Es ist Zeit, Klimaschutz als Chance für unseren Wohlstand zu erkennen, für Wirtschaft und Bevölkerung

ShortId
19.3546
Id
20193546
Updated
28.07.2023 02:27
Language
de
Title
Es ist Zeit, Klimaschutz als Chance für unseren Wohlstand zu erkennen, für Wirtschaft und Bevölkerung
AdditionalIndexing
52;2446;66;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz hat sich verpflichtet, dem Klimaabkommen von Paris gerecht zu werden. Diese ökologische Trendwende ist möglich. Und wenn wir sie richtig umsetzen, ist sie erst noch eine grosse Chance für unsere Wirtschaft. Dazu gehört, dass wir rasch den Übergang vom heutigen Förder- hin zu einem Lenkungssystem mit den richtigen Anreizen vollziehen. Dieser Übergang ist nicht nur eine Chance für die Wirtschaft, er ist auch sozialverträglich.</p><p>Das stützt auch die Wissenschaft:</p><p>Eine ETH-Studie kommt zu folgendem Fazit: "Lenkung ist gesamtwirtschaftlich erheblich effizienter und um bis zu fünfmal kostengünstiger als Förderung."</p><p>Das Forschungsbüro Ecoplan kommt zum gleichen Schluss. Zusätzlich hält es fest, dass es für die ärmsten Familienhaushalte mit Kindern sogar zu einer wirtschaftlichen Verbesserung gegenüber dem Status quo komme. Es ist also keineswegs so, dass ein Lenkungssystem nicht sozial umsetzbar wäre - im Gegenteil, es ist eine grosse Chance für Wirtschaft und Bevölkerung.</p>
  • <p>1./2. Mit Lenkungsabgaben können die Klima- und Energieziele wirksam und kostengünstig erreicht werden. Weil der Anteil der Energiekosten am Einkommen für wenig Verdienende in der Regel höher ist, kommt der gleichmässigen Rückverteilung der Einnahmen an die Bevölkerung eine wichtige Rolle zu. Mit der Rückverteilung kann man den potenziell regressiven Verteilungseffekten entgegenwirken und die weniger verdienenden Haushalte sogar entlasten. Gleichzeitig sind aber auch andere regulatorische Massnahmen und gezielte Fördermassnahmen in Ergänzung zu Lenkungsabgaben sinnvoll und nötig.</p><p>3./5. Die Antwort auf die Interpellation der grünliberalen Fraktion 19.3024 verweist auch auf die laufende Totalrevision des CO2-Gesetzes, für die der Bundesrat im Sinne eines Übergangs von der Förderung zur Lenkung eine Aufhebung der Teilzweckbindungen der CO2-Abgabe für das Gebäudeprogramm und den Technologiefonds vorgeschlagen hat. Hingegen hat er aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Klima- und Energielenkungssystem (Kels) und aufgrund früherer Beschlüsse des Parlamentes auf eine CO2-Abgabe auf Treibstoffen verzichtet. Er setzt stattdessen auf die Weiterführung und den Ausbau der CO2-Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe.</p><p>4./6. Mit der Kels-Vorlage wollte der Bundesrat den Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem vor allem demokratisch legitimieren. Der Bund kann gestützt auf Sachkompetenzen in der Bundesverfassung Lenkungsabgaben erheben. Diese müssen so hoch angesetzt sein, dass sie effektiv lenken. Eine Teilzweckbindung des Ertrags von Lenkungsabgaben ist nur unter sehr einschränkenden Bedingungen zulässig. Im Hinblick auf das Klimaziel könnte der Bund gestützt auf Artikel 74 der Bundesverfassung eine Lenkungsabgabe auf fossilen Treibstoffen erheben. Er könnte auch eine Lenkungsabgabe auf fossil erzeugtem Strom erheben. In der Schweiz wird der Strom jedoch praktisch CO2-frei produziert. Diese Lenkungsabgabe würde deshalb vor allem den importierten Strom betreffen. Dies wirft einerseits praktische Probleme auf und andererseits Fragen zur Vereinbarkeit einer solchen Abgabe insbesondere mit den Abkommen, die die Schweiz mit der EU abgeschlossen hat. Eine solche Abgabe bedürfte vertiefter Abklärungen.</p><p>Zu den nichterneuerbaren Energien zählt auch der Strom aus Kernenergie. Das mit einer Lenkungsabgabe auf Nuklearstrom verfolgte Umweltziel könnte darin bestehen, dass weniger radioaktiver Abfall entsteht. Dementsprechend könnte die Auffassung vertreten werden, dass der Bund zur Verfolgung dieses Ziels gestützt auf Artikel 74 der Bundesverfassung eine Lenkungsabgabe auf Nuklearstrom erheben könnte. Diese müsste so hoch angesetzt sein, dass effektiv weniger radioaktiver Abfall entsteht, was nur mit der vorzeitigen Stilllegung von Kernkraftwerken erreicht werden könnte. Eine derart ausgestaltete Lenkungsabgabe würde jedoch Fragen betreffend Verhältnismässigkeit sowie nach ihrer Vereinbarkeit mit Artikel 90 der Bundesverfassung (Kernenergiekompetenz des Bundes) aufwerfen.</p><p>Eine Graustromabgabe - im Sinne einer Differenzierung nach Produktionsmethode - würde voraussetzen, dass die abgabepflichtigen Elektrizitätsversorger jede Kilowattstunde einem bestimmten Stromerzeugungsverfahren zuordnen können. Herkunftsnachweise enthalten zwar Angaben zur Energiequelle, aus welcher der Strom erzeugt wurde, sowie zu Zeitpunkt und Ort der Produktion. Sie sind aber in der Regel von der Übertragung des Stroms und somit vom physikalischen Stromfluss entkoppelt. Sie bieten keine Gewähr, dass mehr erneuerbarer Strom produziert wird, zumal schweizerische und ausländische Herkunftsnachweise aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gleichgestellt sind. Aus diesen Gründen hält der Bundesrat eine Graustromabgabe für wenig wirksam.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass Klimaschutz über ein Lenkungssystem für die Wirtschaft und damit unseren Wohlstand weitaus besser ist als Förderungen und Regulierungen?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass Klimaschutz über ein Lenkungssystem mit einer Pro-Kopf-Rückverteilung an die Bevölkerung sozialverträglich umsetzbar ist?</p><p>3. Auf die Frage, ob der Bundesrat bereit sei, "künftige Massnahmen konsequent nach dem Grundsatz 'lenken statt fördern' auszugestalten", verwies er in der Interpellation 19.3024 einzig darauf, dass der Nationalrat 2017 nicht auf die Vorlage "Klima- und Energielenkungssystem (Kels)" eingetreten sei. Bedeutet das, dass ein Übergang von "fördern" zu "lenken" für den Bundesrat kein Thema mehr ist?</p><p>4. Ist dem Bundesrat auch bewusst, dass für eine Lenkungsabgabe die heutige Verfassung genügend Grundlage bildet? Ist er sich bewusst, dass z. B. eine budgetneutrale Lenkungsabgabe auf Treibstoffen und nichterneuerbar produziertem Strom auch ohne Verfassungsänderung möglich ist und das ein wichtiger Grund für das Nein zu Kels war?</p><p>5. Ist er bereit, rasch eine wirksame CO2-Abgabe auf Treibstoffen einzuführen (staatsquotenneutral, mit Rückverteilung an die Bevölkerung)?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, eine Graustromabgabe auf nichterneuerbarem Strom einzuführen?</p>
  • Es ist Zeit, Klimaschutz als Chance für unseren Wohlstand zu erkennen, für Wirtschaft und Bevölkerung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz hat sich verpflichtet, dem Klimaabkommen von Paris gerecht zu werden. Diese ökologische Trendwende ist möglich. Und wenn wir sie richtig umsetzen, ist sie erst noch eine grosse Chance für unsere Wirtschaft. Dazu gehört, dass wir rasch den Übergang vom heutigen Förder- hin zu einem Lenkungssystem mit den richtigen Anreizen vollziehen. Dieser Übergang ist nicht nur eine Chance für die Wirtschaft, er ist auch sozialverträglich.</p><p>Das stützt auch die Wissenschaft:</p><p>Eine ETH-Studie kommt zu folgendem Fazit: "Lenkung ist gesamtwirtschaftlich erheblich effizienter und um bis zu fünfmal kostengünstiger als Förderung."</p><p>Das Forschungsbüro Ecoplan kommt zum gleichen Schluss. Zusätzlich hält es fest, dass es für die ärmsten Familienhaushalte mit Kindern sogar zu einer wirtschaftlichen Verbesserung gegenüber dem Status quo komme. Es ist also keineswegs so, dass ein Lenkungssystem nicht sozial umsetzbar wäre - im Gegenteil, es ist eine grosse Chance für Wirtschaft und Bevölkerung.</p>
    • <p>1./2. Mit Lenkungsabgaben können die Klima- und Energieziele wirksam und kostengünstig erreicht werden. Weil der Anteil der Energiekosten am Einkommen für wenig Verdienende in der Regel höher ist, kommt der gleichmässigen Rückverteilung der Einnahmen an die Bevölkerung eine wichtige Rolle zu. Mit der Rückverteilung kann man den potenziell regressiven Verteilungseffekten entgegenwirken und die weniger verdienenden Haushalte sogar entlasten. Gleichzeitig sind aber auch andere regulatorische Massnahmen und gezielte Fördermassnahmen in Ergänzung zu Lenkungsabgaben sinnvoll und nötig.</p><p>3./5. Die Antwort auf die Interpellation der grünliberalen Fraktion 19.3024 verweist auch auf die laufende Totalrevision des CO2-Gesetzes, für die der Bundesrat im Sinne eines Übergangs von der Förderung zur Lenkung eine Aufhebung der Teilzweckbindungen der CO2-Abgabe für das Gebäudeprogramm und den Technologiefonds vorgeschlagen hat. Hingegen hat er aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Klima- und Energielenkungssystem (Kels) und aufgrund früherer Beschlüsse des Parlamentes auf eine CO2-Abgabe auf Treibstoffen verzichtet. Er setzt stattdessen auf die Weiterführung und den Ausbau der CO2-Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe.</p><p>4./6. Mit der Kels-Vorlage wollte der Bundesrat den Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem vor allem demokratisch legitimieren. Der Bund kann gestützt auf Sachkompetenzen in der Bundesverfassung Lenkungsabgaben erheben. Diese müssen so hoch angesetzt sein, dass sie effektiv lenken. Eine Teilzweckbindung des Ertrags von Lenkungsabgaben ist nur unter sehr einschränkenden Bedingungen zulässig. Im Hinblick auf das Klimaziel könnte der Bund gestützt auf Artikel 74 der Bundesverfassung eine Lenkungsabgabe auf fossilen Treibstoffen erheben. Er könnte auch eine Lenkungsabgabe auf fossil erzeugtem Strom erheben. In der Schweiz wird der Strom jedoch praktisch CO2-frei produziert. Diese Lenkungsabgabe würde deshalb vor allem den importierten Strom betreffen. Dies wirft einerseits praktische Probleme auf und andererseits Fragen zur Vereinbarkeit einer solchen Abgabe insbesondere mit den Abkommen, die die Schweiz mit der EU abgeschlossen hat. Eine solche Abgabe bedürfte vertiefter Abklärungen.</p><p>Zu den nichterneuerbaren Energien zählt auch der Strom aus Kernenergie. Das mit einer Lenkungsabgabe auf Nuklearstrom verfolgte Umweltziel könnte darin bestehen, dass weniger radioaktiver Abfall entsteht. Dementsprechend könnte die Auffassung vertreten werden, dass der Bund zur Verfolgung dieses Ziels gestützt auf Artikel 74 der Bundesverfassung eine Lenkungsabgabe auf Nuklearstrom erheben könnte. Diese müsste so hoch angesetzt sein, dass effektiv weniger radioaktiver Abfall entsteht, was nur mit der vorzeitigen Stilllegung von Kernkraftwerken erreicht werden könnte. Eine derart ausgestaltete Lenkungsabgabe würde jedoch Fragen betreffend Verhältnismässigkeit sowie nach ihrer Vereinbarkeit mit Artikel 90 der Bundesverfassung (Kernenergiekompetenz des Bundes) aufwerfen.</p><p>Eine Graustromabgabe - im Sinne einer Differenzierung nach Produktionsmethode - würde voraussetzen, dass die abgabepflichtigen Elektrizitätsversorger jede Kilowattstunde einem bestimmten Stromerzeugungsverfahren zuordnen können. Herkunftsnachweise enthalten zwar Angaben zur Energiequelle, aus welcher der Strom erzeugt wurde, sowie zu Zeitpunkt und Ort der Produktion. Sie sind aber in der Regel von der Übertragung des Stroms und somit vom physikalischen Stromfluss entkoppelt. Sie bieten keine Gewähr, dass mehr erneuerbarer Strom produziert wird, zumal schweizerische und ausländische Herkunftsnachweise aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gleichgestellt sind. Aus diesen Gründen hält der Bundesrat eine Graustromabgabe für wenig wirksam.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass Klimaschutz über ein Lenkungssystem für die Wirtschaft und damit unseren Wohlstand weitaus besser ist als Förderungen und Regulierungen?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass Klimaschutz über ein Lenkungssystem mit einer Pro-Kopf-Rückverteilung an die Bevölkerung sozialverträglich umsetzbar ist?</p><p>3. Auf die Frage, ob der Bundesrat bereit sei, "künftige Massnahmen konsequent nach dem Grundsatz 'lenken statt fördern' auszugestalten", verwies er in der Interpellation 19.3024 einzig darauf, dass der Nationalrat 2017 nicht auf die Vorlage "Klima- und Energielenkungssystem (Kels)" eingetreten sei. Bedeutet das, dass ein Übergang von "fördern" zu "lenken" für den Bundesrat kein Thema mehr ist?</p><p>4. Ist dem Bundesrat auch bewusst, dass für eine Lenkungsabgabe die heutige Verfassung genügend Grundlage bildet? Ist er sich bewusst, dass z. B. eine budgetneutrale Lenkungsabgabe auf Treibstoffen und nichterneuerbar produziertem Strom auch ohne Verfassungsänderung möglich ist und das ein wichtiger Grund für das Nein zu Kels war?</p><p>5. Ist er bereit, rasch eine wirksame CO2-Abgabe auf Treibstoffen einzuführen (staatsquotenneutral, mit Rückverteilung an die Bevölkerung)?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, eine Graustromabgabe auf nichterneuerbarem Strom einzuführen?</p>
    • Es ist Zeit, Klimaschutz als Chance für unseren Wohlstand zu erkennen, für Wirtschaft und Bevölkerung

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