Lehrplan 21. Fluch oder Segen?

ShortId
19.3395
Id
20193395
Updated
28.07.2023 02:47
Language
de
Title
Lehrplan 21. Fluch oder Segen?
AdditionalIndexing
32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 62 der Bundesverfassung sind die Kantone für das Schulwesen zuständig. Dies beinhaltet auch die Festlegung der Lehrpläne und Bildungsziele auf dieser Stufe. Der Bundesrat ist überzeugt, dass das föderalistisch organisierte schweizerische Bildungssystem den lokalen Bedürfnissen und Herausforderungen Rechnung trägt und dass die Kinder und Jugendlichen in der Volksschule gezielt, umfassend und ihrer Entwicklung entsprechend gefördert und unterrichtet werden. Der Bundesrat hat im Übrigen grosses Vertrauen, dass sich auch die Lehrerinnen und Lehrer ihrer Verantwortung im Hinblick auf das Erreichen der Bildungsziele bewusst sind.</p><p>Die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (Harmos-Konkordat) sieht die Harmonisierung der Lehrpläne und die Koordination der Lehrmittel auf sprachregionaler Ebene vor. Entsprechend haben sich die Sprachregionen entschieden, gemeinsame Lehrpläne zu erarbeiten, die sich an den nationalen Bildungszielen ausrichten. Der Lehrplan 21 ist das Projekt von 21 deutschsprachigen Kantonen und des Fürstentums Liechtenstein. Viele Kantone arbeiten erst seit Kurzem mit dem Lehrplan 21, in anderen ist der Lehrplan 21 noch gar nicht eingeführt. Aus diesem Grund ist es für die Kantone noch zu früh, gesicherte Aussagen zu einigen der Fragen zu machen.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen der Interpellantin wie folgt:</p><p>1./3. Der Lehrplan 21 kommt international im Fürstentum Liechtenstein zur Anwendung und gilt auch für die Schweizerschulen im Ausland. Es ist zu früh, dort über gesicherte Erfahrungen zu verfügen. Dem Bundesrat ist kein weiteres Land bekannt, das den Lehrplan 21 oder einen anderen schweizerischen Lehrplan eingeführt hätte.</p><p>2./8. Viele Kantone arbeiten erst seit Kurzem mit dem Lehrplan 21, in anderen ist der Lehrplan 21 noch gar nicht eingeführt. Aus diesem Grund wurden auch noch keine Evaluationen durchgeführt, die Aussagen über die Wirkungen des Lehrplans 21 und über Leistungsverbesserungen erlauben.</p><p>4./5. Der Bereich Medien und Informatik erhält im Lehrplan 21 mehr Gewicht als in den bisherigen Lehrplänen. Es ist die Zielsetzung des Lehrplans 21, dass Schülerinnen und Schüler an der Mediengesellschaft selbstbestimmt, kreativ und mündig teilhaben können und sich sachgerecht und sozial verantwortlich verhalten. Dazu gehört auch, dass sie wissen, welche Gefahren mit den neuen Medien verbunden sein können. Da noch keine Evaluationen zum Lehrplan 21 vorliegen, können Fragen zu den Folgen dieser Zielsetzung sowie der effektiven Stärkung der Kompetenzen zum heutigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.</p><p>6. Der Lehrplan 21 macht im Bereich Medien und Informatik keine Aussagen bezüglich Infrastruktur, die Kostenfolgen generieren würde. Diese liegt in der Verantwortung der Kantone bzw. Gemeinden.</p><p>7. Der Lehrplan 21 macht weder Aussagen zur Unterrichts- und Klassenorganisation noch zur Unterrichtsmethode. Für die Unterrichts- und Klassenorganisation können die Kantone Rahmenbedingungen festlegen. Hochbegabte Kinder benötigen in unterschiedlichen Bereichen eine spezielle Förderung. Auch mit dem Lehrplan 21 entscheiden die Lehrpersonen, wie und mit welchen Unterrichtsmethoden sie ihre Schülerinnen und Schüler zum Kompetenzerwerb führen. Auch das Feststellen eines besonderen Förderbedarfs und die Planung entsprechender Förderung ist die Aufgabe der Lehrpersonen.</p><p>9. Der Lehrplan 21 wurde von Fachbereichteams erarbeitet, die je zur Hälfte aus Lehrpersonen sowie aus Fachpersonen der Fachdidaktik bestanden. Darunter waren auch ältere, erfahrene Lehrpersonen. Zudem wurden im Rahmen von sogenannten Fachhearings und in der Konsultation im Jahr 2013 weitere Lehrpersonen sowie Vertretungen des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) und des Verbands Schulleiterinnen und Schulleiter Schweiz (VSLCH) eingeladen, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen.</p><p>10. Unternehmen und Eltern wurden bei der Erarbeitung des Lehrplans 21 durch Hearings und im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens einbezogen.</p><p>11. Die Qualitätskontrolle erfolgt in den einzelnen Kantonen durch die Schulleitung, das jeweilige Schulinspektorat und/oder externe Evaluationsstellen.</p><p>12. Es ist den Kantonen überlassen, Evaluationen durchzuführen, die Aussagen über die Wahrnehmung der Schülerinnen und Schüler vom Lehrplan 21 erlauben.</p><p>13. Der Bundesrat sieht davon ab, sich zu individuellen Meinungen über einen sprachregionalen Lehrplan der Volksschule zu äussern.</p><p>14. Im Rahmen der Erarbeitung des Lehrplans 21 fanden mehrere Hearings und Vernehmlassungsverfahren statt. So konnten Anliegen bei der anschliessenden Überarbeitung des Lehrplans mit einbezogen werden.</p><p>15. Durch den Lehrplan 21 sollen Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen Fachbereichen Kompetenzen erwerben, die sie auf eine berufliche Grundbildung oder eine weiterführende Schule vorbereiten. Durch das Modul "Berufliche Orientierung" erhält die Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit ihrer beruflichen Zukunft Gewicht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Obwohl Bildung hauptsächlich die Sache der Kantone ist, hat der Bundesrat sicher auch eine Meinung zur Entwicklung, welche die Bildung unserer Kinder hier im Land betrifft. Deshalb erlaube ich mir, einige Fragen zu stellen:</p><p>1. Wie sind die Erfahrungen anderer Länder mit dem Lehrplan 21?</p><p>2. Führte der Lehrplan 21 zu einer Leistungsverbesserung?</p><p>3. Welche Länder wenden sich nach der Einführung wieder davon ab und warum?</p><p>4. Welche Folgen hat die Digitalisierung im Klassenzimmer?</p><p>5. Werden dadurch wirklich Kompetenzen gestärkt?</p><p>6. Führt dies nicht eher zu einer Kostensteigerung?</p><p>7. Wie berücksichtigt der Lehrplan 21 die Förderung leistungsstarker Schüler in der Praxis, wenn altersdurchmischtes Lernen und gleichzeitig noch Lehrplan 21 in einer Klasse bei etwa 17 Schülern in Luzern (z. B. in der Primarschule Maihof in Luzern) stattfindet?</p><p>8. Gibt es Vergleichsuntersuchungen, was ein Schüler der vierten Klasse vor dem Lehrplan 21 und jetzt nach der Einführung kann?</p><p>9. Wie werden die Erfahrungen der älteren Pädagoginnen und Pädagogen beim Lehrplan 21 einbezogen?</p><p>10. Gibt es nach der Einführung des Lehrplans 21 auch Eltern- bzw. Unternehmerbefragungen zur Qualitätskontrolle?</p><p>11. Wie erfolgt die Qualitätskontrolle in den Klassen?</p><p>12. Wie erleben die Kinder den Lehrplan?</p><p>13. Warum lehnen ältere, sehr erfahrene gute Kolleginnen und Kollegen an den Schulen den Lehrplan 21 ab?</p><p>14. Warum gab es keine Volksbefragung?</p><p>15. Wie werden Kinder, die mit Lehrplan 21 geschult wurden, auf den leistungsorientierten Arbeitsmarkt vorbereitet?</p>
  • Lehrplan 21. Fluch oder Segen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 62 der Bundesverfassung sind die Kantone für das Schulwesen zuständig. Dies beinhaltet auch die Festlegung der Lehrpläne und Bildungsziele auf dieser Stufe. Der Bundesrat ist überzeugt, dass das föderalistisch organisierte schweizerische Bildungssystem den lokalen Bedürfnissen und Herausforderungen Rechnung trägt und dass die Kinder und Jugendlichen in der Volksschule gezielt, umfassend und ihrer Entwicklung entsprechend gefördert und unterrichtet werden. Der Bundesrat hat im Übrigen grosses Vertrauen, dass sich auch die Lehrerinnen und Lehrer ihrer Verantwortung im Hinblick auf das Erreichen der Bildungsziele bewusst sind.</p><p>Die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (Harmos-Konkordat) sieht die Harmonisierung der Lehrpläne und die Koordination der Lehrmittel auf sprachregionaler Ebene vor. Entsprechend haben sich die Sprachregionen entschieden, gemeinsame Lehrpläne zu erarbeiten, die sich an den nationalen Bildungszielen ausrichten. Der Lehrplan 21 ist das Projekt von 21 deutschsprachigen Kantonen und des Fürstentums Liechtenstein. Viele Kantone arbeiten erst seit Kurzem mit dem Lehrplan 21, in anderen ist der Lehrplan 21 noch gar nicht eingeführt. Aus diesem Grund ist es für die Kantone noch zu früh, gesicherte Aussagen zu einigen der Fragen zu machen.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen der Interpellantin wie folgt:</p><p>1./3. Der Lehrplan 21 kommt international im Fürstentum Liechtenstein zur Anwendung und gilt auch für die Schweizerschulen im Ausland. Es ist zu früh, dort über gesicherte Erfahrungen zu verfügen. Dem Bundesrat ist kein weiteres Land bekannt, das den Lehrplan 21 oder einen anderen schweizerischen Lehrplan eingeführt hätte.</p><p>2./8. Viele Kantone arbeiten erst seit Kurzem mit dem Lehrplan 21, in anderen ist der Lehrplan 21 noch gar nicht eingeführt. Aus diesem Grund wurden auch noch keine Evaluationen durchgeführt, die Aussagen über die Wirkungen des Lehrplans 21 und über Leistungsverbesserungen erlauben.</p><p>4./5. Der Bereich Medien und Informatik erhält im Lehrplan 21 mehr Gewicht als in den bisherigen Lehrplänen. Es ist die Zielsetzung des Lehrplans 21, dass Schülerinnen und Schüler an der Mediengesellschaft selbstbestimmt, kreativ und mündig teilhaben können und sich sachgerecht und sozial verantwortlich verhalten. Dazu gehört auch, dass sie wissen, welche Gefahren mit den neuen Medien verbunden sein können. Da noch keine Evaluationen zum Lehrplan 21 vorliegen, können Fragen zu den Folgen dieser Zielsetzung sowie der effektiven Stärkung der Kompetenzen zum heutigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.</p><p>6. Der Lehrplan 21 macht im Bereich Medien und Informatik keine Aussagen bezüglich Infrastruktur, die Kostenfolgen generieren würde. Diese liegt in der Verantwortung der Kantone bzw. Gemeinden.</p><p>7. Der Lehrplan 21 macht weder Aussagen zur Unterrichts- und Klassenorganisation noch zur Unterrichtsmethode. Für die Unterrichts- und Klassenorganisation können die Kantone Rahmenbedingungen festlegen. Hochbegabte Kinder benötigen in unterschiedlichen Bereichen eine spezielle Förderung. Auch mit dem Lehrplan 21 entscheiden die Lehrpersonen, wie und mit welchen Unterrichtsmethoden sie ihre Schülerinnen und Schüler zum Kompetenzerwerb führen. Auch das Feststellen eines besonderen Förderbedarfs und die Planung entsprechender Förderung ist die Aufgabe der Lehrpersonen.</p><p>9. Der Lehrplan 21 wurde von Fachbereichteams erarbeitet, die je zur Hälfte aus Lehrpersonen sowie aus Fachpersonen der Fachdidaktik bestanden. Darunter waren auch ältere, erfahrene Lehrpersonen. Zudem wurden im Rahmen von sogenannten Fachhearings und in der Konsultation im Jahr 2013 weitere Lehrpersonen sowie Vertretungen des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) und des Verbands Schulleiterinnen und Schulleiter Schweiz (VSLCH) eingeladen, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen.</p><p>10. Unternehmen und Eltern wurden bei der Erarbeitung des Lehrplans 21 durch Hearings und im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens einbezogen.</p><p>11. Die Qualitätskontrolle erfolgt in den einzelnen Kantonen durch die Schulleitung, das jeweilige Schulinspektorat und/oder externe Evaluationsstellen.</p><p>12. Es ist den Kantonen überlassen, Evaluationen durchzuführen, die Aussagen über die Wahrnehmung der Schülerinnen und Schüler vom Lehrplan 21 erlauben.</p><p>13. Der Bundesrat sieht davon ab, sich zu individuellen Meinungen über einen sprachregionalen Lehrplan der Volksschule zu äussern.</p><p>14. Im Rahmen der Erarbeitung des Lehrplans 21 fanden mehrere Hearings und Vernehmlassungsverfahren statt. So konnten Anliegen bei der anschliessenden Überarbeitung des Lehrplans mit einbezogen werden.</p><p>15. Durch den Lehrplan 21 sollen Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen Fachbereichen Kompetenzen erwerben, die sie auf eine berufliche Grundbildung oder eine weiterführende Schule vorbereiten. Durch das Modul "Berufliche Orientierung" erhält die Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit ihrer beruflichen Zukunft Gewicht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Obwohl Bildung hauptsächlich die Sache der Kantone ist, hat der Bundesrat sicher auch eine Meinung zur Entwicklung, welche die Bildung unserer Kinder hier im Land betrifft. Deshalb erlaube ich mir, einige Fragen zu stellen:</p><p>1. Wie sind die Erfahrungen anderer Länder mit dem Lehrplan 21?</p><p>2. Führte der Lehrplan 21 zu einer Leistungsverbesserung?</p><p>3. Welche Länder wenden sich nach der Einführung wieder davon ab und warum?</p><p>4. Welche Folgen hat die Digitalisierung im Klassenzimmer?</p><p>5. Werden dadurch wirklich Kompetenzen gestärkt?</p><p>6. Führt dies nicht eher zu einer Kostensteigerung?</p><p>7. Wie berücksichtigt der Lehrplan 21 die Förderung leistungsstarker Schüler in der Praxis, wenn altersdurchmischtes Lernen und gleichzeitig noch Lehrplan 21 in einer Klasse bei etwa 17 Schülern in Luzern (z. B. in der Primarschule Maihof in Luzern) stattfindet?</p><p>8. Gibt es Vergleichsuntersuchungen, was ein Schüler der vierten Klasse vor dem Lehrplan 21 und jetzt nach der Einführung kann?</p><p>9. Wie werden die Erfahrungen der älteren Pädagoginnen und Pädagogen beim Lehrplan 21 einbezogen?</p><p>10. Gibt es nach der Einführung des Lehrplans 21 auch Eltern- bzw. Unternehmerbefragungen zur Qualitätskontrolle?</p><p>11. Wie erfolgt die Qualitätskontrolle in den Klassen?</p><p>12. Wie erleben die Kinder den Lehrplan?</p><p>13. Warum lehnen ältere, sehr erfahrene gute Kolleginnen und Kollegen an den Schulen den Lehrplan 21 ab?</p><p>14. Warum gab es keine Volksbefragung?</p><p>15. Wie werden Kinder, die mit Lehrplan 21 geschult wurden, auf den leistungsorientierten Arbeitsmarkt vorbereitet?</p>
    • Lehrplan 21. Fluch oder Segen?

Back to List