Gegen missbräuchliche Baueinsprachen

ShortId
19.3388
Id
20193388
Updated
28.07.2023 02:51
Language
de
Title
Gegen missbräuchliche Baueinsprachen
AdditionalIndexing
1211;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Baurecht ist klar definiert, wie gebaut werden darf. Das eigentliche Grundstück, der örtliche Zonenplan, ein allfälliger Gestaltungsplan und die Bauordnung sind die rechtlichen Eckpfeiler, die man kennen muss, wenn man eine erfolgreiche Baubewilligung erhalten will. Darum werden diese rechtlichen Voraussetzungen vom Bauherrn mit viel Aufwand und der nötigen Sorgfalt berücksichtigt. Denn Unachtsamkeit kann teuer und zu zeitlichen Verzögerungen führen. Die rechtlichen Vorgaben und das Verfahren scheinen in der Theorie zu funktionieren. Schon länger kann aber festgestellt werden, dass diese klaren Bauregelungen mit dem Einspracherecht ausgehöhlt werden. Es scheint, dass Einsprachen heute auch missbräuchlich eingereicht werden. Eigeninteressen der Nachbarn und das vorsätzliche Schädigen des Bauherrn stehen dabei nicht selten im Mittelpunkt. In den Medien ist sogar zu lesen, dass Einsprachen mit Erpressungsabsichten gemacht werden. Bauvorhaben sind damit unverhältnismässig vom Goodwill der Nachbarn abhängig, auch dann, wenn die geltenden Baugesetze eingehalten werden. Hier wird ein Rechtsinstrument klar missbraucht. Es braucht daher klarere gesetzliche Grundlagen, wie man gegen den Missbrauch von Einsprachen vorgehen kann. Wenn Bauherren mit Erpressungen, mutwilligem Hinauszögern von Bauvorhaben (obwohl die Baueingaben baurechtlich in Ordnung sind), aber auch teuren Verfahrenskosten in die Knie gezwungen werden, dann sind die gesetzlichen Vorgaben zu wenig eindeutig. Es darf keine Schlupflöcher geben, die solche Praktiken zulassen. Die Motion fordert eine Änderung im Einspracherecht bei Bauvorhaben. Als konkrete Massnahme könnte dienen, wenn die prozessierende Person die Prozesskosten und die Verzögerungsschäden tragen müsste oder zumindest einen Teil davon. Das würde die richtigen Anreize setzen. Damit wir weiter als Land mit hoher Rechtssicherheit wahrgenommen werden, müssen wir hier dringend handeln. Wir brauchen transparente Prozesse und klare rechtliche Instrumente, die vor schädigenden und teuren Prozessen und Verzögerungen abschrecken.</p>
  • <p>Wo Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte in Verfahren geltend machen können, lässt sich ein allfälliger Missbrauch dieser Rechte nicht völlig ausschliessen. Die Rechtsordnung soll solche Rechtsmissbräuche jedoch nach Möglichkeit zu verhindern versuchen.</p><p>Die Beschleunigung von Bewilligungsverfahren ist und war sowohl auf Bundesebene als auch in den Kantonen immer wieder Gegenstand von Gesetzgebungsvorhaben. Das Machbare scheint in diesem Sinn getan zu sein. Auch aus der Motion ergeben sich keine Anhaltspunkte für erfolgversprechende neue Massnahmen auf Bundesebene.</p><p>Nachbarn, die eine Baubewilligung mit Beschwerde erfolglos anfechten, haben schon heute Verfahrenskosten zu tragen und die obsiegende Partei zu entschädigen. </p><p>Wo tatsächlich Erpressung oder Nötigung vorliegt, greift das Strafrecht. Für deliktisch verursachten Schaden kann zudem Schadenersatz verlangt werden. Riskierten Einsprechende hingegen, generell für einen allfälligen Verzögerungsschaden zu haften, würden Einsprachen auch in Fällen mit intakten Erfolgsaussichten oft zum unkalkulierbaren Risiko. Dies stünde einem wirksamen Rechtsschutz im Bereich des Bau- und Planungsrechts entgegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, Massnahmen einzuleiten, sodass das Einspracherecht bei Bauten nicht missbräuchlich verwendet werden kann.</p>
  • Gegen missbräuchliche Baueinsprachen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Baurecht ist klar definiert, wie gebaut werden darf. Das eigentliche Grundstück, der örtliche Zonenplan, ein allfälliger Gestaltungsplan und die Bauordnung sind die rechtlichen Eckpfeiler, die man kennen muss, wenn man eine erfolgreiche Baubewilligung erhalten will. Darum werden diese rechtlichen Voraussetzungen vom Bauherrn mit viel Aufwand und der nötigen Sorgfalt berücksichtigt. Denn Unachtsamkeit kann teuer und zu zeitlichen Verzögerungen führen. Die rechtlichen Vorgaben und das Verfahren scheinen in der Theorie zu funktionieren. Schon länger kann aber festgestellt werden, dass diese klaren Bauregelungen mit dem Einspracherecht ausgehöhlt werden. Es scheint, dass Einsprachen heute auch missbräuchlich eingereicht werden. Eigeninteressen der Nachbarn und das vorsätzliche Schädigen des Bauherrn stehen dabei nicht selten im Mittelpunkt. In den Medien ist sogar zu lesen, dass Einsprachen mit Erpressungsabsichten gemacht werden. Bauvorhaben sind damit unverhältnismässig vom Goodwill der Nachbarn abhängig, auch dann, wenn die geltenden Baugesetze eingehalten werden. Hier wird ein Rechtsinstrument klar missbraucht. Es braucht daher klarere gesetzliche Grundlagen, wie man gegen den Missbrauch von Einsprachen vorgehen kann. Wenn Bauherren mit Erpressungen, mutwilligem Hinauszögern von Bauvorhaben (obwohl die Baueingaben baurechtlich in Ordnung sind), aber auch teuren Verfahrenskosten in die Knie gezwungen werden, dann sind die gesetzlichen Vorgaben zu wenig eindeutig. Es darf keine Schlupflöcher geben, die solche Praktiken zulassen. Die Motion fordert eine Änderung im Einspracherecht bei Bauvorhaben. Als konkrete Massnahme könnte dienen, wenn die prozessierende Person die Prozesskosten und die Verzögerungsschäden tragen müsste oder zumindest einen Teil davon. Das würde die richtigen Anreize setzen. Damit wir weiter als Land mit hoher Rechtssicherheit wahrgenommen werden, müssen wir hier dringend handeln. Wir brauchen transparente Prozesse und klare rechtliche Instrumente, die vor schädigenden und teuren Prozessen und Verzögerungen abschrecken.</p>
    • <p>Wo Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte in Verfahren geltend machen können, lässt sich ein allfälliger Missbrauch dieser Rechte nicht völlig ausschliessen. Die Rechtsordnung soll solche Rechtsmissbräuche jedoch nach Möglichkeit zu verhindern versuchen.</p><p>Die Beschleunigung von Bewilligungsverfahren ist und war sowohl auf Bundesebene als auch in den Kantonen immer wieder Gegenstand von Gesetzgebungsvorhaben. Das Machbare scheint in diesem Sinn getan zu sein. Auch aus der Motion ergeben sich keine Anhaltspunkte für erfolgversprechende neue Massnahmen auf Bundesebene.</p><p>Nachbarn, die eine Baubewilligung mit Beschwerde erfolglos anfechten, haben schon heute Verfahrenskosten zu tragen und die obsiegende Partei zu entschädigen. </p><p>Wo tatsächlich Erpressung oder Nötigung vorliegt, greift das Strafrecht. Für deliktisch verursachten Schaden kann zudem Schadenersatz verlangt werden. Riskierten Einsprechende hingegen, generell für einen allfälligen Verzögerungsschaden zu haften, würden Einsprachen auch in Fällen mit intakten Erfolgsaussichten oft zum unkalkulierbaren Risiko. Dies stünde einem wirksamen Rechtsschutz im Bereich des Bau- und Planungsrechts entgegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, Massnahmen einzuleiten, sodass das Einspracherecht bei Bauten nicht missbräuchlich verwendet werden kann.</p>
    • Gegen missbräuchliche Baueinsprachen

Back to List