Renten der Bundesrepublik Deutschland für dem nationalsozialistischen Regime nahestehende Schweizerinnen und Schweizer

ShortId
19.3402
Id
20193402
Updated
28.07.2023 02:40
Language
de
Title
Renten der Bundesrepublik Deutschland für dem nationalsozialistischen Regime nahestehende Schweizerinnen und Schweizer
AdditionalIndexing
04;2836;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Die Auslandszahlung von Renten kann entweder im nationalen Recht des zuständigen Staates oder in einem zwischenstaatlichen Abkommen geregelt werden. Informationen über Rentenbezüger werden zwischen den Sozialversicherungsbehörden nur ausgetauscht, sofern dies in einem Abkommen vorgesehen ist. Weder das bilaterale Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland noch Anhang II zum Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union betreffend Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit finden auf die erwähnten Renten Anwendung. Die Schweizer Behörden verfügen demnach über keine Informationen in Bezug auf Anzahl und Profil allfälliger von der Auszahlung der erwähnten Renten betroffener Personen in der Schweiz.</p><p>3./4. Aus obenerwähnten Gründen verzichtet der Bundesrat darauf, Stellung zu ihm nicht zur Verfügung stehenden Informationen zu nehmen. Anlässlich der nächsten, noch in diesem Jahr vorgesehenen politischen Konsultationen sollen diese Fragen mit den zuständigen deutschen Behörden aufgenommen werden. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nach Angaben der Presse sowie belgischer Parlamentarierinnen und Parlamentarier erhalten weltweit immer noch mehr als 2000 Personen - 49 davon in der Schweiz - für ihre Kollaboration mit dem NS-Regime (1933-1945) eine monatliche Rente. Diese Renten sind auf einen Entscheid von Adolf Hitler aus dem Jahr 1941 zurückzuführen und wurden Personen zugesprochen, die sich freiwillig oder unfreiwillig für das NS-Regime eingesetzt hatten. Die Bundesrepublik Deutschland soll die Renten seit dem Zweiten Weltkrieg weiterhin ausbezahlt haben.</p><p>Belgien hat die Sache aufgedeckt, die als Skandal angesehen werden kann:</p><p>Am 20. Februar 2019 haben die belgischen Abgeordneten des Europäischen Parlamentes einen Entschliessungsantrag zur Einstellung der Zahlung dieser Renten an ehemalige belgische "Kollaborateure" ratifiziert. Frankreichs Abgeordnete sind ebenfalls in dieser Richtung tätig.</p><p>Es ist angezeigt, betreffend die 49 in der Schweiz lebenden Personen die Situation, die dem Ruf unseres Landes schaden könnte, zu klären.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Handelt es sich effektiv um 49 betroffene Personen?</p><p>2. Kennt der Bundesrat das Profil dieser Personen?</p><p>3. Was hält der Bundesrat von der Zahlung von Renten an in der Schweiz lebende Personen mit nationalsozialistischer Vergangenheit, zumal verstorbene wie auch noch lebende, direkte oder indirekte Opfer dieses unmenschlichen Regimes finanziell nie entschädigt wurden?</p><p>4. Beabsichtigt der Bundesrat, von Deutschland eine Erklärung zu verlangen und zu fordern, dass die Rentenzahlungen eingestellt werden?</p>
  • Renten der Bundesrepublik Deutschland für dem nationalsozialistischen Regime nahestehende Schweizerinnen und Schweizer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Die Auslandszahlung von Renten kann entweder im nationalen Recht des zuständigen Staates oder in einem zwischenstaatlichen Abkommen geregelt werden. Informationen über Rentenbezüger werden zwischen den Sozialversicherungsbehörden nur ausgetauscht, sofern dies in einem Abkommen vorgesehen ist. Weder das bilaterale Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland noch Anhang II zum Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union betreffend Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit finden auf die erwähnten Renten Anwendung. Die Schweizer Behörden verfügen demnach über keine Informationen in Bezug auf Anzahl und Profil allfälliger von der Auszahlung der erwähnten Renten betroffener Personen in der Schweiz.</p><p>3./4. Aus obenerwähnten Gründen verzichtet der Bundesrat darauf, Stellung zu ihm nicht zur Verfügung stehenden Informationen zu nehmen. Anlässlich der nächsten, noch in diesem Jahr vorgesehenen politischen Konsultationen sollen diese Fragen mit den zuständigen deutschen Behörden aufgenommen werden. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nach Angaben der Presse sowie belgischer Parlamentarierinnen und Parlamentarier erhalten weltweit immer noch mehr als 2000 Personen - 49 davon in der Schweiz - für ihre Kollaboration mit dem NS-Regime (1933-1945) eine monatliche Rente. Diese Renten sind auf einen Entscheid von Adolf Hitler aus dem Jahr 1941 zurückzuführen und wurden Personen zugesprochen, die sich freiwillig oder unfreiwillig für das NS-Regime eingesetzt hatten. Die Bundesrepublik Deutschland soll die Renten seit dem Zweiten Weltkrieg weiterhin ausbezahlt haben.</p><p>Belgien hat die Sache aufgedeckt, die als Skandal angesehen werden kann:</p><p>Am 20. Februar 2019 haben die belgischen Abgeordneten des Europäischen Parlamentes einen Entschliessungsantrag zur Einstellung der Zahlung dieser Renten an ehemalige belgische "Kollaborateure" ratifiziert. Frankreichs Abgeordnete sind ebenfalls in dieser Richtung tätig.</p><p>Es ist angezeigt, betreffend die 49 in der Schweiz lebenden Personen die Situation, die dem Ruf unseres Landes schaden könnte, zu klären.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Handelt es sich effektiv um 49 betroffene Personen?</p><p>2. Kennt der Bundesrat das Profil dieser Personen?</p><p>3. Was hält der Bundesrat von der Zahlung von Renten an in der Schweiz lebende Personen mit nationalsozialistischer Vergangenheit, zumal verstorbene wie auch noch lebende, direkte oder indirekte Opfer dieses unmenschlichen Regimes finanziell nie entschädigt wurden?</p><p>4. Beabsichtigt der Bundesrat, von Deutschland eine Erklärung zu verlangen und zu fordern, dass die Rentenzahlungen eingestellt werden?</p>
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