Petition "Abtreibungsfolgen öffentlich machen". Ist der Bundesrat bereit, den Forderungen dieser Petition nachzukommen?

ShortId
19.3396
Id
20193396
Updated
28.07.2023 02:48
Language
de
Title
Petition "Abtreibungsfolgen öffentlich machen". Ist der Bundesrat bereit, den Forderungen dieser Petition nachzukommen?
AdditionalIndexing
2841;1216;04;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Gesetzgeber hat bereits dafür gesorgt, dass bei einer unerwünschten Schwangerschaft eine umfassende Beratung und Begleitung gewährleistet ist. Mit dem Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen (SR 857.5) erhalten Frauen und Paare bei einer unerwünschten Schwangerschaft Zugang zu von den Kantonen bereitgestellten, kostenlosen Beratungen. In Abhängigkeit von den individuellen Bedürfnissen und der Situation wird in diesen Beratungen die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs sowie die damit verbundenen Folgen sorgfältig erwogen. Die Artikel 119 und 120 des Strafgesetzbuches (StGB) regeln zudem die Beratungspflichten von Ärztinnen und Ärzten bei einem geplanten Schwangerschaftsabbruch.</p><p>Es ist in der Verantwortung der zuständigen Fachgesellschaften, die Inhalte und die Qualität der Beratungen nach aktuellen wissenschaftlichen und ethischen Standards zu definieren und zu entwickeln. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation von Siebenthal 17.3554, "Rechtslage zu Abtreibungen und Spätabtreibungen in der Schweiz", festgehalten hat, obliegt die Aufsicht darüber, ob die in Artikel 120 StGB geforderten Gespräche und Beratungen gesetzeskonform durchgeführt werden, den Kantonen. Der Bund verfügt zwar gestützt auf Artikel 186 Absatz 4 BV diesbezüglich über eine Oberaufsicht. Es liegen dem Bundesrat zurzeit aber keine Hinweise zu allfälligen Schwachstellen der Beratungen vor, und er sieht denn auch keine Notwendigkeit, im Rahmen seiner Oberaufsicht spezifische Massnahmen zu treffen.</p><p>Anzumerken ist, dass internationale Daten den Schluss zulassen, dass die Sexualaufklärung die Rate von unerwünschten Schwangerschaften und damit auch die Schwangerschaftsabbruchsraten senkt. Im internationalen Vergleich hat die Schweiz sehr tiefe Schwangerschaftsabbruchraten und besonders wenige Abbrüche bei Jugendlichen (15- bis 19-Jährige).</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat der Meinung, dass die Aufklärung in der Gesundheitsversorgung und in Schulen zweckmässig und wirksam ist und dass in seinem Kompetenzbereich kein Bedarf besteht, Massnahmen zu ergreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 20. Februar 2019 wurde dem Bundesrat die Petition "Abtreibungsfolgen öffentlich machen" mit 24 985 Unterschriften überreicht. Ist der Bundesrat bereit, den Forderungen dieser Petition "Abtreibungsfolgen öffentlich machen" nachzukommen und auf eine Optimierung der Situation im Zusammenhang mit Abtreibungsfolgen hinzuwirken?</p>
  • Petition "Abtreibungsfolgen öffentlich machen". Ist der Bundesrat bereit, den Forderungen dieser Petition nachzukommen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Gesetzgeber hat bereits dafür gesorgt, dass bei einer unerwünschten Schwangerschaft eine umfassende Beratung und Begleitung gewährleistet ist. Mit dem Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen (SR 857.5) erhalten Frauen und Paare bei einer unerwünschten Schwangerschaft Zugang zu von den Kantonen bereitgestellten, kostenlosen Beratungen. In Abhängigkeit von den individuellen Bedürfnissen und der Situation wird in diesen Beratungen die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs sowie die damit verbundenen Folgen sorgfältig erwogen. Die Artikel 119 und 120 des Strafgesetzbuches (StGB) regeln zudem die Beratungspflichten von Ärztinnen und Ärzten bei einem geplanten Schwangerschaftsabbruch.</p><p>Es ist in der Verantwortung der zuständigen Fachgesellschaften, die Inhalte und die Qualität der Beratungen nach aktuellen wissenschaftlichen und ethischen Standards zu definieren und zu entwickeln. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation von Siebenthal 17.3554, "Rechtslage zu Abtreibungen und Spätabtreibungen in der Schweiz", festgehalten hat, obliegt die Aufsicht darüber, ob die in Artikel 120 StGB geforderten Gespräche und Beratungen gesetzeskonform durchgeführt werden, den Kantonen. Der Bund verfügt zwar gestützt auf Artikel 186 Absatz 4 BV diesbezüglich über eine Oberaufsicht. Es liegen dem Bundesrat zurzeit aber keine Hinweise zu allfälligen Schwachstellen der Beratungen vor, und er sieht denn auch keine Notwendigkeit, im Rahmen seiner Oberaufsicht spezifische Massnahmen zu treffen.</p><p>Anzumerken ist, dass internationale Daten den Schluss zulassen, dass die Sexualaufklärung die Rate von unerwünschten Schwangerschaften und damit auch die Schwangerschaftsabbruchsraten senkt. Im internationalen Vergleich hat die Schweiz sehr tiefe Schwangerschaftsabbruchraten und besonders wenige Abbrüche bei Jugendlichen (15- bis 19-Jährige).</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat der Meinung, dass die Aufklärung in der Gesundheitsversorgung und in Schulen zweckmässig und wirksam ist und dass in seinem Kompetenzbereich kein Bedarf besteht, Massnahmen zu ergreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 20. Februar 2019 wurde dem Bundesrat die Petition "Abtreibungsfolgen öffentlich machen" mit 24 985 Unterschriften überreicht. Ist der Bundesrat bereit, den Forderungen dieser Petition "Abtreibungsfolgen öffentlich machen" nachzukommen und auf eine Optimierung der Situation im Zusammenhang mit Abtreibungsfolgen hinzuwirken?</p>
    • Petition "Abtreibungsfolgen öffentlich machen". Ist der Bundesrat bereit, den Forderungen dieser Petition nachzukommen?

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