Neues Medizinalberufegesetz. Die Folgen für die jungen Apothekerinnen und Apotheker mildern

ShortId
19.3553
Id
20193553
Updated
28.07.2023 02:30
Language
de
Title
Neues Medizinalberufegesetz. Die Folgen für die jungen Apothekerinnen und Apotheker mildern
AdditionalIndexing
2841;44;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit dem 1. Januar 2018 ist das neue Medizinalberufegesetz in Kraft. Die neuen Bestimmungen haben für Apothekerinnen und Apotheker, die ihr Diplom nach dem 1. Januar 2018 erlangt haben, schwere Folgen. Diese Personen teilen sich in zwei Gruppen: Die einen absolvieren eine Weiterbildung, die für die Ausübung des Berufs in eigener Verantwortung neu vorausgesetzt wird; die anderen absolvieren keine solche Weiterbildung. Die Weiterbildung ist ziemlich teuer: Allein die Einschreibung kostet rund 25 000 Franken. Zudem können die jungen Apothekerinnen und Apotheker während der Weiterbildung höchstens 50 bis 70 Prozent arbeiten und die für den Betrieb verantwortliche Person an maximal zwei Halbtagen vertreten. Damit sind sie für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wenig attraktiv.</p><p>Die jungen Apothekerinnen und Apotheker, die aus welchem Grund auch immer keine Weiterbildung machen, können hingegen ihren Beruf "nur als Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter unter der Aufsicht der für den Betrieb verantwortlichen Person ausüben und keinerlei Stellvertretungen übernehmen".</p><p>Dies bedeutet konkret, dass diese Apothekerinnen und Apotheker dazu verknurrt sind, "lebenslänglich" Pharmaassistentinnen und -assistenten zu bleiben, obwohl sie eine teure universitäre Ausbildung absolviert haben. Die neue Regelung wirkt sich auch auf die Pharmaassistentinnen und -assistenten aus. Wenn ihre jetzige Rolle von Leuten mit Universitätsabschluss wahrgenommen wird, werden sie zwangsläufig in Aufgaben verdrängt, die mit der Abgabe und dem Umgang mit Arzneimitteln nichts mehr zu tun haben. Ihr Tätigkeitsfeld wird also gegenüber heute stark eingeschränkt. Diese Frage habe ich schon in der Interpellation 19.3173 aufgeworfen. In seiner Antwort sagt der Bundesrat, er wolle keine Korrekturen vorschlagen.</p><p>Meiner Meinung nach wiegen aber die Folgen der neuen Regelung für die jungen Apothekerinnen und Apotheker und die Pharmaassistentinnen und -assistenten überaus schwer. </p><p>Darum lege ich die Forderung nach Korrekturmassnahmen nun in einer Motion vor, damit sich das Parlament, das sich vielleicht nicht über die Kollateralschäden der neuen Regeln im Klaren ist, zu diesem Thema Stellung nehmen kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 22. Mai 2019 auf die Interpellation Quadri 19.3173, "Welche Zukunft für junge Apothekerinnen und Apotheker sowie Pharmaassistentinnen und -assistenten?", bezüglich der Situation der jungen Apothekerinnen und Apotheker Stellung genommen. Der Bundesrat ist nach wie vor überzeugt, dass das im Zuge der letzten Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG; SR 811.11) durch das Parlament eingeführte Weiterbildungsobligatorium für Apothekerinnen und Apotheker, die ihren Beruf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, ein wesentliches Element der Qualitätssicherung und des Gesundheitsschutzes darstellt. Der Bundesrat ist überdies der Meinung, dass es die Berufsaussichten der jungen Apothekerinnen und Apotheker nicht unverhältnismässig einschränkt.</p><p>Da sich seither keine neuen Erkenntnisse ergeben haben, beabsichtigt der Bundesrat nicht, dem Parlament diesbezügliche Änderungen am MedBG vorzuschlagen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu unterbreiten, dank denen die Auswirkungen des neuen Medizinalberufegesetzes auf junge Apothekerinnen und Apotheker gemildert werden.</p>
  • Neues Medizinalberufegesetz. Die Folgen für die jungen Apothekerinnen und Apotheker mildern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem 1. Januar 2018 ist das neue Medizinalberufegesetz in Kraft. Die neuen Bestimmungen haben für Apothekerinnen und Apotheker, die ihr Diplom nach dem 1. Januar 2018 erlangt haben, schwere Folgen. Diese Personen teilen sich in zwei Gruppen: Die einen absolvieren eine Weiterbildung, die für die Ausübung des Berufs in eigener Verantwortung neu vorausgesetzt wird; die anderen absolvieren keine solche Weiterbildung. Die Weiterbildung ist ziemlich teuer: Allein die Einschreibung kostet rund 25 000 Franken. Zudem können die jungen Apothekerinnen und Apotheker während der Weiterbildung höchstens 50 bis 70 Prozent arbeiten und die für den Betrieb verantwortliche Person an maximal zwei Halbtagen vertreten. Damit sind sie für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wenig attraktiv.</p><p>Die jungen Apothekerinnen und Apotheker, die aus welchem Grund auch immer keine Weiterbildung machen, können hingegen ihren Beruf "nur als Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter unter der Aufsicht der für den Betrieb verantwortlichen Person ausüben und keinerlei Stellvertretungen übernehmen".</p><p>Dies bedeutet konkret, dass diese Apothekerinnen und Apotheker dazu verknurrt sind, "lebenslänglich" Pharmaassistentinnen und -assistenten zu bleiben, obwohl sie eine teure universitäre Ausbildung absolviert haben. Die neue Regelung wirkt sich auch auf die Pharmaassistentinnen und -assistenten aus. Wenn ihre jetzige Rolle von Leuten mit Universitätsabschluss wahrgenommen wird, werden sie zwangsläufig in Aufgaben verdrängt, die mit der Abgabe und dem Umgang mit Arzneimitteln nichts mehr zu tun haben. Ihr Tätigkeitsfeld wird also gegenüber heute stark eingeschränkt. Diese Frage habe ich schon in der Interpellation 19.3173 aufgeworfen. In seiner Antwort sagt der Bundesrat, er wolle keine Korrekturen vorschlagen.</p><p>Meiner Meinung nach wiegen aber die Folgen der neuen Regelung für die jungen Apothekerinnen und Apotheker und die Pharmaassistentinnen und -assistenten überaus schwer. </p><p>Darum lege ich die Forderung nach Korrekturmassnahmen nun in einer Motion vor, damit sich das Parlament, das sich vielleicht nicht über die Kollateralschäden der neuen Regeln im Klaren ist, zu diesem Thema Stellung nehmen kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 22. Mai 2019 auf die Interpellation Quadri 19.3173, "Welche Zukunft für junge Apothekerinnen und Apotheker sowie Pharmaassistentinnen und -assistenten?", bezüglich der Situation der jungen Apothekerinnen und Apotheker Stellung genommen. Der Bundesrat ist nach wie vor überzeugt, dass das im Zuge der letzten Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG; SR 811.11) durch das Parlament eingeführte Weiterbildungsobligatorium für Apothekerinnen und Apotheker, die ihren Beruf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, ein wesentliches Element der Qualitätssicherung und des Gesundheitsschutzes darstellt. Der Bundesrat ist überdies der Meinung, dass es die Berufsaussichten der jungen Apothekerinnen und Apotheker nicht unverhältnismässig einschränkt.</p><p>Da sich seither keine neuen Erkenntnisse ergeben haben, beabsichtigt der Bundesrat nicht, dem Parlament diesbezügliche Änderungen am MedBG vorzuschlagen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu unterbreiten, dank denen die Auswirkungen des neuen Medizinalberufegesetzes auf junge Apothekerinnen und Apotheker gemildert werden.</p>
    • Neues Medizinalberufegesetz. Die Folgen für die jungen Apothekerinnen und Apotheker mildern

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