Holland will für Albanerinnen und Albaner die Visumpflicht wieder einführen. Was macht die Schweiz?

ShortId
19.3573
Id
20193573
Updated
28.07.2023 02:20
Language
de
Title
Holland will für Albanerinnen und Albaner die Visumpflicht wieder einführen. Was macht die Schweiz?
AdditionalIndexing
2811;04;1216;09;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner Mitteilung vom 31. Mai 2019 an die Europäische Kommission fordert Holland in Übereinstimmung mit Artikel 8 der Verordnung (EU) 2018/1806, dass die Befreiung albanischer Staatsangehöriger von der Visumpflicht für den Schengen-Raum ausgesetzt wird. Gemäss dem in dieser Verordnung vorgesehenen Verfahren hat die Europäische Kommission am 1. Juli 2019 zu dieser Mitteilung Stellung genommen und festgehalten, dass die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Visumbefreiung nicht erfüllt seien. Der Bundesrat hat von diesem Entscheid Kenntnis genommen. </p><p>Die Situation betreffend die albanische Kriminalität in der Schweiz ist nicht mit der von Holland beschriebenen Situation vergleichbar. Gemäss den polizeilichen Kriminalstatistiken der Schweiz sind die von albanischen Staatsangehörigen begangenen und registrierten Verstösse gegen das Strafgesetzbuch seit 2013 insgesamt zurückgegangen: von 679 im Jahr 2013 auf 366 im Jahr 2018. </p><p>Die Statistiken betreffend die anderen Länder, deren Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit sind, zeigen keine deutliche Zunahme der Kriminalität in der Schweiz. Eine Ausnahme bilden bisher einzig die von georgischen Staatsangehörigen (seit dem 28. März 2017 visumbefreit) begangenen und registrierten Verstösse gegen das Strafgesetzbuch. Sie nahmen von 650 im Jahr 2013 auf 794 im Jahr 2018 zu. In den Jahren 2016 und 2017 wurden 435 bzw. 631 Fälle registriert. Die zuständigen Schweizer Behörden überwachen die Entwicklung dieser Situation genau. Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit mit Georgien funktioniert sehr gut. </p><p>Generell gilt: Die bisherigen Erfahrungen mit der Visumbefreiung haben bisher keinen dauerhaften Anstieg der Kriminalität erkennen lassen. Auch wenn die Kriminalität nach Inkrafttreten der Visumbefreiung kurzfristig zunehmen kann, ist in diesen Fällen festzustellen, dass sie nach einiger Zeit wieder zurückgeht. Sollte die Schweiz eine deutliche Zunahme der kriminellen Aktivitäten von visumbefreiten Staatsangehörigen verzeichnen, wird der Bundesrat eine Mitteilung an die Europäische Kommission zur Aussetzung der Visumbefreiung prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das holländische Parlament hat kürzlich mit grosser Mehrheit eine Motion verabschiedet, welche die Wiedereinführung der Visumpflicht verlangt für albanische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in den Schengen-Raum reisen. Die holländische Regierung hat diese Forderung anschliessend der Europäischen Kommission vorgebracht. Die Visumpflicht für albanische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wurde Ende 2010 abgeschafft.</p><p>Das holländische Parlament hat seine Forderung damit begründet, dass die aus Albanien importierte Kriminalität, insbesondere die Kriminalität mafiöser Ausprägung, in besorgniserregender Weise zunimmt. In dem vom Parlament verabschiedeten Text steht, dass die kriminellen Aktivitäten der albanischen Mafia in Holland deutlich zugenommen haben und dass diese kriminellen Organisationen davon profitieren, dass man ohne Visum durch Europa reisen kann, und auf diese Art ihr Handelsnetzwerk ausdehnen.</p><p>In der Ratsdebatte wurde journalistischen Quellen zufolge ausserdem darauf hingewiesen, dass in Holland sechsmal mehr Albanerinnen und Albaner leben als offiziell gemeldet und dass gemäss der Polizei von Rotterdam die albanische Mafia in den letzten Jahren die gewalttätigste Organisation in dieser Stadt war.</p><p>Ebenfalls angesprochen wurde ein weiteres Problem: die illegale Einwanderung von Albanerinnen und Albanern, insbesondere von jungen Männern, nach Holland.</p><p>Der Antrag Hollands an die Europäische Kommission interessiert auch die Schweiz, da unser Land die Schengen-Abkommen unterschrieben hat.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Beabsichtigt er, den Antrag Hollands auf Wiedereinführung des Schengen-Visums für albanische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu unterstützen?</p><p>2. Wie sieht die Situation betreffend albanische Kriminalität - insbesondere jene mafiöser Ausprägung - in der Schweiz aus? Sind die vom holländischen Parlament angeprangerten Fälle (immer mehr und immer gewalttätigere Kriminalität aus Albanien, viel höhere Zahl anwesender Albanerinnen und Albaner als offiziell gemeldet, illegale Einwanderung) auch für die Schweiz dokumentiert?</p><p>3. Gibt es unter den rund 60 Ländern, deren Staatsangehörige für die Einreise in den Schengen-Raum von der Visumpflicht befreit sind, solche, die in Bezug auf die Kriminalität in der Schweiz besonders problematisch sind? Falls ja, beabsichtigt der Bundesrat, ähnliche Forderungen zu stellen wie diejenige, die Holland bei der Europäischen Kommission eingebracht hat?</p>
  • Holland will für Albanerinnen und Albaner die Visumpflicht wieder einführen. Was macht die Schweiz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Mitteilung vom 31. Mai 2019 an die Europäische Kommission fordert Holland in Übereinstimmung mit Artikel 8 der Verordnung (EU) 2018/1806, dass die Befreiung albanischer Staatsangehöriger von der Visumpflicht für den Schengen-Raum ausgesetzt wird. Gemäss dem in dieser Verordnung vorgesehenen Verfahren hat die Europäische Kommission am 1. Juli 2019 zu dieser Mitteilung Stellung genommen und festgehalten, dass die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Visumbefreiung nicht erfüllt seien. Der Bundesrat hat von diesem Entscheid Kenntnis genommen. </p><p>Die Situation betreffend die albanische Kriminalität in der Schweiz ist nicht mit der von Holland beschriebenen Situation vergleichbar. Gemäss den polizeilichen Kriminalstatistiken der Schweiz sind die von albanischen Staatsangehörigen begangenen und registrierten Verstösse gegen das Strafgesetzbuch seit 2013 insgesamt zurückgegangen: von 679 im Jahr 2013 auf 366 im Jahr 2018. </p><p>Die Statistiken betreffend die anderen Länder, deren Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit sind, zeigen keine deutliche Zunahme der Kriminalität in der Schweiz. Eine Ausnahme bilden bisher einzig die von georgischen Staatsangehörigen (seit dem 28. März 2017 visumbefreit) begangenen und registrierten Verstösse gegen das Strafgesetzbuch. Sie nahmen von 650 im Jahr 2013 auf 794 im Jahr 2018 zu. In den Jahren 2016 und 2017 wurden 435 bzw. 631 Fälle registriert. Die zuständigen Schweizer Behörden überwachen die Entwicklung dieser Situation genau. Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit mit Georgien funktioniert sehr gut. </p><p>Generell gilt: Die bisherigen Erfahrungen mit der Visumbefreiung haben bisher keinen dauerhaften Anstieg der Kriminalität erkennen lassen. Auch wenn die Kriminalität nach Inkrafttreten der Visumbefreiung kurzfristig zunehmen kann, ist in diesen Fällen festzustellen, dass sie nach einiger Zeit wieder zurückgeht. Sollte die Schweiz eine deutliche Zunahme der kriminellen Aktivitäten von visumbefreiten Staatsangehörigen verzeichnen, wird der Bundesrat eine Mitteilung an die Europäische Kommission zur Aussetzung der Visumbefreiung prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das holländische Parlament hat kürzlich mit grosser Mehrheit eine Motion verabschiedet, welche die Wiedereinführung der Visumpflicht verlangt für albanische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in den Schengen-Raum reisen. Die holländische Regierung hat diese Forderung anschliessend der Europäischen Kommission vorgebracht. Die Visumpflicht für albanische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wurde Ende 2010 abgeschafft.</p><p>Das holländische Parlament hat seine Forderung damit begründet, dass die aus Albanien importierte Kriminalität, insbesondere die Kriminalität mafiöser Ausprägung, in besorgniserregender Weise zunimmt. In dem vom Parlament verabschiedeten Text steht, dass die kriminellen Aktivitäten der albanischen Mafia in Holland deutlich zugenommen haben und dass diese kriminellen Organisationen davon profitieren, dass man ohne Visum durch Europa reisen kann, und auf diese Art ihr Handelsnetzwerk ausdehnen.</p><p>In der Ratsdebatte wurde journalistischen Quellen zufolge ausserdem darauf hingewiesen, dass in Holland sechsmal mehr Albanerinnen und Albaner leben als offiziell gemeldet und dass gemäss der Polizei von Rotterdam die albanische Mafia in den letzten Jahren die gewalttätigste Organisation in dieser Stadt war.</p><p>Ebenfalls angesprochen wurde ein weiteres Problem: die illegale Einwanderung von Albanerinnen und Albanern, insbesondere von jungen Männern, nach Holland.</p><p>Der Antrag Hollands an die Europäische Kommission interessiert auch die Schweiz, da unser Land die Schengen-Abkommen unterschrieben hat.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Beabsichtigt er, den Antrag Hollands auf Wiedereinführung des Schengen-Visums für albanische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu unterstützen?</p><p>2. Wie sieht die Situation betreffend albanische Kriminalität - insbesondere jene mafiöser Ausprägung - in der Schweiz aus? Sind die vom holländischen Parlament angeprangerten Fälle (immer mehr und immer gewalttätigere Kriminalität aus Albanien, viel höhere Zahl anwesender Albanerinnen und Albaner als offiziell gemeldet, illegale Einwanderung) auch für die Schweiz dokumentiert?</p><p>3. Gibt es unter den rund 60 Ländern, deren Staatsangehörige für die Einreise in den Schengen-Raum von der Visumpflicht befreit sind, solche, die in Bezug auf die Kriminalität in der Schweiz besonders problematisch sind? Falls ja, beabsichtigt der Bundesrat, ähnliche Forderungen zu stellen wie diejenige, die Holland bei der Europäischen Kommission eingebracht hat?</p>
    • Holland will für Albanerinnen und Albaner die Visumpflicht wieder einführen. Was macht die Schweiz?

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