Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren. Knausrige Regierung

ShortId
19.3442
Id
20193442
Updated
28.07.2023 02:45
Language
de
Title
Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren. Knausrige Regierung
AdditionalIndexing
2446;34;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen endete Anfang August 2019. Die vom Bundesrat vorgeschlagene pauschale Vergütung von 50 Franken pro Haushalt soll in der Form einer Gutschrift auf einer Rechnung der Erhebungsstelle Serafe erfolgen. Die interessierten Kreise konnten zu diesem Vorschlag Stellung nehmen. Die Ergebnisse werden in die Ausarbeitung der Botschaft des Bundesrates einbezogen. Diese wird voraussichtlich im vierten Quartal 2019 an das Parlament überwiesen.</p><p>1. Die Pauschale tritt an die Stelle sämtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit der vom Bund erhobenen Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen, unabhängig von den Umständen des Einzelfalles. Das gilt auch für den Verzugszins.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass die meisten Haushalte auf diesem Weg mehr erhalten werden, als sie auf dem Gerichtsweg durchsetzen könnten. </p><p>2. Was die "Überschüsse" bei den Erträgen aus der Abgabe für Radio und Fernsehen anbetrifft, verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme vom 15. Mai 2019 zur Motion 19.3031.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat, nachdem er sich lange dagegen gesträubt hat, nun beschlossen, den Haushalten 50 Franken zurückzuerstatten für die Mehrwertsteuer (MWST), die von 2010 bis 2015 zu Unrecht auf den Radio- und Fernsehgebühren erhoben wurde.</p><p>Wenn der Staat bei den Bürgerinnen und Bürgern Geld eintreibt, ist er sehr darauf erpicht, Verzugszinsen zu erheben. Wenn es aber wie in diesem Fall darum geht, Geld zurückzuerstatten, dann "vergisst" er die Verzugszinsen seltsamerweise.</p><p>Die Rückerstattung der MWST, die zu Unrecht auf den Radio- und Fernsehgebühren erhoben wurde, ist ein Muss. Es ist enttäuschend, dass man so viel Zeit gebraucht hat, um sich zu einer nur teilweisen Rückerstattung durchzuringen. Es darf zudem nicht vergessen werden, dass auch die Serafe übermässig viel Geld einzieht: Wegen der "gestaffelten" Rechnungstellung für die Abgabe wird sie 2019 einen kleinen "Schatz" von 600 Millionen Franken anhäufen.</p><p>Es ist klar, dass dieses Geld - genau wie die zu Unrecht erhobene MWST - nicht in der Staatskasse beziehungsweise nicht in der Kasse der SRG landen darf, sondern vollumfänglich den Bürgerinnen und Bürgern zurückerstattet werden muss.</p><p>Daher frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist es seine Absicht, den Haushalten zusätzlich zu den 50 Franken für die MWST auch die Zinsen zu überweisen, die aus der verspäteten Rückzahlung entstehen, wie es das Bundesgericht letzten Herbst festgelegt hat und wie es unter anderem auch die Konsumentenschutzorganisationen fordern?</p><p>2. Ist es seine Absicht, den Haushalten auch den 600-Millionen-Schatz zurückzuerstatten, den die Serafe 2019 an Abgaben zusätzlich einnimmt (siehe dazu die Motion 19.3031)?</p>
  • Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren. Knausrige Regierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen endete Anfang August 2019. Die vom Bundesrat vorgeschlagene pauschale Vergütung von 50 Franken pro Haushalt soll in der Form einer Gutschrift auf einer Rechnung der Erhebungsstelle Serafe erfolgen. Die interessierten Kreise konnten zu diesem Vorschlag Stellung nehmen. Die Ergebnisse werden in die Ausarbeitung der Botschaft des Bundesrates einbezogen. Diese wird voraussichtlich im vierten Quartal 2019 an das Parlament überwiesen.</p><p>1. Die Pauschale tritt an die Stelle sämtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit der vom Bund erhobenen Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen, unabhängig von den Umständen des Einzelfalles. Das gilt auch für den Verzugszins.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass die meisten Haushalte auf diesem Weg mehr erhalten werden, als sie auf dem Gerichtsweg durchsetzen könnten. </p><p>2. Was die "Überschüsse" bei den Erträgen aus der Abgabe für Radio und Fernsehen anbetrifft, verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme vom 15. Mai 2019 zur Motion 19.3031.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat, nachdem er sich lange dagegen gesträubt hat, nun beschlossen, den Haushalten 50 Franken zurückzuerstatten für die Mehrwertsteuer (MWST), die von 2010 bis 2015 zu Unrecht auf den Radio- und Fernsehgebühren erhoben wurde.</p><p>Wenn der Staat bei den Bürgerinnen und Bürgern Geld eintreibt, ist er sehr darauf erpicht, Verzugszinsen zu erheben. Wenn es aber wie in diesem Fall darum geht, Geld zurückzuerstatten, dann "vergisst" er die Verzugszinsen seltsamerweise.</p><p>Die Rückerstattung der MWST, die zu Unrecht auf den Radio- und Fernsehgebühren erhoben wurde, ist ein Muss. Es ist enttäuschend, dass man so viel Zeit gebraucht hat, um sich zu einer nur teilweisen Rückerstattung durchzuringen. Es darf zudem nicht vergessen werden, dass auch die Serafe übermässig viel Geld einzieht: Wegen der "gestaffelten" Rechnungstellung für die Abgabe wird sie 2019 einen kleinen "Schatz" von 600 Millionen Franken anhäufen.</p><p>Es ist klar, dass dieses Geld - genau wie die zu Unrecht erhobene MWST - nicht in der Staatskasse beziehungsweise nicht in der Kasse der SRG landen darf, sondern vollumfänglich den Bürgerinnen und Bürgern zurückerstattet werden muss.</p><p>Daher frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist es seine Absicht, den Haushalten zusätzlich zu den 50 Franken für die MWST auch die Zinsen zu überweisen, die aus der verspäteten Rückzahlung entstehen, wie es das Bundesgericht letzten Herbst festgelegt hat und wie es unter anderem auch die Konsumentenschutzorganisationen fordern?</p><p>2. Ist es seine Absicht, den Haushalten auch den 600-Millionen-Schatz zurückzuerstatten, den die Serafe 2019 an Abgaben zusätzlich einnimmt (siehe dazu die Motion 19.3031)?</p>
    • Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren. Knausrige Regierung

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