Gummigeschosswerfer als Kriegsmaterial klassifizieren

ShortId
19.3438
Id
20193438
Updated
28.07.2023 02:47
Language
de
Title
Gummigeschosswerfer als Kriegsmaterial klassifizieren
AdditionalIndexing
09;15;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der fragliche Gummigeschosswerfer, der im Kanton Bern hergestellt wird, ist bereits vom Geltungsbereich des Kriegsmaterialgesetzes (SR 514.51) erfasst.</p><p>Im Übrigen wird auf die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Fridez 19.3188, "Gummigeschosswerfer LBD 40. Eine gefährliche Waffe", vom 20. März 2019 verwiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Verschiedene Polizeikräfte in der Schweiz und in Europa werden mit Gummigeschosswerfern, hergestellt im Kanton Aargau von der Firma B und T, ausgerüstet. Unter anderem ist auch die französische Polizei im Besitz solcher Werfer. Diese hat die Werfer in den letzten sechs Monaten intensiv genutzt, um gegen Demonstrationen von Gelbwesten vorzugehen. Der Einsatz der Waffe hat sich als besonders gefährlich erwiesen: Schwerste Verletzungen, die sogar zum Tod führen können, waren die Folge.</p><p>Der Einsatz dieser Waffe - denn darum handelt es sich - durch die Polizeikräfte wurde sowohl vom Europäischen Parlament als auch von der Uno-Menschenrechtskommission verurteilt.</p><p>1. Hält der Bundesrat Gummigeschosswerfer auch für eine gefährliche Waffe?</p><p>2. Beabsichtigt der Bundesrat, den Gummigeschosswerfer als Waffe zu klassifizieren und mit entsprechenden Auswirkungen auf die Ausfuhr dem Kriegsmaterialgesetz zu unterstellen?</p>
  • Gummigeschosswerfer als Kriegsmaterial klassifizieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der fragliche Gummigeschosswerfer, der im Kanton Bern hergestellt wird, ist bereits vom Geltungsbereich des Kriegsmaterialgesetzes (SR 514.51) erfasst.</p><p>Im Übrigen wird auf die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Fridez 19.3188, "Gummigeschosswerfer LBD 40. Eine gefährliche Waffe", vom 20. März 2019 verwiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Verschiedene Polizeikräfte in der Schweiz und in Europa werden mit Gummigeschosswerfern, hergestellt im Kanton Aargau von der Firma B und T, ausgerüstet. Unter anderem ist auch die französische Polizei im Besitz solcher Werfer. Diese hat die Werfer in den letzten sechs Monaten intensiv genutzt, um gegen Demonstrationen von Gelbwesten vorzugehen. Der Einsatz der Waffe hat sich als besonders gefährlich erwiesen: Schwerste Verletzungen, die sogar zum Tod führen können, waren die Folge.</p><p>Der Einsatz dieser Waffe - denn darum handelt es sich - durch die Polizeikräfte wurde sowohl vom Europäischen Parlament als auch von der Uno-Menschenrechtskommission verurteilt.</p><p>1. Hält der Bundesrat Gummigeschosswerfer auch für eine gefährliche Waffe?</p><p>2. Beabsichtigt der Bundesrat, den Gummigeschosswerfer als Waffe zu klassifizieren und mit entsprechenden Auswirkungen auf die Ausfuhr dem Kriegsmaterialgesetz zu unterstellen?</p>
    • Gummigeschosswerfer als Kriegsmaterial klassifizieren

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