Bei der Einbürgerung und der Erteilung der Niederlassungsbewilligung höhere Sprachkompetenzen verlangen

ShortId
19.3561
Id
20193561
Updated
28.07.2023 02:28
Language
de
Title
Bei der Einbürgerung und der Erteilung der Niederlassungsbewilligung höhere Sprachkompetenzen verlangen
AdditionalIndexing
2811;04;2831
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für eine erfolgreiche Integration sind Kenntnisse der am Wohnort gesprochenen Sprache entscheidend. Die sprachlichen Mindestanforderungen bei der ordentlichen Einbürgerung - und folglich auch bei der Erteilung und der erneuten Erteilung der Niederlassungsbewilligung sowie ihrer erneuten Erteilung nach Rückstufung - sind heute aber zu tief angesetzt. Zur Veranschaulichung: In Anbetracht einer langen Aufenthaltsdauer von 10 Jahren in der Schweiz (Art. 34 Abs. 2 Bst. a des Ausländer- und Integrationsgesetzes) für die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung sind die Referenzniveaus A2 (mündlich) und A1 (schriftlich) kein Massstab für eine erfolgreiche sprachliche Integration. Gleichermassen reichen die für die Einbürgerung vorausgesetzten Referenzniveaus B1 (mündlich) und A2 (schriftlich) nicht aus, wenn man den staatsbürgerlichen Pflichten selbstständig nachkommen will.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die geltenden Sprachanforderungen den Interessen der Wirtschaft sowie den gesellschaftlichen Herausforderungen in Bezug auf eine erfolgreiche Integration von Migrantinnen und Migranten angemessen Rechnung tragen; sie beruhen auf dem Rahmencurriculum für die sprachliche Förderung von Migrantinnen und Migranten des Bundes und wurden in einem breitabgestützten Prozess erarbeitet.</p><p>Gemäss Artikel 58a Absatz 3 des am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) legt der Bundesrat die erforderlichen Sprachkompetenzen bei der Verlängerung und Erteilung der jeweiligen Bewilligung fest. Die erforderlichen Sprachkompetenzen richten sich nach einem Stufenmodell, wonach die Anforderungen umso höher gesetzt sind, je mehr Rechte mit dem angestrebten ausländerrechtlichen Status verliehen werden. Das Stufenmodell wurde nach einem breitabgestützten Evaluationsprozess unter Einbezug von Behörden, Arbeitgebern und Experten festgelegt.</p><p>Die höchsten Sprachanforderungen gelten bei der Einbürgerung. Im Bereich der ordentlichen Einbürgerung hat der Bund eingeschränkte Kompetenzen und kann nur Mindestvorschriften erlassen (Art. 38 Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, BV; SR 101). Die Festlegung der Sprachkompetenzen B1 mündlich und A2 schriftlich orientiert sich an den geltenden Sprachanforderungen der Kantone und Gemeinden. Das Stufenmodell legt ausgehend davon für die einzelnen ausländerrechtlichen Bewilligungen unterschiedliche Sprachkompetenzen in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE; SR 142.201) fest. Auch im internationalen Vergleich sind diese Sprachanforderungen hoch, dies insbesondere unter Berücksichtigung der vier Landessprachen und der besonderen Form der Zweisprachigkeit in der Deutschschweiz (Diglossie).</p><p>Gestützt auf das Rahmencurriculum hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Sprachförderungskonzept Fide des Bundes entwickelt, welches die Referenzniveaus des GER (gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen) im Hinblick auf die sprachlichen Anforderungen des Alltags in der Schweiz konkretisiert. Mithilfe des Sprachförderungskonzepts Fide des Bundes lernen Migrantinnen und Migranten, handlungsorientiert Aufgaben im Alltag zu bewältigen (z. B. Gang zu einer Behörde, Verfassen einer Bewerbung, Anmeldung zu einem Arzttermin). Der Fide-Sprachnachweis stellt damit hohe Anforderungen und prüft die Fähigkeit zur Bewältigung von realitätsnahen Situationen im Schweizer Alltag und zur Orientierung an den herrschenden Werten und Normen.</p><p>Die im AIG festgelegten Sprachkenntnisse finden auch Anwendung auf hochqualifizierte Fachkräfte und deren Familienangehörige. Bei der überwiegenden Anzahl von Fachkräften, welche bedarfsorientiert zugelassen werden, zeigt sich, dass die Anforderungen des AIG hinsichtlich Spracherfordernissen bei diesen Personengruppen oft auf Unverständnis stossen. Noch höhere Anforderungen könnten die Rekrutierung dieser Fachkräfte erschweren und sich negativ auf die Fachkräftepolitik der Schweiz und den Wirtschaftsstandort Schweiz auswirken.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der ordentlichen Einbürgerung (Art. 6 der Bürgerrechtsverordnung) sowie bei der Erteilung (Art. 60 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit, VZAE), der erneuten Erteilung (Art. 61 VZAE), der erneuten Erteilung nach Rückstufung (Art. 61a VZAE) und der vorzeitigen Erteilung der Niederlassungsbewilligung (Art. 62 VZAE) alle sprachlichen Mindestanforderungen um mindestens ein Referenzniveau anzuheben.</p>
  • Bei der Einbürgerung und der Erteilung der Niederlassungsbewilligung höhere Sprachkompetenzen verlangen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für eine erfolgreiche Integration sind Kenntnisse der am Wohnort gesprochenen Sprache entscheidend. Die sprachlichen Mindestanforderungen bei der ordentlichen Einbürgerung - und folglich auch bei der Erteilung und der erneuten Erteilung der Niederlassungsbewilligung sowie ihrer erneuten Erteilung nach Rückstufung - sind heute aber zu tief angesetzt. Zur Veranschaulichung: In Anbetracht einer langen Aufenthaltsdauer von 10 Jahren in der Schweiz (Art. 34 Abs. 2 Bst. a des Ausländer- und Integrationsgesetzes) für die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung sind die Referenzniveaus A2 (mündlich) und A1 (schriftlich) kein Massstab für eine erfolgreiche sprachliche Integration. Gleichermassen reichen die für die Einbürgerung vorausgesetzten Referenzniveaus B1 (mündlich) und A2 (schriftlich) nicht aus, wenn man den staatsbürgerlichen Pflichten selbstständig nachkommen will.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die geltenden Sprachanforderungen den Interessen der Wirtschaft sowie den gesellschaftlichen Herausforderungen in Bezug auf eine erfolgreiche Integration von Migrantinnen und Migranten angemessen Rechnung tragen; sie beruhen auf dem Rahmencurriculum für die sprachliche Förderung von Migrantinnen und Migranten des Bundes und wurden in einem breitabgestützten Prozess erarbeitet.</p><p>Gemäss Artikel 58a Absatz 3 des am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) legt der Bundesrat die erforderlichen Sprachkompetenzen bei der Verlängerung und Erteilung der jeweiligen Bewilligung fest. Die erforderlichen Sprachkompetenzen richten sich nach einem Stufenmodell, wonach die Anforderungen umso höher gesetzt sind, je mehr Rechte mit dem angestrebten ausländerrechtlichen Status verliehen werden. Das Stufenmodell wurde nach einem breitabgestützten Evaluationsprozess unter Einbezug von Behörden, Arbeitgebern und Experten festgelegt.</p><p>Die höchsten Sprachanforderungen gelten bei der Einbürgerung. Im Bereich der ordentlichen Einbürgerung hat der Bund eingeschränkte Kompetenzen und kann nur Mindestvorschriften erlassen (Art. 38 Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, BV; SR 101). Die Festlegung der Sprachkompetenzen B1 mündlich und A2 schriftlich orientiert sich an den geltenden Sprachanforderungen der Kantone und Gemeinden. Das Stufenmodell legt ausgehend davon für die einzelnen ausländerrechtlichen Bewilligungen unterschiedliche Sprachkompetenzen in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE; SR 142.201) fest. Auch im internationalen Vergleich sind diese Sprachanforderungen hoch, dies insbesondere unter Berücksichtigung der vier Landessprachen und der besonderen Form der Zweisprachigkeit in der Deutschschweiz (Diglossie).</p><p>Gestützt auf das Rahmencurriculum hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Sprachförderungskonzept Fide des Bundes entwickelt, welches die Referenzniveaus des GER (gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen) im Hinblick auf die sprachlichen Anforderungen des Alltags in der Schweiz konkretisiert. Mithilfe des Sprachförderungskonzepts Fide des Bundes lernen Migrantinnen und Migranten, handlungsorientiert Aufgaben im Alltag zu bewältigen (z. B. Gang zu einer Behörde, Verfassen einer Bewerbung, Anmeldung zu einem Arzttermin). Der Fide-Sprachnachweis stellt damit hohe Anforderungen und prüft die Fähigkeit zur Bewältigung von realitätsnahen Situationen im Schweizer Alltag und zur Orientierung an den herrschenden Werten und Normen.</p><p>Die im AIG festgelegten Sprachkenntnisse finden auch Anwendung auf hochqualifizierte Fachkräfte und deren Familienangehörige. Bei der überwiegenden Anzahl von Fachkräften, welche bedarfsorientiert zugelassen werden, zeigt sich, dass die Anforderungen des AIG hinsichtlich Spracherfordernissen bei diesen Personengruppen oft auf Unverständnis stossen. Noch höhere Anforderungen könnten die Rekrutierung dieser Fachkräfte erschweren und sich negativ auf die Fachkräftepolitik der Schweiz und den Wirtschaftsstandort Schweiz auswirken.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der ordentlichen Einbürgerung (Art. 6 der Bürgerrechtsverordnung) sowie bei der Erteilung (Art. 60 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit, VZAE), der erneuten Erteilung (Art. 61 VZAE), der erneuten Erteilung nach Rückstufung (Art. 61a VZAE) und der vorzeitigen Erteilung der Niederlassungsbewilligung (Art. 62 VZAE) alle sprachlichen Mindestanforderungen um mindestens ein Referenzniveau anzuheben.</p>
    • Bei der Einbürgerung und der Erteilung der Niederlassungsbewilligung höhere Sprachkompetenzen verlangen

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