Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Nein zu Immobilien in schlechtem Zustand

ShortId
19.3471
Id
20193471
Updated
28.07.2023 02:55
Language
de
Title
Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Nein zu Immobilien in schlechtem Zustand
AdditionalIndexing
2846;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat am 5. April 2019 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung eröffnet. Der Bundesrat wird nach dem Vernehmlassungsverfahren zu dieser Vorlage Stellung nehmen.</p><p>1. Die Abzüge für das Energiesparen, den Umweltschutz und die Denkmalpflege, einschliesslich der beiden im Rahmen der Energiestrategie 2050 zusätzlich eingeführten Steuervergünstigungen (Vortragsmöglichkeit und Rückbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau), gehören zu den ausserfiskalisch motivierten Abzügen. Die genannten Abzüge, die progressionsbedingt Steuerpflichtige mit hohen Einkommen stärker begünstigen als Steuerpflichtige mit tiefen Einkommen, bewirken hohe Mitnahmeeffekte, weshalb grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass ein Verzicht auf diese Vergünstigungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vornahme oder das Unterlassen baulicher Massnahmen haben wird. Anders verhält es sich bei Investitionen im Gebäudebereich mit hoher energetischer und CO2-Wirkung. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass der Bundesrat in seiner Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 (17.071) das seit 2010 von Bund und Kantonen laufende Gebäudeprogramm ab Anfang 2026 nicht mehr weiterführen will, womit bei den Förderbeiträgen für den Gebäudebereich ein zentraler ausgabenseitiger Pfeiler nicht mehr weitergeführt werden soll.</p><p>2. Systembedingt hat der Unterhaltskostenabzug zu entfallen, wenn der bisher steuerbare Eigenmietwert abgeschafft wird. Würde die Abzugsfähigkeit beibehalten, wäre dies aus Sicht der Rechtsgleichheit nicht haltbar. Bezüglich des notwendigen Liegenschaftsunterhalts liegt es primär im Interesse des Eigentümers, sein Eigenheim instand zu halten. Daher ist grundsätzlich davon auszugehen, dass notwendige Renovationen auch ohne steuerliche Förderung weiterhin vorgenommen werden.</p><p>3. Es ist denkbar, dass weniger kostspielige Renovationen am Eigenheim getätigt werden und somit die Wertschöpfung im Bausektor wie auch bei Vorleistungserbringern zurückgehen könnte. Allerdings ist davon auszugehen, dass dem Verlust an Wertschöpfung in der Baubranche ein Zuwachs an Wertschöpfung in anderen Sektoren (beispielsweise bei Baumarktketten) gegenübersteht. Letztere könnten sich einer grösseren Nachfrage erfreuen, weil vom Eigenheimbesitzer vermehrt Eigenleistungen vorgenommen werden (Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 14. Februar 2019 zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 17.400, S. 39). Der Bundesrat schliesst sich dieser Beurteilung an.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Vorentwurf zur Abschaffung des Eigenmietwerts (in der Vernehmlassung bis zum 17. Juli 2019) ist ein interessanter Schritt nach vorne: Er schlägt endlich ernsthaft die Abschaffung einer Steuer vor, die noch aus dem letzten Krieg stammt und eingeführt wurde, um unsere Verteidigung zu finanzieren. Die Schweiz ist weltweit das einzige Land, das eine solche Steuer kennt. Der Vorentwurf wirft jedoch einige Fragen auf.</p><p>Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Liegenschaft als Hauptwohnsitz nutzen, würde die Abschaffung dieser Steuer einhergehen mit der Abschaffung - auf Bundes- und auf Kantonsebene - des Abzugs der Unterhaltskosten, der Kosten für die Instandsetzung eines neuerworbenen Hauses und der Versicherungsprämien. Auf Bundesebene wären zudem auch die Investitionen in umweltschonende Massnahmen sowie die Kosten für die Denkmalpflege und den Rückbau von Gebäuden nicht mehr abzugsfähig; auf kantonaler Ebene wären diese Abzüge weiterhin möglich.</p><p>Selbstgenutzte Zweitwohnungen sowie Wohnungen, die vermietet oder verpachtet werden, würden weiterhin der Besteuerung des Eigenmietwerts unterstehen, wie wir es kennen. Investitionen in energiesparende Massnahmen sowie die Kosten für die Denkmalpflege und den Rückbau von Gebäuden hingegen wären auf Bundesebene nicht mehr abzugsfähig.</p><p>Für alle Immobilien wäre die Abzugsfähigkeit von Hypothekarzinsen klar eingeschränkt. Wer zum ersten Mal ein Wohneigentum erwirbt, kann sie weiterhin abziehen, doch sind Höhe und Dauer der Abzüge begrenzt.</p><p>1. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat die Energiestrategie 2050 gutgeheissen, in der die Sanierung von Gebäuden vorgesehen ist. Besteht durch die Abschaffung der versprochenen Steueranreize nicht die Gefahr, dass die Anstrengungen zur Verringerung des CO2-Fussabdrucks unseres Wohnraums verlangsamt oder dass die Hausbesitzerinnen und -besitzer unverhältnismässig belastet werden?</p><p>2. Der Schweizer Immobilienbestand umfasst viele Altbauten, die den Charme der Innenstädte und der historischen Dörfer ausmachen; einige davon sind sogar im Inventar unseres Kulturerbes klassifiziert. Der gute Zustand dieser Gebäude ist zu einem grossen Teil auf die Arbeiten zurückzuführen, welche die Eigentümerinnen und Eigentümer für den Erhalt dieser Gebäude ausführen lassen; diese Arbeiten kosten viel, denn je älter ein Gebäude ist, desto höher sind die Kosten. Besteht nicht das Risiko, dass der Zustand dieser Gebäude sich verschlechtert, wenn die Renovationskosten nicht mehr abgezogen werden können?</p><p>3. Besteht schliesslich dadurch, dass die Kosten für Renovationen nicht mehr abzugsfähig sind, nicht das Risiko des Abflauens der Baukonjunktur? Denn der Bausektor hängt auch von diesen Sanierungsarbeiten ab.</p>
  • Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Nein zu Immobilien in schlechtem Zustand
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat am 5. April 2019 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung eröffnet. Der Bundesrat wird nach dem Vernehmlassungsverfahren zu dieser Vorlage Stellung nehmen.</p><p>1. Die Abzüge für das Energiesparen, den Umweltschutz und die Denkmalpflege, einschliesslich der beiden im Rahmen der Energiestrategie 2050 zusätzlich eingeführten Steuervergünstigungen (Vortragsmöglichkeit und Rückbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau), gehören zu den ausserfiskalisch motivierten Abzügen. Die genannten Abzüge, die progressionsbedingt Steuerpflichtige mit hohen Einkommen stärker begünstigen als Steuerpflichtige mit tiefen Einkommen, bewirken hohe Mitnahmeeffekte, weshalb grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass ein Verzicht auf diese Vergünstigungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vornahme oder das Unterlassen baulicher Massnahmen haben wird. Anders verhält es sich bei Investitionen im Gebäudebereich mit hoher energetischer und CO2-Wirkung. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass der Bundesrat in seiner Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 (17.071) das seit 2010 von Bund und Kantonen laufende Gebäudeprogramm ab Anfang 2026 nicht mehr weiterführen will, womit bei den Förderbeiträgen für den Gebäudebereich ein zentraler ausgabenseitiger Pfeiler nicht mehr weitergeführt werden soll.</p><p>2. Systembedingt hat der Unterhaltskostenabzug zu entfallen, wenn der bisher steuerbare Eigenmietwert abgeschafft wird. Würde die Abzugsfähigkeit beibehalten, wäre dies aus Sicht der Rechtsgleichheit nicht haltbar. Bezüglich des notwendigen Liegenschaftsunterhalts liegt es primär im Interesse des Eigentümers, sein Eigenheim instand zu halten. Daher ist grundsätzlich davon auszugehen, dass notwendige Renovationen auch ohne steuerliche Förderung weiterhin vorgenommen werden.</p><p>3. Es ist denkbar, dass weniger kostspielige Renovationen am Eigenheim getätigt werden und somit die Wertschöpfung im Bausektor wie auch bei Vorleistungserbringern zurückgehen könnte. Allerdings ist davon auszugehen, dass dem Verlust an Wertschöpfung in der Baubranche ein Zuwachs an Wertschöpfung in anderen Sektoren (beispielsweise bei Baumarktketten) gegenübersteht. Letztere könnten sich einer grösseren Nachfrage erfreuen, weil vom Eigenheimbesitzer vermehrt Eigenleistungen vorgenommen werden (Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 14. Februar 2019 zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 17.400, S. 39). Der Bundesrat schliesst sich dieser Beurteilung an.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Vorentwurf zur Abschaffung des Eigenmietwerts (in der Vernehmlassung bis zum 17. Juli 2019) ist ein interessanter Schritt nach vorne: Er schlägt endlich ernsthaft die Abschaffung einer Steuer vor, die noch aus dem letzten Krieg stammt und eingeführt wurde, um unsere Verteidigung zu finanzieren. Die Schweiz ist weltweit das einzige Land, das eine solche Steuer kennt. Der Vorentwurf wirft jedoch einige Fragen auf.</p><p>Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Liegenschaft als Hauptwohnsitz nutzen, würde die Abschaffung dieser Steuer einhergehen mit der Abschaffung - auf Bundes- und auf Kantonsebene - des Abzugs der Unterhaltskosten, der Kosten für die Instandsetzung eines neuerworbenen Hauses und der Versicherungsprämien. Auf Bundesebene wären zudem auch die Investitionen in umweltschonende Massnahmen sowie die Kosten für die Denkmalpflege und den Rückbau von Gebäuden nicht mehr abzugsfähig; auf kantonaler Ebene wären diese Abzüge weiterhin möglich.</p><p>Selbstgenutzte Zweitwohnungen sowie Wohnungen, die vermietet oder verpachtet werden, würden weiterhin der Besteuerung des Eigenmietwerts unterstehen, wie wir es kennen. Investitionen in energiesparende Massnahmen sowie die Kosten für die Denkmalpflege und den Rückbau von Gebäuden hingegen wären auf Bundesebene nicht mehr abzugsfähig.</p><p>Für alle Immobilien wäre die Abzugsfähigkeit von Hypothekarzinsen klar eingeschränkt. Wer zum ersten Mal ein Wohneigentum erwirbt, kann sie weiterhin abziehen, doch sind Höhe und Dauer der Abzüge begrenzt.</p><p>1. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat die Energiestrategie 2050 gutgeheissen, in der die Sanierung von Gebäuden vorgesehen ist. Besteht durch die Abschaffung der versprochenen Steueranreize nicht die Gefahr, dass die Anstrengungen zur Verringerung des CO2-Fussabdrucks unseres Wohnraums verlangsamt oder dass die Hausbesitzerinnen und -besitzer unverhältnismässig belastet werden?</p><p>2. Der Schweizer Immobilienbestand umfasst viele Altbauten, die den Charme der Innenstädte und der historischen Dörfer ausmachen; einige davon sind sogar im Inventar unseres Kulturerbes klassifiziert. Der gute Zustand dieser Gebäude ist zu einem grossen Teil auf die Arbeiten zurückzuführen, welche die Eigentümerinnen und Eigentümer für den Erhalt dieser Gebäude ausführen lassen; diese Arbeiten kosten viel, denn je älter ein Gebäude ist, desto höher sind die Kosten. Besteht nicht das Risiko, dass der Zustand dieser Gebäude sich verschlechtert, wenn die Renovationskosten nicht mehr abgezogen werden können?</p><p>3. Besteht schliesslich dadurch, dass die Kosten für Renovationen nicht mehr abzugsfähig sind, nicht das Risiko des Abflauens der Baukonjunktur? Denn der Bausektor hängt auch von diesen Sanierungsarbeiten ab.</p>
    • Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Nein zu Immobilien in schlechtem Zustand

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