Dieselgate. Schaden für den Bund und die ergriffenen Massnahmen

ShortId
19.3556
Id
20193556
Updated
28.07.2023 02:29
Language
de
Title
Dieselgate. Schaden für den Bund und die ergriffenen Massnahmen
AdditionalIndexing
24;09;48;15;1216;1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der VW-Skandal um manipulierte Motoren, auch bekannt als "Dieselgate", begann vor fast fünf Jahren. Man erinnere sich, dass der Autohersteller in Zulassungstests auf verschiedene Arten die Schadstoffemissionen seiner Diesel- und Benzinmotoren illegal reduziert hat. In der Schweiz waren rund 165 000 Fahrzeuge betroffen.</p><p>In seiner Antwort vom 3. Februar 2016 auf die Interpellation 15.4115, "Täuschung durch den Volkswagen-Konzern. Auswirkungen auf den Bund", hat der Bundesrat erklärt, dass etwa tausend Fahrzeuge im Besitz des Bundes von diesem Betrug betroffen sind. Es sei noch zu früh, um rechtliche Schritte einzuleiten oder finanzielle Entschädigungen zu fordern, aber der Bund verfolge die Entwicklung genau und behalte sich rechtliche Schritte vor.</p><p>Angesichts der Verfahren, zu denen "Dieselgate" im Ausland geführt hat, kann man sich fragen, ob sich der vom Bund erlittene Schaden wirklich nur auf die rund tausend von der Armasuisse beschafften VW-Fahrzeuge beschränkt.</p><p>Es stellt sich zudem die Frage, ob der Bundesrat seit seiner Antwort im Februar 2016 Schritte unternommen hat, um allfällige Ansprüche des Bundes geltend zu machen oder diese zumindest zu sichern, indem zum Beispiel die Verjährungsfrist unterbrochen wird.</p>
  • <p>Zu den konkreten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Ja, Schäden sind dem Bund nur im Zusammenhang mit den insgesamt 875 durch Armasuisse beschafften Bundesfahrzeugen entstanden.</p><p>2. Alle Schäden, die dem Bund durch die Manipulationen entstanden sind, wurden in der Zwischenzeit behoben oder vergütet.</p><p>Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt hat die Volkswagen AG verpflichtet, alle betroffenen Fahrzeuge entsprechend den geltenden Vorschriften anzupassen. Dies musste von der Volkswagen AG nachgewiesen werden. Nach der Umsetzung erfüllen alle betroffenen Modelle die gesetzlich geforderten Grenzwerte. Entsprechend wurden auch sämtliche durch Armasuisse beschafften und betroffenen Bundesfahrzeuge durch den Schweizer Generalimporteur Amag technisch nachgerüstet, womit diese nun der schweizerischen Gesetzgebung entsprechen. Für ihre internen Aufwände im Zusammenhang mit der technischen Mängelbehebung wurde die Bundesverwaltung durch Amag entschädigt.</p><p>Weitere Schäden sind dem Bund nicht entstanden. Da die Fahrzeuge bis zur ordentlichen Ausserdienststellung eingesetzt werden, entstanden dem Bund auch keine finanziellen Verluste bezüglich allfälliger Restwertverluste. Schadenersatzforderungen zur Wiedergutmachung erlittener Wertverluste der Fahrzeuge erübrigen sich damit.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Beschränkt sich der für den Bund im Dieselskandal, auch Dieselgate genannt, entstandene Schaden wirklich nur auf die rund tausend von der Armasuisse beschafften VW-Fahrzeuge?</p><p>2. Hat der Bundesrat Vorkehrungen getroffen, damit der Bund vom Volkswagen-Konzern eine Entschädigung für den Schaden erhält, der ihm infolge des Skandals um manipulierte Motoren möglicherweise entstanden ist, oder damit zumindest die Ansprüche des Bundes gesichert sind?</p>
  • Dieselgate. Schaden für den Bund und die ergriffenen Massnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der VW-Skandal um manipulierte Motoren, auch bekannt als "Dieselgate", begann vor fast fünf Jahren. Man erinnere sich, dass der Autohersteller in Zulassungstests auf verschiedene Arten die Schadstoffemissionen seiner Diesel- und Benzinmotoren illegal reduziert hat. In der Schweiz waren rund 165 000 Fahrzeuge betroffen.</p><p>In seiner Antwort vom 3. Februar 2016 auf die Interpellation 15.4115, "Täuschung durch den Volkswagen-Konzern. Auswirkungen auf den Bund", hat der Bundesrat erklärt, dass etwa tausend Fahrzeuge im Besitz des Bundes von diesem Betrug betroffen sind. Es sei noch zu früh, um rechtliche Schritte einzuleiten oder finanzielle Entschädigungen zu fordern, aber der Bund verfolge die Entwicklung genau und behalte sich rechtliche Schritte vor.</p><p>Angesichts der Verfahren, zu denen "Dieselgate" im Ausland geführt hat, kann man sich fragen, ob sich der vom Bund erlittene Schaden wirklich nur auf die rund tausend von der Armasuisse beschafften VW-Fahrzeuge beschränkt.</p><p>Es stellt sich zudem die Frage, ob der Bundesrat seit seiner Antwort im Februar 2016 Schritte unternommen hat, um allfällige Ansprüche des Bundes geltend zu machen oder diese zumindest zu sichern, indem zum Beispiel die Verjährungsfrist unterbrochen wird.</p>
    • <p>Zu den konkreten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Ja, Schäden sind dem Bund nur im Zusammenhang mit den insgesamt 875 durch Armasuisse beschafften Bundesfahrzeugen entstanden.</p><p>2. Alle Schäden, die dem Bund durch die Manipulationen entstanden sind, wurden in der Zwischenzeit behoben oder vergütet.</p><p>Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt hat die Volkswagen AG verpflichtet, alle betroffenen Fahrzeuge entsprechend den geltenden Vorschriften anzupassen. Dies musste von der Volkswagen AG nachgewiesen werden. Nach der Umsetzung erfüllen alle betroffenen Modelle die gesetzlich geforderten Grenzwerte. Entsprechend wurden auch sämtliche durch Armasuisse beschafften und betroffenen Bundesfahrzeuge durch den Schweizer Generalimporteur Amag technisch nachgerüstet, womit diese nun der schweizerischen Gesetzgebung entsprechen. Für ihre internen Aufwände im Zusammenhang mit der technischen Mängelbehebung wurde die Bundesverwaltung durch Amag entschädigt.</p><p>Weitere Schäden sind dem Bund nicht entstanden. Da die Fahrzeuge bis zur ordentlichen Ausserdienststellung eingesetzt werden, entstanden dem Bund auch keine finanziellen Verluste bezüglich allfälliger Restwertverluste. Schadenersatzforderungen zur Wiedergutmachung erlittener Wertverluste der Fahrzeuge erübrigen sich damit.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Beschränkt sich der für den Bund im Dieselskandal, auch Dieselgate genannt, entstandene Schaden wirklich nur auf die rund tausend von der Armasuisse beschafften VW-Fahrzeuge?</p><p>2. Hat der Bundesrat Vorkehrungen getroffen, damit der Bund vom Volkswagen-Konzern eine Entschädigung für den Schaden erhält, der ihm infolge des Skandals um manipulierte Motoren möglicherweise entstanden ist, oder damit zumindest die Ansprüche des Bundes gesichert sind?</p>
    • Dieselgate. Schaden für den Bund und die ergriffenen Massnahmen

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