Weniger Plastikverpackungen

ShortId
19.3484
Id
20193484
Updated
28.07.2023 02:51
Language
de
Title
Weniger Plastikverpackungen
AdditionalIndexing
15;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Verpackung ist notwendig - aber der heutige Einsatz liegt weit über dem "notwendigen" Niveau. Tatsächlich hat der derzeitige Einsatz von Verpackungen negative Auswirkungen: Der Grossteil der Verpackungen wird nicht recyclet und landet beispielsweise in den Ozeanen. Kunststoff-Mikropartikel, die Verpackungen auf Lebensmitteln hinterlassen können, sind gesundheitsschädlich. Italien hat gezeigt, dass es möglich ist zu handeln: Dort sind die in Supermärkten erhältlichen Beutel kompostierbar.</p><p>Das Thema Kunststoffverpackungen ist jungen Menschen in der Schweiz wichtig - im Rahmen des Projekts "Verändere die Schweiz!" des Dachverbands Schweizer Jugendparlamente (DSJ) haben mehrere Jugendliche ihre Sorgen zu diesem Thema veröffentlicht.</p>
  • <p>1. Die Schweiz gehört im internationalen Vergleich zu den Spitzenreitern bezüglich Siedlungsabfallaufkommen. Deshalb sind Massnahmen zur Verminderung von Verpackungen und Abfällen angezeigt. Das Bundesamt für Umwelt erarbeitet zurzeit Grundlagen für eine Abfallvermeidungsstrategie. Es ist vorgesehen, darin auch Massnahmen im Bereich Verpackungen vorzuschlagen. Beispielsweise könnte künftig auf Überverpackungen verzichtet werden.</p><p>Der Bundesrat erachtet es heute nicht als sinnvoll, den Detailhandel zu verpflichten, Plastiksäcke durch kompostierbare Säcke zu ersetzen. Kompostierbare Plastiksäcke weisen im Vergleich zu Kunststoffsäcken aus Recyclingmaterial eine ungünstigere Ökobilanz auf. Zudem bestehen offene Fragen zur vollständigen Abbaubarkeit von kompostierbaren Plastiksäcken, auch wenn bestehende Normen erfüllt werden (z. B. Abbau von 90 Prozent innert einer bestimmten Zeit). In der Schweiz ist das Deponieren von jeglichen brennbaren Abfällen seit dem Jahr 2000 verboten. Demgegenüber werden in Italien rund 40 Prozent der Kunststoffabfälle auf offenen Deponien abgelagert. Dies ist ein wichtiger Grund, weshalb in Italien bioabbaubare Säcke eingesetzt werden. In der Schweiz werden Verpackungen grundsätzlich korrekt entsorgt. Nur ein kleiner Anteil der Verpackungen gelangt durch Littering oder Falschentsorgung (z. B. via Grüngutsammlung) in die Umwelt.</p><p>2. Vergleicht man die gesamte Umweltbelastung des Konsums in der Schweiz, tragen Verpackungen einen Anteil von weniger als 1 Prozent bei. Viel mehr ins Gewicht fällt bei der Umweltbelastung die Ernährung mit fast 30 Prozent - also das Produkt selbst. Zudem sind die Auswirkungen einer Mengenschwelle an kompostierbaren Verpackungen auf die Entsorgungsinfrastruktur der Schweiz unbekannt. Der Bundesrat erachtet folglich eine Norm mit prozentualen Grenzwerten für nichtkompostierbare Verpackungen als nicht zielführend (vgl. auch Antwort auf Frage 1). Vielmehr sollte die obenerwähnte Abfallvermeidungsstrategie neben den Kunststoffverpackungen auch andere Verpackungsmaterialien sowie die Umweltbelastung der Produkte selbst berücksichtigen.</p><p>3. Artikel 30a Buchstabe a des Umweltschutzgesetzes (SR 814.01) bietet eine gesetzliche Grundlage für ein Verbot von kurzlebigen Produkten unter bestimmten Bedingungen. Ein Verbot für Verpackungen bei Gemüse und Früchten, die auch im Offenverkauf angeboten werden können, würde vermutlich eine geringe Reduktion der Umweltbelastung bewirken. Die grössten Detailhändler verkaufen bereits einen guten Anteil des Gemüses und der Früchte offen und tragen damit zur Vermeidung von Verpackungsabfällen bei. Der grösste Nutzen des Offenverkaufs von Früchten und Gemüse liegt aus Umweltsicht aber darin, dass Konsumentinnen und Konsumenten genau jene Menge kaufen können, die sie benötigen. Dadurch fallen weniger Lebensmittelabfälle an. Bei druckempfindlichen Früchten und Gemüse bietet die Verpackung hingegen Schutz vor frühzeitigem Verderb und erfüllt damit auch eine wichtige Funktion bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen. Deshalb erachtet der Bundesrat ein Verbot von Verpackungen für Früchte und Gemüse nicht als verhältnismässig.</p><p>4. Die heutigen rechtlichen Instrumente geben vor, dass Verpackungsabfälle als Siedlungsabfälle thermisch zu verwerten sind, soweit sie nicht stofflich verwertet werden können (Art. 10 der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen; SR 814.600). Die separate Sammlung bestimmter Verpackungen bzw. eine Sammelpflicht würde einem neuen Entsorgungsweg für im Detailhandel gekaufte Produkte gleichkommen. Eine derartige Sammelpflicht für gewisse Verpackungen (Kunststoffflaschen mit Deckel) war bereits Gegenstand der Revision des Umweltschutzgesetzes "Grüne Wirtschaft", die 2015 vom Parlament abgelehnt wurde. Die Begründung zur Ablehnung war, dass die Wirtschaft mit freiwilligen Massnahmen im Rahmen der Produzentenverantwortung selber aktiv werden kann. Mit der erweiterten Produzentenverantwortung stehen die Produzenten bei der Entwicklung eines ökologischen Verpackungsdesigns, der Detailhandel bei der Auswahl seines Sortiments und die Konsumentinnen und Konsumenten bei ihrem Kaufentscheid in der Pflicht. Im Rahmen der Berichterstattung zur grünen Wirtschaft wird der Bundesrat diese und weitere freiwillige Massnahmen evaluieren und gegebenenfalls eine Anpassung vorschlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hält es der Bundesrat für möglich, dass Supermärkte und Zulieferer verpflichtet werden, Plastiktüten durch kompostierbare Säcke zu ersetzen (wie in Italien)?</p><p>2. Hält er es für möglich, eine Norm (x Prozent) zu definieren, die die Verwendung der vom Supermarkt verwendeten nichtkompostierbaren Verpackungen nicht überschreiten darf?</p><p>3. Hält er es für möglich, die Verpackung von Obst und Gemüse (einschliesslich Kunststoff- und Styroporschalen) zu verbieten, sofern dieses auch lose angeboten werden kann?</p><p>4. Hält er es für möglich, Supermärkte zu verpflichten, den Verbraucherinnen und Verbrauchern Behälter zur Verfügung zu stellen, um Kunststoffe genauso zu entsorgen wie Glas, PET, Aluminium oder Textilien (wie es in einigen Migros-Filialen bereits der Fall ist)?</p>
  • Weniger Plastikverpackungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Verpackung ist notwendig - aber der heutige Einsatz liegt weit über dem "notwendigen" Niveau. Tatsächlich hat der derzeitige Einsatz von Verpackungen negative Auswirkungen: Der Grossteil der Verpackungen wird nicht recyclet und landet beispielsweise in den Ozeanen. Kunststoff-Mikropartikel, die Verpackungen auf Lebensmitteln hinterlassen können, sind gesundheitsschädlich. Italien hat gezeigt, dass es möglich ist zu handeln: Dort sind die in Supermärkten erhältlichen Beutel kompostierbar.</p><p>Das Thema Kunststoffverpackungen ist jungen Menschen in der Schweiz wichtig - im Rahmen des Projekts "Verändere die Schweiz!" des Dachverbands Schweizer Jugendparlamente (DSJ) haben mehrere Jugendliche ihre Sorgen zu diesem Thema veröffentlicht.</p>
    • <p>1. Die Schweiz gehört im internationalen Vergleich zu den Spitzenreitern bezüglich Siedlungsabfallaufkommen. Deshalb sind Massnahmen zur Verminderung von Verpackungen und Abfällen angezeigt. Das Bundesamt für Umwelt erarbeitet zurzeit Grundlagen für eine Abfallvermeidungsstrategie. Es ist vorgesehen, darin auch Massnahmen im Bereich Verpackungen vorzuschlagen. Beispielsweise könnte künftig auf Überverpackungen verzichtet werden.</p><p>Der Bundesrat erachtet es heute nicht als sinnvoll, den Detailhandel zu verpflichten, Plastiksäcke durch kompostierbare Säcke zu ersetzen. Kompostierbare Plastiksäcke weisen im Vergleich zu Kunststoffsäcken aus Recyclingmaterial eine ungünstigere Ökobilanz auf. Zudem bestehen offene Fragen zur vollständigen Abbaubarkeit von kompostierbaren Plastiksäcken, auch wenn bestehende Normen erfüllt werden (z. B. Abbau von 90 Prozent innert einer bestimmten Zeit). In der Schweiz ist das Deponieren von jeglichen brennbaren Abfällen seit dem Jahr 2000 verboten. Demgegenüber werden in Italien rund 40 Prozent der Kunststoffabfälle auf offenen Deponien abgelagert. Dies ist ein wichtiger Grund, weshalb in Italien bioabbaubare Säcke eingesetzt werden. In der Schweiz werden Verpackungen grundsätzlich korrekt entsorgt. Nur ein kleiner Anteil der Verpackungen gelangt durch Littering oder Falschentsorgung (z. B. via Grüngutsammlung) in die Umwelt.</p><p>2. Vergleicht man die gesamte Umweltbelastung des Konsums in der Schweiz, tragen Verpackungen einen Anteil von weniger als 1 Prozent bei. Viel mehr ins Gewicht fällt bei der Umweltbelastung die Ernährung mit fast 30 Prozent - also das Produkt selbst. Zudem sind die Auswirkungen einer Mengenschwelle an kompostierbaren Verpackungen auf die Entsorgungsinfrastruktur der Schweiz unbekannt. Der Bundesrat erachtet folglich eine Norm mit prozentualen Grenzwerten für nichtkompostierbare Verpackungen als nicht zielführend (vgl. auch Antwort auf Frage 1). Vielmehr sollte die obenerwähnte Abfallvermeidungsstrategie neben den Kunststoffverpackungen auch andere Verpackungsmaterialien sowie die Umweltbelastung der Produkte selbst berücksichtigen.</p><p>3. Artikel 30a Buchstabe a des Umweltschutzgesetzes (SR 814.01) bietet eine gesetzliche Grundlage für ein Verbot von kurzlebigen Produkten unter bestimmten Bedingungen. Ein Verbot für Verpackungen bei Gemüse und Früchten, die auch im Offenverkauf angeboten werden können, würde vermutlich eine geringe Reduktion der Umweltbelastung bewirken. Die grössten Detailhändler verkaufen bereits einen guten Anteil des Gemüses und der Früchte offen und tragen damit zur Vermeidung von Verpackungsabfällen bei. Der grösste Nutzen des Offenverkaufs von Früchten und Gemüse liegt aus Umweltsicht aber darin, dass Konsumentinnen und Konsumenten genau jene Menge kaufen können, die sie benötigen. Dadurch fallen weniger Lebensmittelabfälle an. Bei druckempfindlichen Früchten und Gemüse bietet die Verpackung hingegen Schutz vor frühzeitigem Verderb und erfüllt damit auch eine wichtige Funktion bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen. Deshalb erachtet der Bundesrat ein Verbot von Verpackungen für Früchte und Gemüse nicht als verhältnismässig.</p><p>4. Die heutigen rechtlichen Instrumente geben vor, dass Verpackungsabfälle als Siedlungsabfälle thermisch zu verwerten sind, soweit sie nicht stofflich verwertet werden können (Art. 10 der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen; SR 814.600). Die separate Sammlung bestimmter Verpackungen bzw. eine Sammelpflicht würde einem neuen Entsorgungsweg für im Detailhandel gekaufte Produkte gleichkommen. Eine derartige Sammelpflicht für gewisse Verpackungen (Kunststoffflaschen mit Deckel) war bereits Gegenstand der Revision des Umweltschutzgesetzes "Grüne Wirtschaft", die 2015 vom Parlament abgelehnt wurde. Die Begründung zur Ablehnung war, dass die Wirtschaft mit freiwilligen Massnahmen im Rahmen der Produzentenverantwortung selber aktiv werden kann. Mit der erweiterten Produzentenverantwortung stehen die Produzenten bei der Entwicklung eines ökologischen Verpackungsdesigns, der Detailhandel bei der Auswahl seines Sortiments und die Konsumentinnen und Konsumenten bei ihrem Kaufentscheid in der Pflicht. Im Rahmen der Berichterstattung zur grünen Wirtschaft wird der Bundesrat diese und weitere freiwillige Massnahmen evaluieren und gegebenenfalls eine Anpassung vorschlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hält es der Bundesrat für möglich, dass Supermärkte und Zulieferer verpflichtet werden, Plastiktüten durch kompostierbare Säcke zu ersetzen (wie in Italien)?</p><p>2. Hält er es für möglich, eine Norm (x Prozent) zu definieren, die die Verwendung der vom Supermarkt verwendeten nichtkompostierbaren Verpackungen nicht überschreiten darf?</p><p>3. Hält er es für möglich, die Verpackung von Obst und Gemüse (einschliesslich Kunststoff- und Styroporschalen) zu verbieten, sofern dieses auch lose angeboten werden kann?</p><p>4. Hält er es für möglich, Supermärkte zu verpflichten, den Verbraucherinnen und Verbrauchern Behälter zur Verfügung zu stellen, um Kunststoffe genauso zu entsorgen wie Glas, PET, Aluminium oder Textilien (wie es in einigen Migros-Filialen bereits der Fall ist)?</p>
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