Welche Massnahmen der Agrarpolitik ab 2022 reduzieren die Ammoniak- und Nitratbelastungen sowie die Stickstoffemissionen in den Gewässern generell in relevantem Ausmass?

ShortId
19.3552
Id
20193552
Updated
28.07.2023 02:29
Language
de
Title
Welche Massnahmen der Agrarpolitik ab 2022 reduzieren die Ammoniak- und Nitratbelastungen sowie die Stickstoffemissionen in den Gewässern generell in relevantem Ausmass?
AdditionalIndexing
55;52;24;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Stickstoff, der nicht in Form von Proteinen in die landwirtschaftlichen Produkte, sondern als reaktive Stickstoffverbindungen in die Umwelt gelangt, kann sich negativ auf die Ökosysteme auswirken: In Form von Ammoniak (NH3) schädigt er die Biodiversität in empfindlichen Ökosystemen wie Wäldern, Mooren oder Magerwiesen, in Form von Nitrat (NO3) belastet er das Grundwasser und die Meeresökosysteme, und in Form von Lachgas (N2O) trägt er zur Klimaerwärmung bei. Da sich die verschiedenen reaktiven Stickstoffformen ineinander umwandeln können, ist es wichtig, den Stickstoffüberschuss auch als Ganzes zu begrenzen.</p><p>Aufgrund der biologischen Prozesse bei der Aufnahme von Stickstoff durch Pflanze oder Tier können Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft nicht vollständig verhindert werden. Die Stickstoffeffizienz (Stickstoff-Output pro Stickstoff-Input) der Landwirtschaft kann deshalb nur begrenzt gesteigert werden. Generell gilt, dass die Stickstoffeffizienz in der Pflanzenproduktion höher ist als in der Tierproduktion, da in letzterer Verluste sowohl beim Anbau des Futters als auch bei der Tierhaltung anfallen.</p><p>Gemäss Bericht des Bundesrates zum Postulat Bertschy 13.4284 gilt es deshalb, zur Reduktion der Nährstoffüberschüsse die Effizienz zu verbessern und, wo dies nicht ausreicht, die Reduktion der Intensität der landwirtschaftlichen Produktion zu prüfen. In diesem Kontext ist zu beachten, dass seit der Einführung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) 1997 die Effizienzgewinne beim Stickstoff nicht zu einer Verminderung des Stickstoffüberschusses geführt haben, weshalb weitere Massnahmen notwendig sind.</p><p>1. Im Hinblick auf die Umweltziele Landwirtschaft verfolgt der Bundesrat mit der Agrarpolitik ab 2022 (AP 22 plus) gemäss Vernehmlassungsunterlage vom 14. November 2018 sowohl den Ansatz der Effizienzsteigerung als auch den Ansatz der Beschränkung der Intensität. Die Effizienz soll insbesondere mit finanziellen Anreizen über die Produktionssystembeiträge verbessert werden. So sollen Leistungen und Anstrengungen zur Reduktion der Nährstoffemissionen stärker gefördert werden. Produktionssystembeiträge sollen neu nach Wirkung abgestuft werden können. </p><p>Die Intensität soll über einen gestärkten ÖLN beschränkt werden, der die Tragfähigkeit der Ökosysteme noch besser berücksichtigt. So soll der ÖLN neu eine ausreichende Begrenzung der Nährstoffverluste vorsehen. Es liegt in der Kompetenz des Bundesrates, die Anforderungen an die Nährstoffbilanz im ÖLN zielführend anzupassen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Munz 19.3075 ausgeführt hat, schlägt er zudem vor, die maximal auszubringende Düngermenge für tierhaltende Betriebe von heute 3,0 auf neu 2,5 Düngergrossvieheinheiten pro Hektare zu senken. Überschüssige Hofdünger können an andere Betriebe geliefert werden, wo sie je nach Situation einen Teil des eingesetzten Mineraldüngers ersetzen können. Die Auswirkungen dieser Massnahme wurden in der Antwort auf die Interpellation Munz 19.3075 beschrieben.</p><p>2. Zum aktuellen Zeitpunkt ist es nicht möglich, Reduktionsbeiträge zu berechnen, da die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Massnahmen noch nicht bekannt ist. Für Stickstoff und Phosphor werden in der Botschaft zur AP 22 plus verbindliche Zwischenziele zur Reduktion der Überschüsse festgelegt. </p><p>Die Überschüsse dieser Nährstoffe sollen bis 2025 um mindestens 10 Prozent und bis 2030 um mindestens 20 Prozent, jeweils gegenüber 2015, gesenkt werden. Es wird aufgezeigt, welche Massnahmen im Falle einer Zielverfehlung ergriffen werden. Im Schnitt der Jahre 2014/16 betrugen der Stickstoffüberschuss zirka 110 000 Tonnen N und die Ammoniakemissionen zirka 42 000 Tonnen NH3-N (Agrarbericht 2018).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Vergleich zwischen den Umweltzielen Landwirtschaft, welche das geltende Umweltrecht abbilden, und der effektiven Situation bei den Stickstoffemissionen der Landwirtschaft zeigt auch nach mehr als 20 Jahren ÖLN sehr grosse Defizite (vgl. Bericht des Bundesrates zum Postulat Bertschy 13.4284). Trotz mehr als 20 Milliarden Franken Direktzahlungen verbleibt der Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft seit Beginn des ÖLN im Jahr 1997 unverändert bei rund 110 000 Tonnen pro Jahr (vgl. Agrarumwelt-Indikatoren des BLW). Die Ziellücke bei den Ammoniakemissionen verharrt seit 2004 unverändert bei rund 40 Prozent (etwa 17 000 Tonnen Ammoniak-N) und wird von Agrarpolitik zu Agrarpolitik stillschweigend weitergeführt. </p><p>Die Trinkwasser-Initiative fordert u. a., dass das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen nur ergänzt werden soll, wenn der Tierbestand mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt wird. Dies würde zu einer deutlichen Reduktion der Ammoniakbelastung, der Stickstoffemissionen in die Gewässer und der Nitratbelastung des Grund- bzw. Trinkwassers führen.</p><p>In der Vernehmlassungsvorlage zur AP 22 plus schreibt der Bundesrat dazu, dass die Volksinitiative wichtige Anliegen aufnehme, die der Bund selber bereits mit verschiedenen agrarpolitischen Massnahmen angehen würde, insbesondere würde die erlaubte Hofdüngerausbringung pro Fläche gemäss Gewässerschutzgesetz reduziert. Der Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 19.3075 kann man aber entnehmen, dass diese Reduktion lediglich zu Hofdüngerverschiebungen führen würde, aber weder die absolute Menge Hofdünger noch die übermässigen Stickstoffemissionen der Schweizer Landwirtschaft in feststellbarem Ausmass vermindern würde.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche konkreten Massnahmen der AP 22 plus tragen zur Reduktion des rund 110 000 Tonnen grossen Stickstoffüberschusses und des rund 17 000 Tonnen grossen Ammoniaküberschusses der Schweizer Landwirtschaft bei?</p><p>2. Welche dieser Massnahmen führt zu welchem Reduktionsbeitrag bei den Ammoniakemissionen, der Stickstofffracht in den Oberflächengewässern und bei der Nitratbelastung des Grundwassers?</p>
  • Welche Massnahmen der Agrarpolitik ab 2022 reduzieren die Ammoniak- und Nitratbelastungen sowie die Stickstoffemissionen in den Gewässern generell in relevantem Ausmass?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Stickstoff, der nicht in Form von Proteinen in die landwirtschaftlichen Produkte, sondern als reaktive Stickstoffverbindungen in die Umwelt gelangt, kann sich negativ auf die Ökosysteme auswirken: In Form von Ammoniak (NH3) schädigt er die Biodiversität in empfindlichen Ökosystemen wie Wäldern, Mooren oder Magerwiesen, in Form von Nitrat (NO3) belastet er das Grundwasser und die Meeresökosysteme, und in Form von Lachgas (N2O) trägt er zur Klimaerwärmung bei. Da sich die verschiedenen reaktiven Stickstoffformen ineinander umwandeln können, ist es wichtig, den Stickstoffüberschuss auch als Ganzes zu begrenzen.</p><p>Aufgrund der biologischen Prozesse bei der Aufnahme von Stickstoff durch Pflanze oder Tier können Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft nicht vollständig verhindert werden. Die Stickstoffeffizienz (Stickstoff-Output pro Stickstoff-Input) der Landwirtschaft kann deshalb nur begrenzt gesteigert werden. Generell gilt, dass die Stickstoffeffizienz in der Pflanzenproduktion höher ist als in der Tierproduktion, da in letzterer Verluste sowohl beim Anbau des Futters als auch bei der Tierhaltung anfallen.</p><p>Gemäss Bericht des Bundesrates zum Postulat Bertschy 13.4284 gilt es deshalb, zur Reduktion der Nährstoffüberschüsse die Effizienz zu verbessern und, wo dies nicht ausreicht, die Reduktion der Intensität der landwirtschaftlichen Produktion zu prüfen. In diesem Kontext ist zu beachten, dass seit der Einführung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) 1997 die Effizienzgewinne beim Stickstoff nicht zu einer Verminderung des Stickstoffüberschusses geführt haben, weshalb weitere Massnahmen notwendig sind.</p><p>1. Im Hinblick auf die Umweltziele Landwirtschaft verfolgt der Bundesrat mit der Agrarpolitik ab 2022 (AP 22 plus) gemäss Vernehmlassungsunterlage vom 14. November 2018 sowohl den Ansatz der Effizienzsteigerung als auch den Ansatz der Beschränkung der Intensität. Die Effizienz soll insbesondere mit finanziellen Anreizen über die Produktionssystembeiträge verbessert werden. So sollen Leistungen und Anstrengungen zur Reduktion der Nährstoffemissionen stärker gefördert werden. Produktionssystembeiträge sollen neu nach Wirkung abgestuft werden können. </p><p>Die Intensität soll über einen gestärkten ÖLN beschränkt werden, der die Tragfähigkeit der Ökosysteme noch besser berücksichtigt. So soll der ÖLN neu eine ausreichende Begrenzung der Nährstoffverluste vorsehen. Es liegt in der Kompetenz des Bundesrates, die Anforderungen an die Nährstoffbilanz im ÖLN zielführend anzupassen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Munz 19.3075 ausgeführt hat, schlägt er zudem vor, die maximal auszubringende Düngermenge für tierhaltende Betriebe von heute 3,0 auf neu 2,5 Düngergrossvieheinheiten pro Hektare zu senken. Überschüssige Hofdünger können an andere Betriebe geliefert werden, wo sie je nach Situation einen Teil des eingesetzten Mineraldüngers ersetzen können. Die Auswirkungen dieser Massnahme wurden in der Antwort auf die Interpellation Munz 19.3075 beschrieben.</p><p>2. Zum aktuellen Zeitpunkt ist es nicht möglich, Reduktionsbeiträge zu berechnen, da die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Massnahmen noch nicht bekannt ist. Für Stickstoff und Phosphor werden in der Botschaft zur AP 22 plus verbindliche Zwischenziele zur Reduktion der Überschüsse festgelegt. </p><p>Die Überschüsse dieser Nährstoffe sollen bis 2025 um mindestens 10 Prozent und bis 2030 um mindestens 20 Prozent, jeweils gegenüber 2015, gesenkt werden. Es wird aufgezeigt, welche Massnahmen im Falle einer Zielverfehlung ergriffen werden. Im Schnitt der Jahre 2014/16 betrugen der Stickstoffüberschuss zirka 110 000 Tonnen N und die Ammoniakemissionen zirka 42 000 Tonnen NH3-N (Agrarbericht 2018).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Vergleich zwischen den Umweltzielen Landwirtschaft, welche das geltende Umweltrecht abbilden, und der effektiven Situation bei den Stickstoffemissionen der Landwirtschaft zeigt auch nach mehr als 20 Jahren ÖLN sehr grosse Defizite (vgl. Bericht des Bundesrates zum Postulat Bertschy 13.4284). Trotz mehr als 20 Milliarden Franken Direktzahlungen verbleibt der Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft seit Beginn des ÖLN im Jahr 1997 unverändert bei rund 110 000 Tonnen pro Jahr (vgl. Agrarumwelt-Indikatoren des BLW). Die Ziellücke bei den Ammoniakemissionen verharrt seit 2004 unverändert bei rund 40 Prozent (etwa 17 000 Tonnen Ammoniak-N) und wird von Agrarpolitik zu Agrarpolitik stillschweigend weitergeführt. </p><p>Die Trinkwasser-Initiative fordert u. a., dass das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen nur ergänzt werden soll, wenn der Tierbestand mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt wird. Dies würde zu einer deutlichen Reduktion der Ammoniakbelastung, der Stickstoffemissionen in die Gewässer und der Nitratbelastung des Grund- bzw. Trinkwassers führen.</p><p>In der Vernehmlassungsvorlage zur AP 22 plus schreibt der Bundesrat dazu, dass die Volksinitiative wichtige Anliegen aufnehme, die der Bund selber bereits mit verschiedenen agrarpolitischen Massnahmen angehen würde, insbesondere würde die erlaubte Hofdüngerausbringung pro Fläche gemäss Gewässerschutzgesetz reduziert. Der Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 19.3075 kann man aber entnehmen, dass diese Reduktion lediglich zu Hofdüngerverschiebungen führen würde, aber weder die absolute Menge Hofdünger noch die übermässigen Stickstoffemissionen der Schweizer Landwirtschaft in feststellbarem Ausmass vermindern würde.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche konkreten Massnahmen der AP 22 plus tragen zur Reduktion des rund 110 000 Tonnen grossen Stickstoffüberschusses und des rund 17 000 Tonnen grossen Ammoniaküberschusses der Schweizer Landwirtschaft bei?</p><p>2. Welche dieser Massnahmen führt zu welchem Reduktionsbeitrag bei den Ammoniakemissionen, der Stickstofffracht in den Oberflächengewässern und bei der Nitratbelastung des Grundwassers?</p>
    • Welche Massnahmen der Agrarpolitik ab 2022 reduzieren die Ammoniak- und Nitratbelastungen sowie die Stickstoffemissionen in den Gewässern generell in relevantem Ausmass?

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