Kinderbelange ernst nehmen

ShortId
19.3478
Id
20193478
Updated
28.07.2023 02:54
Language
de
Title
Kinderbelange ernst nehmen
AdditionalIndexing
1211;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesgericht hat in seinem Jahresbericht 2018 in der Rubrik "Hinweise an den Gesetzgeber" angeregt, für Kinderbelange "eine über alle Instanzen ganzheitliche Lösung zu prüfen". Anlass für diese Anregung bildet der Umstand, dass für die Entscheidung über Kinderbelange in den Kantonen teilweise eine Kindesschutzbehörde, teilweise ein Gericht zuständig ist. Das Rechtsmittel innerhalb des Kantons ist teilweise beim oberen kantonalen Zivilgericht, teilweise beim Verwaltungsgericht einzureichen. Im Verfahren vor Bundesgericht hängt dessen Kognition unter Umständen vom Zivilstand der Eltern ab, da die das Kind betreffenden Fragen bei verheirateten Eltern in der Regel im Rahmen des Eheschutzes oder von vorsorglichen Massnahmen mit beschränkter Kognition, bei unverheirateten Eltern dagegen mit freier Kognition zu beurteilen sind. </p><p>Der verlangte Bericht soll aufzeigen, wie die vom Bundesgericht angeregte ganzheitliche Lösung über alle Instanzen konkret aussehen könnte und welche gesetzgeberischen Massnahmen dafür erforderlich wären, sei dies durch eine einheitliche bundesrechtliche Verfahrensordnung, sei dies durch bundesrechtliche Einzelvorgaben unter Beibehaltung der Möglichkeit der Kantone, das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden grundsätzlich selber festlegen zu können (Art. 450f ZGB).</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die Beurteilung von Kinderbelangen schweizweit einheitlich geregelt werden kann und wie erreicht werden kann, dass alle Kinder vor Bundesgericht die gleichen Rechte haben, unabhängig vom Zivilstand der Eltern.</p>
  • Kinderbelange ernst nehmen
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesgericht hat in seinem Jahresbericht 2018 in der Rubrik "Hinweise an den Gesetzgeber" angeregt, für Kinderbelange "eine über alle Instanzen ganzheitliche Lösung zu prüfen". Anlass für diese Anregung bildet der Umstand, dass für die Entscheidung über Kinderbelange in den Kantonen teilweise eine Kindesschutzbehörde, teilweise ein Gericht zuständig ist. Das Rechtsmittel innerhalb des Kantons ist teilweise beim oberen kantonalen Zivilgericht, teilweise beim Verwaltungsgericht einzureichen. Im Verfahren vor Bundesgericht hängt dessen Kognition unter Umständen vom Zivilstand der Eltern ab, da die das Kind betreffenden Fragen bei verheirateten Eltern in der Regel im Rahmen des Eheschutzes oder von vorsorglichen Massnahmen mit beschränkter Kognition, bei unverheirateten Eltern dagegen mit freier Kognition zu beurteilen sind. </p><p>Der verlangte Bericht soll aufzeigen, wie die vom Bundesgericht angeregte ganzheitliche Lösung über alle Instanzen konkret aussehen könnte und welche gesetzgeberischen Massnahmen dafür erforderlich wären, sei dies durch eine einheitliche bundesrechtliche Verfahrensordnung, sei dies durch bundesrechtliche Einzelvorgaben unter Beibehaltung der Möglichkeit der Kantone, das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden grundsätzlich selber festlegen zu können (Art. 450f ZGB).</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die Beurteilung von Kinderbelangen schweizweit einheitlich geregelt werden kann und wie erreicht werden kann, dass alle Kinder vor Bundesgericht die gleichen Rechte haben, unabhängig vom Zivilstand der Eltern.</p>
    • Kinderbelange ernst nehmen

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