Klimaneutrale Bundesverwaltung

ShortId
19.3564
Id
20193564
Updated
28.07.2023 02:26
Language
de
Title
Klimaneutrale Bundesverwaltung
AdditionalIndexing
04;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das von der Schweiz unterzeichnete Klimaübereinkommen von Paris sieht vor, die menschengemachte globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius im Vergleich zu vorindustriellen Werten zu begrenzen. Um das Zwei-Grad-Ziel sicherzustellen, muss jedes Land Klimaneutralität mit Massnahmen im In- und Ausland erreichen. Klimaneutralität bedeutet, dass keine zusätzlichen Treibhausgasemissionen entstehen, da diese reduziert oder kompensiert werden. Der Weg zur Klimaneutralität dauert lange und ist für die Schweiz gemäss Bundesamt für Umwelt erst ab 2050 erreichbar. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Bundesverwaltung mit gutem Beispiel vorangeht und aufzeigt, wie die Umstellung auf einen klimaneutralen Betrieb erfolgen kann. Durch die Frist bis 2030 besteht genügend Zeit, hier eine funktionierende Lösung zu finden und umzusetzen.</p>
  • <p>Am 3. Juli 2019 hat der Bundesrat das "Klimapaket Bundesverwaltung" verabschiedet. Das Klimapaket setzt das Ziel, dass die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral ist. Dazu sollen die zivile Bundesverwaltung und ihre dezentralen Einheiten wie die ETH die Treibhausgasemissionen bis Ende 2030 gegenüber dem Ausgangsjahr 2006 um 50 Prozent reduzieren. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (militärischer Teil) soll die Treibhausgasemissionen bis Ende 2030 um mindestens 35 Prozent gegenüber dem Ausgangsjahr 2001 reduzieren. Die restlichen Treibhausgasemissionen der Bundesverwaltung werden bis 2030 vollständig durch Emissionszertifikate kompensiert.</p><p>Das Anliegen der Motionärin wird somit bereits im Rahmen der Umsetzung des "Klimapakets Bundesverwaltung" berücksichtigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verwaltungstätigkeit so zu organisieren, dass sie bis 2030 klimaneutral ausgeführt wird. Der gesamte CO2- und Treibhausgasausstoss der Verwaltungseinheiten sowie der öffentlichen Institutionen mit Leistungsauftrag ist bis zum Jahr 2030 abzubauen beziehungsweise durch kompensierende Massnahmen wettzumachen.</p>
  • Klimaneutrale Bundesverwaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das von der Schweiz unterzeichnete Klimaübereinkommen von Paris sieht vor, die menschengemachte globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius im Vergleich zu vorindustriellen Werten zu begrenzen. Um das Zwei-Grad-Ziel sicherzustellen, muss jedes Land Klimaneutralität mit Massnahmen im In- und Ausland erreichen. Klimaneutralität bedeutet, dass keine zusätzlichen Treibhausgasemissionen entstehen, da diese reduziert oder kompensiert werden. Der Weg zur Klimaneutralität dauert lange und ist für die Schweiz gemäss Bundesamt für Umwelt erst ab 2050 erreichbar. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Bundesverwaltung mit gutem Beispiel vorangeht und aufzeigt, wie die Umstellung auf einen klimaneutralen Betrieb erfolgen kann. Durch die Frist bis 2030 besteht genügend Zeit, hier eine funktionierende Lösung zu finden und umzusetzen.</p>
    • <p>Am 3. Juli 2019 hat der Bundesrat das "Klimapaket Bundesverwaltung" verabschiedet. Das Klimapaket setzt das Ziel, dass die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral ist. Dazu sollen die zivile Bundesverwaltung und ihre dezentralen Einheiten wie die ETH die Treibhausgasemissionen bis Ende 2030 gegenüber dem Ausgangsjahr 2006 um 50 Prozent reduzieren. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (militärischer Teil) soll die Treibhausgasemissionen bis Ende 2030 um mindestens 35 Prozent gegenüber dem Ausgangsjahr 2001 reduzieren. Die restlichen Treibhausgasemissionen der Bundesverwaltung werden bis 2030 vollständig durch Emissionszertifikate kompensiert.</p><p>Das Anliegen der Motionärin wird somit bereits im Rahmen der Umsetzung des "Klimapakets Bundesverwaltung" berücksichtigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verwaltungstätigkeit so zu organisieren, dass sie bis 2030 klimaneutral ausgeführt wird. Der gesamte CO2- und Treibhausgasausstoss der Verwaltungseinheiten sowie der öffentlichen Institutionen mit Leistungsauftrag ist bis zum Jahr 2030 abzubauen beziehungsweise durch kompensierende Massnahmen wettzumachen.</p>
    • Klimaneutrale Bundesverwaltung

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