Langfristig bezahlbare Krankenversicherung. Wirksame Kostensenkungs- und Effizienzmassnahmen basieren auf verlässlichen Modellen und Zukunftsszenarien

ShortId
19.3423
Id
20193423
Updated
28.07.2023 14:35
Language
de
Title
Langfristig bezahlbare Krankenversicherung. Wirksame Kostensenkungs- und Effizienzmassnahmen basieren auf verlässlichen Modellen und Zukunftsszenarien
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund wolle sich nicht in Planungsfragen der Kantone einmischen, antwortet der Bundesrat sinngemäss auf diverse Vorstösse, welche Über- und Fehlversorgungen in den Kantonen, insbesondere im stationären Bereich, angehen wollen. Gleichzeitig stellt der Bundesrat in Aussicht, die neuen Planungskriterien für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung noch dieses Jahr in die Vernehmlassung zu senden. Durch die entsprechende Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) sollen gemäss Bundesrat in erster Linie der effiziente Mitteleinsatz und die Qualität verstärkt werden.</p><p>Der Bund hat zweifellos die oberste verfassungsmässige Verantwortung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) und damit auch über deren Kostenentwicklung und Finanzierung, sprich langfristig auch über Gedeih und Verderb einer unserer wichtigsten Errungenschaften in der Schweiz. Es stellt sich aber die Frage, wie der Bund diese Verantwortung wahrnehmen und den Kantonen spezifische Vorgaben machen will, wenn er selbst keine verlässlichen Modelle und Zukunftsszenarien zur schweizweit optimalen Versorgung im angebotsgesteuerten Gesundheitsmarkt entwickelt.</p><p>Der Bund muss endlich mehr Verantwortung übernehmen und dazu auch entsprechende klare Vorstellungen und Konzepte entwickeln, wie die OKP die optimale Versorgung längerfristig gewährleisten kann und für die Bevölkerung dennoch bezahlbar bleibt. Ohne entsprechende Modelle und Szenarien ist dies aber nicht möglich. Aufgrund ihrer Konkurrenzsituation im Gesundheitsbereich darf nicht erwartet werden, dass die Kantone diese Aufgaben, die sie in den letzten zwanzig Jahren vernachlässigten, künftig übernehmen werden. Es liegt also auch am Bund, seine oberste Verantwortung verstärkt wahrzunehmen, wozu verlässliche Grundlagen in Sinne von schweizweiten Versorgungsmodellen und Szenarien unabdingbar sind.</p>
  • <p>Für die Zulassung der Leistungserbringer zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im stationären Bereich sieht das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) das Instrument der Planung vor. Die Kantone müssen die Planung nach den vom Bundesrat auf der Grundlage von Qualität und Wirtschaftlichkeit erlassenen Planungskriterien erstellen. Der Bundesrat geht mit der Zielsetzung des Postulates einig, dass sich die Planung auf periodisch entwickelte Modelle und längerfristige Szenarien stützen soll, damit eine optimale stationäre Versorgung schweizweit gewährleistet werden kann. Nicht infrage gestellt wird damit aber die Verantwortung der Kantone für ihre Planung. Der Bundesrat ist deshalb bereit, in diesem Sinne Bericht zu erstatten. Dabei wird er die Kantone einbeziehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie aufgrund von periodisch entwickelten Modellen und längerfristigen Szenarien schweizweit die optimale stationäre Versorgung gewährleistet werden kann. Dabei sollen die realen Patientenströme bzw. Versorgungsregionen berücksichtigt werden.</p>
  • Langfristig bezahlbare Krankenversicherung. Wirksame Kostensenkungs- und Effizienzmassnahmen basieren auf verlässlichen Modellen und Zukunftsszenarien
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund wolle sich nicht in Planungsfragen der Kantone einmischen, antwortet der Bundesrat sinngemäss auf diverse Vorstösse, welche Über- und Fehlversorgungen in den Kantonen, insbesondere im stationären Bereich, angehen wollen. Gleichzeitig stellt der Bundesrat in Aussicht, die neuen Planungskriterien für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung noch dieses Jahr in die Vernehmlassung zu senden. Durch die entsprechende Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) sollen gemäss Bundesrat in erster Linie der effiziente Mitteleinsatz und die Qualität verstärkt werden.</p><p>Der Bund hat zweifellos die oberste verfassungsmässige Verantwortung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) und damit auch über deren Kostenentwicklung und Finanzierung, sprich langfristig auch über Gedeih und Verderb einer unserer wichtigsten Errungenschaften in der Schweiz. Es stellt sich aber die Frage, wie der Bund diese Verantwortung wahrnehmen und den Kantonen spezifische Vorgaben machen will, wenn er selbst keine verlässlichen Modelle und Zukunftsszenarien zur schweizweit optimalen Versorgung im angebotsgesteuerten Gesundheitsmarkt entwickelt.</p><p>Der Bund muss endlich mehr Verantwortung übernehmen und dazu auch entsprechende klare Vorstellungen und Konzepte entwickeln, wie die OKP die optimale Versorgung längerfristig gewährleisten kann und für die Bevölkerung dennoch bezahlbar bleibt. Ohne entsprechende Modelle und Szenarien ist dies aber nicht möglich. Aufgrund ihrer Konkurrenzsituation im Gesundheitsbereich darf nicht erwartet werden, dass die Kantone diese Aufgaben, die sie in den letzten zwanzig Jahren vernachlässigten, künftig übernehmen werden. Es liegt also auch am Bund, seine oberste Verantwortung verstärkt wahrzunehmen, wozu verlässliche Grundlagen in Sinne von schweizweiten Versorgungsmodellen und Szenarien unabdingbar sind.</p>
    • <p>Für die Zulassung der Leistungserbringer zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im stationären Bereich sieht das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) das Instrument der Planung vor. Die Kantone müssen die Planung nach den vom Bundesrat auf der Grundlage von Qualität und Wirtschaftlichkeit erlassenen Planungskriterien erstellen. Der Bundesrat geht mit der Zielsetzung des Postulates einig, dass sich die Planung auf periodisch entwickelte Modelle und längerfristige Szenarien stützen soll, damit eine optimale stationäre Versorgung schweizweit gewährleistet werden kann. Nicht infrage gestellt wird damit aber die Verantwortung der Kantone für ihre Planung. Der Bundesrat ist deshalb bereit, in diesem Sinne Bericht zu erstatten. Dabei wird er die Kantone einbeziehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie aufgrund von periodisch entwickelten Modellen und längerfristigen Szenarien schweizweit die optimale stationäre Versorgung gewährleistet werden kann. Dabei sollen die realen Patientenströme bzw. Versorgungsregionen berücksichtigt werden.</p>
    • Langfristig bezahlbare Krankenversicherung. Wirksame Kostensenkungs- und Effizienzmassnahmen basieren auf verlässlichen Modellen und Zukunftsszenarien

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