Zusatzverhandlungen zum institutionellen Abkommen mit der EU

ShortId
19.3420
Id
20193420
Updated
28.07.2023 14:36
Language
de
Title
Zusatzverhandlungen zum institutionellen Abkommen mit der EU
AdditionalIndexing
10;44;1221;15;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 vom Verhandlungsergebnis zum institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU Kenntnis genommen. Er erachtete das Verhandlungsergebnis als in weiten Teilen im Interesse der Schweiz und im Einklang mit dem Verhandlungsmandat. Insbesondere aufgrund offener Punkte in Bezug auf die flankierenden Massnahmen und die Unionsbürgerrichtlinie verzichtete der Bundesrat aber vorerst auf eine Paraphierung des institutionellen Abkommens und beauftragte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung und dem Bundespräsidenten bis im Frühjahr Konsultationen zum Abkommensentwurf durchzuführen. Ziel dieser Konsultationen war es, eine Diskussion zu den Vor- und Nachteilen des Abkommensentwurfes zu führen und die Positionen der wichtigsten Schweizer Akteure zu ermitteln. Die Konsultationen sind abgeschlossen. Konsultiert wurden neben den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben auch die Aussenpolitischen Kommissionen, die Kantone, die Parteien mit Fraktionsstärke, die Sozialpartner sowie die Wirtschaft und die Wissenschaft. Auch die Staatspolitischen Kommissionen wurden durch den Bundesrat über das Verhandlungsergebnis informiert, haben aber auf eine Stellungnahme verzichtet. Zudem waren alle anderen interessierten Kreise eingeladen, schriftliche Stellungnahmen einzureichen.</p><p>Die in der Motion erwähnten Anliegen wurden auch von vielen anderen Teilnehmenden in den Konsultationen aufgebracht, insbesondere die Garantie des Lohnschutzes, die Frage der Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie sowie die Frage der Auswirkungen der Regelungen zu den staatlichen Beihilfen. Zurzeit ist eine Auswertung der zahlreichen und umfangreichen Stellungnahmen in Form eines Berichtes an den Bundesrat im Gang. Der Bundesrat hat die Absicht, nach Abschluss dieser Auswertung und gestützt auf die Gesamtergebnisse der Konsultationen vor der Sommerpause das weitere Vorgehen zu bestimmen. Es wäre somit für den Bundesrat verfrüht, bereits jetzt über allfällige Zusatzverhandlungen mit der EU oder andere Massnahmen zu beschliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit der EU Zusatzverhandlungen zu führen oder andere geeignete Massnahmen zu ergreifen, um das institutionelle Abkommen mit der EU wie folgt zu verbessern:</p><p>- Lohnschutz: Der Lohnschutz muss auf dem heutigen Stand sichergestellt und nach Bedarf weiterentwickelt werden können. Die Sozialpartner sind in die geforderten Nachbesserungen einzubeziehen.</p><p>- Unionsbürgerrichtlinie: Diese ist für die Schweiz nicht tragbar und muss explizit ausgeschlossen werden. Auch über im EuGH geführte Einzelprozesse darf diese nicht auf indirektem Weg für die Schweiz übernommen werden.</p><p>- Staatliche Beihilfen: Es ist sicherzustellen, dass die heutigen in der Schweiz bekannten Beihilfen nicht ausgeschlossen werden und der nötige Spielraum auch für die Zukunft erhalten bleibt.</p>
  • Zusatzverhandlungen zum institutionellen Abkommen mit der EU
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 vom Verhandlungsergebnis zum institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU Kenntnis genommen. Er erachtete das Verhandlungsergebnis als in weiten Teilen im Interesse der Schweiz und im Einklang mit dem Verhandlungsmandat. Insbesondere aufgrund offener Punkte in Bezug auf die flankierenden Massnahmen und die Unionsbürgerrichtlinie verzichtete der Bundesrat aber vorerst auf eine Paraphierung des institutionellen Abkommens und beauftragte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung und dem Bundespräsidenten bis im Frühjahr Konsultationen zum Abkommensentwurf durchzuführen. Ziel dieser Konsultationen war es, eine Diskussion zu den Vor- und Nachteilen des Abkommensentwurfes zu führen und die Positionen der wichtigsten Schweizer Akteure zu ermitteln. Die Konsultationen sind abgeschlossen. Konsultiert wurden neben den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben auch die Aussenpolitischen Kommissionen, die Kantone, die Parteien mit Fraktionsstärke, die Sozialpartner sowie die Wirtschaft und die Wissenschaft. Auch die Staatspolitischen Kommissionen wurden durch den Bundesrat über das Verhandlungsergebnis informiert, haben aber auf eine Stellungnahme verzichtet. Zudem waren alle anderen interessierten Kreise eingeladen, schriftliche Stellungnahmen einzureichen.</p><p>Die in der Motion erwähnten Anliegen wurden auch von vielen anderen Teilnehmenden in den Konsultationen aufgebracht, insbesondere die Garantie des Lohnschutzes, die Frage der Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie sowie die Frage der Auswirkungen der Regelungen zu den staatlichen Beihilfen. Zurzeit ist eine Auswertung der zahlreichen und umfangreichen Stellungnahmen in Form eines Berichtes an den Bundesrat im Gang. Der Bundesrat hat die Absicht, nach Abschluss dieser Auswertung und gestützt auf die Gesamtergebnisse der Konsultationen vor der Sommerpause das weitere Vorgehen zu bestimmen. Es wäre somit für den Bundesrat verfrüht, bereits jetzt über allfällige Zusatzverhandlungen mit der EU oder andere Massnahmen zu beschliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit der EU Zusatzverhandlungen zu führen oder andere geeignete Massnahmen zu ergreifen, um das institutionelle Abkommen mit der EU wie folgt zu verbessern:</p><p>- Lohnschutz: Der Lohnschutz muss auf dem heutigen Stand sichergestellt und nach Bedarf weiterentwickelt werden können. Die Sozialpartner sind in die geforderten Nachbesserungen einzubeziehen.</p><p>- Unionsbürgerrichtlinie: Diese ist für die Schweiz nicht tragbar und muss explizit ausgeschlossen werden. Auch über im EuGH geführte Einzelprozesse darf diese nicht auf indirektem Weg für die Schweiz übernommen werden.</p><p>- Staatliche Beihilfen: Es ist sicherzustellen, dass die heutigen in der Schweiz bekannten Beihilfen nicht ausgeschlossen werden und der nötige Spielraum auch für die Zukunft erhalten bleibt.</p>
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