kann?</p><p>5. Ist ihm bewusst, dass laut "Ärzte ohne Grenzen" die Medikamente gegen Tuberkulose wegen zunehmender Resistenz immer wirkungsloser sind?</p><p>6. Kennt er bei Asylbewerbern mit aktiver Tuberkulose in der Schweiz die sofortigen epidemiologischen und medizinischen Schritte und deren Kosten der Langzeitbehandlung?</p><p>7. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass ein Infektionsschutz der Menschen in der Schweiz nur durch eine kontrollierte Aufnahme über die Schweizer Grenze von infektionsfreien Asylbewerbern gegeben ist?</p><p>8. Warum wurden die Massnahmen in den gestellten Fragen nicht in den früheren Jahren durchgeführt und überwacht, damit es nicht zu importierten Tuberkulosefällen durch Asylbewerber gekommen wäre?</p>
    • Wann nimmt der Bundesrat die Einschleppung von Tuberkulose durch Asylbewerber endlich ernst?

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