Forschungs- und Entwicklungskosten für neue Antibiotika. Anreize in Form von Steuerabzügen schaffen

ShortId
19.3551
Id
20193551
Updated
28.07.2023 02:31
Language
de
Title
Forschungs- und Entwicklungskosten für neue Antibiotika. Anreize in Form von Steuerabzügen schaffen
AdditionalIndexing
2841;36;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Trotz der grossen Anstrengungen des Bundes, den Einsatz von Antibiotika zu verringern, wachsen die resistenten Stämme weltweit immer weiter, ungeachtet geografischer Grenzen. Zusätzlich zu den aktuellen Präventionskampagnen sind also heute für die öffentliche Gesundheit in der Schweiz und weltweit neue Antibiotika notwendig.</p><p>In unserem Land sterben jedes Jahr über 270 Personen an den Folgen einer Infektion, die sich selbst mit einem Antibiotikum nicht bekämpfen lässt. Die letzte Antibiotika-Klasse wurde vor 30 Jahren entdeckt, und zwischen 2010 und 2016 wurde kein neues innovatives Antibiotikum in Verkehr gebracht; in den fünf Jahren zuvor waren es nur drei. Die Pharmaindustrie bringt kaum neue Antibiotika in Verkehr, die jedoch entscheidend für die Gesundheit der Bevölkerung sind. </p><p>Die Schweiz hat zahlreiche erfolgreiche Pharmaunternehmen und muss Anreize für die Wirtschaftsakteure schaffen, damit diese in die Forschung und Entwicklung von neuen antimikrobiellen Molekülen investieren. Jedoch ist diese Forschungsarbeit kostspielig und die Gewinnaussichten in diesem Bereich sind für die Unternehmen gering. Daher muss der Bund diese Forschung unterstützen, indem er Unternehmen, die in diesem Bereich forschen, steuerliche Anreize gewährt, sind doch die Forschungskosten häufig enorm hoch. Dies würde die Unternehmen letztlich auch ermuntern, in der Schweiz zu bleiben, womit mehrere Tausend Arbeitsplätze gesichert wären. Ausserdem erfolgt die Entwicklung antimikrobieller Mittel weltweit zu 80 Prozent durch Start-up-Unternehmen.</p><p>Die mit der Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf) vorgeschlagenen Steuerabzüge sind zu breit und zu wenig auf diese Art von Forschung ausgerichtet. Mein Ziel ist es einerseits, die Unternehmen angesichts des drohenden medizinischen Notstands auf gezielte Art und Weise zu ermutigen und zu unterstützen, und andererseits, mit umfassenden Steuererleichterungen auf Bundes- und Kantonsebene noch einen Schritt weiter zu gehen, als es die am 19. Mai 2019 vom Souverän beschlossene Patentbox tut. Es handelt sich hier um viel mehr als nur eine finanzielle Frage, nämlich darum, den Bakterien einen Schritt voraus zu sein und somit Menschenleben zu retten.</p>
  • <p>Der Motionär hat zur vorliegenden Thematik bereits eine Interpellation eingereicht (Interpellation 19.3088, "Forschungs- und Entwicklungskosten für neue Antibiotika. Anreize in Form von Steuerabzügen schaffen"). Die nachfolgende Stellungnahme lehnt sich an die damalige Antwort des Bundesrates an. </p><p>Der Bundesrat setzt sich für einen wettbewerbsfähigen Forschungsstandort ein. Mit dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staf), welches am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird, werden zwei steuerliche Massnahmen eingeführt, um Forschung und Entwicklung in der Schweiz zu fördern: die zusätzlichen Forschungs- und Entwicklungsabzüge und die Patentbox.</p><p>Bereits unter dem geltenden Recht können die effektiven Forschungs- und Entwicklungskosten vom steuerbaren Reingewinn abgezogen werden. Mit der Staf können die Kantone einen zusätzlichen Abzug im Umfang von höchstens 50 Prozent der effektiven Forschungs- und Entwicklungskosten einführen. Insgesamt ist es für forschende Unternehmen somit möglich, 150 Prozent ihrer Forschungs- und Entwicklungskosten abzuziehen. Dadurch reduziert sich der steuerbare Gewinn. Zudem wird eine Patentbox für die Kantone obligatorisch eingeführt. Damit werden Gewinne, die auf Patente und vergleichbare Rechte entfallen, ermässigt besteuert. Der Patentschutz setzt für Pharmaunternehmen grundlegende Anreize, um in neue und innovative Antibiotikatherapien zu investieren und Forschung und Entwicklung zu betreiben. Dabei fällt die steuerliche Ermässigung dank der Patentbox umso höher aus, je mehr Forschung und Entwicklung für das Patent oder vergleichbare Recht vom Unternehmen selbst oder in der Schweiz durchgeführt wurden. Dies stärkt zusätzlich den Forschungsstandort Schweiz. Beide Massnahmen gelten auf Stufe Kantone. Auf die Einführung solcher Massnahmen auf Stufe Bund haben die eidgenössischen Räte im Rahmen der Beratungen zur Staf explizit verzichtet. Darüber hinaus wirken sich die von den Kantonen geplanten oder bereits beschlossenen Gewinnsteuersenkungen positiv für die Unternehmen aus. </p><p>Zusätzlich zu den genannten Massnahmen ist der Bundesrat derzeit daran, die überwiesene Motion der WAK-N 17.3261, "Wettbewerbsfähige steuerliche Behandlung von Start-ups inklusive von deren Mitarbeiterbeteiligungen", umzusetzen. Im Rahmen dieser Arbeiten prüft der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Förderung und Entlastung von Start-ups. </p><p>Von all diesen Massnahmen wird auch die Antibiotikaforschung profitieren. Spezifische zusätzliche Massnahmen für diesen Forschungszweig lehnt der Bundesrat mit Blick auf die rechtsgleiche Behandlung der Unternehmen ab. Insgesamt ist er der Ansicht, dass die beschriebenen Massnahmen dem in der Motion behandelten Anliegen genügend Rechnung tragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzulegen, die mit der Einführung von Steuerabzügen für Forschungs- und Entwicklungskosten Anreize für die Herstellung von neuen Antibiotika und antimikrobiellen Medikamenten schafft.</p>
  • Forschungs- und Entwicklungskosten für neue Antibiotika. Anreize in Form von Steuerabzügen schaffen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Trotz der grossen Anstrengungen des Bundes, den Einsatz von Antibiotika zu verringern, wachsen die resistenten Stämme weltweit immer weiter, ungeachtet geografischer Grenzen. Zusätzlich zu den aktuellen Präventionskampagnen sind also heute für die öffentliche Gesundheit in der Schweiz und weltweit neue Antibiotika notwendig.</p><p>In unserem Land sterben jedes Jahr über 270 Personen an den Folgen einer Infektion, die sich selbst mit einem Antibiotikum nicht bekämpfen lässt. Die letzte Antibiotika-Klasse wurde vor 30 Jahren entdeckt, und zwischen 2010 und 2016 wurde kein neues innovatives Antibiotikum in Verkehr gebracht; in den fünf Jahren zuvor waren es nur drei. Die Pharmaindustrie bringt kaum neue Antibiotika in Verkehr, die jedoch entscheidend für die Gesundheit der Bevölkerung sind. </p><p>Die Schweiz hat zahlreiche erfolgreiche Pharmaunternehmen und muss Anreize für die Wirtschaftsakteure schaffen, damit diese in die Forschung und Entwicklung von neuen antimikrobiellen Molekülen investieren. Jedoch ist diese Forschungsarbeit kostspielig und die Gewinnaussichten in diesem Bereich sind für die Unternehmen gering. Daher muss der Bund diese Forschung unterstützen, indem er Unternehmen, die in diesem Bereich forschen, steuerliche Anreize gewährt, sind doch die Forschungskosten häufig enorm hoch. Dies würde die Unternehmen letztlich auch ermuntern, in der Schweiz zu bleiben, womit mehrere Tausend Arbeitsplätze gesichert wären. Ausserdem erfolgt die Entwicklung antimikrobieller Mittel weltweit zu 80 Prozent durch Start-up-Unternehmen.</p><p>Die mit der Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf) vorgeschlagenen Steuerabzüge sind zu breit und zu wenig auf diese Art von Forschung ausgerichtet. Mein Ziel ist es einerseits, die Unternehmen angesichts des drohenden medizinischen Notstands auf gezielte Art und Weise zu ermutigen und zu unterstützen, und andererseits, mit umfassenden Steuererleichterungen auf Bundes- und Kantonsebene noch einen Schritt weiter zu gehen, als es die am 19. Mai 2019 vom Souverän beschlossene Patentbox tut. Es handelt sich hier um viel mehr als nur eine finanzielle Frage, nämlich darum, den Bakterien einen Schritt voraus zu sein und somit Menschenleben zu retten.</p>
    • <p>Der Motionär hat zur vorliegenden Thematik bereits eine Interpellation eingereicht (Interpellation 19.3088, "Forschungs- und Entwicklungskosten für neue Antibiotika. Anreize in Form von Steuerabzügen schaffen"). Die nachfolgende Stellungnahme lehnt sich an die damalige Antwort des Bundesrates an. </p><p>Der Bundesrat setzt sich für einen wettbewerbsfähigen Forschungsstandort ein. Mit dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staf), welches am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird, werden zwei steuerliche Massnahmen eingeführt, um Forschung und Entwicklung in der Schweiz zu fördern: die zusätzlichen Forschungs- und Entwicklungsabzüge und die Patentbox.</p><p>Bereits unter dem geltenden Recht können die effektiven Forschungs- und Entwicklungskosten vom steuerbaren Reingewinn abgezogen werden. Mit der Staf können die Kantone einen zusätzlichen Abzug im Umfang von höchstens 50 Prozent der effektiven Forschungs- und Entwicklungskosten einführen. Insgesamt ist es für forschende Unternehmen somit möglich, 150 Prozent ihrer Forschungs- und Entwicklungskosten abzuziehen. Dadurch reduziert sich der steuerbare Gewinn. Zudem wird eine Patentbox für die Kantone obligatorisch eingeführt. Damit werden Gewinne, die auf Patente und vergleichbare Rechte entfallen, ermässigt besteuert. Der Patentschutz setzt für Pharmaunternehmen grundlegende Anreize, um in neue und innovative Antibiotikatherapien zu investieren und Forschung und Entwicklung zu betreiben. Dabei fällt die steuerliche Ermässigung dank der Patentbox umso höher aus, je mehr Forschung und Entwicklung für das Patent oder vergleichbare Recht vom Unternehmen selbst oder in der Schweiz durchgeführt wurden. Dies stärkt zusätzlich den Forschungsstandort Schweiz. Beide Massnahmen gelten auf Stufe Kantone. Auf die Einführung solcher Massnahmen auf Stufe Bund haben die eidgenössischen Räte im Rahmen der Beratungen zur Staf explizit verzichtet. Darüber hinaus wirken sich die von den Kantonen geplanten oder bereits beschlossenen Gewinnsteuersenkungen positiv für die Unternehmen aus. </p><p>Zusätzlich zu den genannten Massnahmen ist der Bundesrat derzeit daran, die überwiesene Motion der WAK-N 17.3261, "Wettbewerbsfähige steuerliche Behandlung von Start-ups inklusive von deren Mitarbeiterbeteiligungen", umzusetzen. Im Rahmen dieser Arbeiten prüft der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Förderung und Entlastung von Start-ups. </p><p>Von all diesen Massnahmen wird auch die Antibiotikaforschung profitieren. Spezifische zusätzliche Massnahmen für diesen Forschungszweig lehnt der Bundesrat mit Blick auf die rechtsgleiche Behandlung der Unternehmen ab. Insgesamt ist er der Ansicht, dass die beschriebenen Massnahmen dem in der Motion behandelten Anliegen genügend Rechnung tragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzulegen, die mit der Einführung von Steuerabzügen für Forschungs- und Entwicklungskosten Anreize für die Herstellung von neuen Antibiotika und antimikrobiellen Medikamenten schafft.</p>
    • Forschungs- und Entwicklungskosten für neue Antibiotika. Anreize in Form von Steuerabzügen schaffen

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