Strengere Vorschriften beim Verkauf von Schminkprodukten für Kinder

ShortId
19.3578
Id
20193578
Updated
28.07.2023 02:38
Language
de
Title
Strengere Vorschriften beim Verkauf von Schminkprodukten für Kinder
AdditionalIndexing
15;2841;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie alle in der Schweiz in Verkehr gebrachten kosmetischen Mittel müssen auch diejenigen für Kinder die Anforderungen der Gesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände erfüllen. Wer kosmetische Mittel herstellt, einführt oder verkauft, ist zur Selbstkontrolle verpflichtet. Die Produkte dürfen bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung die Gesundheit nicht gefährden. </p><p>Die Interpretation der Untersuchungsergebnisse des Westschweizer Konsumentenbunds (FRC) und seine Empfehlungen beziehen sich nicht auf die gesetzlichen Anforderungen an kosmetische Mittel. Einige Stoffe, die in der Untersuchung des FRC kritisiert werden, wie beispielsweise Phenoxyethanol, ein in allen kosmetischen Mitteln zugelassener Konservierungsstoff, halten die geltenden gesetzlichen Werte ein. Andere Stoffe sind nicht ausdrücklich geregelt, dürfen aber die Gesundheit nicht gefährden, wie z. B. die gesättigten und aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffe (Moah, Mosh), die bereits in der Motion Tornare 18.3277, "Lippenpflegeprodukte. Nicht ungefährlich?", thematisiert wurden. Bestimmte allergene Stoffe sind in kosmetischen Mitteln zugelassen, sofern sie auf dem Produkt gekennzeichnet sind. </p><p>1./2. Vor dem Inverkehrbringen der Produkte braucht es keine Zulassung durch die Kantone oder den Bund. Die kantonalen Vollzugsbehörden sind für die Durchführung von Kontrollen zuständig, die aufgrund einer Risikobewertung stattfinden. So führt beispielsweise das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt praktisch jedes Jahr Kontrollen durch, bei denen gezielt Schminkprodukte für Kinder analysiert werden. Dabei wird die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen umfassend kontrolliert, wie das Vorhandensein von zugelassenen Farb- und Konservierungsmitteln, die Absenz verbotener Stoffe, die Angabe der Allergene sowie die Kennzeichnung. 2019 analysierte das Laboratorium eine breite Palette repräsentativer kosmetischer Mittel und stellte eine Verbesserung der Ergebnisse gegenüber denjenigen zwischen 2011 und 2017 fest. Allerdings besteht weiterhin Verbesserungspotenzial. </p><p>3. Da in dieser Produktekategorie regelmässig amtliche Kontrollen durchgeführt werden, braucht es nach Ansicht des Bundesrates keine strengere Regulierung des Verkaufs dieser Produkte. Ihre Reglementierung ist mit derjenigen der Europäischen Union harmonisiert, weshalb auch keine technischen Handelshemmnisse geschaffen werden sollen. </p><p>4. Der Bundesrat sieht keine Präventionskampagne zur Sensibilisierung der Eltern vor. Die Kantone machen die betroffenen Firmen im Rahmen der Kontrollen darauf aufmerksam, dass sie die gesetzlichen Anforderungen, wie z. B. die Angabe der Allergene auf den Verpackungen, einhalten müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 4. Juni 2019 hat der Westschweizer Konsumentenbund (FRC) in Zusammenarbeit mit seinem französischen Pendant CLCV die Resultate einer Untersuchung veröffentlicht, deren Gegenstand die krebserregenden, allergenen und endokrinschädlichen Substanzen in Schminkprodukten für Kinder sind.</p><p>Es wurden neun Produkte getestet, die für Kinder ab drei Jahren bestimmt sind (Lipgloss, Nagellack und Schminkkoffer). Alle Lippenstifte und Lipglosse wurden mit aus Erdöl gewonnenen Mineralölen hergestellt und enthielten die Substanzen Mosh und Moah, welche von den Gesundheitsbehörden als gesundheitlich bedenklich eingeschätzt werden. Es wird nämlich vermutet, dass sich Mosh in der Leber anreichert und dass Moah krebserregend ist. Die Analysen zeigen, dass besagte Produkte bis zu 42 Prozent aus Mosh bestehen, während der europäische Dachverband der Kosmetikindustrie einen Anteil von höchstens 5 Prozent empfiehlt.</p><p>Bei den Nagellacken enthalten einige einen grossen Anteil an Allergenen, und in einem Produkt wurden sowohl Phenoxyethanol als auch sehr hohe Dosen des potenziell endokrinschädlichen Stoffs Styrol nachgewiesen.</p><p>Ausserdem haben einige Gesundheitsexpertinnen und -experten festgestellt, dass in den letzten zehn Jahren die Anzahl der Kontaktallergiefälle bei Kindern gestiegen ist.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. War der Bundesrat informiert, dass die vom Westschweizer Konsumentenbund getesteten Produkte frei verkäuflich sind?</p><p>2. Falls ja, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen diese Produkte bereits Untersuchungen unterzogen?</p><p>3. Sieht der Bundesrat vor, den freien Verkauf von Schminkprodukten, deren Marketing sich an Kinder richtet, strenger zu regulieren?</p><p>4. Sieht der Bundesrat angesichts der von einigen Gesundheitsexpertinnen und -experten geäusserten Bedenken eine Präventionskampagne vor, um die Eltern für dieses Problem zu sensibilisieren?</p>
  • Strengere Vorschriften beim Verkauf von Schminkprodukten für Kinder
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie alle in der Schweiz in Verkehr gebrachten kosmetischen Mittel müssen auch diejenigen für Kinder die Anforderungen der Gesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände erfüllen. Wer kosmetische Mittel herstellt, einführt oder verkauft, ist zur Selbstkontrolle verpflichtet. Die Produkte dürfen bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung die Gesundheit nicht gefährden. </p><p>Die Interpretation der Untersuchungsergebnisse des Westschweizer Konsumentenbunds (FRC) und seine Empfehlungen beziehen sich nicht auf die gesetzlichen Anforderungen an kosmetische Mittel. Einige Stoffe, die in der Untersuchung des FRC kritisiert werden, wie beispielsweise Phenoxyethanol, ein in allen kosmetischen Mitteln zugelassener Konservierungsstoff, halten die geltenden gesetzlichen Werte ein. Andere Stoffe sind nicht ausdrücklich geregelt, dürfen aber die Gesundheit nicht gefährden, wie z. B. die gesättigten und aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffe (Moah, Mosh), die bereits in der Motion Tornare 18.3277, "Lippenpflegeprodukte. Nicht ungefährlich?", thematisiert wurden. Bestimmte allergene Stoffe sind in kosmetischen Mitteln zugelassen, sofern sie auf dem Produkt gekennzeichnet sind. </p><p>1./2. Vor dem Inverkehrbringen der Produkte braucht es keine Zulassung durch die Kantone oder den Bund. Die kantonalen Vollzugsbehörden sind für die Durchführung von Kontrollen zuständig, die aufgrund einer Risikobewertung stattfinden. So führt beispielsweise das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt praktisch jedes Jahr Kontrollen durch, bei denen gezielt Schminkprodukte für Kinder analysiert werden. Dabei wird die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen umfassend kontrolliert, wie das Vorhandensein von zugelassenen Farb- und Konservierungsmitteln, die Absenz verbotener Stoffe, die Angabe der Allergene sowie die Kennzeichnung. 2019 analysierte das Laboratorium eine breite Palette repräsentativer kosmetischer Mittel und stellte eine Verbesserung der Ergebnisse gegenüber denjenigen zwischen 2011 und 2017 fest. Allerdings besteht weiterhin Verbesserungspotenzial. </p><p>3. Da in dieser Produktekategorie regelmässig amtliche Kontrollen durchgeführt werden, braucht es nach Ansicht des Bundesrates keine strengere Regulierung des Verkaufs dieser Produkte. Ihre Reglementierung ist mit derjenigen der Europäischen Union harmonisiert, weshalb auch keine technischen Handelshemmnisse geschaffen werden sollen. </p><p>4. Der Bundesrat sieht keine Präventionskampagne zur Sensibilisierung der Eltern vor. Die Kantone machen die betroffenen Firmen im Rahmen der Kontrollen darauf aufmerksam, dass sie die gesetzlichen Anforderungen, wie z. B. die Angabe der Allergene auf den Verpackungen, einhalten müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 4. Juni 2019 hat der Westschweizer Konsumentenbund (FRC) in Zusammenarbeit mit seinem französischen Pendant CLCV die Resultate einer Untersuchung veröffentlicht, deren Gegenstand die krebserregenden, allergenen und endokrinschädlichen Substanzen in Schminkprodukten für Kinder sind.</p><p>Es wurden neun Produkte getestet, die für Kinder ab drei Jahren bestimmt sind (Lipgloss, Nagellack und Schminkkoffer). Alle Lippenstifte und Lipglosse wurden mit aus Erdöl gewonnenen Mineralölen hergestellt und enthielten die Substanzen Mosh und Moah, welche von den Gesundheitsbehörden als gesundheitlich bedenklich eingeschätzt werden. Es wird nämlich vermutet, dass sich Mosh in der Leber anreichert und dass Moah krebserregend ist. Die Analysen zeigen, dass besagte Produkte bis zu 42 Prozent aus Mosh bestehen, während der europäische Dachverband der Kosmetikindustrie einen Anteil von höchstens 5 Prozent empfiehlt.</p><p>Bei den Nagellacken enthalten einige einen grossen Anteil an Allergenen, und in einem Produkt wurden sowohl Phenoxyethanol als auch sehr hohe Dosen des potenziell endokrinschädlichen Stoffs Styrol nachgewiesen.</p><p>Ausserdem haben einige Gesundheitsexpertinnen und -experten festgestellt, dass in den letzten zehn Jahren die Anzahl der Kontaktallergiefälle bei Kindern gestiegen ist.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. War der Bundesrat informiert, dass die vom Westschweizer Konsumentenbund getesteten Produkte frei verkäuflich sind?</p><p>2. Falls ja, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen diese Produkte bereits Untersuchungen unterzogen?</p><p>3. Sieht der Bundesrat vor, den freien Verkauf von Schminkprodukten, deren Marketing sich an Kinder richtet, strenger zu regulieren?</p><p>4. Sieht der Bundesrat angesichts der von einigen Gesundheitsexpertinnen und -experten geäusserten Bedenken eine Präventionskampagne vor, um die Eltern für dieses Problem zu sensibilisieren?</p>
    • Strengere Vorschriften beim Verkauf von Schminkprodukten für Kinder

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