Kompensation der Ausgaben für Nothilfe an abgewiesene Personen des Asylbereichs

ShortId
19.3444
Id
20193444
Updated
28.07.2023 02:46
Language
de
Title
Kompensation der Ausgaben für Nothilfe an abgewiesene Personen des Asylbereichs
AdditionalIndexing
08;2811;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund vergütet den Kantonen pauschal die Kosten der materiellen Nothilfe an abgewiesene Asylbewerber, welche die Schweiz verlassen müssten. Diese Kosten beinhalten neben der eigentlichen Nothilfe auch die Krankenkassenprämien, den Selbstbehalt, die Franchise und die Zahnarztkosten. Im Jahr 2017 mussten dafür, gemäss Staatssekretariat für Migration, rund 63 Millionen Franken aufgewendet werden. Zahlreiche dieser Personen bleiben in der Schweiz, weil ihre Herkunftsländer zu wenig oder gar nicht mit der Schweiz kooperieren, um sie zurückzuführen. Daher sollen diesen Ländern die Kosten für die Nothilfe und die weiteren Kosten in Rechnung gestellt werden, beispielsweise durch eine finanzielle Kompensation der Ausgaben im Rahmen der Entwicklungshilfe.</p>
  • <p>Eine Inrechnungstellung der durch ihre Staatsbürger in der Schweiz verursachten Kosten würde von den betroffenen Staaten freiwillig kaum beglichen, könnte rechtlich nicht durchgesetzt werden und ist daher nicht zielführend. </p><p>Der Bundesrat konzentriert sich daher vielmehr auf die Förderung von Synergien zwischen der Migrationspolitik und anderen Bereichen der Aussenpolitik. Namentlich hat er im Rahmen der Ausarbeitung der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 beschlossen, die strategische Verknüpfung zwischen der internationalen Zusammenarbeit und der Migrationspolitik noch weiter zu verstärken. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein solcher Ansatz in der Migrationsaussenpolitik besser geeignet ist, die Zusammenarbeit im Bereich der Rückübernahme weiter zu verbessern. </p><p>Der Bundesrat misst dem Vollzug der Wegweisung höchste Priorität zu. Es werden alle Massnahmen getroffen, damit ein negativer Asylentscheid mit Wegweisung vollzogen wird. Wie in der Stellungnahme auf die Interpellation Müller Damian 18.3809, "Schwierige Ausschaffungen. Was macht der Bundesrat?", dargelegt, funktioniert die internationale Zusammenarbeit im Rückkehrbereich im Allgemeinen gut. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die staatlichen Unterstützungsleistungen für Personen, die nach einem Asylverfahren trotz eines Wegweisungsentscheids die Schweiz nicht verlassen, ihren Herkunftsländern zu belasten.</p>
  • Kompensation der Ausgaben für Nothilfe an abgewiesene Personen des Asylbereichs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund vergütet den Kantonen pauschal die Kosten der materiellen Nothilfe an abgewiesene Asylbewerber, welche die Schweiz verlassen müssten. Diese Kosten beinhalten neben der eigentlichen Nothilfe auch die Krankenkassenprämien, den Selbstbehalt, die Franchise und die Zahnarztkosten. Im Jahr 2017 mussten dafür, gemäss Staatssekretariat für Migration, rund 63 Millionen Franken aufgewendet werden. Zahlreiche dieser Personen bleiben in der Schweiz, weil ihre Herkunftsländer zu wenig oder gar nicht mit der Schweiz kooperieren, um sie zurückzuführen. Daher sollen diesen Ländern die Kosten für die Nothilfe und die weiteren Kosten in Rechnung gestellt werden, beispielsweise durch eine finanzielle Kompensation der Ausgaben im Rahmen der Entwicklungshilfe.</p>
    • <p>Eine Inrechnungstellung der durch ihre Staatsbürger in der Schweiz verursachten Kosten würde von den betroffenen Staaten freiwillig kaum beglichen, könnte rechtlich nicht durchgesetzt werden und ist daher nicht zielführend. </p><p>Der Bundesrat konzentriert sich daher vielmehr auf die Förderung von Synergien zwischen der Migrationspolitik und anderen Bereichen der Aussenpolitik. Namentlich hat er im Rahmen der Ausarbeitung der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 beschlossen, die strategische Verknüpfung zwischen der internationalen Zusammenarbeit und der Migrationspolitik noch weiter zu verstärken. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein solcher Ansatz in der Migrationsaussenpolitik besser geeignet ist, die Zusammenarbeit im Bereich der Rückübernahme weiter zu verbessern. </p><p>Der Bundesrat misst dem Vollzug der Wegweisung höchste Priorität zu. Es werden alle Massnahmen getroffen, damit ein negativer Asylentscheid mit Wegweisung vollzogen wird. Wie in der Stellungnahme auf die Interpellation Müller Damian 18.3809, "Schwierige Ausschaffungen. Was macht der Bundesrat?", dargelegt, funktioniert die internationale Zusammenarbeit im Rückkehrbereich im Allgemeinen gut. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die staatlichen Unterstützungsleistungen für Personen, die nach einem Asylverfahren trotz eines Wegweisungsentscheids die Schweiz nicht verlassen, ihren Herkunftsländern zu belasten.</p>
    • Kompensation der Ausgaben für Nothilfe an abgewiesene Personen des Asylbereichs

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