Täuschung der Stimmberechtigten bei den Abstimmungen über die bilateralen Verträge und zu Schengen?

ShortId
19.3430
Id
20193430
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Täuschung der Stimmberechtigten bei den Abstimmungen über die bilateralen Verträge und zu Schengen?
AdditionalIndexing
04;34;10;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1) sieht in Artikel 10a vor, dass der Bundesrat die Stimmberechtigten kontinuierlich über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen informiert. Er hat dabei die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit zu beachten.</p><p>In den Erläuterungen zur Abstimmung vom Mai 2000 über die bilateralen Abkommen mit der EU hatte der Bundesrat festgehalten, es sei keine massive Einwanderung zu befürchten. Zahlen nannte der Bundesrat keine. Er stützte seine Aussage auf Erfahrungen in der EU sowie auf das damalige Bild der wirtschaftlichen Situation in der Schweiz und in der EU. Die Zuwanderung aus den EU-/Efta-Staaten stieg im Zuge der Finanzkrise tatsächlich stark an, was im Jahr 2000 aber nicht vorhersehbar war. Bei der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung erreichte der Wanderungssaldo der EU-/Efta-Staatsangehörigen 2008 mit über 73 000 Personen den bisher höchsten Stand. Seither hat er sich mehr als halbiert, und 2018 lag er bei rund 31 000. Diese Zahlen bestätigen frühere Aussagen des Bundesrates, wonach die Zuwanderung die konjunkturelle Entwicklung in der Schweiz und in der EU spiegle und in erster Linie der Nachfrage der Unternehmen nach Arbeitskräften folge.</p><p>Was die Kostenschätzung im Vorfeld der Abstimmung vom Juni 2005 über den Beitritt zu Schengen/Dublin betrifft, so basierte diese auf den Folgen, die damals nach bestem Wissen prognostiziert und beziffert werden konnten. 2005 waren die späteren Entwicklungen, etwa die Flüchtlingskrise und die in den letzten Jahren zunehmende Bedrohung durch den Terrorismus, nicht vorhersehbar. Der Anstieg der Kosten ging entsprechend mit einem Zuwachs von neuen Instrumenten bzw. einer Weiterentwicklung bestehender EU-Instrumente einher, welche der Stärkung der inneren Sicherheit im Schengen-Raum sowie der Kontrolle der gemeinsamen Aussengrenzen dienten, von denen die Schweiz im Rahmen der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit wiederum profitiert. Diese Instrumente bzw. deren Weiterentwicklung wurden jeweils auch vom Parlament genehmigt und unterstanden dem fakultativen Referendum. Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach bei der Beantwortung parlamentarischer Vorstösse zu den Entwicklungen der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit und zu den finanziellen Folgen geäussert, letztmals in seiner Stellungnahme zur Interpellation 18.3094. Zudem hat der Bundesrat eine Reihe von Berichten zuhanden des Parlamentes verfasst (siehe z. B. den Bericht in Erfüllung des Postulates 15.3896, der aufzeigte, dass die volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Schengen/Dublin-Assoziierung positiv ausfallen). Über die finanziellen Auswirkungen wichtiger Schengen/Dublin-Weiterentwicklungen wird das Parlament auch in den jeweiligen Botschaften sowie im Rahmen der jährlichen Finanzberichterstattung und in den entsprechenden Zusatzdokumentationen zum Voranschlag respektive zur Staatsrechnung informiert. Der Bundesrat wahrt so die Transparenz bei Kosten und Nutzen der für die Schweiz wichtigen Schengen/Dublin-Assoziierung.</p><p>2. Die Abstimmungserläuterungen, die gemäss Artikel 11 Absatz 2 BPR kurz und sachlich zu sein haben, stützen die quantitativen Angaben und Informationen über die Ausgangslage und die Auswirkungen einer Vorlage (Kosten, Anzahl Betroffene usw.) massgeblich auf die Botschaften des Bundesrates an das Parlament ab. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung der Bundeskanzlei hat seit Ende 2018 verschiedene Vorschläge zur Verbesserung der Verlässlichkeit der Entscheidungsgrundlagen im Gesetzgebungsprozess erarbeitet. Der Bundesrat hat diese Vorschläge am 21. Juni 2019 zur Kenntnis genommen und die Bundeskanzlei beauftragt, in Zusammenarbeit mit weiteren Departementen einzelne Massnahmen zu vertiefen und die bestehenden Qualitätssicherungsinstrumente zu ergänzen.</p><p>3. Das Urteil des Bundesgerichtes vom 10. April 2019 betrifft ausschliesslich die Abstimmung vom 28. Februar 2016 über die eidgenössische Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe".</p>
  • <p>Das Bundesgericht hat vor Kurzem die Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 über die Abschaffung der steuerlichen "Heiratsstrafe" aufgrund der falschen Zahlen, die vom Bundesrat in der Abstimmungsbroschüre aufgeführt waren, annulliert. Bei den zwei folgenden, vergangenen Abstimmungen ist die Ausgangslage grundsätzlich vergleichbar:</p><p>In den Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 21. Mai 2000 über die bilateralen Abkommen mit der EU hiess es auf Seite 11:</p><p>"Keine massive Einwanderung zu befürchten</p><p>Wie die Erfahrungen in der EU zeigen, sind die Ängste der Referendumskomitees, die Einwanderung aus EU-Staaten in die Schweiz werde stark zunehmen, nicht begründet."</p><p>Diese Angaben haben sich als falsch erwiesen, denn gemäss dem Bundesamt für Statistik belief sich in den Jahren 2009 bis 2013 der jährliche Einwanderungsüberschuss aus der EU durchschnittlich auf 80 000 Personen und umfasste 2017 immer noch rund 53 000 Personen.</p><p>In den Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 über die Abkommen zu Schengen und Dublin hiess es auf Seite 9:</p><p>"Finanzielle Auswirkungen</p><p>Die Kosten von Schengen und Dublin belaufen sich in den nächsten Jahren für den Bund auf durchschnittlich 7,4 Millionen Franken pro Jahr."</p><p>Diese Zahlen waren ebenfalls irreführend, denn in seinem Bericht zu den finanziellen Auswirkungen von Schengen/Dublin vom 21. Februar 2018 erklärt der Bundesrat, dass in den Jahren 2012 bis 2016 die Assoziierung der Schweiz an Schengen für die öffentliche Hand zu durchschnittlichen Kosten in der Höhe von rund 53 Millionen Schweizerfranken pro Jahr geführt hat.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie erklärt der Bundesrat die gravierenden Unterschiede in seinen Erläuterungen zu den erwähnten Abstimmungen, im Vergleich zur tatsächlichen Entwicklung?</p><p>2. Wie wird er in Zukunft gewährleisten, dass den Stimmberechtigten keine wichtigen Informationen vorenthalten werden, was eine korrekte und objektive Meinungsbildung verunmöglicht und damit die Abstimmungsfreiheit beeinträchtigt?</p><p>3. Hat das Bundesgerichtsurteil bezüglich Annullierung der Volksabstimmung "Abschaffung der steuerlichen Heiratsstrafe" auch Auswirkungen auf die obengenannten Abstimmungsvorlagen, respektive könnten diese auch für ungültig erklärt werden?</p>
  • Täuschung der Stimmberechtigten bei den Abstimmungen über die bilateralen Verträge und zu Schengen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1) sieht in Artikel 10a vor, dass der Bundesrat die Stimmberechtigten kontinuierlich über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen informiert. Er hat dabei die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit zu beachten.</p><p>In den Erläuterungen zur Abstimmung vom Mai 2000 über die bilateralen Abkommen mit der EU hatte der Bundesrat festgehalten, es sei keine massive Einwanderung zu befürchten. Zahlen nannte der Bundesrat keine. Er stützte seine Aussage auf Erfahrungen in der EU sowie auf das damalige Bild der wirtschaftlichen Situation in der Schweiz und in der EU. Die Zuwanderung aus den EU-/Efta-Staaten stieg im Zuge der Finanzkrise tatsächlich stark an, was im Jahr 2000 aber nicht vorhersehbar war. Bei der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung erreichte der Wanderungssaldo der EU-/Efta-Staatsangehörigen 2008 mit über 73 000 Personen den bisher höchsten Stand. Seither hat er sich mehr als halbiert, und 2018 lag er bei rund 31 000. Diese Zahlen bestätigen frühere Aussagen des Bundesrates, wonach die Zuwanderung die konjunkturelle Entwicklung in der Schweiz und in der EU spiegle und in erster Linie der Nachfrage der Unternehmen nach Arbeitskräften folge.</p><p>Was die Kostenschätzung im Vorfeld der Abstimmung vom Juni 2005 über den Beitritt zu Schengen/Dublin betrifft, so basierte diese auf den Folgen, die damals nach bestem Wissen prognostiziert und beziffert werden konnten. 2005 waren die späteren Entwicklungen, etwa die Flüchtlingskrise und die in den letzten Jahren zunehmende Bedrohung durch den Terrorismus, nicht vorhersehbar. Der Anstieg der Kosten ging entsprechend mit einem Zuwachs von neuen Instrumenten bzw. einer Weiterentwicklung bestehender EU-Instrumente einher, welche der Stärkung der inneren Sicherheit im Schengen-Raum sowie der Kontrolle der gemeinsamen Aussengrenzen dienten, von denen die Schweiz im Rahmen der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit wiederum profitiert. Diese Instrumente bzw. deren Weiterentwicklung wurden jeweils auch vom Parlament genehmigt und unterstanden dem fakultativen Referendum. Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach bei der Beantwortung parlamentarischer Vorstösse zu den Entwicklungen der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit und zu den finanziellen Folgen geäussert, letztmals in seiner Stellungnahme zur Interpellation 18.3094. Zudem hat der Bundesrat eine Reihe von Berichten zuhanden des Parlamentes verfasst (siehe z. B. den Bericht in Erfüllung des Postulates 15.3896, der aufzeigte, dass die volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Schengen/Dublin-Assoziierung positiv ausfallen). Über die finanziellen Auswirkungen wichtiger Schengen/Dublin-Weiterentwicklungen wird das Parlament auch in den jeweiligen Botschaften sowie im Rahmen der jährlichen Finanzberichterstattung und in den entsprechenden Zusatzdokumentationen zum Voranschlag respektive zur Staatsrechnung informiert. Der Bundesrat wahrt so die Transparenz bei Kosten und Nutzen der für die Schweiz wichtigen Schengen/Dublin-Assoziierung.</p><p>2. Die Abstimmungserläuterungen, die gemäss Artikel 11 Absatz 2 BPR kurz und sachlich zu sein haben, stützen die quantitativen Angaben und Informationen über die Ausgangslage und die Auswirkungen einer Vorlage (Kosten, Anzahl Betroffene usw.) massgeblich auf die Botschaften des Bundesrates an das Parlament ab. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung der Bundeskanzlei hat seit Ende 2018 verschiedene Vorschläge zur Verbesserung der Verlässlichkeit der Entscheidungsgrundlagen im Gesetzgebungsprozess erarbeitet. Der Bundesrat hat diese Vorschläge am 21. Juni 2019 zur Kenntnis genommen und die Bundeskanzlei beauftragt, in Zusammenarbeit mit weiteren Departementen einzelne Massnahmen zu vertiefen und die bestehenden Qualitätssicherungsinstrumente zu ergänzen.</p><p>3. Das Urteil des Bundesgerichtes vom 10. April 2019 betrifft ausschliesslich die Abstimmung vom 28. Februar 2016 über die eidgenössische Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe".</p>
    • <p>Das Bundesgericht hat vor Kurzem die Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 über die Abschaffung der steuerlichen "Heiratsstrafe" aufgrund der falschen Zahlen, die vom Bundesrat in der Abstimmungsbroschüre aufgeführt waren, annulliert. Bei den zwei folgenden, vergangenen Abstimmungen ist die Ausgangslage grundsätzlich vergleichbar:</p><p>In den Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 21. Mai 2000 über die bilateralen Abkommen mit der EU hiess es auf Seite 11:</p><p>"Keine massive Einwanderung zu befürchten</p><p>Wie die Erfahrungen in der EU zeigen, sind die Ängste der Referendumskomitees, die Einwanderung aus EU-Staaten in die Schweiz werde stark zunehmen, nicht begründet."</p><p>Diese Angaben haben sich als falsch erwiesen, denn gemäss dem Bundesamt für Statistik belief sich in den Jahren 2009 bis 2013 der jährliche Einwanderungsüberschuss aus der EU durchschnittlich auf 80 000 Personen und umfasste 2017 immer noch rund 53 000 Personen.</p><p>In den Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 über die Abkommen zu Schengen und Dublin hiess es auf Seite 9:</p><p>"Finanzielle Auswirkungen</p><p>Die Kosten von Schengen und Dublin belaufen sich in den nächsten Jahren für den Bund auf durchschnittlich 7,4 Millionen Franken pro Jahr."</p><p>Diese Zahlen waren ebenfalls irreführend, denn in seinem Bericht zu den finanziellen Auswirkungen von Schengen/Dublin vom 21. Februar 2018 erklärt der Bundesrat, dass in den Jahren 2012 bis 2016 die Assoziierung der Schweiz an Schengen für die öffentliche Hand zu durchschnittlichen Kosten in der Höhe von rund 53 Millionen Schweizerfranken pro Jahr geführt hat.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie erklärt der Bundesrat die gravierenden Unterschiede in seinen Erläuterungen zu den erwähnten Abstimmungen, im Vergleich zur tatsächlichen Entwicklung?</p><p>2. Wie wird er in Zukunft gewährleisten, dass den Stimmberechtigten keine wichtigen Informationen vorenthalten werden, was eine korrekte und objektive Meinungsbildung verunmöglicht und damit die Abstimmungsfreiheit beeinträchtigt?</p><p>3. Hat das Bundesgerichtsurteil bezüglich Annullierung der Volksabstimmung "Abschaffung der steuerlichen Heiratsstrafe" auch Auswirkungen auf die obengenannten Abstimmungsvorlagen, respektive könnten diese auch für ungültig erklärt werden?</p>
    • Täuschung der Stimmberechtigten bei den Abstimmungen über die bilateralen Verträge und zu Schengen?

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