Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Stillstand, ja gar beunruhigender Rückgang

ShortId
19.3482
Id
20193482
Updated
28.07.2023 02:53
Language
de
Title
Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Stillstand, ja gar beunruhigender Rückgang
AdditionalIndexing
04;2831
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Sprachenbereich wird alle vier Jahre eine Evaluation der Umsetzung des Sprachengesetzes und der Sprachenverordnung (SpV; SR 441.11) vorgenommen (Art. 8d Abs. 4 SpV). Die Entwicklung der Sprachenanteile wird im jährlichen Reporting Personalmanagement dargestellt (Art. 8d Abs. 1 SpV). Das Personalreporting 2018 liefert einen Gesamtüberblick über die Vertretung der Sprachgemeinschaften. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, wurde dieses Jahr entschieden, die Detailauswertung mit dem Evaluationsbericht 2015-2019 "Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Evaluationsbericht zuhanden des Bundesrats mit Empfehlungen zur Mehrsprachigkeitspolitik" (Art. 8d Abs. 4 SpV) herauszugeben. Die Departemente nehmen gegenwärtig die entsprechenden Auswertungen vor (Sprachenanteile und Sprachkompetenzen), auf deren Grundlage sie ihre Massnahmen für die nächste Legislatur bestimmen können.</p><p>1. Bei Stellenbesetzungen ist gemäss Artikel 7 SpV die Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung zu berücksichtigen, indem die Arbeitgeber sicherstellen, dass Personen aller Sprachgemeinschaften bei der Vorauswahl berücksichtigt und zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden, sofern sie die objektiven Kriterien erfüllen. Bei gleichwertiger Qualifikation werden vorrangig Personen eingestellt, die einer in der betreffenden Verwaltungseinheit untervertretenen Sprachgemeinschaft angehören; dies gilt insbesondere für Kaderstellen.</p><p>2. Gemäss Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung vom 27. August 2014 fördern die Verwaltungseinheiten die Verbesserung der Sprachkenntnisse ihrer Angestellten und die interkulturelle Kommunikation. Das Ausbildungszentrum Bund (AZB) und die Verwaltungseinheiten sorgen dafür, dass die Angestellten zu Weiterbildungsmöglichkeiten in Deutsch, Französisch und Italienisch Zugang haben, insbesondere in den Bereichen Kaderausbildung und Nachwuchsförderung. Von 2014 bis 2018 ist ein deutlicher Fortschritt bei der Sprachausbildung innerhalb des vom EPA verwalteten Rahmenvertrags festzustellen. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat sich von 2854 auf 5603 praktisch verdoppelt. Besucht wurden zu 80 Prozent Deutsch-, Französisch- und Italienischkurse. Weitere Fördermassnahmen ergänzen dieses Angebot.</p><p>3. Bei der Evaluation der Umsetzung des Gesetzes und der Vertretung der Sprachgemeinschaften zeigen die offiziellen Daten des EPA, dass Anstrengungen für ein ausgewogenes Ergebnis unternommen wurden. Im Zeitraum 2014-2018 beobachten wir:</p><p>- einen tendenziellen Rückgang beim Deutschanteil, der weiterhin über dem Zielband der SpV liegt (von 71,8 Prozent auf 70,8 Prozent über alle Lohnklassen; in den Lohnklassen 34-38 von 73 Prozent auf 72,2 Prozent; in den Lohnklassen 24-29 von 74 Prozent auf 73,4 Prozent);</p><p>- einen tendenziellen Anstieg beim Französischanteil (von 21,1 Prozent auf 22,1 Prozent über alle Lohnklassen), wobei beim mittleren Kader der Lohnklassen 24-29 und beim Führungskader der Lohnklassen 34-38 eine Verbesserung von 20,8 auf 21 Prozent bzw. von 21,4 auf 22,5 Prozent, bei den Lohnklassen 30-38 hingegen eine Verschlechterung von 22,6 auf 21,7 Prozent (noch im Zielband der SpV) festzustellen ist;</p><p>- eine Vertretung der italienischsprachigen Gemeinschaft, die im Zielband der SpV liegt (2014: 6,9 Prozent; 2015, 2016, 2017: 7 Prozent; 2018: 6,6 Prozent, über alle Lohnklassen, ganze Bundesverwaltung, Reporting Personalmanagement 2018, EPA). Bei den einzelnen Lohnklassen verbessert sich zwar der Anteil beim Führungskader (Lohnklassen 34-38) von 4,8 auf 5,7 Prozent, das Zielband der SpV (6,5 Prozent) ist aber noch nicht erreicht. Das gilt auch für die Lohnklassen 30-38, wo der Anteil bei 4,1 Prozent stagniert, und die Lohnklassen 24-29, wo er bei 5 Prozent verharrt;</p><p>- einen gesamthaft leichten Anstieg beim Rätoromanischanteil von 0,3 auf 0,4 Prozent (knapp unter dem Zielband der SpV) und einen Rückgang beim Führungskader (Lohnklassen 34-38) von 0,8 Prozent auf 0 Prozent.</p><p>Seit 2013 wurden verschiedene Schritte unternommen. Sie zeigen positive Ergebnisse hinsichtlich der Zusammenarbeit, Koordination und Sensibilisierung in der Bundesverwaltung und auf nationaler und internationaler Ebene. Hervorzuheben ist auch das Projekt Evaluation der Sprachkompetenzen (ESK), mit welchem sich aufgrund von Angaben der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Sprachkapital des Bundes abbilden lässt. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit 2007 hat die Schweiz ein Gesetz über die Landessprachen, das schöne Bestimmungen zur Mehrsprachigkeit enthält, auf die die Schweiz so stolz ist. Die alltägliche Realität in der Bundesverwaltung ist jedoch eine andere. Während mehrere Kantone ihre Verbundenheit mit den Landessprachen im Unterricht bekräftigt haben, tut sich die Verwaltung schwer, mit gutem Beispiel voranzugehen.</p><p>In fünf von sieben Departementen spricht man auf Führungsebene hauptsächlich Deutsch. Deutsch ist die Muttersprache von 63 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer. 70 bis 75 Prozent des Personals der Bundesverwaltung sprechen Deutsch. Italienisch ist schlicht das vernachlässigte Stiefkind.</p><p>Die Situation ist beunruhigend. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat deshalb vor:</p><p>1. um die Rekrutierung des Personals so zu steuern, dass die Mehrsprachigkeit unseres Landes besser abgebildet ist;</p><p>2. um die Sprachkompetenzen des Personals zu fördern;</p><p>3. um die Umsetzung der Sprachenverordnung und des Sprachengesetzes regelmässig zu evaluieren, insbesondere die Einhaltung der Quoten (Französisch zwischen 21,5 und 23,5 Prozent, Italienisch zwischen 6,5 und 8,5 Prozent, Rätoromanisch zwischen 0,5 und 1 Prozent)?</p>
  • Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Stillstand, ja gar beunruhigender Rückgang
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Sprachenbereich wird alle vier Jahre eine Evaluation der Umsetzung des Sprachengesetzes und der Sprachenverordnung (SpV; SR 441.11) vorgenommen (Art. 8d Abs. 4 SpV). Die Entwicklung der Sprachenanteile wird im jährlichen Reporting Personalmanagement dargestellt (Art. 8d Abs. 1 SpV). Das Personalreporting 2018 liefert einen Gesamtüberblick über die Vertretung der Sprachgemeinschaften. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, wurde dieses Jahr entschieden, die Detailauswertung mit dem Evaluationsbericht 2015-2019 "Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Evaluationsbericht zuhanden des Bundesrats mit Empfehlungen zur Mehrsprachigkeitspolitik" (Art. 8d Abs. 4 SpV) herauszugeben. Die Departemente nehmen gegenwärtig die entsprechenden Auswertungen vor (Sprachenanteile und Sprachkompetenzen), auf deren Grundlage sie ihre Massnahmen für die nächste Legislatur bestimmen können.</p><p>1. Bei Stellenbesetzungen ist gemäss Artikel 7 SpV die Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung zu berücksichtigen, indem die Arbeitgeber sicherstellen, dass Personen aller Sprachgemeinschaften bei der Vorauswahl berücksichtigt und zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden, sofern sie die objektiven Kriterien erfüllen. Bei gleichwertiger Qualifikation werden vorrangig Personen eingestellt, die einer in der betreffenden Verwaltungseinheit untervertretenen Sprachgemeinschaft angehören; dies gilt insbesondere für Kaderstellen.</p><p>2. Gemäss Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung vom 27. August 2014 fördern die Verwaltungseinheiten die Verbesserung der Sprachkenntnisse ihrer Angestellten und die interkulturelle Kommunikation. Das Ausbildungszentrum Bund (AZB) und die Verwaltungseinheiten sorgen dafür, dass die Angestellten zu Weiterbildungsmöglichkeiten in Deutsch, Französisch und Italienisch Zugang haben, insbesondere in den Bereichen Kaderausbildung und Nachwuchsförderung. Von 2014 bis 2018 ist ein deutlicher Fortschritt bei der Sprachausbildung innerhalb des vom EPA verwalteten Rahmenvertrags festzustellen. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat sich von 2854 auf 5603 praktisch verdoppelt. Besucht wurden zu 80 Prozent Deutsch-, Französisch- und Italienischkurse. Weitere Fördermassnahmen ergänzen dieses Angebot.</p><p>3. Bei der Evaluation der Umsetzung des Gesetzes und der Vertretung der Sprachgemeinschaften zeigen die offiziellen Daten des EPA, dass Anstrengungen für ein ausgewogenes Ergebnis unternommen wurden. Im Zeitraum 2014-2018 beobachten wir:</p><p>- einen tendenziellen Rückgang beim Deutschanteil, der weiterhin über dem Zielband der SpV liegt (von 71,8 Prozent auf 70,8 Prozent über alle Lohnklassen; in den Lohnklassen 34-38 von 73 Prozent auf 72,2 Prozent; in den Lohnklassen 24-29 von 74 Prozent auf 73,4 Prozent);</p><p>- einen tendenziellen Anstieg beim Französischanteil (von 21,1 Prozent auf 22,1 Prozent über alle Lohnklassen), wobei beim mittleren Kader der Lohnklassen 24-29 und beim Führungskader der Lohnklassen 34-38 eine Verbesserung von 20,8 auf 21 Prozent bzw. von 21,4 auf 22,5 Prozent, bei den Lohnklassen 30-38 hingegen eine Verschlechterung von 22,6 auf 21,7 Prozent (noch im Zielband der SpV) festzustellen ist;</p><p>- eine Vertretung der italienischsprachigen Gemeinschaft, die im Zielband der SpV liegt (2014: 6,9 Prozent; 2015, 2016, 2017: 7 Prozent; 2018: 6,6 Prozent, über alle Lohnklassen, ganze Bundesverwaltung, Reporting Personalmanagement 2018, EPA). Bei den einzelnen Lohnklassen verbessert sich zwar der Anteil beim Führungskader (Lohnklassen 34-38) von 4,8 auf 5,7 Prozent, das Zielband der SpV (6,5 Prozent) ist aber noch nicht erreicht. Das gilt auch für die Lohnklassen 30-38, wo der Anteil bei 4,1 Prozent stagniert, und die Lohnklassen 24-29, wo er bei 5 Prozent verharrt;</p><p>- einen gesamthaft leichten Anstieg beim Rätoromanischanteil von 0,3 auf 0,4 Prozent (knapp unter dem Zielband der SpV) und einen Rückgang beim Führungskader (Lohnklassen 34-38) von 0,8 Prozent auf 0 Prozent.</p><p>Seit 2013 wurden verschiedene Schritte unternommen. Sie zeigen positive Ergebnisse hinsichtlich der Zusammenarbeit, Koordination und Sensibilisierung in der Bundesverwaltung und auf nationaler und internationaler Ebene. Hervorzuheben ist auch das Projekt Evaluation der Sprachkompetenzen (ESK), mit welchem sich aufgrund von Angaben der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Sprachkapital des Bundes abbilden lässt. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit 2007 hat die Schweiz ein Gesetz über die Landessprachen, das schöne Bestimmungen zur Mehrsprachigkeit enthält, auf die die Schweiz so stolz ist. Die alltägliche Realität in der Bundesverwaltung ist jedoch eine andere. Während mehrere Kantone ihre Verbundenheit mit den Landessprachen im Unterricht bekräftigt haben, tut sich die Verwaltung schwer, mit gutem Beispiel voranzugehen.</p><p>In fünf von sieben Departementen spricht man auf Führungsebene hauptsächlich Deutsch. Deutsch ist die Muttersprache von 63 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer. 70 bis 75 Prozent des Personals der Bundesverwaltung sprechen Deutsch. Italienisch ist schlicht das vernachlässigte Stiefkind.</p><p>Die Situation ist beunruhigend. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat deshalb vor:</p><p>1. um die Rekrutierung des Personals so zu steuern, dass die Mehrsprachigkeit unseres Landes besser abgebildet ist;</p><p>2. um die Sprachkompetenzen des Personals zu fördern;</p><p>3. um die Umsetzung der Sprachenverordnung und des Sprachengesetzes regelmässig zu evaluieren, insbesondere die Einhaltung der Quoten (Französisch zwischen 21,5 und 23,5 Prozent, Italienisch zwischen 6,5 und 8,5 Prozent, Rätoromanisch zwischen 0,5 und 1 Prozent)?</p>
    • Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Stillstand, ja gar beunruhigender Rückgang

Back to List