Zur Sachlage und Zukunft des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte

ShortId
19.3443
Id
20193443
Updated
28.07.2023 02:46
Language
de
Title
Zur Sachlage und Zukunft des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte
AdditionalIndexing
04;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Auf der Grundlage der Vernehmlassung hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten verschiedene Aspekte und Modelle vertieft geprüft und mit den Lösungen anderer Länder verglichen. Diese Abklärungen sind mittlerweile weit fortgeschritten.</p><p>2. Nein.</p><p>3.-5. Der Bundesrat wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2019 die Botschaft für die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution verabschieden und über das gewählte Modell informieren. Er ist bemüht, einen möglichst reibungslosen Übergang vom Pilotprojekt SKMR zur Nachfolgelösung zu gewährleisten. Dazu besteht ein Austausch mit Vertretern des SKMR und der Kantone.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Vor drei Jahren beschloss der Bundesrat die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution in der Schweiz. Ihre zentralen Aufgaben sind die Stärkung der Menschenrechte und die Förderung des Prozesses für die Umsetzung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen in der Schweiz. Mit der Beratung und Unterstützung von Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft und Unternehmen im Menschenrechtsbereich nimmt die Institution eine wichtige Funktion ein. Zudem soll sie den Austausch zwischen den relevanten Akteuren und die öffentliche Diskussion über Menschenrechte fördern.</p><p>Vor zwei Jahren begann die Vernehmlassung zum Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Unterstützung dieser nationalen Menschenrechtsinstitution. Der Bundesrat betonte damals, dass diesem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) eine grosse Bedeutung bei der Durchsetzung der Menschenrechte in der Schweiz zukommen wird.</p><p>Im Rahmen der Vernehmlassung wurde der Nutzen einer solchen Institution für die menschenrechtliche Prävention bestätigt. Trotzdem ist heute die Sachlage und die Zukunft des SKMR offen, die Akteure warten auf weitere Schritte. Die diesbezüglichen Signale des Bundesrates werden von verschiedenen Seiten als unklar oder gegensätzlich bewertet. Nach aktuellem Stand kann das SKMR bis zur Errichtung einer Nachfolgesituation oder bis maximal Ende 2020 tätig sein, da zu diesem Zeitpunkt die verlängerte Pilotphase endet.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich Zukunft des SKMR?</p><p>2. Gibt es Pläne, das SKMR ohne Nachfolgelösung zu liquidieren?</p><p>3. Gibt es eine Weiterentwicklung des SKMR?</p><p>4. Wie sieht der zeitliche Ablauf einer Zukunftsregelung für das SKMR aus?</p><p>5. Kann ein bruchloser Übergang vom SKMR zu einer neuen Institution sichergestellt werden? Wenn ja, wie sieht diese aus?</p>
  • Zur Sachlage und Zukunft des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Auf der Grundlage der Vernehmlassung hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten verschiedene Aspekte und Modelle vertieft geprüft und mit den Lösungen anderer Länder verglichen. Diese Abklärungen sind mittlerweile weit fortgeschritten.</p><p>2. Nein.</p><p>3.-5. Der Bundesrat wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2019 die Botschaft für die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution verabschieden und über das gewählte Modell informieren. Er ist bemüht, einen möglichst reibungslosen Übergang vom Pilotprojekt SKMR zur Nachfolgelösung zu gewährleisten. Dazu besteht ein Austausch mit Vertretern des SKMR und der Kantone.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Vor drei Jahren beschloss der Bundesrat die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution in der Schweiz. Ihre zentralen Aufgaben sind die Stärkung der Menschenrechte und die Förderung des Prozesses für die Umsetzung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen in der Schweiz. Mit der Beratung und Unterstützung von Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft und Unternehmen im Menschenrechtsbereich nimmt die Institution eine wichtige Funktion ein. Zudem soll sie den Austausch zwischen den relevanten Akteuren und die öffentliche Diskussion über Menschenrechte fördern.</p><p>Vor zwei Jahren begann die Vernehmlassung zum Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Unterstützung dieser nationalen Menschenrechtsinstitution. Der Bundesrat betonte damals, dass diesem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) eine grosse Bedeutung bei der Durchsetzung der Menschenrechte in der Schweiz zukommen wird.</p><p>Im Rahmen der Vernehmlassung wurde der Nutzen einer solchen Institution für die menschenrechtliche Prävention bestätigt. Trotzdem ist heute die Sachlage und die Zukunft des SKMR offen, die Akteure warten auf weitere Schritte. Die diesbezüglichen Signale des Bundesrates werden von verschiedenen Seiten als unklar oder gegensätzlich bewertet. Nach aktuellem Stand kann das SKMR bis zur Errichtung einer Nachfolgesituation oder bis maximal Ende 2020 tätig sein, da zu diesem Zeitpunkt die verlängerte Pilotphase endet.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich Zukunft des SKMR?</p><p>2. Gibt es Pläne, das SKMR ohne Nachfolgelösung zu liquidieren?</p><p>3. Gibt es eine Weiterentwicklung des SKMR?</p><p>4. Wie sieht der zeitliche Ablauf einer Zukunftsregelung für das SKMR aus?</p><p>5. Kann ein bruchloser Übergang vom SKMR zu einer neuen Institution sichergestellt werden? Wenn ja, wie sieht diese aus?</p>
    • Zur Sachlage und Zukunft des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte

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