Familienbesteuerung. Was ist mit dem Familienquotientensystem?

ShortId
19.3450
Id
20193450
Updated
28.07.2023 02:44
Language
de
Title
Familienbesteuerung. Was ist mit dem Familienquotientensystem?
AdditionalIndexing
2446;28;1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 21. März 2018 zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) verschiedene Modelle zur Familienbesteuerung betrachtet. Er entschied sich schliesslich für das Modell "alternative Steuerberechnung".</p><p>In der Botschaft wird das Familienquotientensystem (Besteuerung nach Konsumeinheiten) zwar im Kapitel über die Ehepaarbesteuerung in den verschiedenen kantonalen Gesetzen als das vom Kanton Waadt praktizierte Modell (BBl 2018 2147) und im Kapitel "Rechtsvergleich" als das von Frankreich praktizierte Modell (BBl 2018 2182) erwähnt.</p><p>Wo es aber um die Modelle geht, die auf Bundesebene in Betracht gezogen wurden, fehlt dieses Modell komplett.</p><p>Ist das ein Versehen?</p><p>Denn da, wo das Familienquotientensystem angewendet wird, scheint es gut zu funktionieren.</p>
  • <p>Das Familienquotientensystem beruht auf einem Einheitstarif, der sowohl für alleinstehende wie auch für verheiratete steuerpflichtige Personen gilt, und ist eine Sonderform der Besteuerung mit Splitting. In der Schweiz sieht einzig der Kanton Waadt dieses Modell nach französischem Vorbild vor. </p><p>Die Ehegatten werden dabei gemeinsam, unverheiratete Paare individuell veranlagt. Der unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Verheirateten gegenüber den Alleinstehenden wird durch die Höhe des Divisors (Quotient) Rechnung getragen. Anders als bei den herkömmlichen Splittingsystemen wird das Gesamteinkommen der Familie nicht durch einen fixen, sondern durch einen je nach der Grösse des Haushaltes variablen Divisor, d. h. durch einen auf die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen abgestimmten Familienquotienten, geteilt. Den Kinderkosten wird bei Ehepaaren, unverheirateten Paaren und alleinerziehenden Personen nicht durch einen Kinderabzug, sondern durch einen Kinderquotienten Rechnung getragen. </p><p>Der Bundesrat hat in den letzten Jahren im Rahmen von umfangreichen Analysen und Berichten die Beseitigung der steuerlichen Heiratsstrafe und die Erzielung ausgewogener Belastungsrelationen bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung untersucht. Dabei wurden zahlreiche mögliche Modelle einer umfassenden Prüfung unterzogen, wie etwa die Individualbesteuerung, der Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung, verschiedene Splittingsysteme, darunter auch das Familienquotientensystem, sowie das Veranlagungswahlrecht.</p><p>Es hat sich gezeigt, dass es kein vollkommenes Modell gibt, das bei allen Haushaltkonstellationen zu ausgewogenen Belastungsrelationen führt. Nach Überprüfung der zur Diskussion stehenden Modelle und nach Abwägung ihrer Vor- und Nachteile ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass sich das Modell der alternativen Steuerberechnung am ehesten eignet, um die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer gezielt und rasch zu beseitigen. Er hat am 21. März 2018 die entsprechende Botschaft verabschiedet.</p><p>Das Familienquotientensystem schnitt aus der Sicht des Bundesrates aus den folgenden Gründen weniger gut ab als das vorgeschlagene Modell: </p><p>Wird im Familienquotientensystem für Ehepaare ein Teilsplitting (Divisor kleiner als 2) und kein Vollsplitting vorgesehen, wird die Heiratsstrafe nicht vollständig beseitigt.</p><p>Das Modell entlastet wie alle Splittingsysteme die Ehe stark. Daraus ergibt sich eine sehr hohe Belastung von Alleinstehenden im Vergleich zu Ehepaaren. Zudem fallen die negativen Arbeitsanreize stärker ins Gewicht als bei anderen Modellen, da der Grenzsteuersatz höher ist. Dies liegt erstens an der Zusammenveranlagung: Die Grenzsteuerbelastung des relativ elastisch reagierenden Zweitverdieners beginnt nicht bei null, sondern beim Grenzsteuersatz des Erstverdieners. Deshalb ist der sogenannte Abhalteeffekt grösser. Zweitens werden die Einverdiener-Ehepaare und die Erstverdiener bei Zweiverdienerehepaaren besonders stark entlastet. Weil das Modell unberücksichtigt lässt, zu welchem Beschäftigungsgrad Zweiverdiener-Ehepaare erwerbstätig sind, reagieren diese sehr unterschiedlich auf die gesunkene Steuerbelastung und weiten ihr Arbeitsangebot weniger aus als bei der Individualbesteuerung oder der alternativen Steuerberechnung, weshalb es zu hohen Mitnahmeeffekten kommt. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wie beurteilt der Bundesrat im Zusammenhang mit der Familienbesteuerung das Familienquotientensystem? Und findet er dessen Einführung ins Bundesrecht für die Einkommens- und Vermögensbesteuerung zweckmässig?</p>
  • Familienbesteuerung. Was ist mit dem Familienquotientensystem?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 21. März 2018 zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) verschiedene Modelle zur Familienbesteuerung betrachtet. Er entschied sich schliesslich für das Modell "alternative Steuerberechnung".</p><p>In der Botschaft wird das Familienquotientensystem (Besteuerung nach Konsumeinheiten) zwar im Kapitel über die Ehepaarbesteuerung in den verschiedenen kantonalen Gesetzen als das vom Kanton Waadt praktizierte Modell (BBl 2018 2147) und im Kapitel "Rechtsvergleich" als das von Frankreich praktizierte Modell (BBl 2018 2182) erwähnt.</p><p>Wo es aber um die Modelle geht, die auf Bundesebene in Betracht gezogen wurden, fehlt dieses Modell komplett.</p><p>Ist das ein Versehen?</p><p>Denn da, wo das Familienquotientensystem angewendet wird, scheint es gut zu funktionieren.</p>
    • <p>Das Familienquotientensystem beruht auf einem Einheitstarif, der sowohl für alleinstehende wie auch für verheiratete steuerpflichtige Personen gilt, und ist eine Sonderform der Besteuerung mit Splitting. In der Schweiz sieht einzig der Kanton Waadt dieses Modell nach französischem Vorbild vor. </p><p>Die Ehegatten werden dabei gemeinsam, unverheiratete Paare individuell veranlagt. Der unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Verheirateten gegenüber den Alleinstehenden wird durch die Höhe des Divisors (Quotient) Rechnung getragen. Anders als bei den herkömmlichen Splittingsystemen wird das Gesamteinkommen der Familie nicht durch einen fixen, sondern durch einen je nach der Grösse des Haushaltes variablen Divisor, d. h. durch einen auf die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen abgestimmten Familienquotienten, geteilt. Den Kinderkosten wird bei Ehepaaren, unverheirateten Paaren und alleinerziehenden Personen nicht durch einen Kinderabzug, sondern durch einen Kinderquotienten Rechnung getragen. </p><p>Der Bundesrat hat in den letzten Jahren im Rahmen von umfangreichen Analysen und Berichten die Beseitigung der steuerlichen Heiratsstrafe und die Erzielung ausgewogener Belastungsrelationen bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung untersucht. Dabei wurden zahlreiche mögliche Modelle einer umfassenden Prüfung unterzogen, wie etwa die Individualbesteuerung, der Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung, verschiedene Splittingsysteme, darunter auch das Familienquotientensystem, sowie das Veranlagungswahlrecht.</p><p>Es hat sich gezeigt, dass es kein vollkommenes Modell gibt, das bei allen Haushaltkonstellationen zu ausgewogenen Belastungsrelationen führt. Nach Überprüfung der zur Diskussion stehenden Modelle und nach Abwägung ihrer Vor- und Nachteile ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass sich das Modell der alternativen Steuerberechnung am ehesten eignet, um die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer gezielt und rasch zu beseitigen. Er hat am 21. März 2018 die entsprechende Botschaft verabschiedet.</p><p>Das Familienquotientensystem schnitt aus der Sicht des Bundesrates aus den folgenden Gründen weniger gut ab als das vorgeschlagene Modell: </p><p>Wird im Familienquotientensystem für Ehepaare ein Teilsplitting (Divisor kleiner als 2) und kein Vollsplitting vorgesehen, wird die Heiratsstrafe nicht vollständig beseitigt.</p><p>Das Modell entlastet wie alle Splittingsysteme die Ehe stark. Daraus ergibt sich eine sehr hohe Belastung von Alleinstehenden im Vergleich zu Ehepaaren. Zudem fallen die negativen Arbeitsanreize stärker ins Gewicht als bei anderen Modellen, da der Grenzsteuersatz höher ist. Dies liegt erstens an der Zusammenveranlagung: Die Grenzsteuerbelastung des relativ elastisch reagierenden Zweitverdieners beginnt nicht bei null, sondern beim Grenzsteuersatz des Erstverdieners. Deshalb ist der sogenannte Abhalteeffekt grösser. Zweitens werden die Einverdiener-Ehepaare und die Erstverdiener bei Zweiverdienerehepaaren besonders stark entlastet. Weil das Modell unberücksichtigt lässt, zu welchem Beschäftigungsgrad Zweiverdiener-Ehepaare erwerbstätig sind, reagieren diese sehr unterschiedlich auf die gesunkene Steuerbelastung und weiten ihr Arbeitsangebot weniger aus als bei der Individualbesteuerung oder der alternativen Steuerberechnung, weshalb es zu hohen Mitnahmeeffekten kommt. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wie beurteilt der Bundesrat im Zusammenhang mit der Familienbesteuerung das Familienquotientensystem? Und findet er dessen Einführung ins Bundesrecht für die Einkommens- und Vermögensbesteuerung zweckmässig?</p>
    • Familienbesteuerung. Was ist mit dem Familienquotientensystem?

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