Illegale Abschiebungen in Kroatien. Was macht die Schweiz?

ShortId
19.3555
Id
20193555
Updated
28.07.2023 02:30
Language
de
Title
Illegale Abschiebungen in Kroatien. Was macht die Schweiz?
AdditionalIndexing
08;2811;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) prüft jedes Asylgesuch individuell und sorgfältig nach den konkreten Umständen im Einzelfall. Im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Mai 2019 wurden 15 Personen im Rahmen des Dublin-Verfahrens und 4 Personen, die bereits über einen internationalen Schutzstatus in Kroatien verfügten, nach Kroatien überstellt. </p><p>2./3. Personen, die im Rahmen des Dublin-Verfahrens von der Schweiz nach Kroatien überstellt werden, werden ausnahmslos in die Hauptstadt Zagreb transferiert. Nach Erkenntnissen des SEM haben Dublin-Rückkehrer in Kroatien Zugang zum Asylverfahren. Das SEM wertet jeweils Erkenntnisse von ausländischen Partnerorganisationen, internationalen Organisationen, NGO und Medien aus und lässt diese in seine Lagebeurteilung einfliessen. Das SEM orientiert sich zudem an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVGer) sowie an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Gestützt darauf passt das SEM seine Asyl- und Wegweisungspraxis bei Bedarf an. Weder das SEM noch das BVGer gehen derzeit davon aus, dass das Asylsystem in Kroatien systemische Mängel aufweist. Kroatien hat u. a. die Aufnahmerichtlinie (Richtlinie 2013/33/EU) umgesetzt, welche bestimmte Mindestnormen für die Aufnahme und Betreuung von Asylsuchenden sicherstellt. Der Bundesrat erachtet es deshalb gegenwärtig weiterhin als zumutbar, Personen im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Kroatien zu überstellen. Obschon Kroatien noch kein vollständiges Mitglied der Schengen-Zusammenarbeit ist, ist es mit Blick auf den geplanten Beitritt zum Schengen-Raum verpflichtet, die Regeln des Schengener Grenzkodex anzuwenden. Der Schengener Grenzkodex auferlegt Aussengrenzstaaten die Pflicht, unbefugten Grenzübertritt in den Schengen-Raum zu verhindern. Selbstredend gelten für Grenzschutzmassnahmen rechtliche Pflichten, die zwingend respektiert werden müssen. So muss für Migranten zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit bestehen, ein Asylgesuch einzureichen.</p><p>4. Der Bundesrat kann bestätigen, dass keine Mitarbeitenden des Grenzwachtkorps an der kroatisch-bosnischen Grenze im Einsatz sind. </p><p>5. Die Schweiz überwacht die Entwicklungen in Kroatien wie auch in allen anderen Dublin-Staaten laufend und passt ihre Asyl- und Wegweisungspraxis bei Bedarf an. Die Schweiz setzt sich zudem auf europäischer Ebene dafür ein, dass alle Dublin-Staaten die Menschenrechte, die Genfer Flüchtlingskonvention und insbesondere das Non-Refoulement-Prinzip respektieren und umsetzen. Im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit ist die Europäische Kommission für die Überwachung der Anwendung des EU-Rechts zuständig. Sie beobachtet die Situation und kann bei Bedarf Massnahmen einleiten. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>SRF-Reporter von der "Rundschau" haben aufgedeckt, dass Kroatien das Non-Refoulement-Prinzip verletzt. Sie dokumentierten an zwei Tagen vier sogenannte Pushbacks, wovon rund 70 Menschen betroffen waren. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Überstellt die Schweiz im Rahmen von Dublin- oder Drittstaatenverfahren weiterhin Flüchtende nach Kroatien?</p><p>2. Falls ja: Wie stellt die Schweiz sicher, dass bei Dublin-Rückführungen nach Kroatien das Non-Refoulement-Prinzip nicht verletzt wird?</p><p>3. Beobachtet die Schweiz, ob und unter welchen Bedingungen (z. B. Zugang zu Wohnraum, zu medizinischer Infrastruktur, faktischer Zugang zu Rechtsschutz bei erlittener Gewalt durch die Polizei) Flüchtende in Kroatien Zugang zum Asylverfahren haben? Falls nein: Warum - angesichts der jüngsten Berichterstattung - nicht?</p><p>4. Kann der Bundesrat bestätigen, dass keine der vom Schweizer Grenzwachtkorps entsandten Mitarbeiter in die illegalen Pushbacks involviert waren? </p><p>5. Welche (zusätzlichen) Kontrollmechanismen stehen der Schweiz zur Verfügung, um bei Dublin-Rückführungen die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit zu garantieren?</p>
  • Illegale Abschiebungen in Kroatien. Was macht die Schweiz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) prüft jedes Asylgesuch individuell und sorgfältig nach den konkreten Umständen im Einzelfall. Im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Mai 2019 wurden 15 Personen im Rahmen des Dublin-Verfahrens und 4 Personen, die bereits über einen internationalen Schutzstatus in Kroatien verfügten, nach Kroatien überstellt. </p><p>2./3. Personen, die im Rahmen des Dublin-Verfahrens von der Schweiz nach Kroatien überstellt werden, werden ausnahmslos in die Hauptstadt Zagreb transferiert. Nach Erkenntnissen des SEM haben Dublin-Rückkehrer in Kroatien Zugang zum Asylverfahren. Das SEM wertet jeweils Erkenntnisse von ausländischen Partnerorganisationen, internationalen Organisationen, NGO und Medien aus und lässt diese in seine Lagebeurteilung einfliessen. Das SEM orientiert sich zudem an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVGer) sowie an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Gestützt darauf passt das SEM seine Asyl- und Wegweisungspraxis bei Bedarf an. Weder das SEM noch das BVGer gehen derzeit davon aus, dass das Asylsystem in Kroatien systemische Mängel aufweist. Kroatien hat u. a. die Aufnahmerichtlinie (Richtlinie 2013/33/EU) umgesetzt, welche bestimmte Mindestnormen für die Aufnahme und Betreuung von Asylsuchenden sicherstellt. Der Bundesrat erachtet es deshalb gegenwärtig weiterhin als zumutbar, Personen im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Kroatien zu überstellen. Obschon Kroatien noch kein vollständiges Mitglied der Schengen-Zusammenarbeit ist, ist es mit Blick auf den geplanten Beitritt zum Schengen-Raum verpflichtet, die Regeln des Schengener Grenzkodex anzuwenden. Der Schengener Grenzkodex auferlegt Aussengrenzstaaten die Pflicht, unbefugten Grenzübertritt in den Schengen-Raum zu verhindern. Selbstredend gelten für Grenzschutzmassnahmen rechtliche Pflichten, die zwingend respektiert werden müssen. So muss für Migranten zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit bestehen, ein Asylgesuch einzureichen.</p><p>4. Der Bundesrat kann bestätigen, dass keine Mitarbeitenden des Grenzwachtkorps an der kroatisch-bosnischen Grenze im Einsatz sind. </p><p>5. Die Schweiz überwacht die Entwicklungen in Kroatien wie auch in allen anderen Dublin-Staaten laufend und passt ihre Asyl- und Wegweisungspraxis bei Bedarf an. Die Schweiz setzt sich zudem auf europäischer Ebene dafür ein, dass alle Dublin-Staaten die Menschenrechte, die Genfer Flüchtlingskonvention und insbesondere das Non-Refoulement-Prinzip respektieren und umsetzen. Im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit ist die Europäische Kommission für die Überwachung der Anwendung des EU-Rechts zuständig. Sie beobachtet die Situation und kann bei Bedarf Massnahmen einleiten. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>SRF-Reporter von der "Rundschau" haben aufgedeckt, dass Kroatien das Non-Refoulement-Prinzip verletzt. Sie dokumentierten an zwei Tagen vier sogenannte Pushbacks, wovon rund 70 Menschen betroffen waren. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Überstellt die Schweiz im Rahmen von Dublin- oder Drittstaatenverfahren weiterhin Flüchtende nach Kroatien?</p><p>2. Falls ja: Wie stellt die Schweiz sicher, dass bei Dublin-Rückführungen nach Kroatien das Non-Refoulement-Prinzip nicht verletzt wird?</p><p>3. Beobachtet die Schweiz, ob und unter welchen Bedingungen (z. B. Zugang zu Wohnraum, zu medizinischer Infrastruktur, faktischer Zugang zu Rechtsschutz bei erlittener Gewalt durch die Polizei) Flüchtende in Kroatien Zugang zum Asylverfahren haben? Falls nein: Warum - angesichts der jüngsten Berichterstattung - nicht?</p><p>4. Kann der Bundesrat bestätigen, dass keine der vom Schweizer Grenzwachtkorps entsandten Mitarbeiter in die illegalen Pushbacks involviert waren? </p><p>5. Welche (zusätzlichen) Kontrollmechanismen stehen der Schweiz zur Verfügung, um bei Dublin-Rückführungen die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit zu garantieren?</p>
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