Steigende Asylkosten

ShortId
19.3387
Id
20193387
Updated
28.07.2023 02:50
Language
de
Title
Steigende Asylkosten
AdditionalIndexing
2811;24;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ein Hauptziel der neuen Asylgesetzreform war, dass man Rahmenbedingungen für schnelle und transparente Verfahren schaffen und Kosten im Griff haben wollte. Damit wurden die Kompetenzen des Bundes gestärkt. Aber anscheinend wurden vor allem existierende Strukturen weiter ausgebaut, und die Kosten auf allen Ebenen steigen unaufhörlich. Die Asylpolitik wird zunehmend zu einem massiven Kostentreiber.</p>
  • <p>1. Das pauschale Abgeltungssystem des Bundes für die Erstattung der Sozialhilfekosten für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge wurde am 1. Januar 2008 eingeführt. Damals wie heute betrug die Höhe der Pauschalen pro Person und Tag rund 50 Franken bzw. 1500 Franken pro Monat. Der jährliche Auszahlungsbetrag ist abhängig vom Gesamtbestand der Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich sowie von der entsprechenden Erwerbsquote. Seit 2008 hat sich der finanzrelevante Gesamtbestand verdreifacht. Dies ist einerseits auf die hohen Asylgesuchszahlen in den Jahren 2015 und 2016 zurückzuführen. Andererseits ist der Anteil an Personen mit rechtlich begründeten Schutzansprüchen angestiegen, was zur Folge hatte, dass sich die Schutzquote ab 2014 gegenüber den Vorjahren beinahe verdoppelt hat. Die vom Bund ausgerichteten Globalpauschalen stiegen daher von 363 Millionen Franken im Jahre 2008 auf 1,14 Milliarden Franken im Jahre 2018 an. Ein Rückgang der Asylgesuche kann grundsätzlich erst mit einer zeitlichen Verzögerung von 5 bzw. 7 Jahren, wenn die Abgeltungen des Bundes an die Kantone enden, zu einer finanziellen Entlastung des Bundes führen.</p><p>2./3. Am 1. März 2019 ist die Änderung des Asylgesetzes (AsylG, SR 142.31, Neustrukturierung des Asylbereichs) in Kraft getreten. Im Voranschlag 2019 wurden aufgrund von Annahmen erste Einsparungen aufgrund der Beschleunigung der Asylverfahren berücksichtigt (rund 46 Millionen Franken durch Reduktion der Verwaltungskosten bzw. Differenzierung der Nothilfepauschale nach Entscheidkategorien sowie weitere rund 43 Millionen Franken im Bereich der Globalpauschalen). Zurzeit wird zudem ein Monitoring aufgebaut, mit welchem betriebswirtschaftliche Kennzahlen inklusive Einsparungen analysiert werden. Der Monitoringbericht 2019 wird Ende 2020 vorliegen.</p><p>4./5. Sämtliche Pauschalen für die Beratung und Rechtsvertretung in den Bundesasylzentren wurden in öffentlichen Ausschreibungsverfahren nach den gesetzlichen Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens festgelegt. Die Pauschalen werden pro asylsuchende Person ausgerichtet und decken sämtliche Kosten des Leistungserbringers ab. Der Pauschalbetrag von 1361 Franken wurde gestützt auf den Zuschlag vom 6. November 2013 für den Testbetrieb Zürich und damit lediglich für die Wahrnehmung der Beratung und Rechtsvertretung in einem Zentrum des Bundes ausgerichtet. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens zur Umsetzung der beschleunigten Asylverfahren hingegen ging es um den Rechtsschutz in Asylregionen mit jeweils mehreren Zentren des Bundes. Diese Kosten weichen aufgrund der spezifischen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen voneinander ab. So gibt es etwa in der Asylregion Tessin und Zentralschweiz zwei Amtssprachen und eine dezentralere Struktur als in anderen Asylregionen. Für jede Asylregion wurde das jeweils wirtschaftlichste Angebot gewählt.</p><p>6. Aufgrund der instabilen politischen Lage rund um Europa und der höheren Zahl an Asylgesuchen sind auch die sicherheitspolitischen Herausforderungen gestiegen, was sich zuständigkeitshalber bei Fedpol und dem Nachrichtendienst des Bundes ausgewirkt hat. Eine direkte Kausalität zur Asylpolitik der Schweiz besteht jedoch nicht.</p><p>Betreffend zusätzliche Kosten in anderen Bereichen verweisen wir auf die Antwort des Bundesrates zur Interpellation Amstutz 18.3912, "Wann kommen endlich alle Asylkosten auf den Tisch?".</p><p>7. Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen finden in der Schweiz teilweise lange Zeit keine nachhaltige Erwerbstätigkeit und sind deshalb von der Sozialhilfe abhängig. Bund und Kantone haben daher im April 2018 im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz eine zielgerichtete Verbesserung der Integrationsförderung beschlossen. Diese baut auf der bisherigen Integrationsförderung durch die kantonalen Integrationsprogramme auf. Die Erhöhung der Integrationspauschale von 6000 auf 18 000 Franken wurde für die Verstärkung der Arbeitsmarktfähigkeit beschlossen. Bund und Kantone haben dazu konkrete und messbare Wirkungsziele vereinbart.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, Stellung zu den hohen Asylkosten zu nehmen. Insbesondere soll er folgende Fragen beantworten:</p><p>1. Innert zehn Jahren haben sich die Ausgaben verdoppelt, obwohl die Asylanträge zurückgegangen sind. Wie werden diese Zahlen gerechtfertigt?</p><p>2. Die aktuellen Mehrkosten im Asylprozess werden meist damit gerechtfertigt, dass sie mittelfristig die Asylkosten senken können. Das wurde schon allzu oft versprochen und hat bis anhin selten funktioniert. Wie erklärt er diesen Zusammenhang?</p><p>3. Wo wurden alles Einsparungen im Asylwesen vorgenommen? Gibt es eine Übersicht?</p><p>4. Die Rechtsberatungen im Asylwesen sollten pauschal 1361 Franken kosten. Recherchen der "NZZ am Sonntag" ergaben, dass die Pauschalen nun zwischen 1717 und 2218 Franken zu Buche schlagen. Warum diese massive Zunahme?</p><p>5. Wurde vor der Abstimmung über die Asylgesetzreform absichtlich und politisch motiviert mit tiefen Kosten für die Gratisanwälte für Asylsuchende operiert?</p><p>6. Gibt es, ausgelöst durch die aktuelle Asylpolitik, weitere Bereiche beim Bund, wo direkt und indirekt Kosten gestiegen sind oder Personal eingestellt werden musste? Zum Beispiel beim Nachrichtendienst, beim Fedpol, bei den Gerichten oder im Gesundheits- und Sozialbereich?</p><p>7. Wurde bisher falsch integriert, wenn für die Integration ab 2019 die Pauschalen von 6000 Franken auf 18 000 Franken ansteigen?</p>
  • Steigende Asylkosten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ein Hauptziel der neuen Asylgesetzreform war, dass man Rahmenbedingungen für schnelle und transparente Verfahren schaffen und Kosten im Griff haben wollte. Damit wurden die Kompetenzen des Bundes gestärkt. Aber anscheinend wurden vor allem existierende Strukturen weiter ausgebaut, und die Kosten auf allen Ebenen steigen unaufhörlich. Die Asylpolitik wird zunehmend zu einem massiven Kostentreiber.</p>
    • <p>1. Das pauschale Abgeltungssystem des Bundes für die Erstattung der Sozialhilfekosten für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge wurde am 1. Januar 2008 eingeführt. Damals wie heute betrug die Höhe der Pauschalen pro Person und Tag rund 50 Franken bzw. 1500 Franken pro Monat. Der jährliche Auszahlungsbetrag ist abhängig vom Gesamtbestand der Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich sowie von der entsprechenden Erwerbsquote. Seit 2008 hat sich der finanzrelevante Gesamtbestand verdreifacht. Dies ist einerseits auf die hohen Asylgesuchszahlen in den Jahren 2015 und 2016 zurückzuführen. Andererseits ist der Anteil an Personen mit rechtlich begründeten Schutzansprüchen angestiegen, was zur Folge hatte, dass sich die Schutzquote ab 2014 gegenüber den Vorjahren beinahe verdoppelt hat. Die vom Bund ausgerichteten Globalpauschalen stiegen daher von 363 Millionen Franken im Jahre 2008 auf 1,14 Milliarden Franken im Jahre 2018 an. Ein Rückgang der Asylgesuche kann grundsätzlich erst mit einer zeitlichen Verzögerung von 5 bzw. 7 Jahren, wenn die Abgeltungen des Bundes an die Kantone enden, zu einer finanziellen Entlastung des Bundes führen.</p><p>2./3. Am 1. März 2019 ist die Änderung des Asylgesetzes (AsylG, SR 142.31, Neustrukturierung des Asylbereichs) in Kraft getreten. Im Voranschlag 2019 wurden aufgrund von Annahmen erste Einsparungen aufgrund der Beschleunigung der Asylverfahren berücksichtigt (rund 46 Millionen Franken durch Reduktion der Verwaltungskosten bzw. Differenzierung der Nothilfepauschale nach Entscheidkategorien sowie weitere rund 43 Millionen Franken im Bereich der Globalpauschalen). Zurzeit wird zudem ein Monitoring aufgebaut, mit welchem betriebswirtschaftliche Kennzahlen inklusive Einsparungen analysiert werden. Der Monitoringbericht 2019 wird Ende 2020 vorliegen.</p><p>4./5. Sämtliche Pauschalen für die Beratung und Rechtsvertretung in den Bundesasylzentren wurden in öffentlichen Ausschreibungsverfahren nach den gesetzlichen Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens festgelegt. Die Pauschalen werden pro asylsuchende Person ausgerichtet und decken sämtliche Kosten des Leistungserbringers ab. Der Pauschalbetrag von 1361 Franken wurde gestützt auf den Zuschlag vom 6. November 2013 für den Testbetrieb Zürich und damit lediglich für die Wahrnehmung der Beratung und Rechtsvertretung in einem Zentrum des Bundes ausgerichtet. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens zur Umsetzung der beschleunigten Asylverfahren hingegen ging es um den Rechtsschutz in Asylregionen mit jeweils mehreren Zentren des Bundes. Diese Kosten weichen aufgrund der spezifischen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen voneinander ab. So gibt es etwa in der Asylregion Tessin und Zentralschweiz zwei Amtssprachen und eine dezentralere Struktur als in anderen Asylregionen. Für jede Asylregion wurde das jeweils wirtschaftlichste Angebot gewählt.</p><p>6. Aufgrund der instabilen politischen Lage rund um Europa und der höheren Zahl an Asylgesuchen sind auch die sicherheitspolitischen Herausforderungen gestiegen, was sich zuständigkeitshalber bei Fedpol und dem Nachrichtendienst des Bundes ausgewirkt hat. Eine direkte Kausalität zur Asylpolitik der Schweiz besteht jedoch nicht.</p><p>Betreffend zusätzliche Kosten in anderen Bereichen verweisen wir auf die Antwort des Bundesrates zur Interpellation Amstutz 18.3912, "Wann kommen endlich alle Asylkosten auf den Tisch?".</p><p>7. Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen finden in der Schweiz teilweise lange Zeit keine nachhaltige Erwerbstätigkeit und sind deshalb von der Sozialhilfe abhängig. Bund und Kantone haben daher im April 2018 im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz eine zielgerichtete Verbesserung der Integrationsförderung beschlossen. Diese baut auf der bisherigen Integrationsförderung durch die kantonalen Integrationsprogramme auf. Die Erhöhung der Integrationspauschale von 6000 auf 18 000 Franken wurde für die Verstärkung der Arbeitsmarktfähigkeit beschlossen. Bund und Kantone haben dazu konkrete und messbare Wirkungsziele vereinbart.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, Stellung zu den hohen Asylkosten zu nehmen. Insbesondere soll er folgende Fragen beantworten:</p><p>1. Innert zehn Jahren haben sich die Ausgaben verdoppelt, obwohl die Asylanträge zurückgegangen sind. Wie werden diese Zahlen gerechtfertigt?</p><p>2. Die aktuellen Mehrkosten im Asylprozess werden meist damit gerechtfertigt, dass sie mittelfristig die Asylkosten senken können. Das wurde schon allzu oft versprochen und hat bis anhin selten funktioniert. Wie erklärt er diesen Zusammenhang?</p><p>3. Wo wurden alles Einsparungen im Asylwesen vorgenommen? Gibt es eine Übersicht?</p><p>4. Die Rechtsberatungen im Asylwesen sollten pauschal 1361 Franken kosten. Recherchen der "NZZ am Sonntag" ergaben, dass die Pauschalen nun zwischen 1717 und 2218 Franken zu Buche schlagen. Warum diese massive Zunahme?</p><p>5. Wurde vor der Abstimmung über die Asylgesetzreform absichtlich und politisch motiviert mit tiefen Kosten für die Gratisanwälte für Asylsuchende operiert?</p><p>6. Gibt es, ausgelöst durch die aktuelle Asylpolitik, weitere Bereiche beim Bund, wo direkt und indirekt Kosten gestiegen sind oder Personal eingestellt werden musste? Zum Beispiel beim Nachrichtendienst, beim Fedpol, bei den Gerichten oder im Gesundheits- und Sozialbereich?</p><p>7. Wurde bisher falsch integriert, wenn für die Integration ab 2019 die Pauschalen von 6000 Franken auf 18 000 Franken ansteigen?</p>
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