Effizienteres Parlament durch fünfjährige Legislaturperiode

ShortId
19.3400
Id
20193400
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Effizienteres Parlament durch fünfjährige Legislaturperiode
AdditionalIndexing
0421;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Amtsdauer für die Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates sowie die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler beträgt heute vier Jahre. Unsere Nachbarländer Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich, aber auch Grossbritannien und Irland haben eine Legislaturperiode von fünf Jahren. </p><p>Legislaturwechsel und Wahlen belasten und erschweren die parlamentarische Tätigkeit. Im Parlament wird immer öfter taktiert. Geschäfte werden in National- und/oder Ständerat bewusst verzögert oder beschleunigt, damit sie nicht in einem Wahljahr zur Abstimmung gelangen. Die Anzahl der Vorstösse steigt im Wahljahr. Mit jedem Legislaturwechsel wird etwa ein Drittel der Mitglieder des Parlamentes ausgewechselt - bis die neuen Mitglieder sich eingearbeitet haben und effizient wirken können, verstreicht ein Jahr. Die Stärke der Schweiz ist die politische Stabilität. Die Veränderungen von Parteistärken sind nicht derart gross, sodass es keinen Unterschied macht, ob alle vier oder fünf Jahre gewählt wird. Mit einer Legislaturperiode von fünf Jahren gewinnt das Parlament an Effizienz, und die öffentliche Hand spart Kosten für die Wahlen.</p>
  • <p>Seit 1931 beträgt die Amtsdauer für die Mitglieder des Nationalrates sowie des Bundesrates und die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler vier Jahre. Die vierjährige Amtsdauer hat sich aus der Sicht des Bundesrates bewährt. Auch die grosse Mehrheit der Kantone kennt eine vierjährige Legislaturperiode. Nur die Kantone Freiburg, Waadt, Genf und Jura kennen eine fünfjährige Legislaturperiode.</p><p>Die Frage der Verlängerung der Amtsdauer wurde bereits in früheren Vorstössen thematisiert, namentlich in der parlamentarischen Initiative Chevrier 06.415, "Mehr Wirksamkeit, weniger Wahltaktik", dem Postulat Hochreutener 10.3230, "Verstetigung der parlamentarischen Arbeit", und der parlamentarischen Initiative Grunder 15.491, "Rettung des Milizsystems durch die Verlängerung der Amtsperiode". Der Nationalrat hat der parlamentarischen Initiative Chevrier 06.415 und der parlamentarischen Initiative Grunder 15.491 keine Folge gegeben. Ferner hat der Bundesrat das Postulat Hochreutener 10.3230 zur Ablehnung beantragt; es wurde, nachdem sein Urheber aus dem Rat ausgeschieden war, abgeschrieben. </p><p>Bei der Beratung der erwähnten parlamentarischen Initiativen wurden Gründe aufgeführt, die auch heute noch Gültigkeit haben: </p><p>Aus Sicht des Bundesrates ist es fraglich, ob die Verlängerung der Amtsdauer einen bedeutenden Effizienzgewinn mit sich bringt. Taktisches Vorgehen bei der Behandlung von Geschäften dürfte es unabhängig von der Amtsdauer geben. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass beispielsweise bei einer Verlängerung der Amtsdauer langfristig weniger Vorstösse eingereicht würden. </p><p>Im Unterschied zu denjenigen Nachbarländern, die eine fünfjährige Amtsdauer aufweisen, kennt die Schweiz zudem keine Mechanismen, um das Parlament vorzeitig aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen. Auch unter diesem Aspekt betrachtet ist für den Bundesrat eine Amtsdauer von vier Jahren angemessen. Mit der Verlängerung der Amtsdauer auf fünf Jahre könnten zudem die Bürgerinnen und Bürger weniger oft wählen. </p><p>Schliesslich kann die Amtsdauer nicht ohne Änderung der Bundesverfassung (BV; SR 101) in den Artikeln 145, 149 Absatz 2 und 175 Absatz 3 angepasst werden; eine solche Anpassung der BV müsste von Volk und Ständen beschlossen werden. Angesichts des fraglichen Nutzens der verlangten Änderung sieht der Bundesrat keinen Grund, das aufwendige Verfahren einer Verfassungsänderung aufzunehmen. </p>
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Vorlage auszuarbeiten, welche die Amtsdauer für die Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates sowie die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler auf fünf Jahre anhebt.</p>
  • Effizienteres Parlament durch fünfjährige Legislaturperiode
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Amtsdauer für die Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates sowie die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler beträgt heute vier Jahre. Unsere Nachbarländer Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich, aber auch Grossbritannien und Irland haben eine Legislaturperiode von fünf Jahren. </p><p>Legislaturwechsel und Wahlen belasten und erschweren die parlamentarische Tätigkeit. Im Parlament wird immer öfter taktiert. Geschäfte werden in National- und/oder Ständerat bewusst verzögert oder beschleunigt, damit sie nicht in einem Wahljahr zur Abstimmung gelangen. Die Anzahl der Vorstösse steigt im Wahljahr. Mit jedem Legislaturwechsel wird etwa ein Drittel der Mitglieder des Parlamentes ausgewechselt - bis die neuen Mitglieder sich eingearbeitet haben und effizient wirken können, verstreicht ein Jahr. Die Stärke der Schweiz ist die politische Stabilität. Die Veränderungen von Parteistärken sind nicht derart gross, sodass es keinen Unterschied macht, ob alle vier oder fünf Jahre gewählt wird. Mit einer Legislaturperiode von fünf Jahren gewinnt das Parlament an Effizienz, und die öffentliche Hand spart Kosten für die Wahlen.</p>
    • <p>Seit 1931 beträgt die Amtsdauer für die Mitglieder des Nationalrates sowie des Bundesrates und die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler vier Jahre. Die vierjährige Amtsdauer hat sich aus der Sicht des Bundesrates bewährt. Auch die grosse Mehrheit der Kantone kennt eine vierjährige Legislaturperiode. Nur die Kantone Freiburg, Waadt, Genf und Jura kennen eine fünfjährige Legislaturperiode.</p><p>Die Frage der Verlängerung der Amtsdauer wurde bereits in früheren Vorstössen thematisiert, namentlich in der parlamentarischen Initiative Chevrier 06.415, "Mehr Wirksamkeit, weniger Wahltaktik", dem Postulat Hochreutener 10.3230, "Verstetigung der parlamentarischen Arbeit", und der parlamentarischen Initiative Grunder 15.491, "Rettung des Milizsystems durch die Verlängerung der Amtsperiode". Der Nationalrat hat der parlamentarischen Initiative Chevrier 06.415 und der parlamentarischen Initiative Grunder 15.491 keine Folge gegeben. Ferner hat der Bundesrat das Postulat Hochreutener 10.3230 zur Ablehnung beantragt; es wurde, nachdem sein Urheber aus dem Rat ausgeschieden war, abgeschrieben. </p><p>Bei der Beratung der erwähnten parlamentarischen Initiativen wurden Gründe aufgeführt, die auch heute noch Gültigkeit haben: </p><p>Aus Sicht des Bundesrates ist es fraglich, ob die Verlängerung der Amtsdauer einen bedeutenden Effizienzgewinn mit sich bringt. Taktisches Vorgehen bei der Behandlung von Geschäften dürfte es unabhängig von der Amtsdauer geben. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass beispielsweise bei einer Verlängerung der Amtsdauer langfristig weniger Vorstösse eingereicht würden. </p><p>Im Unterschied zu denjenigen Nachbarländern, die eine fünfjährige Amtsdauer aufweisen, kennt die Schweiz zudem keine Mechanismen, um das Parlament vorzeitig aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen. Auch unter diesem Aspekt betrachtet ist für den Bundesrat eine Amtsdauer von vier Jahren angemessen. Mit der Verlängerung der Amtsdauer auf fünf Jahre könnten zudem die Bürgerinnen und Bürger weniger oft wählen. </p><p>Schliesslich kann die Amtsdauer nicht ohne Änderung der Bundesverfassung (BV; SR 101) in den Artikeln 145, 149 Absatz 2 und 175 Absatz 3 angepasst werden; eine solche Anpassung der BV müsste von Volk und Ständen beschlossen werden. Angesichts des fraglichen Nutzens der verlangten Änderung sieht der Bundesrat keinen Grund, das aufwendige Verfahren einer Verfassungsänderung aufzunehmen. </p>
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Vorlage auszuarbeiten, welche die Amtsdauer für die Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates sowie die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler auf fünf Jahre anhebt.</p>
    • Effizienteres Parlament durch fünfjährige Legislaturperiode

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