55 Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für ein Update

ShortId
19.3410
Id
20193410
Updated
28.07.2023 14:36
Language
de
Title
55 Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für ein Update
AdditionalIndexing
2846;1211
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Das Stockwerkeigentum (Art. 712a ff. ZGB) gibt es seit bald 55 Jahren. Es prägt die Wohnsituation unzähliger Menschen in der Schweiz und hat sich etabliert. Jedoch ist es Zeit für ein Update.</p><p>In diesem Sinne hat der Bundesrat am 8. März 2019 einen Bericht zum Postulat Caroni (Feller) 14.3832, "Fünfzig Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für eine Gesamtschau", verfasst. Darin anerkennt der Bundesrat - abstützend auf ein Gutachten der Universitäten Freiburg und Luzern - in verschiedenen Punkten klaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf und "steht einer entsprechenden Diskussion im Parlament offen gegenüber". Diese Diskussion sei mit der vorliegenden Motion lanciert.</p><p>Für das anstehende Update ist von den Feststellungen des erwähnten Gutachtens auszugehen. Somit sind insbesondere folgende Fragestellungen zu behandeln (wobei auch die anderen im Gutachten erwähnten Punkte vertieft werden können, wo angebracht):</p><p>- Klare Regelung der Begründung des Stockwerkeigentums vor Fertigstellung des Gebäudes.</p><p>- Die Verlängerung des Baurechts als Grundlage des Stockwerkeigentums ohne Einstimmigkeitserfordernis.</p><p>- Klare Regelung der besonderen Nutzungsrechte an gemeinschaftlichen Teilen.</p><p>- Klarere Regeln zur Rechts- und Handlungsfähigkeit der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft.</p><p>- Eine effizientere Sicherung der Beitragsforderungen der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft.</p><p>- Klarere Regeln zum Ausschluss eines Stockwerkeigentümers.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Anpassungen des Stockwerkeigentums (Art. 712a ff. ZGB) vorzuschlagen, um die Empfehlungen seines Berichtes vom 8. März 2019 zum Postulat Caroni 14.3832 umzusetzen.</p>
  • 55 Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für ein Update
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Stockwerkeigentum (Art. 712a ff. ZGB) gibt es seit bald 55 Jahren. Es prägt die Wohnsituation unzähliger Menschen in der Schweiz und hat sich etabliert. Jedoch ist es Zeit für ein Update.</p><p>In diesem Sinne hat der Bundesrat am 8. März 2019 einen Bericht zum Postulat Caroni (Feller) 14.3832, "Fünfzig Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für eine Gesamtschau", verfasst. Darin anerkennt der Bundesrat - abstützend auf ein Gutachten der Universitäten Freiburg und Luzern - in verschiedenen Punkten klaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf und "steht einer entsprechenden Diskussion im Parlament offen gegenüber". Diese Diskussion sei mit der vorliegenden Motion lanciert.</p><p>Für das anstehende Update ist von den Feststellungen des erwähnten Gutachtens auszugehen. Somit sind insbesondere folgende Fragestellungen zu behandeln (wobei auch die anderen im Gutachten erwähnten Punkte vertieft werden können, wo angebracht):</p><p>- Klare Regelung der Begründung des Stockwerkeigentums vor Fertigstellung des Gebäudes.</p><p>- Die Verlängerung des Baurechts als Grundlage des Stockwerkeigentums ohne Einstimmigkeitserfordernis.</p><p>- Klare Regelung der besonderen Nutzungsrechte an gemeinschaftlichen Teilen.</p><p>- Klarere Regeln zur Rechts- und Handlungsfähigkeit der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft.</p><p>- Eine effizientere Sicherung der Beitragsforderungen der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft.</p><p>- Klarere Regeln zum Ausschluss eines Stockwerkeigentümers.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Anpassungen des Stockwerkeigentums (Art. 712a ff. ZGB) vorzuschlagen, um die Empfehlungen seines Berichtes vom 8. März 2019 zum Postulat Caroni 14.3832 umzusetzen.</p>
    • 55 Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für ein Update

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