Wirkungsmessung im BFI-Bereich

ShortId
19.3413
Id
20193413
Updated
28.07.2023 14:34
Language
de
Title
Wirkungsmessung im BFI-Bereich
AdditionalIndexing
32;24;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat erachtet Wirkungsmessungen der eingesetzten finanziellen Mittel und der vorgesehenen Massnahmen als wichtige Instrumente, um die öffentlichen Mittel wirtschaftlich und effektiv einzusetzen; dies insbesondere in einem Bereich wie dem BFI-Bereich, der rund 10 Prozent des Bundeshaushalts ausmacht und in den vergangenen Jahren gewachsen ist.</p><p>Schon heute werden im BFI-Bereich zahlreiche Wirkungsprüfungen durchgeführt. Die Bundesämter haben im Auftrag des Bundesrates eine Amtsstrategie für Wirksamkeitsprüfungen zu entwickeln. Diejenige des federführenden Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation wurde das letzte Mal im März 2018 aktualisiert. Zum Einsatz kommt eine Kombination von verschiedenen Instrumenten wie Controlling, Monitoring und Evaluationen.</p><p>Im Bundeskontext werden die Wirkungsmodelle des neuen Führungsmodells Bund (NFB) und der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) verwendet. Das seit 2017 zur Anwendung kommende NFB-Wirkungsmodell beinhaltet die Dimensionen Ziele, Massnahmen und Wirkungen (Output, Impact). Die Umsetzung des NFB-Wirkungsmodells erfolgt mit dem jährlichen Voranschlag und der Rechnung. Für die Leistungen (Massnahmen) werden Ziele formuliert und mit Indikatoren verknüpft sowie mit Prognosewerten (Voranschlag) respektive realisierten Werten (Rechnung) versehen. Die Wirkungsmessung bei BFI-Massnahmen hat verschiedene Herausforderungen zu bewältigen, z. B. dauert es lange, bis die Wirkung einer Massnahme einsetzt.</p><p>Im BFI-Bereich besteht ein gewichtiger Teil der Bundesausgaben aus Transferbeiträgen an die Kantone beziehungsweise an autonome kantonale Hochschulen. Die Wirkungsmessung für eine pauschale, anteilmässige Mitfinanzierung kantonaler Ausgaben ist nicht einfach und alljährlich kaum zu leisten. Für das systemische Monitoring des BFI-Bereichs dienen indes der "Bildungsbericht Schweiz" und der "Bericht Forschung und Innovation in der Schweiz", welche beide alle vier Jahre erscheinen.</p><p>In den verschiedenen Fachbereichen werden zusätzlich Wirkungsprüfungen zu unterschiedlichen Gegenständen durchgeführt (Projekte, Programme, Institutionen, Politiken). In der Regel werden diese Evaluationen von Dritten vorgenommen. Als Qualitätsmassstab gelten die Standards der Schweizerischen Evaluationsgesellschaft. Die Evaluationen werden systematisch in Aramis, dem Informationssystem des Bundes für Forschungsprojekte und Evaluationen, erfasst.</p><p>Die Resultate der Evaluationen werden für die Politikbildung auf verschiedenen Ebenen genutzt. Die wichtigsten Ergebnisse werden jeweils in der BFI-Botschaft wiedergegeben. Gemäss neustem Botschaftsleitfaden der Bundeskanzlei (März 2019) kommt der Darstellung von Wirkungen in den Botschaften noch mehr Bedeutung zu als bisher. In der BFI-Botschaft 2021-2024 wird diesem Thema deshalb besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden, insbesondere soll auch eine gebündelte Übersicht über die durchgeführten Wirkungsprüfungen geboten werden. Zudem können auch die Resultate des Postulates de Courten 16.3474, "Effizienz- und Qualitätsgewinn im Schweizer Bildungswesen", genutzt werden, welches eine ähnliche Fragestellung abdeckt und gegenwärtig bearbeitet wird. Auch diese Resultate sollen zusammen mit der BFI-Botschaft 2021-2024 präsentiert werden.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates sind die Anliegen der Motion mit den dargelegten Vorkehrungen bereits weitgehend erfüllt. Ein zusätzliches jährliches Reporting wäre mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden und mit der intendierten Zielsetzung sowie in der erwünschten Qualität kaum zu erbringen, da z. B. die erforderlichen Daten nicht genügend zeitnah verfügbar sind. Der Bundesrat ist aber bereit, im Rahmen der BFI-Botschaft 2021-2024 eine gebündelte Übersicht über die durchgeführten Wirkungsprüfungen zu bieten und zu prüfen, wie sich Evaluationen noch besser für die BFI-Politikbildung nutzen und die Darstellung der Ergebnisse verbessern liessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit der nächsten BFI-Botschaft 2021-2024 ein Modell für eine Wirkungsmessung der eingesetzten finanziellen Mittel und vorgesehenen Massnahmen einzuführen. Dem Parlament ist jährlich zusammen mit der Rechnungsablage Bericht zu erstatten über die erreichten Wirkungen. Die Wirkungsmessung ist in Zusammenarbeit mit mindestens einer vom Bund unabhängigen Stelle durchzuführen. </p><p>Eine Minderheit (Schneider Schüttel, Bendahan, Gysi, Hadorn, Meyer Mattea) beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
  • Wirkungsmessung im BFI-Bereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat erachtet Wirkungsmessungen der eingesetzten finanziellen Mittel und der vorgesehenen Massnahmen als wichtige Instrumente, um die öffentlichen Mittel wirtschaftlich und effektiv einzusetzen; dies insbesondere in einem Bereich wie dem BFI-Bereich, der rund 10 Prozent des Bundeshaushalts ausmacht und in den vergangenen Jahren gewachsen ist.</p><p>Schon heute werden im BFI-Bereich zahlreiche Wirkungsprüfungen durchgeführt. Die Bundesämter haben im Auftrag des Bundesrates eine Amtsstrategie für Wirksamkeitsprüfungen zu entwickeln. Diejenige des federführenden Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation wurde das letzte Mal im März 2018 aktualisiert. Zum Einsatz kommt eine Kombination von verschiedenen Instrumenten wie Controlling, Monitoring und Evaluationen.</p><p>Im Bundeskontext werden die Wirkungsmodelle des neuen Führungsmodells Bund (NFB) und der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) verwendet. Das seit 2017 zur Anwendung kommende NFB-Wirkungsmodell beinhaltet die Dimensionen Ziele, Massnahmen und Wirkungen (Output, Impact). Die Umsetzung des NFB-Wirkungsmodells erfolgt mit dem jährlichen Voranschlag und der Rechnung. Für die Leistungen (Massnahmen) werden Ziele formuliert und mit Indikatoren verknüpft sowie mit Prognosewerten (Voranschlag) respektive realisierten Werten (Rechnung) versehen. Die Wirkungsmessung bei BFI-Massnahmen hat verschiedene Herausforderungen zu bewältigen, z. B. dauert es lange, bis die Wirkung einer Massnahme einsetzt.</p><p>Im BFI-Bereich besteht ein gewichtiger Teil der Bundesausgaben aus Transferbeiträgen an die Kantone beziehungsweise an autonome kantonale Hochschulen. Die Wirkungsmessung für eine pauschale, anteilmässige Mitfinanzierung kantonaler Ausgaben ist nicht einfach und alljährlich kaum zu leisten. Für das systemische Monitoring des BFI-Bereichs dienen indes der "Bildungsbericht Schweiz" und der "Bericht Forschung und Innovation in der Schweiz", welche beide alle vier Jahre erscheinen.</p><p>In den verschiedenen Fachbereichen werden zusätzlich Wirkungsprüfungen zu unterschiedlichen Gegenständen durchgeführt (Projekte, Programme, Institutionen, Politiken). In der Regel werden diese Evaluationen von Dritten vorgenommen. Als Qualitätsmassstab gelten die Standards der Schweizerischen Evaluationsgesellschaft. Die Evaluationen werden systematisch in Aramis, dem Informationssystem des Bundes für Forschungsprojekte und Evaluationen, erfasst.</p><p>Die Resultate der Evaluationen werden für die Politikbildung auf verschiedenen Ebenen genutzt. Die wichtigsten Ergebnisse werden jeweils in der BFI-Botschaft wiedergegeben. Gemäss neustem Botschaftsleitfaden der Bundeskanzlei (März 2019) kommt der Darstellung von Wirkungen in den Botschaften noch mehr Bedeutung zu als bisher. In der BFI-Botschaft 2021-2024 wird diesem Thema deshalb besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden, insbesondere soll auch eine gebündelte Übersicht über die durchgeführten Wirkungsprüfungen geboten werden. Zudem können auch die Resultate des Postulates de Courten 16.3474, "Effizienz- und Qualitätsgewinn im Schweizer Bildungswesen", genutzt werden, welches eine ähnliche Fragestellung abdeckt und gegenwärtig bearbeitet wird. Auch diese Resultate sollen zusammen mit der BFI-Botschaft 2021-2024 präsentiert werden.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates sind die Anliegen der Motion mit den dargelegten Vorkehrungen bereits weitgehend erfüllt. Ein zusätzliches jährliches Reporting wäre mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden und mit der intendierten Zielsetzung sowie in der erwünschten Qualität kaum zu erbringen, da z. B. die erforderlichen Daten nicht genügend zeitnah verfügbar sind. Der Bundesrat ist aber bereit, im Rahmen der BFI-Botschaft 2021-2024 eine gebündelte Übersicht über die durchgeführten Wirkungsprüfungen zu bieten und zu prüfen, wie sich Evaluationen noch besser für die BFI-Politikbildung nutzen und die Darstellung der Ergebnisse verbessern liessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit der nächsten BFI-Botschaft 2021-2024 ein Modell für eine Wirkungsmessung der eingesetzten finanziellen Mittel und vorgesehenen Massnahmen einzuführen. Dem Parlament ist jährlich zusammen mit der Rechnungsablage Bericht zu erstatten über die erreichten Wirkungen. Die Wirkungsmessung ist in Zusammenarbeit mit mindestens einer vom Bund unabhängigen Stelle durchzuführen. </p><p>Eine Minderheit (Schneider Schüttel, Bendahan, Gysi, Hadorn, Meyer Mattea) beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
    • Wirkungsmessung im BFI-Bereich

Back to List