Wie wird das Klima-Sektorziel der Land- und Ernährungswirtschaft zur Erreichung des Pariser Klimaabkommens konkret umgesetzt?

ShortId
19.3385
Id
20193385
Updated
10.04.2024 16:34
Language
de
Title
Wie wird das Klima-Sektorziel der Land- und Ernährungswirtschaft zur Erreichung des Pariser Klimaabkommens konkret umgesetzt?
AdditionalIndexing
52;55;08;24;2841;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit dem neuen CO2-Gesetz (17.071) in Aussicht gestellt, in die Agrarpolitik ab 2022 (AP 22 plus) ein Sektorziel für die Landwirtschaft aufzunehmen und Massnahmen zu definieren. Davon ist in der Vernehmlassung zur AP 22 plus allerdings wenig zu erkennen. Der Bundesrat schlägt für den Sektor Landwirtschaft einen inländischen Reduktionsbeitrag von 20 bis 25 Prozent für das Jahr 2030 gegenüber dem Basisjahr 1990 vor. Dies entspricht 0,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, die mit zusätzlichen Massnahmen zu erreichen sind. Unklar ist jedoch, mit welchen Massnahmen er in der AP 22 plus konkret dieses Ziel erreichen will. Zudem besteht seit 2011 die Klimastrategie Landwirtschaft des Bundesamtes für Landwirtschaft, deren Resultate überprüft werden sollten.</p><p>Der Bundesrat ist gebeten aufzuzeigen, wie er das Sektorziel Land- und Ernährungswirtschaft erreichen will. Die Europäische Union sieht für die künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) obligatorische und freiwillige Umwelt- und Klimaschutzmassnahmen vor, und Direktzahlungen werden an höhere Umwelt- und Klimaschutzanforderungen geknüpft. Etwas Gleichwertiges fehlt im aktuellen Entwurf der AP 22 plus.</p><p>In der Schweiz ist somit im Bereich Landwirtschaft beim Klimaschutz zu wenig Ehrgeiz zu erkennen, obwohl sich hier Chancen für die Bauernfamilien ergeben. Ansätze wie zum Beispiel die von Frankreich initiierte Initiative "4 pour 1000" erlauben den Rollenwechsel: Anstatt Verursacherin und Leidtragende der Klimakrise zu sein, kann die Landwirtschaft mit der Anreicherung von Kohlendioxid (Humusbildung) im Boden einen Beitrag zur Lösung leisten.</p><p>Weitere wichtige Massnahmen in der Wertschöpfungskette der Land- und Ernährungswirtschaft betreffen die beheizten Treibhäuser, die Flugtransporte von Lebensmitteln, die enorme Lebensmittelverschwendung und nicht zuletzt die Klimarelevanz unseres Konsums, sei es durch Importe oder den hohen Anteil an tierischen Lebensmitteln.</p><p>Die Landwirtschaft ist im Bereich der Energiewende auch ein wichtiger Akteur, einerseits mit Energiesparmassnahmen (z. B. mit Projekten von Agro Clean Tech) und andererseits mit der Produktion erneuerbarer Energien. Hier soll der Bund geeignete Rahmenbedingungen schaffen.</p>
  • <p>Im Dezember 2015 hat die internationale Gemeinschaft das Übereinkommen von Paris verabschiedet, welches an die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls anknüpft. Eine Zielsetzung des Übereinkommens ist die Beschränkung der globalen Erwärmung auf unter 2 Grad Celsius, wobei ein maximaler Anstieg von 1,5 Grad Celsius gegenüber vorindustriellem Niveau angestrebt werden soll. </p><p>In seiner Botschaft vom Dezember 2017 zur Totalrevision des CO2-Gesetzes legt der Bundesrat dar, wie die Verpflichtungen auf nationaler Ebene bis 2030 konkretisiert werden sollen. Neu soll auch die Landwirtschaft in die Schweizer Klimapolitik einbezogen werden.</p><p>Der Bundesrat schlägt für den Sektor Landwirtschaft einen inländischen Reduktionsbeitrag von 20 bis 25 Prozent für das Jahr 2030 gegenüber dem Basisjahr 1990 vor. Die Erreichung dieses Ziels soll durch entsprechende Massnahmen in der Landwirtschaftsgesetzgebung gewährleistet werden.</p><p>Der Bundesrat sieht vor, im Rahmen der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen diese Zielvorgabe erreicht werden könnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten darzulegen, mit welchen konkreten Massnahmen die Land- und Ernährungswirtschaft ihr Klima-Sektorziel zur Erreichung des Pariser Klimaabkommens umsetzen kann.</p>
  • Wie wird das Klima-Sektorziel der Land- und Ernährungswirtschaft zur Erreichung des Pariser Klimaabkommens konkret umgesetzt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit dem neuen CO2-Gesetz (17.071) in Aussicht gestellt, in die Agrarpolitik ab 2022 (AP 22 plus) ein Sektorziel für die Landwirtschaft aufzunehmen und Massnahmen zu definieren. Davon ist in der Vernehmlassung zur AP 22 plus allerdings wenig zu erkennen. Der Bundesrat schlägt für den Sektor Landwirtschaft einen inländischen Reduktionsbeitrag von 20 bis 25 Prozent für das Jahr 2030 gegenüber dem Basisjahr 1990 vor. Dies entspricht 0,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, die mit zusätzlichen Massnahmen zu erreichen sind. Unklar ist jedoch, mit welchen Massnahmen er in der AP 22 plus konkret dieses Ziel erreichen will. Zudem besteht seit 2011 die Klimastrategie Landwirtschaft des Bundesamtes für Landwirtschaft, deren Resultate überprüft werden sollten.</p><p>Der Bundesrat ist gebeten aufzuzeigen, wie er das Sektorziel Land- und Ernährungswirtschaft erreichen will. Die Europäische Union sieht für die künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) obligatorische und freiwillige Umwelt- und Klimaschutzmassnahmen vor, und Direktzahlungen werden an höhere Umwelt- und Klimaschutzanforderungen geknüpft. Etwas Gleichwertiges fehlt im aktuellen Entwurf der AP 22 plus.</p><p>In der Schweiz ist somit im Bereich Landwirtschaft beim Klimaschutz zu wenig Ehrgeiz zu erkennen, obwohl sich hier Chancen für die Bauernfamilien ergeben. Ansätze wie zum Beispiel die von Frankreich initiierte Initiative "4 pour 1000" erlauben den Rollenwechsel: Anstatt Verursacherin und Leidtragende der Klimakrise zu sein, kann die Landwirtschaft mit der Anreicherung von Kohlendioxid (Humusbildung) im Boden einen Beitrag zur Lösung leisten.</p><p>Weitere wichtige Massnahmen in der Wertschöpfungskette der Land- und Ernährungswirtschaft betreffen die beheizten Treibhäuser, die Flugtransporte von Lebensmitteln, die enorme Lebensmittelverschwendung und nicht zuletzt die Klimarelevanz unseres Konsums, sei es durch Importe oder den hohen Anteil an tierischen Lebensmitteln.</p><p>Die Landwirtschaft ist im Bereich der Energiewende auch ein wichtiger Akteur, einerseits mit Energiesparmassnahmen (z. B. mit Projekten von Agro Clean Tech) und andererseits mit der Produktion erneuerbarer Energien. Hier soll der Bund geeignete Rahmenbedingungen schaffen.</p>
    • <p>Im Dezember 2015 hat die internationale Gemeinschaft das Übereinkommen von Paris verabschiedet, welches an die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls anknüpft. Eine Zielsetzung des Übereinkommens ist die Beschränkung der globalen Erwärmung auf unter 2 Grad Celsius, wobei ein maximaler Anstieg von 1,5 Grad Celsius gegenüber vorindustriellem Niveau angestrebt werden soll. </p><p>In seiner Botschaft vom Dezember 2017 zur Totalrevision des CO2-Gesetzes legt der Bundesrat dar, wie die Verpflichtungen auf nationaler Ebene bis 2030 konkretisiert werden sollen. Neu soll auch die Landwirtschaft in die Schweizer Klimapolitik einbezogen werden.</p><p>Der Bundesrat schlägt für den Sektor Landwirtschaft einen inländischen Reduktionsbeitrag von 20 bis 25 Prozent für das Jahr 2030 gegenüber dem Basisjahr 1990 vor. Die Erreichung dieses Ziels soll durch entsprechende Massnahmen in der Landwirtschaftsgesetzgebung gewährleistet werden.</p><p>Der Bundesrat sieht vor, im Rahmen der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen diese Zielvorgabe erreicht werden könnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten darzulegen, mit welchen konkreten Massnahmen die Land- und Ernährungswirtschaft ihr Klima-Sektorziel zur Erreichung des Pariser Klimaabkommens umsetzen kann.</p>
    • Wie wird das Klima-Sektorziel der Land- und Ernährungswirtschaft zur Erreichung des Pariser Klimaabkommens konkret umgesetzt?

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