Kostenwahrheit bei Flughäfen und Flugplätzen

ShortId
19.3475
Id
20193475
Updated
28.07.2023 02:53
Language
de
Title
Kostenwahrheit bei Flughäfen und Flugplätzen
AdditionalIndexing
48;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das öffentliche Interesse eines Landes an Luftfahrt (Mobilität, Anbindung, Forschung und Entwicklung, Ausbildung) hat dazu geführt, dass die öffentliche Hand (Bund, Kantone, Gemeinden oder Unternehmen der öffentlichen Hand) Kosten für Bau und Betrieb übernimmt:</p><p>1. als Halterin oder Halter, als Teilhaberin oder Teilhaber einer Infrastruktur; </p><p>2. als Eigentümerin oder Eigentümer oder Beteiligte oder Beteiligter eines Flugplatzbetreibers;</p><p>3. als direkte Subventionen oder durch Übernahme von Kosten für hoheitliche, übertragene hoheitliche und nichthoheitliche Aufgaben eines Flughafens oder eines Flugplatzes; </p><p>4. durch Verzicht der Inrechnungstellung von Beanspruchung öffentlichen Grundes, öffentlicher Güter und dergleichen;</p><p>5. durch Gewährung von Planungs- und anderen Privilegien gegenüber Bauten und Betrieben nichtaviatischer Anlagen; </p><p>6. durch steuerliche Entlastung wie Befreiung von Mehrwert-, Mineralölsteuer, u. a. für privat und von öffentlicher Hand erbrachter Leistungen;</p><p>7. nichtmonetarisierte Belastungen für Umwelt und Gesellschaft wie Betriebslärm, landseitige Verkehrsanbindung, Gesundheitsfolgekosten und dergleichen;</p><p>8. weitere nichtmonetarisierte Vorteile von Flugplätzen und Flughäfen.</p><p>Eine transparente Darstellung fehlt bis anhin. Die ist aber notwendig, um eine sachliche Diskussion über die Kosten und die Auswirkungen der Mobilität auf Umwelt und Gesellschaft führen zu können.</p>
  • <p>Zur Kostenwahrheit und Finanzierung der einzelnen Verkehrsträger in der Schweiz werden regelmässig die Berichte "Kosten und Finanzierung des Verkehrs" des Bundesamtes für Statistik (BFS) sowie "Externe Kosten und Nutzen des Verkehrs in der Schweiz" des Bundesamtes für Raumentwicklung publiziert. Diese Grundlagen beinhalten auch die Finanzierungsbeiträge aus den Budgetmitteln der öffentlichen Hand.</p><p>Die Infrastrukturkosten in der Luftfahrt belaufen sich gemäss BFS-Bericht auf etwa 1,3 Milliarden Franken und werden von den Flughafenbetreibern durch Gebühren und weitere Geschäftsfelder selbst getragen. Im Luftverkehr kommen die Passagiere über die Ticketpreise für die direkten Kosten auf. Die externen Kosten des Schweizer Luftverkehrs, welche die Allgemeinheit trägt, werden auf etwa 1,2 Milliarden Franken veranschlagt. Dies entspricht 10 Prozent der gesamten externen Verkehrskosten aller Verkehrsträger. Die externen Kosten sind grösstenteils auf Klimaschäden infolge von CO2-Emissionen zurückzuführen. Die Fluggesellschaften leisten nur geringe Internalisierungsbeiträge in Form von lärm- und emissionsabhängigen Start- und Landegebühren (18 Millionen Franken).</p><p>Zu den Infrastrukturkosten können auch noch die Kosten der Flugsicherung für die An- und Abflüge gezählt werden. Sie werden bei den Landesflughäfen von den Fluggesellschaften beziehungsweise den Nutzern getragen. Bei den Regionalflughäfen können die An- und Abfluggebühren die Flugsicherungskosten jedoch nicht decken. In den Jahren 2017 und 2018 zahlte der Bund je rund 30 Millionen Franken aus den Mineralölsteuereinnahmen an die Flugsicherungskosten auf Regionalflugplätzen. Diese Finanzierung wird derzeit überprüft. Eine separate Analyse der Finanzierung der Flugsicherungskosten auf den Regionalflughäfen brächte deshalb keinen nennenswerten Mehrwert.</p><p>Von der erwähnten Befreiung des Luftverkehrs von Treibstoff- und Mehrwertsteuern profitieren in erster Linie die Fluggesellschaften, nicht die Flughäfen. Diese Kosten haben keinen direkten Bezug zur Infrastruktur.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass aus einem Bericht über die Kosten der Flughafeninfrastrukturen kein Mehrwert für eine sachliche Diskussion über die Kosten und die Auswirkungen der Mobilität auf Umwelt und Gesellschaft resultieren wird. Er ist der Ansicht, dass die vom Postulanten hauptsächlich geforderten Informationen bereits heute vorgelegt werden, soweit dies von Bundesseite möglich ist. Verschiedene vom Postulanten erwähnte Leistungen betreffen Vorteile, welche die Flughäfen von Gemeinden oder Kantonen beziehen und aus diesem Grund schwer zu erheben und zu quantifizieren sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>In einem Bericht ist darzulegen, in welcher Form, in welcher Höhe, von welcher Beitragserbringerin oder welchem Beitragserbringer welcher schweizerische Flughafen und Flugplatz direkte und indirekte geldwerte Leistungen erhält. Im Weiteren ist aufzuzeigen, aus welchem öffentlichen Interesse heraus die öffentliche Hand Infrastrukturanlagen und Betrieb von Flughäfen und Flugplätzen unterstützt und welche Vorteile dadurch den Nutzerinnen und Nutzern des privaten und des öffentlichen Luftverkehrs entstehen.</p>
  • Kostenwahrheit bei Flughäfen und Flugplätzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das öffentliche Interesse eines Landes an Luftfahrt (Mobilität, Anbindung, Forschung und Entwicklung, Ausbildung) hat dazu geführt, dass die öffentliche Hand (Bund, Kantone, Gemeinden oder Unternehmen der öffentlichen Hand) Kosten für Bau und Betrieb übernimmt:</p><p>1. als Halterin oder Halter, als Teilhaberin oder Teilhaber einer Infrastruktur; </p><p>2. als Eigentümerin oder Eigentümer oder Beteiligte oder Beteiligter eines Flugplatzbetreibers;</p><p>3. als direkte Subventionen oder durch Übernahme von Kosten für hoheitliche, übertragene hoheitliche und nichthoheitliche Aufgaben eines Flughafens oder eines Flugplatzes; </p><p>4. durch Verzicht der Inrechnungstellung von Beanspruchung öffentlichen Grundes, öffentlicher Güter und dergleichen;</p><p>5. durch Gewährung von Planungs- und anderen Privilegien gegenüber Bauten und Betrieben nichtaviatischer Anlagen; </p><p>6. durch steuerliche Entlastung wie Befreiung von Mehrwert-, Mineralölsteuer, u. a. für privat und von öffentlicher Hand erbrachter Leistungen;</p><p>7. nichtmonetarisierte Belastungen für Umwelt und Gesellschaft wie Betriebslärm, landseitige Verkehrsanbindung, Gesundheitsfolgekosten und dergleichen;</p><p>8. weitere nichtmonetarisierte Vorteile von Flugplätzen und Flughäfen.</p><p>Eine transparente Darstellung fehlt bis anhin. Die ist aber notwendig, um eine sachliche Diskussion über die Kosten und die Auswirkungen der Mobilität auf Umwelt und Gesellschaft führen zu können.</p>
    • <p>Zur Kostenwahrheit und Finanzierung der einzelnen Verkehrsträger in der Schweiz werden regelmässig die Berichte "Kosten und Finanzierung des Verkehrs" des Bundesamtes für Statistik (BFS) sowie "Externe Kosten und Nutzen des Verkehrs in der Schweiz" des Bundesamtes für Raumentwicklung publiziert. Diese Grundlagen beinhalten auch die Finanzierungsbeiträge aus den Budgetmitteln der öffentlichen Hand.</p><p>Die Infrastrukturkosten in der Luftfahrt belaufen sich gemäss BFS-Bericht auf etwa 1,3 Milliarden Franken und werden von den Flughafenbetreibern durch Gebühren und weitere Geschäftsfelder selbst getragen. Im Luftverkehr kommen die Passagiere über die Ticketpreise für die direkten Kosten auf. Die externen Kosten des Schweizer Luftverkehrs, welche die Allgemeinheit trägt, werden auf etwa 1,2 Milliarden Franken veranschlagt. Dies entspricht 10 Prozent der gesamten externen Verkehrskosten aller Verkehrsträger. Die externen Kosten sind grösstenteils auf Klimaschäden infolge von CO2-Emissionen zurückzuführen. Die Fluggesellschaften leisten nur geringe Internalisierungsbeiträge in Form von lärm- und emissionsabhängigen Start- und Landegebühren (18 Millionen Franken).</p><p>Zu den Infrastrukturkosten können auch noch die Kosten der Flugsicherung für die An- und Abflüge gezählt werden. Sie werden bei den Landesflughäfen von den Fluggesellschaften beziehungsweise den Nutzern getragen. Bei den Regionalflughäfen können die An- und Abfluggebühren die Flugsicherungskosten jedoch nicht decken. In den Jahren 2017 und 2018 zahlte der Bund je rund 30 Millionen Franken aus den Mineralölsteuereinnahmen an die Flugsicherungskosten auf Regionalflugplätzen. Diese Finanzierung wird derzeit überprüft. Eine separate Analyse der Finanzierung der Flugsicherungskosten auf den Regionalflughäfen brächte deshalb keinen nennenswerten Mehrwert.</p><p>Von der erwähnten Befreiung des Luftverkehrs von Treibstoff- und Mehrwertsteuern profitieren in erster Linie die Fluggesellschaften, nicht die Flughäfen. Diese Kosten haben keinen direkten Bezug zur Infrastruktur.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass aus einem Bericht über die Kosten der Flughafeninfrastrukturen kein Mehrwert für eine sachliche Diskussion über die Kosten und die Auswirkungen der Mobilität auf Umwelt und Gesellschaft resultieren wird. Er ist der Ansicht, dass die vom Postulanten hauptsächlich geforderten Informationen bereits heute vorgelegt werden, soweit dies von Bundesseite möglich ist. Verschiedene vom Postulanten erwähnte Leistungen betreffen Vorteile, welche die Flughäfen von Gemeinden oder Kantonen beziehen und aus diesem Grund schwer zu erheben und zu quantifizieren sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>In einem Bericht ist darzulegen, in welcher Form, in welcher Höhe, von welcher Beitragserbringerin oder welchem Beitragserbringer welcher schweizerische Flughafen und Flugplatz direkte und indirekte geldwerte Leistungen erhält. Im Weiteren ist aufzuzeigen, aus welchem öffentlichen Interesse heraus die öffentliche Hand Infrastrukturanlagen und Betrieb von Flughäfen und Flugplätzen unterstützt und welche Vorteile dadurch den Nutzerinnen und Nutzern des privaten und des öffentlichen Luftverkehrs entstehen.</p>
    • Kostenwahrheit bei Flughäfen und Flugplätzen

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