Neue Aufgabenteilung. Keine Sparübung auf Kosten der Prämienverbilligungen

ShortId
19.3543
Id
20193543
Updated
28.07.2023 02:29
Language
de
Title
Neue Aufgabenteilung. Keine Sparübung auf Kosten der Prämienverbilligungen
AdditionalIndexing
04;2841;24;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat und die Kantonsregierungen haben im Juni 2019 das Mandat für ein Projekt zur Überprüfung der Aufgabenteilung und Finanzierungsverantwortung Bund-Kantone ("Aufgabenteilung II") verabschiedet.</p><p>1. In Bezug auf die IPV verfügen die Kantone bereits heute über weitreichende Kompetenzen. Mit der Aufgabenentflechtung sollen die Staatsaufgaben möglichst einer Ebene zugeordnet werden. Bei der IPV soll eine Entflechtung geprüft werden, wobei eine Kantonalisierung im Vordergrund steht. Der Bundesrat erwartet, dass die Kantone auch im Fall einer Dezentralisierung der IPV die soziale Verantwortung wahrnehmen würden. Im Übrigen ist es auch bei einer Kantonalisierung der IPV denkbar, gewisse Rahmenbedingungen in der Bundesgesetzgebung zu verankern, auch wenn dies einer vollständigen Entflechtung der Aufgaben zuwiderlaufen würde. Aussagen über die Ausgestaltung allfälliger Vorgaben auf Bundesebene sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Diese wären im Rahmen der Projektarbeiten von Bund und Kantonen gemeinsam zu erarbeiten und anschliessend von den eidgenössischen Räten zu beschliessen. </p><p>2./3. Der Anstoss für eine allfällige "Aufgabenteilung II" geht auf eine vom Parlament überwiesene Motion zurück (13.3363). Der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen haben der Ausarbeitung eines Mandats zugestimmt. Ein Projekt "Aufgabenteilung II" macht indes nur Sinn, wenn ein genügend umfangreiches Paket an Aufgaben überprüft und gewisse Aufgaben zentralisiert, andere dezentralisiert werden können. Dies ist wesentlich mit Blick auf die politische Mehrheitsfähigkeit des gesamten Projekts sowie um das Ziel der Haushaltneutralität zu erreichen. </p><p>4. Mit der "Aufgabenteilung II" soll der Handlungsspielraum von Bund und Kantonen gestärkt werden, indem die Staatsaufgaben möglichst einer einzigen Staatsebene zugeordnet werden. Mit dem Projekt sollen klare Zuständigkeiten hergestellt und die in Verbundaufgaben latente Gefahr von Fehlanreizen verringert werden. Dabei wird darauf geachtet werden, dass es nicht zu einer Lastenabwälzung hin zu den Kantonen oder hin zum Bund kommt, sondern dass die Neuordnung der Kompetenzen für jede Staatsebene haushaltneutral ausgestaltet ist. Die konkrete Ausgestaltung der neuen Kompetenzordnung wird im Rahmen des Projekts im Detail geprüft werden.</p><p>Die Projektorganisation ist Gegenstand des Projektmandats (vgl. <a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/57614.pdf">https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/57614.pdf</a>). Die Projektorganisation ist paritätisch zusammengesetzt aus Vertretungen des Bundes und der Kantone sowie Vertretungen der Städte und Gemeinden und umfasst ein politisches Steuerungsorgan, ein Leitorgan, eine operative Projektleitung und 4 bis 5 Arbeitsgruppen. Die Projektorganisation wird bis Ende 2022 Reformvorschläge erarbeiten. Bund und Kantone werden anschliessend Stellung nehmen und allfällige Folgearbeiten beschliessen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bund und Kantone sind daran, die Grundlagen für ein Paket "Neue Aufgabenteilung" zu erarbeiten. Geprüft wird darin eine völlige Kantonalisierung der individuellen Prämienverbilligung (IPV), welche heute als Verbundaufgabe durch Bund und Kantone finanziert wird. Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Schon heute wird in vielen Kantonen rechtswidrig auf Kosten der sozialen Prämienverbilligungen gespart. Hätte eine Kompetenzverlagerung nicht einen noch stärkeren Abbau der IPV in vielen Kantonen und grössere interkantonale Ungleichheiten in der Ausrichtung von IPV zur Folge? Sieht der Bundesrat konkrete gesetzliche Massnahmen vor, um dies zu verhindern?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die politische Mehrheitsfähigkeit des Teilprojekts IPV im Paket NFA 2?</p><p>3. Falls er die politische Realisierbarkeit gering einschätzt: Hält er es für gerechtfertigt, während Monaten und Jahren Arbeitsgruppen von Bund und Kantonen für ein solches Projekt zu binden und Expertenberichte zu erstellen?</p><p>4. Wie sieht die Zielsetzung, die Projektorganisation und der Zeitplan bezüglich des gesamten Projekts "Aufgabenteilung 2" von Bund und Kantonen aus?</p>
  • Neue Aufgabenteilung. Keine Sparübung auf Kosten der Prämienverbilligungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat und die Kantonsregierungen haben im Juni 2019 das Mandat für ein Projekt zur Überprüfung der Aufgabenteilung und Finanzierungsverantwortung Bund-Kantone ("Aufgabenteilung II") verabschiedet.</p><p>1. In Bezug auf die IPV verfügen die Kantone bereits heute über weitreichende Kompetenzen. Mit der Aufgabenentflechtung sollen die Staatsaufgaben möglichst einer Ebene zugeordnet werden. Bei der IPV soll eine Entflechtung geprüft werden, wobei eine Kantonalisierung im Vordergrund steht. Der Bundesrat erwartet, dass die Kantone auch im Fall einer Dezentralisierung der IPV die soziale Verantwortung wahrnehmen würden. Im Übrigen ist es auch bei einer Kantonalisierung der IPV denkbar, gewisse Rahmenbedingungen in der Bundesgesetzgebung zu verankern, auch wenn dies einer vollständigen Entflechtung der Aufgaben zuwiderlaufen würde. Aussagen über die Ausgestaltung allfälliger Vorgaben auf Bundesebene sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Diese wären im Rahmen der Projektarbeiten von Bund und Kantonen gemeinsam zu erarbeiten und anschliessend von den eidgenössischen Räten zu beschliessen. </p><p>2./3. Der Anstoss für eine allfällige "Aufgabenteilung II" geht auf eine vom Parlament überwiesene Motion zurück (13.3363). Der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen haben der Ausarbeitung eines Mandats zugestimmt. Ein Projekt "Aufgabenteilung II" macht indes nur Sinn, wenn ein genügend umfangreiches Paket an Aufgaben überprüft und gewisse Aufgaben zentralisiert, andere dezentralisiert werden können. Dies ist wesentlich mit Blick auf die politische Mehrheitsfähigkeit des gesamten Projekts sowie um das Ziel der Haushaltneutralität zu erreichen. </p><p>4. Mit der "Aufgabenteilung II" soll der Handlungsspielraum von Bund und Kantonen gestärkt werden, indem die Staatsaufgaben möglichst einer einzigen Staatsebene zugeordnet werden. Mit dem Projekt sollen klare Zuständigkeiten hergestellt und die in Verbundaufgaben latente Gefahr von Fehlanreizen verringert werden. Dabei wird darauf geachtet werden, dass es nicht zu einer Lastenabwälzung hin zu den Kantonen oder hin zum Bund kommt, sondern dass die Neuordnung der Kompetenzen für jede Staatsebene haushaltneutral ausgestaltet ist. Die konkrete Ausgestaltung der neuen Kompetenzordnung wird im Rahmen des Projekts im Detail geprüft werden.</p><p>Die Projektorganisation ist Gegenstand des Projektmandats (vgl. <a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/57614.pdf">https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/57614.pdf</a>). Die Projektorganisation ist paritätisch zusammengesetzt aus Vertretungen des Bundes und der Kantone sowie Vertretungen der Städte und Gemeinden und umfasst ein politisches Steuerungsorgan, ein Leitorgan, eine operative Projektleitung und 4 bis 5 Arbeitsgruppen. Die Projektorganisation wird bis Ende 2022 Reformvorschläge erarbeiten. Bund und Kantone werden anschliessend Stellung nehmen und allfällige Folgearbeiten beschliessen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bund und Kantone sind daran, die Grundlagen für ein Paket "Neue Aufgabenteilung" zu erarbeiten. Geprüft wird darin eine völlige Kantonalisierung der individuellen Prämienverbilligung (IPV), welche heute als Verbundaufgabe durch Bund und Kantone finanziert wird. Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Schon heute wird in vielen Kantonen rechtswidrig auf Kosten der sozialen Prämienverbilligungen gespart. Hätte eine Kompetenzverlagerung nicht einen noch stärkeren Abbau der IPV in vielen Kantonen und grössere interkantonale Ungleichheiten in der Ausrichtung von IPV zur Folge? Sieht der Bundesrat konkrete gesetzliche Massnahmen vor, um dies zu verhindern?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die politische Mehrheitsfähigkeit des Teilprojekts IPV im Paket NFA 2?</p><p>3. Falls er die politische Realisierbarkeit gering einschätzt: Hält er es für gerechtfertigt, während Monaten und Jahren Arbeitsgruppen von Bund und Kantonen für ein solches Projekt zu binden und Expertenberichte zu erstellen?</p><p>4. Wie sieht die Zielsetzung, die Projektorganisation und der Zeitplan bezüglich des gesamten Projekts "Aufgabenteilung 2" von Bund und Kantonen aus?</p>
    • Neue Aufgabenteilung. Keine Sparübung auf Kosten der Prämienverbilligungen

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