Sofortiger Systemwechsel bei der Veranlagung von Liquefied Natural Gas

ShortId
19.3571
Id
20193571
Updated
28.07.2023 14:32
Language
de
Title
Sofortiger Systemwechsel bei der Veranlagung von Liquefied Natural Gas
AdditionalIndexing
15;66;52
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Liquefied Natural Gas (LNG) senkt den Ausstoss von CO2 von LKW um 15 Prozent, die Stickoxide um 35 Prozent und den Feinstaub um 90 Prozent. Damit dient der Einsatz von LNG der Umwelt- und der Klimaagenda der Schweiz. Die LNG-Technologie ist marktfähig und wäre gegenüber Diesel kompetitiv, würde die Mineralölsteuer entsprechend internationalen Standards in Kilogramm berechnet und nicht in Litern. Der Bundesrat ist deshalb angehalten, auf den frühestmöglichen Zeitpunkt einen Systemwechsel bei der Versteuerung von LNG vorzunehmen. Dabei ist die Bemessungsgrundlage für LNG von heute 1000 Liter bei 15 Grad Celsius auf 1000 Kilogramm anzupassen. Zudem ist die steuerliche Ungleichbehandlung von LNG im Vergleich zu gasförmigem Erdgas zu beseitigen.</p><p>Insbesondere in der Logistikbranche, in der 40 Prozent der Emissionen eines Produkts durch den Transport verursacht werden, könnte der ökologische Fussabdruck durch den Einsatz von LNG deutlich verringert werden. Da LNG mit dem Diesel preislich wettbewerbsfähig ist, haben bereits heute einige Firmen in der Schweiz die Pionierrolle übernommen und massiv investiert, um diese klimaschonende Brückentechnologie national auszurollen. </p><p>Wenn es darum geht, den ökologischen Fussabdruck zu vermindern, ist der Einsatz von Liquefied Natural Gas (LNG) eine sich lohnende Massnahme. Es gibt keinen Grund, nur deshalb auf positive Umweltwirkung zu verzichten, weil die einzige Hürde eine veraltete Regulierung ist. Der günstigste und wirkungsvollste Umweltschutz entsteht, wenn die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass sich privatwirtschaftliche Anstrengungen und Innovationen auch lohnen. Die staatliche Handbremse muss jetzt gelöst werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Probleme der Bemessungsgrundlage und der ungleichen steuerlichen Behandlung von LNG im Vergleich zu gasförmigem Erdgas bewusst und ist auch bereit, diese zu beseitigen. Da es sich aber um Regelungen auf Gesetzesebene handelt, können sie nur mit einer entsprechenden Gesetzesänderung beseitigt werden. Eine andere Handlungsoption hat der Bundesrat nicht.</p><p>Der Bundesrat beantragte entsprechend, im Rahmen der Botschaft zur Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 (17.071), die Bemessungsgrundlage und den Steuersatz für LNG anzupassen. Das Geschäft ist derzeit in parlamentarischer Beratung.</p><p>Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat im Zusammenhang mit der Behandlung der parlamentarischen Initiative 17.405, "Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe", die Dringlichkeit bezüglich LNG erkannt: Die UREK-N schlägt deshalb vor, im Rahmen der Gesetzesvorlage zur Änderung des Mineralölsteuer-, Umweltschutz- und CO2-Gesetzes (parlamentarische Initiative 17.405) die bisherige steuerliche Ungleichbehandlung von verflüssigten und gasförmigen Gasen möglichst rasch, d. h. noch vor dem Inkrafttreten des neuen CO2-Gesetzes, zu beheben.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine vernünftige Lösung anzubieten, damit die Versteuerung von Liquefied Natural Gas (LNG) auf den frühestmöglichen Zeitpunkt wie international üblich in Kilogramm und nicht in Litern erfolgt. Damit soll nicht nur die stossende Steuerungleichheit beseitigt, sondern auch baldmöglichst eine Reduktion der CO2-Schadstoffe von minus 15 Prozent erwirkt werden.</p>
  • Sofortiger Systemwechsel bei der Veranlagung von Liquefied Natural Gas
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Liquefied Natural Gas (LNG) senkt den Ausstoss von CO2 von LKW um 15 Prozent, die Stickoxide um 35 Prozent und den Feinstaub um 90 Prozent. Damit dient der Einsatz von LNG der Umwelt- und der Klimaagenda der Schweiz. Die LNG-Technologie ist marktfähig und wäre gegenüber Diesel kompetitiv, würde die Mineralölsteuer entsprechend internationalen Standards in Kilogramm berechnet und nicht in Litern. Der Bundesrat ist deshalb angehalten, auf den frühestmöglichen Zeitpunkt einen Systemwechsel bei der Versteuerung von LNG vorzunehmen. Dabei ist die Bemessungsgrundlage für LNG von heute 1000 Liter bei 15 Grad Celsius auf 1000 Kilogramm anzupassen. Zudem ist die steuerliche Ungleichbehandlung von LNG im Vergleich zu gasförmigem Erdgas zu beseitigen.</p><p>Insbesondere in der Logistikbranche, in der 40 Prozent der Emissionen eines Produkts durch den Transport verursacht werden, könnte der ökologische Fussabdruck durch den Einsatz von LNG deutlich verringert werden. Da LNG mit dem Diesel preislich wettbewerbsfähig ist, haben bereits heute einige Firmen in der Schweiz die Pionierrolle übernommen und massiv investiert, um diese klimaschonende Brückentechnologie national auszurollen. </p><p>Wenn es darum geht, den ökologischen Fussabdruck zu vermindern, ist der Einsatz von Liquefied Natural Gas (LNG) eine sich lohnende Massnahme. Es gibt keinen Grund, nur deshalb auf positive Umweltwirkung zu verzichten, weil die einzige Hürde eine veraltete Regulierung ist. Der günstigste und wirkungsvollste Umweltschutz entsteht, wenn die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass sich privatwirtschaftliche Anstrengungen und Innovationen auch lohnen. Die staatliche Handbremse muss jetzt gelöst werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Probleme der Bemessungsgrundlage und der ungleichen steuerlichen Behandlung von LNG im Vergleich zu gasförmigem Erdgas bewusst und ist auch bereit, diese zu beseitigen. Da es sich aber um Regelungen auf Gesetzesebene handelt, können sie nur mit einer entsprechenden Gesetzesänderung beseitigt werden. Eine andere Handlungsoption hat der Bundesrat nicht.</p><p>Der Bundesrat beantragte entsprechend, im Rahmen der Botschaft zur Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 (17.071), die Bemessungsgrundlage und den Steuersatz für LNG anzupassen. Das Geschäft ist derzeit in parlamentarischer Beratung.</p><p>Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat im Zusammenhang mit der Behandlung der parlamentarischen Initiative 17.405, "Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe", die Dringlichkeit bezüglich LNG erkannt: Die UREK-N schlägt deshalb vor, im Rahmen der Gesetzesvorlage zur Änderung des Mineralölsteuer-, Umweltschutz- und CO2-Gesetzes (parlamentarische Initiative 17.405) die bisherige steuerliche Ungleichbehandlung von verflüssigten und gasförmigen Gasen möglichst rasch, d. h. noch vor dem Inkrafttreten des neuen CO2-Gesetzes, zu beheben.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine vernünftige Lösung anzubieten, damit die Versteuerung von Liquefied Natural Gas (LNG) auf den frühestmöglichen Zeitpunkt wie international üblich in Kilogramm und nicht in Litern erfolgt. Damit soll nicht nur die stossende Steuerungleichheit beseitigt, sondern auch baldmöglichst eine Reduktion der CO2-Schadstoffe von minus 15 Prozent erwirkt werden.</p>
    • Sofortiger Systemwechsel bei der Veranlagung von Liquefied Natural Gas

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