Berücksichtigung von städtebaulichen und landschaftsverträglichen Zielsetzungen beim Bypass Luzern und bei anderen Nationalstrassen-Bauprojekten

ShortId
19.3422
Id
20193422
Updated
28.07.2023 14:35
Language
de
Title
Berücksichtigung von städtebaulichen und landschaftsverträglichen Zielsetzungen beim Bypass Luzern und bei anderen Nationalstrassen-Bauprojekten
AdditionalIndexing
2846;48;52;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, im Zusammenhang mit dem Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen, Artikel 1 Absatz 2 Litera b (Bypass Luzern), und bei ähnlich gelagerten Projekten Folgendes vorzusehen:</p><p>- Fachliche und begleitende Unterstützung, falls Kantone, Gemeinden, Städte oder Dritte, allenfalls unter Einbezug von privaten Investoren, ein städtebaulich integrierendes Projekt mit ganzer oder teilweiser Überdeckung vorantreiben,</p><p>- Unterstützung der Region bei den Abklärungen, ob im Rahmen einer Public Private Partnership die Überdeckung der Nationalstrasse nutzbringend eingesetzt werden kann; Finanzierung durch Mehrwertausgleich, private Beiträge, Beiträge Kanton und Bund gemäss den gesetzlichen Rahmenbedingungen,</p><p>- Unterstützung der offensichtlich bereits bestehenden Praxis, falls sich im Schweizer Nationalstrassennetz ähnliche Problemstellungen ergeben. Dabei ist den städtebaulichen und landschaftsverträglichen Zielsetzungen sowie dem Lärmschutz ein besonders grosser Stellenwert beizumessen. Die gesetzlichen Möglichkeiten der Mitfinanzierung durch den Bund sind voll auszuschöpfen, und falls erforderlich ist eine Anpassung der Standards, Verordnungen und der Gesetzesgrundlagen zu prüfen.</p>
  • Berücksichtigung von städtebaulichen und landschaftsverträglichen Zielsetzungen beim Bypass Luzern und bei anderen Nationalstrassen-Bauprojekten
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
  • 20180066
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, im Zusammenhang mit dem Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen, Artikel 1 Absatz 2 Litera b (Bypass Luzern), und bei ähnlich gelagerten Projekten Folgendes vorzusehen:</p><p>- Fachliche und begleitende Unterstützung, falls Kantone, Gemeinden, Städte oder Dritte, allenfalls unter Einbezug von privaten Investoren, ein städtebaulich integrierendes Projekt mit ganzer oder teilweiser Überdeckung vorantreiben,</p><p>- Unterstützung der Region bei den Abklärungen, ob im Rahmen einer Public Private Partnership die Überdeckung der Nationalstrasse nutzbringend eingesetzt werden kann; Finanzierung durch Mehrwertausgleich, private Beiträge, Beiträge Kanton und Bund gemäss den gesetzlichen Rahmenbedingungen,</p><p>- Unterstützung der offensichtlich bereits bestehenden Praxis, falls sich im Schweizer Nationalstrassennetz ähnliche Problemstellungen ergeben. Dabei ist den städtebaulichen und landschaftsverträglichen Zielsetzungen sowie dem Lärmschutz ein besonders grosser Stellenwert beizumessen. Die gesetzlichen Möglichkeiten der Mitfinanzierung durch den Bund sind voll auszuschöpfen, und falls erforderlich ist eine Anpassung der Standards, Verordnungen und der Gesetzesgrundlagen zu prüfen.</p>
    • Berücksichtigung von städtebaulichen und landschaftsverträglichen Zielsetzungen beim Bypass Luzern und bei anderen Nationalstrassen-Bauprojekten

Back to List