Wie können "powercoders" in der Schweiz und international noch mehr Schule machen?

ShortId
19.3486
Id
20193486
Updated
28.07.2023 02:50
Language
de
Title
Wie können "powercoders" in der Schweiz und international noch mehr Schule machen?
AdditionalIndexing
2811;32;34;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die nachhaltige Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ist ein wichtiges integrationspolitisches Ziel. Bund und Kantone haben im Frühling 2018 die Integrationsagenda Schweiz lanciert. Seit dem 1. Mai 2019 sind die Kantone daran, die Integrationsagenda Schweiz schrittweise umzusetzen. </p><p>1. Das Setzen von individuellen Anreizen ist ein wichtiges Element der Integrationsförderung. Vorläufig aufgenommene Personen können im Rahmen eines Härtefallgesuchs die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung beantragen; Härtefallgesuche von Ausländerinnen und Ausländern, die sich seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten, werden vertieft geprüft. Dies unter Berücksichtigung der familiären Verhältnisse, der Integration und der Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Herkunftsstaat. Geprüft wird namentlich die soziale und die berufliche Integration, d. h. die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung. Folglich kann der Umstand, dass die ausländische Person am Erwerbsleben teilnimmt bzw. berufliche Integrationsmassnahmen absolviert hat, sei es in einer Branche mit oder ohne Fachkräftemangel, bei der Beurteilung ihres Härtefallgesuchs zu ihren Gunsten ins Gewicht fallen.</p><p>2. Zu einer glaubwürdigen und konsequenten Asylpolitik gehört ein effizienter Vollzug der angeordneten Wegweisungen. Für die Schweiz steht die Förderung der freiwilligen oder pflichtgemässen Ausreise gegebenenfalls mit Rückkehrhilfe im Vordergrund. Asylsuchende Personen, die in den Heimat-, Herkunfts- oder einen Drittstaat zurückkehren, können dabei vor, während und nach der Ausreise unterstützt werden. </p><p>In diesem Zusammenhang plant die Schweiz keine Kooperationsvorhaben mit Drittstaaten wie Kanada. Die Aktivitäten der schweizerischen Migrationsaussenpolitik sind verknüpft mit den unmittelbaren Asyl- und Migrationsinteressen der Schweiz und konzentrieren sich deshalb auf diesbezügliche Staaten oder Regionen (z. B. Mittlerer Osten oder Afrika). </p><p>3. Jugendliche und junge Erwachsene sollen, wenn immer möglich, den Weg in den Arbeitsmarkt über eine ordentliche Ausbildung, namentlich über eine Berufslehre, anstreben (Zielsetzung Integrationsagenda Schweiz). Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 15. Mai 2019 beschlossen, das Pilotprogramm "Integrationsvorlehre" zu intensivieren und zu verlängern. Im Rahmen dieses Programms werden geeignete und motivierte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene gezielt auf eine Berufslehre vorbereitet. Dabei soll die Integrationsvorlehre auch auf weitere Branchen mit Fachkräftebedarf ausgeweitet werden, wozu auch die ICT-Branche gehört. Am 15. Mai 2019 hat der Bundesrat ebenfalls beschlossen, ein dreijähriges Pilotprogramm zum Einsatz von finanziellen Zuschüssen für Arbeitgeber zu lancieren. Das Ziel ist, dieses Instrument, das in der Arbeitslosenversicherung als Einarbeitungszuschuss bekannt ist, auch bei vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen zu erproben. Das Instrument der Zuschüsse für Arbeitgeber soll allerdings nur subsidiär und bei schwer vermittelbaren Personen eingesetzt werden.</p><p>Zudem sollen im Rahmen der Umsetzung der Motion der SPK-S 18.3002, "Punktuelle Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme", vom 18. Januar 2018 insbesondere Erleichterungen beim Kantonswechsel von vorläufig Aufgenommenen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit vorgesehen werden. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Projekt des Vereins <a href="http://www.powercoders.org">www.powercoders.org</a> bietet Asylsuchenden und Flüchtlingen Intensivtrainings als IT-Fachkräfte an. Dies lohnt sich für beide Seiten, denn damit wird der IT-Fachkräftemangel in der Schweiz bekämpft, und Asylsuchende und Flüchtlinge bekommen eine faire Chance, sich im Arbeitsmarkt in der Schweiz zu bewähren und zu integrieren. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass vorläufig Aufgenommene, die in Branchen mit Fachkräftemangel tätig sind, ihren F-Status einfacher in einen B-Status umwandeln können sollen?</p><p>2. Ist er bereit, für abgewiesene Asylsuchende, die nicht in ihr Land zurückkehren wollen resp. können, Kooperationen mit anderen Staaten (z. B. Kanada) zu suchen, damit in der Schweiz ausgebildete "powercoders" nach einem negativen Asylentscheid der Schweiz ihre erworbenen Fähigkeiten dort anwenden, anstatt in der Schweiz unterzutauchen und illegal anwesend zu sein?</p><p>3. Wie können die Chancen von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen auf dem (IT-)Arbeitsmarkt verbessert werden (z. B. mit Anreizen für Arbeitgeber wie Einarbeitungszuschüsse und Teillohnmodelle analog zuIntegrationsbemühungen für Arbeitslose, IV-Beziehende oder Ausgesteuerte)?</p>
  • Wie können "powercoders" in der Schweiz und international noch mehr Schule machen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die nachhaltige Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ist ein wichtiges integrationspolitisches Ziel. Bund und Kantone haben im Frühling 2018 die Integrationsagenda Schweiz lanciert. Seit dem 1. Mai 2019 sind die Kantone daran, die Integrationsagenda Schweiz schrittweise umzusetzen. </p><p>1. Das Setzen von individuellen Anreizen ist ein wichtiges Element der Integrationsförderung. Vorläufig aufgenommene Personen können im Rahmen eines Härtefallgesuchs die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung beantragen; Härtefallgesuche von Ausländerinnen und Ausländern, die sich seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten, werden vertieft geprüft. Dies unter Berücksichtigung der familiären Verhältnisse, der Integration und der Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Herkunftsstaat. Geprüft wird namentlich die soziale und die berufliche Integration, d. h. die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung. Folglich kann der Umstand, dass die ausländische Person am Erwerbsleben teilnimmt bzw. berufliche Integrationsmassnahmen absolviert hat, sei es in einer Branche mit oder ohne Fachkräftemangel, bei der Beurteilung ihres Härtefallgesuchs zu ihren Gunsten ins Gewicht fallen.</p><p>2. Zu einer glaubwürdigen und konsequenten Asylpolitik gehört ein effizienter Vollzug der angeordneten Wegweisungen. Für die Schweiz steht die Förderung der freiwilligen oder pflichtgemässen Ausreise gegebenenfalls mit Rückkehrhilfe im Vordergrund. Asylsuchende Personen, die in den Heimat-, Herkunfts- oder einen Drittstaat zurückkehren, können dabei vor, während und nach der Ausreise unterstützt werden. </p><p>In diesem Zusammenhang plant die Schweiz keine Kooperationsvorhaben mit Drittstaaten wie Kanada. Die Aktivitäten der schweizerischen Migrationsaussenpolitik sind verknüpft mit den unmittelbaren Asyl- und Migrationsinteressen der Schweiz und konzentrieren sich deshalb auf diesbezügliche Staaten oder Regionen (z. B. Mittlerer Osten oder Afrika). </p><p>3. Jugendliche und junge Erwachsene sollen, wenn immer möglich, den Weg in den Arbeitsmarkt über eine ordentliche Ausbildung, namentlich über eine Berufslehre, anstreben (Zielsetzung Integrationsagenda Schweiz). Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 15. Mai 2019 beschlossen, das Pilotprogramm "Integrationsvorlehre" zu intensivieren und zu verlängern. Im Rahmen dieses Programms werden geeignete und motivierte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene gezielt auf eine Berufslehre vorbereitet. Dabei soll die Integrationsvorlehre auch auf weitere Branchen mit Fachkräftebedarf ausgeweitet werden, wozu auch die ICT-Branche gehört. Am 15. Mai 2019 hat der Bundesrat ebenfalls beschlossen, ein dreijähriges Pilotprogramm zum Einsatz von finanziellen Zuschüssen für Arbeitgeber zu lancieren. Das Ziel ist, dieses Instrument, das in der Arbeitslosenversicherung als Einarbeitungszuschuss bekannt ist, auch bei vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen zu erproben. Das Instrument der Zuschüsse für Arbeitgeber soll allerdings nur subsidiär und bei schwer vermittelbaren Personen eingesetzt werden.</p><p>Zudem sollen im Rahmen der Umsetzung der Motion der SPK-S 18.3002, "Punktuelle Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme", vom 18. Januar 2018 insbesondere Erleichterungen beim Kantonswechsel von vorläufig Aufgenommenen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit vorgesehen werden. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Projekt des Vereins <a href="http://www.powercoders.org">www.powercoders.org</a> bietet Asylsuchenden und Flüchtlingen Intensivtrainings als IT-Fachkräfte an. Dies lohnt sich für beide Seiten, denn damit wird der IT-Fachkräftemangel in der Schweiz bekämpft, und Asylsuchende und Flüchtlinge bekommen eine faire Chance, sich im Arbeitsmarkt in der Schweiz zu bewähren und zu integrieren. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass vorläufig Aufgenommene, die in Branchen mit Fachkräftemangel tätig sind, ihren F-Status einfacher in einen B-Status umwandeln können sollen?</p><p>2. Ist er bereit, für abgewiesene Asylsuchende, die nicht in ihr Land zurückkehren wollen resp. können, Kooperationen mit anderen Staaten (z. B. Kanada) zu suchen, damit in der Schweiz ausgebildete "powercoders" nach einem negativen Asylentscheid der Schweiz ihre erworbenen Fähigkeiten dort anwenden, anstatt in der Schweiz unterzutauchen und illegal anwesend zu sein?</p><p>3. Wie können die Chancen von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen auf dem (IT-)Arbeitsmarkt verbessert werden (z. B. mit Anreizen für Arbeitgeber wie Einarbeitungszuschüsse und Teillohnmodelle analog zuIntegrationsbemühungen für Arbeitslose, IV-Beziehende oder Ausgesteuerte)?</p>
    • Wie können "powercoders" in der Schweiz und international noch mehr Schule machen?

Back to List