Volksabstimmungen. Das Stimmvolk muss korrekt durch den Bundesrat informiert werden

ShortId
19.3435
Id
20193435
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Volksabstimmungen. Das Stimmvolk muss korrekt durch den Bundesrat informiert werden
AdditionalIndexing
04;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hatte im Vorfeld der Beratungen zur CVP-Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" mit gravierenden Fehlinformationen gearbeitet. Statt nur 80 000 Ehepaare sind tatsächlich mehr als fünfmal so viel, sprich 454 000 Paare, von einer steuerlichen Diskriminierung betroffen. Das Bundesgericht hat am 10. April 2019 mit der Gutheissung der Abstimmungsbeschwerde zur Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" bestätigt, dass die Fehlinformationen gravierend waren und der Stimmbevölkerung keine freie Meinungsäusserung gewährt wurde. Es ist die zentrale Verantwortung und Pflicht des Bundesrates, die Schweizerinnen und Schweizer jederzeit korrekt zu informieren. Solch schwerwiegende Fehler gefährden unsere direkte Demokratie. Das Vertrauen der Bevölkerung in den Bundesrat wird dadurch aufs Spiel gesetzt.</p><p>Aus diesem Grund fordert die CVP einen Bericht des Bundesrates, der aufzeigt, wie er zukünftig die objektive Meinungsbildung des Stimmvolkes zu garantieren gedenkt. In diesem Bericht sollen u. a. die konkreten Massnahmen resultierend aus den Empfehlungen des Bundesrates an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) vorgestellt werden (siehe Punkt 6 der Antwort des Bundesrates zur Interpellation Bischof 18.3938). Aus der Behandlung ebendieser Interpellation im Ständerat war am 4. Dezember 2018 zu vernehmen, dass die GPK den Finanzminister Ueli Maurer und den Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Adrian Hug, im Februar 2019 angehört hat. Beide wurden von der GPK gebeten, die Ergebnisse der externen Überprüfung und die Massnahmen, die auf der Grundlage dieser Überprüfung ergriffen wurden, vorzustellen. Die Ergebnisse und Empfehlungen sind im geforderten Bericht festzuhalten.</p>
  • <p>Korrektheit sowie Vollständigkeit von quantitativen Angaben über die Ausgangslage und die Auswirkungen einer Vorlage (Kosten, Anzahl von Betroffenen usw.) sind von zentraler Bedeutung für die Meinungsbildung und Entscheidfindung der involvierten Organe (Bundesrat, Parlament, Volk) sowie der politischen Akteure (Kantone, Parteien, Verbände und Interessengruppen). Das gilt für die gesamte Behördeninformation im Zusammenhang mit legislativen Prozessen, namentlich für die erläuternden Berichte zu Vernehmlassungsvorlagen, für Botschaften und für die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates. Die Anforderungen an die Informationen der Bundesbehörden und die Qualität der quantitativen Angaben im Gesetzgebungsprozess müssen deshalb hoch sein.</p><p>Eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung der Bundeskanzlei hat ab Ende 2018 verschiedene Vorschläge zur Verbesserung der Verlässlichkeit der Entscheidungsgrundlagen im Gesetzgebungsprozess erarbeitet. Der Bundesrat hat diese Vorschläge am 21. Juni 2019 zur Kenntnis genommen und die Bundeskanzlei beauftragt, in Zusammenarbeit mit weiteren Departementen einzelne Massnahmen zu vertiefen und die bestehenden Qualitätssicherungsinstrumente zu ergänzen. </p><p>Insbesondere soll die Darstellung der Datengrundlagen für Gesetzgebungsprojekte konsequenter systematisiert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass objektive und aktuelle Entscheidgrundlagen zuhanden der Vernehmlassungsteilnehmer, des Bundesrates, des Parlamentes und der Stimmberechtigten vorliegen. Departemente und Ämter müssen die relevanten Daten, deren Quelle, die Schätzmethode, die Aussagekraft der Daten sowie die allfälligen Aktualisierungszeitpunkte gegenüber Bundesrat, Parlament und Öffentlichkeit transparent darlegen. Schätzungen müssen als solche bezeichnet und allfällige Unzulänglichkeiten bei den Datengrundlagen müssen erkennbar gemacht werden. Ferner soll festgelegt werden, wie bei Änderungen der Datenlage im Verlauf des Gesetzgebungsprojekts vorzugehen ist. Um den zusätzlichen Aufwand möglichst gering zu halten, ist es dem Bundesrat zudem wichtig, dass die Massnahmen schlank umgesetzt werden und für die Departemente und Ämter einfach zu handhaben sind. </p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesverwaltung mit der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) bereits ein Instrument kennt, um die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Vorlage zu analysieren und darzustellen. Sie bietet eine systematische Vorgehensweise, um die Notwendigkeit einer Regulierung zu hinterfragen, deren Auswirkungen abzuschätzen und Alternativen aufzuzeigen. Die geplante Einführung eines Instruments, mit dem frühzeitig im Rechtsetzungsprozess festgestellt werden kann, welches die relevanten Auswirkungen sind und wann eine RFA nötig ist (Quick-Check), sowie eine vermehrte Durchführung vertiefter RFA werden zudem zur Qualitätssicherung der verwendeten Daten beitragen. </p><p>Der Bundesrat sieht aufgrund dieser laufenden Arbeiten keinen zusätzlichen Nutzen in der Erstellung eines Postulatsberichtes. Er wird voraussichtlich Anfang 2020 über die konkreten Massnahmen informieren. </p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen umfassenden Bericht über die Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen zuhanden des Parlamentes und der Stimmberechtigten zu verfassen. Dieser Bericht soll eine Strategie enthalten, wie der Bundesrat gedenkt, die objektive Meinungsbildung des Stimmvolkes in Zukunft zu garantieren. Ein präziser Massnahmenplan zur Verhinderung von Fehlinformationen bei Volksabstimmungen soll präsentiert werden.</p>
  • Volksabstimmungen. Das Stimmvolk muss korrekt durch den Bundesrat informiert werden
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hatte im Vorfeld der Beratungen zur CVP-Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" mit gravierenden Fehlinformationen gearbeitet. Statt nur 80 000 Ehepaare sind tatsächlich mehr als fünfmal so viel, sprich 454 000 Paare, von einer steuerlichen Diskriminierung betroffen. Das Bundesgericht hat am 10. April 2019 mit der Gutheissung der Abstimmungsbeschwerde zur Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" bestätigt, dass die Fehlinformationen gravierend waren und der Stimmbevölkerung keine freie Meinungsäusserung gewährt wurde. Es ist die zentrale Verantwortung und Pflicht des Bundesrates, die Schweizerinnen und Schweizer jederzeit korrekt zu informieren. Solch schwerwiegende Fehler gefährden unsere direkte Demokratie. Das Vertrauen der Bevölkerung in den Bundesrat wird dadurch aufs Spiel gesetzt.</p><p>Aus diesem Grund fordert die CVP einen Bericht des Bundesrates, der aufzeigt, wie er zukünftig die objektive Meinungsbildung des Stimmvolkes zu garantieren gedenkt. In diesem Bericht sollen u. a. die konkreten Massnahmen resultierend aus den Empfehlungen des Bundesrates an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) vorgestellt werden (siehe Punkt 6 der Antwort des Bundesrates zur Interpellation Bischof 18.3938). Aus der Behandlung ebendieser Interpellation im Ständerat war am 4. Dezember 2018 zu vernehmen, dass die GPK den Finanzminister Ueli Maurer und den Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Adrian Hug, im Februar 2019 angehört hat. Beide wurden von der GPK gebeten, die Ergebnisse der externen Überprüfung und die Massnahmen, die auf der Grundlage dieser Überprüfung ergriffen wurden, vorzustellen. Die Ergebnisse und Empfehlungen sind im geforderten Bericht festzuhalten.</p>
    • <p>Korrektheit sowie Vollständigkeit von quantitativen Angaben über die Ausgangslage und die Auswirkungen einer Vorlage (Kosten, Anzahl von Betroffenen usw.) sind von zentraler Bedeutung für die Meinungsbildung und Entscheidfindung der involvierten Organe (Bundesrat, Parlament, Volk) sowie der politischen Akteure (Kantone, Parteien, Verbände und Interessengruppen). Das gilt für die gesamte Behördeninformation im Zusammenhang mit legislativen Prozessen, namentlich für die erläuternden Berichte zu Vernehmlassungsvorlagen, für Botschaften und für die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates. Die Anforderungen an die Informationen der Bundesbehörden und die Qualität der quantitativen Angaben im Gesetzgebungsprozess müssen deshalb hoch sein.</p><p>Eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung der Bundeskanzlei hat ab Ende 2018 verschiedene Vorschläge zur Verbesserung der Verlässlichkeit der Entscheidungsgrundlagen im Gesetzgebungsprozess erarbeitet. Der Bundesrat hat diese Vorschläge am 21. Juni 2019 zur Kenntnis genommen und die Bundeskanzlei beauftragt, in Zusammenarbeit mit weiteren Departementen einzelne Massnahmen zu vertiefen und die bestehenden Qualitätssicherungsinstrumente zu ergänzen. </p><p>Insbesondere soll die Darstellung der Datengrundlagen für Gesetzgebungsprojekte konsequenter systematisiert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass objektive und aktuelle Entscheidgrundlagen zuhanden der Vernehmlassungsteilnehmer, des Bundesrates, des Parlamentes und der Stimmberechtigten vorliegen. Departemente und Ämter müssen die relevanten Daten, deren Quelle, die Schätzmethode, die Aussagekraft der Daten sowie die allfälligen Aktualisierungszeitpunkte gegenüber Bundesrat, Parlament und Öffentlichkeit transparent darlegen. Schätzungen müssen als solche bezeichnet und allfällige Unzulänglichkeiten bei den Datengrundlagen müssen erkennbar gemacht werden. Ferner soll festgelegt werden, wie bei Änderungen der Datenlage im Verlauf des Gesetzgebungsprojekts vorzugehen ist. Um den zusätzlichen Aufwand möglichst gering zu halten, ist es dem Bundesrat zudem wichtig, dass die Massnahmen schlank umgesetzt werden und für die Departemente und Ämter einfach zu handhaben sind. </p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesverwaltung mit der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) bereits ein Instrument kennt, um die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Vorlage zu analysieren und darzustellen. Sie bietet eine systematische Vorgehensweise, um die Notwendigkeit einer Regulierung zu hinterfragen, deren Auswirkungen abzuschätzen und Alternativen aufzuzeigen. Die geplante Einführung eines Instruments, mit dem frühzeitig im Rechtsetzungsprozess festgestellt werden kann, welches die relevanten Auswirkungen sind und wann eine RFA nötig ist (Quick-Check), sowie eine vermehrte Durchführung vertiefter RFA werden zudem zur Qualitätssicherung der verwendeten Daten beitragen. </p><p>Der Bundesrat sieht aufgrund dieser laufenden Arbeiten keinen zusätzlichen Nutzen in der Erstellung eines Postulatsberichtes. Er wird voraussichtlich Anfang 2020 über die konkreten Massnahmen informieren. </p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen umfassenden Bericht über die Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen zuhanden des Parlamentes und der Stimmberechtigten zu verfassen. Dieser Bericht soll eine Strategie enthalten, wie der Bundesrat gedenkt, die objektive Meinungsbildung des Stimmvolkes in Zukunft zu garantieren. Ein präziser Massnahmenplan zur Verhinderung von Fehlinformationen bei Volksabstimmungen soll präsentiert werden.</p>
    • Volksabstimmungen. Das Stimmvolk muss korrekt durch den Bundesrat informiert werden

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