Aufteilung des Zahlungsrahmens für Programme nach Artikel 14 GlG. Das geografische Ungleichgewicht korrigieren

ShortId
19.3424
Id
20193424
Updated
28.07.2023 02:52
Language
de
Title
Aufteilung des Zahlungsrahmens für Programme nach Artikel 14 GlG. Das geografische Ungleichgewicht korrigieren
AdditionalIndexing
28;24;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit Finanzhilfen nach Artikel 14 des Gleichstellungsgesetzes (GlG; SR 151.1) kann der Bund Projekte unterstützen, die konkret zur Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben beitragen. Für den Zeitraum von 2017 bis 2020 gilt für die Vergabe eine Prioritätenordnung. Sie orientiert sich an der Fachkräfte-Initiative des Bundes und will die Mittel gezielt und wirksam zur Förderung der Gleichstellung in Unternehmen einsetzen. Vorrangig werden Projekte finanziell unterstützt, die Angebote für Unternehmen - beispielsweise im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Lohngleichheit, Nachwuchsförderung usw. - schaffen, und Projekte, die einen Beitrag zur Behebung des Fachkräftemangels leisten. </p><p>1. Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit der angemessenen Berücksichtigung aller Landesteile bei der Vergabe von Finanzhilfen bewusst. Das EBG strebt konstant eine zwischen den Sprachregionen ausgewogene Vergabe an. Einerseits informiert es in drei Landessprachen zu den Finanzhilfen über Twitter, seinen Newsletter sowie an Tagungen und Treffen. Andererseits fördert es aktiv den Transfer von Projekten und Produkten in jeweils andere Landesteile, beispielsweise mittels Auflagen in den Verfügungen. Die Vergabe erfolgt jedoch auf der Grundlage von Gesuchen und ist damit nur bedingt beeinflussbar. Auch sollte bei der Beurteilung der Vergabe nicht allein der Sitz der Organisation berücksichtigt werden. So wurden in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 13 Projekte von Organisationen mit Sitz in der Deutschschweiz gutgeheissen, deren Projekte jedoch sprachregional übergreifend angelegt sind. Die Finanzhilfe für diese 13 Projekte beträgt insgesamt 3,3 Millionen Franken. Ein Teil dieser Gelder fliesst auch in die Romandie und ins Tessin. Die Angaben zur geografischen Ausrichtung der Projekte veröffentlicht das EBG jeweils auf seiner Website. </p><p>2./3. Das EBG sieht vor, die Kommunikation zu den Finanzhilfen in den nächsten zwei Jahren zu verstärken und potenzielle Gesuchstellende in allen Sprachregionen systematischer anzusprechen. Zudem wird die Vergabe der Finanzhilfen 2015-2019 einer Evaluation unterzogen. Ein entsprechendes Mandat ist öffentlich ausgeschrieben. Die Resultate liegen Ende 2020 vor. </p><p>4. Die Fachstelle UND bietet Beratungen und Dienstleistungen für Unternehmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie an (<a href="http://www.fachstelle-und.ch/">www.fachstelle-und.ch</a>). Das Angebot entspricht den Prioritäten gemäss der geltenden Prioritätenordnung nach Artikel 14 GlG. Die Leistungen werden in der ganzen Schweiz angeboten. 2018 war die Fachstelle UND Teil einer ordentlichen Prüfung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle. Die Prüfung zeigte insgesamt gute Ergebnisse (<a href="http://www.efk.admin.ch">www.efk.admin.ch</a> &gt; Publikationen &gt; Wirtschaft und Verwaltung &gt; Allgemeine Verwaltung). </p><p>5. Gestützt auf die aktuellen Zahlen beträgt die Differenz der neu zugesprochenen Finanzhilfen zwischen 2017 und 2018 noch 1,68 Millionen Franken. Die Summe der neu zugesprochenen Finanzhilfen schwankt je nach Anzahl, Inhalt und Qualität der Gesuche. Die pro Jahr neu gutgeheissenen Finanzhilfen sind nicht dasselbe wie die pro Jahr ausbezahlten Finanzhilfen. Denn die zugesprochenen Finanzhilfen werden ratenweise, über mehrere Jahre verteilt, ausbezahlt. So gleichen sich die anfänglichen Schwankungen aus. Der Kredit von jährlich rund 4,5 Millionen Franken wurde in den letzten fünf Jahren vollumfänglich ausbezahlt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Aus einer Tabelle, die vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) veröffentlicht wurde, wird ersichtlich, welche Finanzhilfen nach Artikel 14 des Gleichstellungsgesetzes (GlG) gewährt wurden. Es zeigt sich, dass ein grosses Ungleichgewicht besteht, und zwar sowohl hinsichtlich der Zahl der unterstützten Programme als auch hinsichtlich der für die Sprachregionen gesprochenen Mittel. 2017 und 2018 waren rund 70 Prozent der unterstützten Programme von in der Deutschschweiz ansässigen Organisationen durchgeführt, 18 Prozent in der französischen Schweiz, 7 Prozent in der italienischen Schweiz und 4 Prozent in der rätoromanischen Schweiz. In Zahlen: Von den 2017 gesprochenen 5 829 510 Franken gingen 84,8 Prozent an Programme, die von Organisationen mit Sitz in der Deutschschweiz durchgeführt wurden; 9,8 Prozent der Mittel flossen in die französische Schweiz, 2,5 Prozent in die italienische und 2,9 Prozent in die rätoromanische Schweiz. 2018 wurde der Finanzrahmen von insgesamt 3 949 220 Franken wie folgt aufgeteilt: Deutschschweiz 81 Prozent, französische Schweiz 15 Prozent, italienische Schweiz 2,3 Prozent und rätoromanische Schweiz 1,3 Prozent. Sogar wenn man bedenkt, dass gewisse Programme, die in der Deutschschweiz durchgeführt werden, ihre Wirkung auch in anderen Sprachregionen entfalten, besteht doch ein grosser Unterschied bei der Zuteilung der Mittel zuungunsten der Minderheitenregionen, insbesondere zuungunsten der französischen Schweiz. Gemessen an der Verteilung der Landessprachen sind Organisationen aus der Deutschschweiz stark übervertreten.</p><p>1. Ist sich der Bundesrat dieser Situation bewusst, und wie erklärt er sie sich?</p><p>2. Gedenkt der Bundesrat, Abhilfe zu schaffen? Gedenkt er insbesondere, Anreize dafür zu schaffen, dass in Minderheitenregionen mehr Programme durchgeführt werden?</p><p>3. Falls ja, wie gedenkt er dies zu tun?</p><p>4. 2017 erhielt die Fachstelle UND, ein etabliertes Beratungsunternehmen, für die Durchführung ihrer Aktivitäten während mehrerer Jahre (2017 bis 2019) einen Betrag in der Grössenordnung von 1,5 Millionen Franken. Sowohl die Höhe des Betrags als auch die Tatsache, dass die Finanzhilfe während dreier Jahre gewährt wird, führt dazu, dass dies stark zulasten anderer bewilligter Programme geht. Welche Überlegungen haben dazu geführt, dass dieses Programm der Fachstelle UND bewilligt worden ist?</p><p>5. Schaut man sich die Tabelle der gewährten Finanzhilfen für die Jahre 2017 und 2018 an, so erkennt man, dass von einem Jahr zum anderen die Summe um beinahe 1,9 Millionen Franken tiefer liegt. Wie erklärt sich dies?</p>
  • Aufteilung des Zahlungsrahmens für Programme nach Artikel 14 GlG. Das geografische Ungleichgewicht korrigieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit Finanzhilfen nach Artikel 14 des Gleichstellungsgesetzes (GlG; SR 151.1) kann der Bund Projekte unterstützen, die konkret zur Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben beitragen. Für den Zeitraum von 2017 bis 2020 gilt für die Vergabe eine Prioritätenordnung. Sie orientiert sich an der Fachkräfte-Initiative des Bundes und will die Mittel gezielt und wirksam zur Förderung der Gleichstellung in Unternehmen einsetzen. Vorrangig werden Projekte finanziell unterstützt, die Angebote für Unternehmen - beispielsweise im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Lohngleichheit, Nachwuchsförderung usw. - schaffen, und Projekte, die einen Beitrag zur Behebung des Fachkräftemangels leisten. </p><p>1. Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit der angemessenen Berücksichtigung aller Landesteile bei der Vergabe von Finanzhilfen bewusst. Das EBG strebt konstant eine zwischen den Sprachregionen ausgewogene Vergabe an. Einerseits informiert es in drei Landessprachen zu den Finanzhilfen über Twitter, seinen Newsletter sowie an Tagungen und Treffen. Andererseits fördert es aktiv den Transfer von Projekten und Produkten in jeweils andere Landesteile, beispielsweise mittels Auflagen in den Verfügungen. Die Vergabe erfolgt jedoch auf der Grundlage von Gesuchen und ist damit nur bedingt beeinflussbar. Auch sollte bei der Beurteilung der Vergabe nicht allein der Sitz der Organisation berücksichtigt werden. So wurden in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 13 Projekte von Organisationen mit Sitz in der Deutschschweiz gutgeheissen, deren Projekte jedoch sprachregional übergreifend angelegt sind. Die Finanzhilfe für diese 13 Projekte beträgt insgesamt 3,3 Millionen Franken. Ein Teil dieser Gelder fliesst auch in die Romandie und ins Tessin. Die Angaben zur geografischen Ausrichtung der Projekte veröffentlicht das EBG jeweils auf seiner Website. </p><p>2./3. Das EBG sieht vor, die Kommunikation zu den Finanzhilfen in den nächsten zwei Jahren zu verstärken und potenzielle Gesuchstellende in allen Sprachregionen systematischer anzusprechen. Zudem wird die Vergabe der Finanzhilfen 2015-2019 einer Evaluation unterzogen. Ein entsprechendes Mandat ist öffentlich ausgeschrieben. Die Resultate liegen Ende 2020 vor. </p><p>4. Die Fachstelle UND bietet Beratungen und Dienstleistungen für Unternehmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie an (<a href="http://www.fachstelle-und.ch/">www.fachstelle-und.ch</a>). Das Angebot entspricht den Prioritäten gemäss der geltenden Prioritätenordnung nach Artikel 14 GlG. Die Leistungen werden in der ganzen Schweiz angeboten. 2018 war die Fachstelle UND Teil einer ordentlichen Prüfung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle. Die Prüfung zeigte insgesamt gute Ergebnisse (<a href="http://www.efk.admin.ch">www.efk.admin.ch</a> &gt; Publikationen &gt; Wirtschaft und Verwaltung &gt; Allgemeine Verwaltung). </p><p>5. Gestützt auf die aktuellen Zahlen beträgt die Differenz der neu zugesprochenen Finanzhilfen zwischen 2017 und 2018 noch 1,68 Millionen Franken. Die Summe der neu zugesprochenen Finanzhilfen schwankt je nach Anzahl, Inhalt und Qualität der Gesuche. Die pro Jahr neu gutgeheissenen Finanzhilfen sind nicht dasselbe wie die pro Jahr ausbezahlten Finanzhilfen. Denn die zugesprochenen Finanzhilfen werden ratenweise, über mehrere Jahre verteilt, ausbezahlt. So gleichen sich die anfänglichen Schwankungen aus. Der Kredit von jährlich rund 4,5 Millionen Franken wurde in den letzten fünf Jahren vollumfänglich ausbezahlt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Aus einer Tabelle, die vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) veröffentlicht wurde, wird ersichtlich, welche Finanzhilfen nach Artikel 14 des Gleichstellungsgesetzes (GlG) gewährt wurden. Es zeigt sich, dass ein grosses Ungleichgewicht besteht, und zwar sowohl hinsichtlich der Zahl der unterstützten Programme als auch hinsichtlich der für die Sprachregionen gesprochenen Mittel. 2017 und 2018 waren rund 70 Prozent der unterstützten Programme von in der Deutschschweiz ansässigen Organisationen durchgeführt, 18 Prozent in der französischen Schweiz, 7 Prozent in der italienischen Schweiz und 4 Prozent in der rätoromanischen Schweiz. In Zahlen: Von den 2017 gesprochenen 5 829 510 Franken gingen 84,8 Prozent an Programme, die von Organisationen mit Sitz in der Deutschschweiz durchgeführt wurden; 9,8 Prozent der Mittel flossen in die französische Schweiz, 2,5 Prozent in die italienische und 2,9 Prozent in die rätoromanische Schweiz. 2018 wurde der Finanzrahmen von insgesamt 3 949 220 Franken wie folgt aufgeteilt: Deutschschweiz 81 Prozent, französische Schweiz 15 Prozent, italienische Schweiz 2,3 Prozent und rätoromanische Schweiz 1,3 Prozent. Sogar wenn man bedenkt, dass gewisse Programme, die in der Deutschschweiz durchgeführt werden, ihre Wirkung auch in anderen Sprachregionen entfalten, besteht doch ein grosser Unterschied bei der Zuteilung der Mittel zuungunsten der Minderheitenregionen, insbesondere zuungunsten der französischen Schweiz. Gemessen an der Verteilung der Landessprachen sind Organisationen aus der Deutschschweiz stark übervertreten.</p><p>1. Ist sich der Bundesrat dieser Situation bewusst, und wie erklärt er sie sich?</p><p>2. Gedenkt der Bundesrat, Abhilfe zu schaffen? Gedenkt er insbesondere, Anreize dafür zu schaffen, dass in Minderheitenregionen mehr Programme durchgeführt werden?</p><p>3. Falls ja, wie gedenkt er dies zu tun?</p><p>4. 2017 erhielt die Fachstelle UND, ein etabliertes Beratungsunternehmen, für die Durchführung ihrer Aktivitäten während mehrerer Jahre (2017 bis 2019) einen Betrag in der Grössenordnung von 1,5 Millionen Franken. Sowohl die Höhe des Betrags als auch die Tatsache, dass die Finanzhilfe während dreier Jahre gewährt wird, führt dazu, dass dies stark zulasten anderer bewilligter Programme geht. Welche Überlegungen haben dazu geführt, dass dieses Programm der Fachstelle UND bewilligt worden ist?</p><p>5. Schaut man sich die Tabelle der gewährten Finanzhilfen für die Jahre 2017 und 2018 an, so erkennt man, dass von einem Jahr zum anderen die Summe um beinahe 1,9 Millionen Franken tiefer liegt. Wie erklärt sich dies?</p>
    • Aufteilung des Zahlungsrahmens für Programme nach Artikel 14 GlG. Das geografische Ungleichgewicht korrigieren

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