Saudi-Arabien. Missachtet der Bundesrat den Verfassungsauftrag zur Achtung der Menschenrechte?

ShortId
19.3389
Id
20193389
Updated
28.07.2023 02:48
Language
de
Title
Saudi-Arabien. Missachtet der Bundesrat den Verfassungsauftrag zur Achtung der Menschenrechte?
AdditionalIndexing
08;09;15;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der Bundesrat behandelt alle in Artikel 54 der Bundesverfassung festgehaltenen Ziele als gleichwertig. Somit ist seine Politik gegenüber Saudi-Arabien von Aspekten der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, aber auch der Menschenrechte und friedenspolitischen Interessen geprägt. Seit dem 31. Oktober 2018 finden keine Exporte von Kriegsmaterial nach Saudi-Arabien mehr statt, nachdem sie bereits 2016 aufgrund des Jemen-Konflikts stark eingeschränkt worden sind (bewilligt wurden nur noch Ersatzteile und Munition für Flugabwehrsysteme). </p><p>Der Bundesrat evaluiert bei multilateralen Initiativen jeweils deren Inhalt, das Verhalten anderer Staaten sowie seine eigenen Interessen. Im Fall von Saudi-Arabien hat sich die Schweiz bereits im Vorfeld der Gemeinsamen Erklärung öffentlich in multilateralen Foren, aber auch in bilateralen Demarchen zur Situation der Frauenrechtsverteidigerinnen sowie zum Fall Khashoggi geäussert. Der Bundesrat wartet nun auf die Erkenntnisse, welche sich aus dem für Ende Juni 2019 angekündigten Untersuchungsbericht der UN-Sonderberichterstatterin für aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Tötungen im Uno-Menschenrechtsrat ergeben, bevor er über die weiteren Schritte entscheidet.</p><p>3. Die Möglichkeit eines Besuchs von Bundespräsident Ueli Maurer in Saudi-Arabien wird nach wie vor geprüft. Der Entscheid hierzu hängt von den weiteren Entwicklungen ab. </p><p>4. Der Bundesrat zeigt sich über die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien besorgt. So hat er die Ermordung von Kamal Khashoggi öffentlich verurteilt und eine umfassende und transparente Aufklärung angemahnt. Anlässlich des allgemeinen periodischen Überprüfungsverfahrens des Uno-Menschenrechtsrates am 5. November 2018 forderte die Schweiz Saudi-Arabien dazu auf, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu wahren und die Sicherheit von Journalisten zu garantieren. Bilateral thematisiert die Schweiz Menschenrechtsfragen, insbesondere auch die Situation von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern, im Rahmen der jährlichen politischen Konsultationen und hochrangiger Treffen. Der Fall Khashoggi sowie die Situation der Frauenrechtsverteidigerinnen wurden bereits anlässlich mehrerer Einbestellungen des saudischen Geschäftsträgers a. i. kritisch erörtert, das letzte Mal am 12. März 2019. Weiter verlangt die Schweiz mit Nachdruck Zugang als Beobachterin zum Prozess von Loujain al-Hathloul in Riad.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweiz hat sich am 7. März 2019 einer wichtigen Erklärung im Uno-Menschenrechtsrat nicht angeschlossen - dies, obwohl sie von 36 Staaten, darunter sämtliche 28 EU-Länder, unterzeichnet wurde. Damit hat die Schweiz die Chance zu einer gemeinsamen, konzertierten Position gegenüber Saudi-Arabien verpasst und seine westlichen Partnerstaaten brüskiert. Das Vorgehen des Bundesrates angesichts der massiven Menschenrechtsverletzungen ist höchst widersprüchlich. Einerseits zeigt er sich besorgt über die Menschenrechtslage im Land, ist dann aber nicht bereit, gegenüber den Herrschenden eine klarere Haltung einzunehmen und diese auch öffentlich zu vertreten. Als Gründe für das Abseitsstehen hat der Bundesrat in Antworten auf entsprechende Fragen aus dem Parlament namentlich die Rolle der Schweiz als "Brückenbauerin" und die "guten Dienste" (Schutzmachtmandat) aufgeführt.</p><p>1. Welche Rolle haben wirtschaftliche Interessen, konkret die Geschäfte Schweizer Rüstungsfirmen und der Finanzdialog mit Saudi-Arabien, beim Entscheid gespielt, die Erklärung im Uno-Menschenrechtsrat nicht zu unterstützen?</p><p>2. Stellt der Bundesrat wirtschaftliche und strategische Interessen über den Verfassungsauftrag zur Achtung der Menschenrechte in der Welt (Art. 54 Abs. 2 BV)?</p><p>3. Plant Bundespräsident Ueli Maurer weiterhin einen offiziellen Besuch in Riad?</p><p>4. Welche Konsequenzen für die Beziehungen zu Saudi-Arabien zieht der Bundesrat aus dem Mord am Journalisten Jamal Khashoggi, der willkürlichen Inhaftierung und Misshandlung von Frauenrechtlerinnen wie Loujain al-Hathloul oder der Repression gegen Menschenrechtsverteidiger wie Raif Badawi?</p>
  • Saudi-Arabien. Missachtet der Bundesrat den Verfassungsauftrag zur Achtung der Menschenrechte?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der Bundesrat behandelt alle in Artikel 54 der Bundesverfassung festgehaltenen Ziele als gleichwertig. Somit ist seine Politik gegenüber Saudi-Arabien von Aspekten der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, aber auch der Menschenrechte und friedenspolitischen Interessen geprägt. Seit dem 31. Oktober 2018 finden keine Exporte von Kriegsmaterial nach Saudi-Arabien mehr statt, nachdem sie bereits 2016 aufgrund des Jemen-Konflikts stark eingeschränkt worden sind (bewilligt wurden nur noch Ersatzteile und Munition für Flugabwehrsysteme). </p><p>Der Bundesrat evaluiert bei multilateralen Initiativen jeweils deren Inhalt, das Verhalten anderer Staaten sowie seine eigenen Interessen. Im Fall von Saudi-Arabien hat sich die Schweiz bereits im Vorfeld der Gemeinsamen Erklärung öffentlich in multilateralen Foren, aber auch in bilateralen Demarchen zur Situation der Frauenrechtsverteidigerinnen sowie zum Fall Khashoggi geäussert. Der Bundesrat wartet nun auf die Erkenntnisse, welche sich aus dem für Ende Juni 2019 angekündigten Untersuchungsbericht der UN-Sonderberichterstatterin für aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Tötungen im Uno-Menschenrechtsrat ergeben, bevor er über die weiteren Schritte entscheidet.</p><p>3. Die Möglichkeit eines Besuchs von Bundespräsident Ueli Maurer in Saudi-Arabien wird nach wie vor geprüft. Der Entscheid hierzu hängt von den weiteren Entwicklungen ab. </p><p>4. Der Bundesrat zeigt sich über die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien besorgt. So hat er die Ermordung von Kamal Khashoggi öffentlich verurteilt und eine umfassende und transparente Aufklärung angemahnt. Anlässlich des allgemeinen periodischen Überprüfungsverfahrens des Uno-Menschenrechtsrates am 5. November 2018 forderte die Schweiz Saudi-Arabien dazu auf, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu wahren und die Sicherheit von Journalisten zu garantieren. Bilateral thematisiert die Schweiz Menschenrechtsfragen, insbesondere auch die Situation von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern, im Rahmen der jährlichen politischen Konsultationen und hochrangiger Treffen. Der Fall Khashoggi sowie die Situation der Frauenrechtsverteidigerinnen wurden bereits anlässlich mehrerer Einbestellungen des saudischen Geschäftsträgers a. i. kritisch erörtert, das letzte Mal am 12. März 2019. Weiter verlangt die Schweiz mit Nachdruck Zugang als Beobachterin zum Prozess von Loujain al-Hathloul in Riad.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweiz hat sich am 7. März 2019 einer wichtigen Erklärung im Uno-Menschenrechtsrat nicht angeschlossen - dies, obwohl sie von 36 Staaten, darunter sämtliche 28 EU-Länder, unterzeichnet wurde. Damit hat die Schweiz die Chance zu einer gemeinsamen, konzertierten Position gegenüber Saudi-Arabien verpasst und seine westlichen Partnerstaaten brüskiert. Das Vorgehen des Bundesrates angesichts der massiven Menschenrechtsverletzungen ist höchst widersprüchlich. Einerseits zeigt er sich besorgt über die Menschenrechtslage im Land, ist dann aber nicht bereit, gegenüber den Herrschenden eine klarere Haltung einzunehmen und diese auch öffentlich zu vertreten. Als Gründe für das Abseitsstehen hat der Bundesrat in Antworten auf entsprechende Fragen aus dem Parlament namentlich die Rolle der Schweiz als "Brückenbauerin" und die "guten Dienste" (Schutzmachtmandat) aufgeführt.</p><p>1. Welche Rolle haben wirtschaftliche Interessen, konkret die Geschäfte Schweizer Rüstungsfirmen und der Finanzdialog mit Saudi-Arabien, beim Entscheid gespielt, die Erklärung im Uno-Menschenrechtsrat nicht zu unterstützen?</p><p>2. Stellt der Bundesrat wirtschaftliche und strategische Interessen über den Verfassungsauftrag zur Achtung der Menschenrechte in der Welt (Art. 54 Abs. 2 BV)?</p><p>3. Plant Bundespräsident Ueli Maurer weiterhin einen offiziellen Besuch in Riad?</p><p>4. Welche Konsequenzen für die Beziehungen zu Saudi-Arabien zieht der Bundesrat aus dem Mord am Journalisten Jamal Khashoggi, der willkürlichen Inhaftierung und Misshandlung von Frauenrechtlerinnen wie Loujain al-Hathloul oder der Repression gegen Menschenrechtsverteidiger wie Raif Badawi?</p>
    • Saudi-Arabien. Missachtet der Bundesrat den Verfassungsauftrag zur Achtung der Menschenrechte?

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