Verfalls- statt Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln

ShortId
19.3483
Id
20193483
Updated
28.07.2023 02:51
Language
de
Title
Verfalls- statt Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln
AdditionalIndexing
52;2841;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Nationalrat hat am 5. März 2019 das Postulat Chevalley 18.3829 für einen Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung gutgeheissen. Gleichzeitig ist die Lebensmittelverschwendung auch im Aktionsplan Grüne Wirtschaft zum Thema gemacht worden. 45 Prozent der gesamten Lebensmittelverschwendung fallen im Privathaushalt an, nicht zuletzt, weil vermeintlich abgelaufene Lebensmittel nicht mehr verzehrt werden, die eigentlich noch geniessbar wären. Ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet aber nicht, dass das Lebensmittel nicht mehr geniessbar ist. Es handelt sich dabei um ein vom Hersteller festgelegtes Datum, bis zu dem das Produkt in Qualität, Geschmack oder der Konsistenz keine Veränderungen aufweist. Die Terminologie scheint Konsumentinnen und Konsumenten in die Irre zu führen, was zu Unsicherheit und damit zu mehr Food Waste führt.</p><p>In der EU gibt es bereits seit Längerem Bestrebungen, bei gewissen Lebensmitteln komplett auf die Angabe eines Datums zu verzichten, da sie im eigentlichen Sinne gar nicht ablaufen können und so der Detailhandel Produkte länger verkaufen kann. </p><p>Der Bundesrat wird somit beauftragt zu prüfen, ob eine Neuregelung in der Schweiz zielführend für die Bekämpfung von Food Waste ist. Dabei kann die Prüfung im Rahmen des Aktionsplans gegen die Lebensmittelverschwendung erfolgen. </p><p>Dieses Postulat steht in Zusammenhang mit dem Projekt engage.ch, das darauf abzielt, dass sich Jugendliche in die Politik einbringen. Die Idee stammt von einer jungen Person selbst und wurde anschliessend in einen Vorstoss umgewandelt.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist bereit, die im Postulat aufgeführten Punkte im Rahmen der Ausarbeitung des Aktionsplans zur Reduktion der Lebensmittelabfälle zu prüfen, welcher gestützt auf das Postulat Chevalley 18.3829, "Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung", erstellt wird. Er wird darauf achten, dass der Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten immer gewährleistet ist, und dabei der Entwicklung des europäischen Rechts in diesem Gebiet Rechnung tragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob das Mindesthaltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln durch ein Verfallsdatum ersetzt werden kann. Allenfalls könnte die Massnahme auch in den vom Bundesrat auszuarbeitenden Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung aufgenommen werden.</p>
  • Verfalls- statt Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Nationalrat hat am 5. März 2019 das Postulat Chevalley 18.3829 für einen Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung gutgeheissen. Gleichzeitig ist die Lebensmittelverschwendung auch im Aktionsplan Grüne Wirtschaft zum Thema gemacht worden. 45 Prozent der gesamten Lebensmittelverschwendung fallen im Privathaushalt an, nicht zuletzt, weil vermeintlich abgelaufene Lebensmittel nicht mehr verzehrt werden, die eigentlich noch geniessbar wären. Ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet aber nicht, dass das Lebensmittel nicht mehr geniessbar ist. Es handelt sich dabei um ein vom Hersteller festgelegtes Datum, bis zu dem das Produkt in Qualität, Geschmack oder der Konsistenz keine Veränderungen aufweist. Die Terminologie scheint Konsumentinnen und Konsumenten in die Irre zu führen, was zu Unsicherheit und damit zu mehr Food Waste führt.</p><p>In der EU gibt es bereits seit Längerem Bestrebungen, bei gewissen Lebensmitteln komplett auf die Angabe eines Datums zu verzichten, da sie im eigentlichen Sinne gar nicht ablaufen können und so der Detailhandel Produkte länger verkaufen kann. </p><p>Der Bundesrat wird somit beauftragt zu prüfen, ob eine Neuregelung in der Schweiz zielführend für die Bekämpfung von Food Waste ist. Dabei kann die Prüfung im Rahmen des Aktionsplans gegen die Lebensmittelverschwendung erfolgen. </p><p>Dieses Postulat steht in Zusammenhang mit dem Projekt engage.ch, das darauf abzielt, dass sich Jugendliche in die Politik einbringen. Die Idee stammt von einer jungen Person selbst und wurde anschliessend in einen Vorstoss umgewandelt.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist bereit, die im Postulat aufgeführten Punkte im Rahmen der Ausarbeitung des Aktionsplans zur Reduktion der Lebensmittelabfälle zu prüfen, welcher gestützt auf das Postulat Chevalley 18.3829, "Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung", erstellt wird. Er wird darauf achten, dass der Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten immer gewährleistet ist, und dabei der Entwicklung des europäischen Rechts in diesem Gebiet Rechnung tragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob das Mindesthaltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln durch ein Verfallsdatum ersetzt werden kann. Allenfalls könnte die Massnahme auch in den vom Bundesrat auszuarbeitenden Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung aufgenommen werden.</p>
    • Verfalls- statt Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln

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