Altersgrenze für Billette zum halben Preis von 16 auf 21 Jahre anheben, um junge Menschen zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu motivieren

ShortId
19.3575
Id
20193575
Updated
28.07.2023 02:21
Language
de
Title
Altersgrenze für Billette zum halben Preis von 16 auf 21 Jahre anheben, um junge Menschen zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu motivieren
AdditionalIndexing
48;28;15;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In einer Zeit, in der es die Treibhausgasemissionen im Bereich Mobilität zu verringern gilt, ist die aktuelle Altersgrenze von 16 Jahren für den Anspruch auf Billette zum halben Preis vollkommen überholt, vor allem angesichts der länger gewordenen Ausbildung, während der die Jungen über kein Einkommen verfügen.</p><p>Die Altersgrenze auf 21 Jahre anzuheben hätte folgende Vorteile:</p><p>1. Es würde das Budget der Jungen in Ausbildung und ihrer Eltern entlasten.</p><p>2. Es würde die Jungen ermutigen, dem öffentlichen Verkehr länger treu zu bleiben, anstatt ab 18 Jahren möglichst rasch auf das Auto oder Motorrad zu wechseln.</p><p>3. Als junge Erwachsene würden sie sich daran gewöhnen, den öffentlichen Verkehr zu nutzen. Der spätere Übergang zum Halbtax, zu Verbundabonnementen oder sogar zum Generalabonnement würde natürlicher erfolgen. </p><p>Angesichts der Tatsachen, dass die Schweiz zu Recht stark auf den öffentlichen Verkehr setzt und dass das Parlament gerade erst Investitionen in die Bahninfrastruktur in der Höhe von 13 Milliarden Franken beschlossen hat, ist es sehr wichtig, dass das Angebot auch effektiv genutzt wird. Mit dieser einfachen tarifarischen Massnahme würde die neue Generation gute Angewohnheiten annehmen, die der Umwelt und dem Klima zugutekämen.</p><p>Letztlich stünde diese Änderung im Einklang mit dem direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative "für den öffentlichen Verkehr", der 2014 von den Schweizerinnen und Schweizern mit 62 Prozent Jastimmen angenommen wurde.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Motionärs, dass der einfache Zugang zum öffentlichen Verkehr für junge Menschen wichtig ist, da es ihr späteres Mobilitätsverhalten beeinflusst. Das Billett- und Abonnementsangebot im öffentlichen Verkehr liegt ausschliesslich in der Kompetenz der Transportunternehmen. Die Altersgrenzen sind schweizweit harmonisiert; sie orientieren sich an der Dauer der obligatorischen Schulzeit und sind auch mit vielen internationalen Partnern abgestimmt. </p><p>Mit der vom Motionär beantragten Anpassung der Halbtax-Altersgrenze von 16 auf 21 Jahre wären gewisse Ertragseinbussen bei den Transportunternehmen verbunden. Die ungedeckten Kosten würden grösser und müssten entweder von Bund, Kantonen und Gemeinden als Bestellen des Regional- und Ortsverkehrs über die Abgeltungen getragen oder durch Tariferleichterungen direkt vom Bund bezahlt werden.</p><p>Der Bundesrat erachtet es nicht als zielführend, wenn die Politik direkt auf einzelne Punkte des Tarifsystems des öffentlichen Verkehrs einwirkt. Er findet es aber wichtig, dass das Preissystem des öffentlichen Verkehrs von möglichst allen Kundinnen und Kunden als attraktiv, gerecht und fair betrachtet wird und dass wirksame Anreize bezüglich nachhaltiger Mobilität gesetzt werden.</p><p>Die Transportunternehmen wissen um die Bedeutung der Jugendlichen als wichtiges Segment zur langfristigen Bindung an den öffentlichen Verkehr. Aus diesem Grund hat die Branchenorganisation "CH-Direct" kürzlich neue Angebote beschlossen: Seit Mai 2019 kostet das Halbtax für Jugendliche bis 25 Jahre nur noch 100 Franken im Jahr. Das neue "Seven 25"-Abo ermöglicht Reisen abends ab 19 Uhr auf dem ganzen GA-Gültigkeitsbereich für 39 Franken pro Monat. Weitere Massnahmen sind in Prüfung, so im Bereich von Gruppenbilletten für Jugendliche.</p><p>2. Der Bundesrat lehnt eine Gesetzesänderung ab, welche den konzessionierten Transportunternehmen vorschreibt, die geltende Altersgrenze von 16 Jahren auf 21 Jahre zu erhöhen. Die Vorsteherin des UVEK wird die Tariffragen in den üblichen Kontakten mit den Branchenvertretern thematisieren. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten:</p><p>1. der Tariforganisation des öffentlichen Verkehrs "Direkter Verkehr Schweiz" vorzuschlagen, die Altersgrenze, bis zu der auch ohne Halbtax mit einem Billett zum halben Preis gefahren werden kann, von 16 auf 21 Jahre anzuheben;</p><p>2. falls "Direkter Verkehr Schweiz" dies ablehnt, zu prüfen, ob eine Gesetzes- oder Verordnungsänderung angebracht ist, um die Anhebung der Altersgrenze durchzusetzen.</p>
  • Altersgrenze für Billette zum halben Preis von 16 auf 21 Jahre anheben, um junge Menschen zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu motivieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In einer Zeit, in der es die Treibhausgasemissionen im Bereich Mobilität zu verringern gilt, ist die aktuelle Altersgrenze von 16 Jahren für den Anspruch auf Billette zum halben Preis vollkommen überholt, vor allem angesichts der länger gewordenen Ausbildung, während der die Jungen über kein Einkommen verfügen.</p><p>Die Altersgrenze auf 21 Jahre anzuheben hätte folgende Vorteile:</p><p>1. Es würde das Budget der Jungen in Ausbildung und ihrer Eltern entlasten.</p><p>2. Es würde die Jungen ermutigen, dem öffentlichen Verkehr länger treu zu bleiben, anstatt ab 18 Jahren möglichst rasch auf das Auto oder Motorrad zu wechseln.</p><p>3. Als junge Erwachsene würden sie sich daran gewöhnen, den öffentlichen Verkehr zu nutzen. Der spätere Übergang zum Halbtax, zu Verbundabonnementen oder sogar zum Generalabonnement würde natürlicher erfolgen. </p><p>Angesichts der Tatsachen, dass die Schweiz zu Recht stark auf den öffentlichen Verkehr setzt und dass das Parlament gerade erst Investitionen in die Bahninfrastruktur in der Höhe von 13 Milliarden Franken beschlossen hat, ist es sehr wichtig, dass das Angebot auch effektiv genutzt wird. Mit dieser einfachen tarifarischen Massnahme würde die neue Generation gute Angewohnheiten annehmen, die der Umwelt und dem Klima zugutekämen.</p><p>Letztlich stünde diese Änderung im Einklang mit dem direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative "für den öffentlichen Verkehr", der 2014 von den Schweizerinnen und Schweizern mit 62 Prozent Jastimmen angenommen wurde.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Motionärs, dass der einfache Zugang zum öffentlichen Verkehr für junge Menschen wichtig ist, da es ihr späteres Mobilitätsverhalten beeinflusst. Das Billett- und Abonnementsangebot im öffentlichen Verkehr liegt ausschliesslich in der Kompetenz der Transportunternehmen. Die Altersgrenzen sind schweizweit harmonisiert; sie orientieren sich an der Dauer der obligatorischen Schulzeit und sind auch mit vielen internationalen Partnern abgestimmt. </p><p>Mit der vom Motionär beantragten Anpassung der Halbtax-Altersgrenze von 16 auf 21 Jahre wären gewisse Ertragseinbussen bei den Transportunternehmen verbunden. Die ungedeckten Kosten würden grösser und müssten entweder von Bund, Kantonen und Gemeinden als Bestellen des Regional- und Ortsverkehrs über die Abgeltungen getragen oder durch Tariferleichterungen direkt vom Bund bezahlt werden.</p><p>Der Bundesrat erachtet es nicht als zielführend, wenn die Politik direkt auf einzelne Punkte des Tarifsystems des öffentlichen Verkehrs einwirkt. Er findet es aber wichtig, dass das Preissystem des öffentlichen Verkehrs von möglichst allen Kundinnen und Kunden als attraktiv, gerecht und fair betrachtet wird und dass wirksame Anreize bezüglich nachhaltiger Mobilität gesetzt werden.</p><p>Die Transportunternehmen wissen um die Bedeutung der Jugendlichen als wichtiges Segment zur langfristigen Bindung an den öffentlichen Verkehr. Aus diesem Grund hat die Branchenorganisation "CH-Direct" kürzlich neue Angebote beschlossen: Seit Mai 2019 kostet das Halbtax für Jugendliche bis 25 Jahre nur noch 100 Franken im Jahr. Das neue "Seven 25"-Abo ermöglicht Reisen abends ab 19 Uhr auf dem ganzen GA-Gültigkeitsbereich für 39 Franken pro Monat. Weitere Massnahmen sind in Prüfung, so im Bereich von Gruppenbilletten für Jugendliche.</p><p>2. Der Bundesrat lehnt eine Gesetzesänderung ab, welche den konzessionierten Transportunternehmen vorschreibt, die geltende Altersgrenze von 16 Jahren auf 21 Jahre zu erhöhen. Die Vorsteherin des UVEK wird die Tariffragen in den üblichen Kontakten mit den Branchenvertretern thematisieren. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten:</p><p>1. der Tariforganisation des öffentlichen Verkehrs "Direkter Verkehr Schweiz" vorzuschlagen, die Altersgrenze, bis zu der auch ohne Halbtax mit einem Billett zum halben Preis gefahren werden kann, von 16 auf 21 Jahre anzuheben;</p><p>2. falls "Direkter Verkehr Schweiz" dies ablehnt, zu prüfen, ob eine Gesetzes- oder Verordnungsänderung angebracht ist, um die Anhebung der Altersgrenze durchzusetzen.</p>
    • Altersgrenze für Billette zum halben Preis von 16 auf 21 Jahre anheben, um junge Menschen zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu motivieren

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