Wäre es nicht sinnvoll, die Landwirtschaft aus einem Freihandelsabkommen mit den USA auszuschliessen?

ShortId
19.3572
Id
20193572
Updated
28.07.2023 02:20
Language
de
Title
Wäre es nicht sinnvoll, die Landwirtschaft aus einem Freihandelsabkommen mit den USA auszuschliessen?
AdditionalIndexing
15;55;10;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./7. Die landwirtschaftlichen Produkte gehören zu den Hauptexportinteressen der USA, die in diesem Bereich schon immer offensive Ziele verfolgten. Bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA scheint ein Ausschluss der Landwirtschaft deshalb nicht realistisch. Die Situation zwischen den USA und der EU bestätigt dies. Während die EU nicht über den Marktzugang für landwirtschaftliche Produkte diskutieren möchte und entsprechend kein Verhandlungsmandat für diesen Bereich erteilt hat, haben die USA ein umfassendes Mandat verabschiedet, um ihren landwirtschaftlichen Produkten einen breiten Zugang zum europäischen Markt zu sichern. Aus diesem Grund befinden sich die Diskussionen zwischen der EU und den USA momentan auch in einer Sackgasse. Die zurzeit zwischen der Schweiz und den USA geführten exploratorischen Gespräche sollen nun weisen, inwiefern sich die USA flexibel zeigen könnten und ob Lösungen für sensible Produkte denkbar wären, damit der Grad der Liberalisierung für beide Länder akzeptabel wäre, insbesondere mit Blick auf die Schweizer Agrarpolitik. Diesbezüglich muss auch betont werden, dass die Schweizer Landwirtschaft ebenfalls offensive Interessen auf dem US-Markt geltend machen könnte, beispielsweise für Käse und gewisse verarbeitete Produkte.</p><p>2./3. Die Land- und Ernährungswirtschaft ist Teil der Schweizer Volkswirtschaft. Sie ist bereits heute weitgehend in internationale Handelsflüsse integriert, sei es bei der Beschaffung von Produktionsmitteln wie Tierfutter oder beim Export von Lebensmitteln wie Käse. Wenn die Schweiz über Freihandelsabkommen verhandelt, achtet sie darauf, dass dies im Einklang mit ihrer Agrarpolitik geschieht und dass ihre Konzessionen keine Auswirkungen haben, die sich für die Landwirtschaft nicht bewältigen lassen. Dabei werden auch alle aktuellen oder potenziellen Partner mit einbezogen. Der Land- und Ernährungswirtschaftssektor profitiert übrigens dank Freihandelsabkommen ebenfalls von einem verbesserten Marktzugang und von der Nichtdiskriminierung gegenüber der ausländischen Konkurrenz. Gerade im Bereich der verarbeiteten Agrarprodukte und gewisser Spezialitäten hat auch die Schweiz im Rahmen von Freihandelsabkommen ein Interesse daran, einen verbesserten Marktzugang für diese Produkte auszuhandeln.</p><p>4./6. Bei den exploratorischen Gesprächen sollen die Positionen und Erwartungen in den verschiedenen möglichen Bereichen eines Freihandelsabkommens ausgelotet werden, das gilt auch für den regulatorischen sowie den gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Bereich. In diesem Zusammenhang ist nicht zu vergessen, dass die in der Schweiz geltenden Vorschriften durch ein allfälliges Abkommen mit den USA nicht herabgesetzt würden. Entsprechend hätte ein solches Abkommen keine Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Die Schweizer Anforderungen für das Inverkehrbringen von Importprodukten bleiben anwendbar. Was die Wachstumshormone betrifft, erinnert der Bundesrat daran, dass die Schweiz bereits heute den Import von mit hormonellen Leistungsförderern erzeugtem Rindfleisch erlaubt, sofern das Fleisch keine Rückstände dieser Substanzen aufweist und als solches gekennzeichnet ist. </p><p>5. Die Schweiz misst dem Schutz von Herkunftsbezeichnungen und geografischen Angaben grosse Bedeutung bei. Deshalb setzt sich der Bundesrat bei Verhandlungen über Freihandelsabkommen stets für die Aufnahme von diesbezüglichen Bestimmungen ein. Im Rahmen der exploratorischen Gespräche mit den USA macht die Schweiz ihre entsprechenden Interessen geltend. Es ist jedoch nicht möglich, die Ergebnisse dieser Gespräche vorwegzunehmen. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweizer Landwirtschaft ist sehr moderat: Jede Produktion läuft über einen bäuerlichen Betrieb, was die Rückverfolgbarkeit und die Einhaltung der strengen Produktionsstandards garantiert. Heute wird über ein Freihandelsabkommen mit den USA diskutiert, einem Land, das die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen und Wachstumshormonen erlaubt und dessen Produktionsstandards, Tierhaltungsbestimmungen oder Anforderungen an die Lebensmittelhygiene mit den landwirtschaftlichen Praktiken der Schweiz praktisch nichts gemein haben.</p><p>Die EU, die sich dieser Inkompatibilität bewusst war, hat am 6. April 2019 entschieden, die Landwirtschaft im zurzeit mit den USA diskutierten Freihandelsabkommen aussen vor zu lassen. </p><p>Angesichts der Tatsache, dass auch die Schweiz mit den USA über ein Freihandelsabkommen diskutiert, stellen sich mir zu den Konsequenzen folgende Fragen:</p><p>1. Wie werden landwirtschaftliche Fragen und die Landwirtschaft selbst in den Diskussionen über ein Freihandelsabkommen behandelt?</p><p>2. Wie würde sich das zurzeit diskutierte Abkommen mit den USA zusammen mit dem Abkommen mit den Mercosur-Staaten auf die zukünftige Agrarpolitik und die Preise auswirken?</p><p>3. Welches wären die Konsequenzen für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft und die zahlreichen Arbeitsplätze?</p><p>4. Wie werden die Punkte hinsichtlich Einhaltung der Produktionsstandards, der Tierhaltungsbestimmungen und der Anforderungen an die Lebensmittelhygiene in den Diskussionen über ein Freihandelsabkommen mit den USA angegangen?</p><p>5. Wird die Anerkennung unserer AOP- und IGP-Produkte garantiert?</p><p>6. Werden die Meinungen und Stimmen der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten in dieser Art von Abkommen berücksichtigt, und welche Garantien kann man ihnen geben?</p><p>7. Wäre es nicht sinnvoll, die Landwirtschaft aus den Entwürfen für ein Freihandelsabkommen mit den USA auszuschliessen, so wie es die EU getan hat? </p>
  • Wäre es nicht sinnvoll, die Landwirtschaft aus einem Freihandelsabkommen mit den USA auszuschliessen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./7. Die landwirtschaftlichen Produkte gehören zu den Hauptexportinteressen der USA, die in diesem Bereich schon immer offensive Ziele verfolgten. Bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA scheint ein Ausschluss der Landwirtschaft deshalb nicht realistisch. Die Situation zwischen den USA und der EU bestätigt dies. Während die EU nicht über den Marktzugang für landwirtschaftliche Produkte diskutieren möchte und entsprechend kein Verhandlungsmandat für diesen Bereich erteilt hat, haben die USA ein umfassendes Mandat verabschiedet, um ihren landwirtschaftlichen Produkten einen breiten Zugang zum europäischen Markt zu sichern. Aus diesem Grund befinden sich die Diskussionen zwischen der EU und den USA momentan auch in einer Sackgasse. Die zurzeit zwischen der Schweiz und den USA geführten exploratorischen Gespräche sollen nun weisen, inwiefern sich die USA flexibel zeigen könnten und ob Lösungen für sensible Produkte denkbar wären, damit der Grad der Liberalisierung für beide Länder akzeptabel wäre, insbesondere mit Blick auf die Schweizer Agrarpolitik. Diesbezüglich muss auch betont werden, dass die Schweizer Landwirtschaft ebenfalls offensive Interessen auf dem US-Markt geltend machen könnte, beispielsweise für Käse und gewisse verarbeitete Produkte.</p><p>2./3. Die Land- und Ernährungswirtschaft ist Teil der Schweizer Volkswirtschaft. Sie ist bereits heute weitgehend in internationale Handelsflüsse integriert, sei es bei der Beschaffung von Produktionsmitteln wie Tierfutter oder beim Export von Lebensmitteln wie Käse. Wenn die Schweiz über Freihandelsabkommen verhandelt, achtet sie darauf, dass dies im Einklang mit ihrer Agrarpolitik geschieht und dass ihre Konzessionen keine Auswirkungen haben, die sich für die Landwirtschaft nicht bewältigen lassen. Dabei werden auch alle aktuellen oder potenziellen Partner mit einbezogen. Der Land- und Ernährungswirtschaftssektor profitiert übrigens dank Freihandelsabkommen ebenfalls von einem verbesserten Marktzugang und von der Nichtdiskriminierung gegenüber der ausländischen Konkurrenz. Gerade im Bereich der verarbeiteten Agrarprodukte und gewisser Spezialitäten hat auch die Schweiz im Rahmen von Freihandelsabkommen ein Interesse daran, einen verbesserten Marktzugang für diese Produkte auszuhandeln.</p><p>4./6. Bei den exploratorischen Gesprächen sollen die Positionen und Erwartungen in den verschiedenen möglichen Bereichen eines Freihandelsabkommens ausgelotet werden, das gilt auch für den regulatorischen sowie den gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Bereich. In diesem Zusammenhang ist nicht zu vergessen, dass die in der Schweiz geltenden Vorschriften durch ein allfälliges Abkommen mit den USA nicht herabgesetzt würden. Entsprechend hätte ein solches Abkommen keine Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Die Schweizer Anforderungen für das Inverkehrbringen von Importprodukten bleiben anwendbar. Was die Wachstumshormone betrifft, erinnert der Bundesrat daran, dass die Schweiz bereits heute den Import von mit hormonellen Leistungsförderern erzeugtem Rindfleisch erlaubt, sofern das Fleisch keine Rückstände dieser Substanzen aufweist und als solches gekennzeichnet ist. </p><p>5. Die Schweiz misst dem Schutz von Herkunftsbezeichnungen und geografischen Angaben grosse Bedeutung bei. Deshalb setzt sich der Bundesrat bei Verhandlungen über Freihandelsabkommen stets für die Aufnahme von diesbezüglichen Bestimmungen ein. Im Rahmen der exploratorischen Gespräche mit den USA macht die Schweiz ihre entsprechenden Interessen geltend. Es ist jedoch nicht möglich, die Ergebnisse dieser Gespräche vorwegzunehmen. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweizer Landwirtschaft ist sehr moderat: Jede Produktion läuft über einen bäuerlichen Betrieb, was die Rückverfolgbarkeit und die Einhaltung der strengen Produktionsstandards garantiert. Heute wird über ein Freihandelsabkommen mit den USA diskutiert, einem Land, das die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen und Wachstumshormonen erlaubt und dessen Produktionsstandards, Tierhaltungsbestimmungen oder Anforderungen an die Lebensmittelhygiene mit den landwirtschaftlichen Praktiken der Schweiz praktisch nichts gemein haben.</p><p>Die EU, die sich dieser Inkompatibilität bewusst war, hat am 6. April 2019 entschieden, die Landwirtschaft im zurzeit mit den USA diskutierten Freihandelsabkommen aussen vor zu lassen. </p><p>Angesichts der Tatsache, dass auch die Schweiz mit den USA über ein Freihandelsabkommen diskutiert, stellen sich mir zu den Konsequenzen folgende Fragen:</p><p>1. Wie werden landwirtschaftliche Fragen und die Landwirtschaft selbst in den Diskussionen über ein Freihandelsabkommen behandelt?</p><p>2. Wie würde sich das zurzeit diskutierte Abkommen mit den USA zusammen mit dem Abkommen mit den Mercosur-Staaten auf die zukünftige Agrarpolitik und die Preise auswirken?</p><p>3. Welches wären die Konsequenzen für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft und die zahlreichen Arbeitsplätze?</p><p>4. Wie werden die Punkte hinsichtlich Einhaltung der Produktionsstandards, der Tierhaltungsbestimmungen und der Anforderungen an die Lebensmittelhygiene in den Diskussionen über ein Freihandelsabkommen mit den USA angegangen?</p><p>5. Wird die Anerkennung unserer AOP- und IGP-Produkte garantiert?</p><p>6. Werden die Meinungen und Stimmen der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten in dieser Art von Abkommen berücksichtigt, und welche Garantien kann man ihnen geben?</p><p>7. Wäre es nicht sinnvoll, die Landwirtschaft aus den Entwürfen für ein Freihandelsabkommen mit den USA auszuschliessen, so wie es die EU getan hat? </p>
    • Wäre es nicht sinnvoll, die Landwirtschaft aus einem Freihandelsabkommen mit den USA auszuschliessen?

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