Gefährden eine andauernde Ausserbetriebsetzung der TENP 1 und Unterhaltsarbeiten an der TENP 2 die Gasversorgung in der Schweiz?

ShortId
19.3579
Id
20193579
Updated
28.07.2023 02:38
Language
de
Title
Gefährden eine andauernde Ausserbetriebsetzung der TENP 1 und Unterhaltsarbeiten an der TENP 2 die Gasversorgung in der Schweiz?
AdditionalIndexing
66;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Für die Energieversorgung insgesamt und damit auch für die Gasversorgung gilt nach heutiger Rechtslage das Subsidiaritätsprinzip: Nach Artikel 6 Absatz 2 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) ist die Energieversorgung Sache der Energiewirtschaft. Dabei umfasst eine sichere Energieversorgung die jederzeitige Verfügbarkeit, ein breitgefächertes Angebot sowie technisch sichere und leistungsfähige Versorgungs- und Speichersysteme (Art. 7 Abs. 1 EnG). Bund und Kantone sorgen mit geeigneten staatlichen Rahmenbedingungen dafür, dass die Energiewirtschaft die Energieversorgung im Gesamtinteresse optimal erfüllen kann (Art. 6 Abs. 2 EnG). Nach den Artikeln 31 und 32 des Landesversorgungsgesetzes vom 17. Juni 2016 (LVG; SR 531) kann der Bundesrat zur Behebung schwerer Mangellagen, welche die Wirtschaft nicht selber beheben kann, Massnahmen ergreifen. Das LVG sieht Massnahmen kurzfristiger und vorübergehender Natur vor, die auf die Bewältigung einer ausserordentlichen Krise (schwere Mangellage) ausgerichtet sind.</p><p>2. Bisher hat die Schweiz mit ihren Nachbarländern zwei Vereinbarungen im Bereich Gas abgeschlossen: erstens ein Abkommen mit Frankreich in der Form eines Briefwechsels über die gegenseitige Versorgungssicherheit mit Erdgas (SR 0.733.134.9), zweitens eine Absichtserklärung zwischen der Schweiz und Italien zur bilateralen Zusammenarbeit im Energiebereich, welche auch den Gasbereich betrifft. Gemäss dem Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich haben Schweizer Gasunternehmen Zugang zu einem Erdgasspeicher in Etrez in Frankreich. Bei Versorgungsengpässen sind Einschränkungen und Unterbrüche für die schweizerische Partei vorgesehen, die mit jenen vergleichbar sind, die für die öffentlichen Erdgasversorger in Ostfrankreich gelten. Im Abkommen wird auch darauf hingewiesen, dass mehrere französische Gemeinden ausschliesslich über das Schweizer Versorgungsnetz versorgt werden. Die mit Italien unterzeichnete Absichtserklärung fokussiert bezüglich Erdgas auf den Bau sowie die technische und kommerzielle Verwaltung der grenzüberschreitenden Erdgasleitungen und auf den Zugang zur Speicherung in Italien.</p><p>3. Das Bundesamt für Energie (BFE) ist in Kontakt mit den Ministerien und Regulierungsbehörden der Nachbarländer. Auch bringt es sich bei Konsultationen zu Gasfragen ein, welche die Schweiz betreffen. So hat das BFE in einem gemeinsamen Brief mit den entsprechenden Regulatoren und Ministerien Italiens und Deutschlands von den Transportnetzbetreibern der entsprechenden Länder verlangt, dass diese die künftig notwendigen Kapazitäten für den Schweizer Konsum und den Transit nach Italien am Grenzübergangspunkt Wallbach untersuchen. Diese Berechnungen sind Grundlagen für den deutschen Netzentwicklungsplan 2020-2030, welchen die Bundesnetzagentur derzeit erarbeitet.</p><p>Im Weiteren ist die Schweiz regelmässig an die Sitzungen der Gas Coordination Group der Europäischen Union (EU) eingeladen. Die EU-Länder tauschen sich in diesem Gremium regelmässig über Themen der Gasversorgungssicherheit aus und koordinieren diese. Ebenso ist die Schweiz Beobachterin beim Madrider Forum, welches für die EU ein wichtiges Organ zur Diskussion von regulatorischen Themen des Gasmarkts ist. Schliesslich haben die Erdgasgesellschaften Swissgas und Erdgas Ostschweiz Beobachterstatus beim Verband europäischer Fernleitungsnetzbetreiber für Gas (Entso-G). </p><p>4. Wenn die Lieferanten ihre Verantwortung wahrnehmen und vorausschauend planen, beschränken sich die volkswirtschaftlichen Einwirkungen auf den Mehrpreis für den Kauf der Kapazitätsprodukte am entsprechenden Grenzübergangspunkt. Hinzu kommen allenfalls Kosten für das teurere Gas an den entsprechenden Beschaffungsmärkten. Dem Bundesrat liegen keine Zahlen vor, auf wie viel sich die entsprechenden Mehrkosten belaufen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Industrie und Gewerbe in der Schweiz sind dringend auf wettbewerbsfähige Preise sowie eine gesicherte Versorgung mit Erdgas angewiesen. Für die Versorgungssicherheit ist die Schweiz auf einen zuverlässigen Import vor allem aus Deutschland angewiesen.</p><p>Die wichtigste Erdgasleitung für unsere Versorgung ist die Trans-Europa-Naturgas-Pipeline (TENP). Da es für gewisse Teile der Schweiz heute keine Redundanz in der Versorgung aus dem Ausland gibt, hat die Schweiz bei einem Unterbruch der TENP kein bzw. zu wenig Erdgas ab dem wichtigsten Einspeisepunkt Wallbach (D) zur Verfügung.</p><p>In letzter Zeit ist es immer wieder zu Kürzungen der Einspeisekapazität in die Schweiz infolge Unterbruch der TENP 1 und Wartungsarbeiten an der TENP 2 gekommen. Konkret bedeutet dies, dass der Import in die Schweiz um bis zu 61 Prozent reduziert werden kann und fest gebuchte Kapazitäten von Schweizer Erdgasimporteuren gekürzt werden. Als valide Alternative bleibt nur der Import über Oltingue (F). Die Kapazitäten dort werden jedoch zu rund dem vierfachen Preis von Wallbach gehandelt, und Tagesprodukte werden aktuell nicht angeboten. Dies bedeutet, dass - wenn Wallbach für wenige Tage reduziert wird - für den Zeitraum eines ganzen Monats in Oltingue teure Kapazität gekauft werden muss. Kommt hinzu, dass die letzte Auktion vor der aktuellen Einschränkung in Wallbach am 20. Mai stattgefunden hat. Danach war es nicht mehr möglich, für Juni 2019 Kapazitäten in Oltingue einzukaufen. Schweizer Erdgasimporteure, welche sich nicht schon übermässig eingedeckt haben (165 Prozent, um bei einer 61-Prozent-Kürzung noch volle Kapazität zu haben), laufen Gefahr, ihre Kunden nicht mehr beliefern zu können. Für das Gaswirtschaftsjahr 2019/20 wurde bereits angekündigt, dass ab dem Einspeisepunkt Wallbach feste Kapazitäten reduziert werden und womöglich nur unterbrechbare Kapazitäten gebucht werden können.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie ist die sichere Versorgung der Schweiz mit Erdgas geregelt?</p><p>2. Welche vertraglichen Abmachungen existieren in diesem Zusammenhang mit unseren Nachbarn?</p><p>3. Wie werden die Interessen der Schweizer Landesversorgung bei Entscheiden der internationalen Netzbetreiber berücksichtigt?</p><p>4. Kann eine Aussage darüber gemacht werden, welche geschätzten volkswirtschaftlichen Schäden die angeführten Unterbrechungen für die Schweiz verursachen?</p>
  • Gefährden eine andauernde Ausserbetriebsetzung der TENP 1 und Unterhaltsarbeiten an der TENP 2 die Gasversorgung in der Schweiz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Für die Energieversorgung insgesamt und damit auch für die Gasversorgung gilt nach heutiger Rechtslage das Subsidiaritätsprinzip: Nach Artikel 6 Absatz 2 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) ist die Energieversorgung Sache der Energiewirtschaft. Dabei umfasst eine sichere Energieversorgung die jederzeitige Verfügbarkeit, ein breitgefächertes Angebot sowie technisch sichere und leistungsfähige Versorgungs- und Speichersysteme (Art. 7 Abs. 1 EnG). Bund und Kantone sorgen mit geeigneten staatlichen Rahmenbedingungen dafür, dass die Energiewirtschaft die Energieversorgung im Gesamtinteresse optimal erfüllen kann (Art. 6 Abs. 2 EnG). Nach den Artikeln 31 und 32 des Landesversorgungsgesetzes vom 17. Juni 2016 (LVG; SR 531) kann der Bundesrat zur Behebung schwerer Mangellagen, welche die Wirtschaft nicht selber beheben kann, Massnahmen ergreifen. Das LVG sieht Massnahmen kurzfristiger und vorübergehender Natur vor, die auf die Bewältigung einer ausserordentlichen Krise (schwere Mangellage) ausgerichtet sind.</p><p>2. Bisher hat die Schweiz mit ihren Nachbarländern zwei Vereinbarungen im Bereich Gas abgeschlossen: erstens ein Abkommen mit Frankreich in der Form eines Briefwechsels über die gegenseitige Versorgungssicherheit mit Erdgas (SR 0.733.134.9), zweitens eine Absichtserklärung zwischen der Schweiz und Italien zur bilateralen Zusammenarbeit im Energiebereich, welche auch den Gasbereich betrifft. Gemäss dem Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich haben Schweizer Gasunternehmen Zugang zu einem Erdgasspeicher in Etrez in Frankreich. Bei Versorgungsengpässen sind Einschränkungen und Unterbrüche für die schweizerische Partei vorgesehen, die mit jenen vergleichbar sind, die für die öffentlichen Erdgasversorger in Ostfrankreich gelten. Im Abkommen wird auch darauf hingewiesen, dass mehrere französische Gemeinden ausschliesslich über das Schweizer Versorgungsnetz versorgt werden. Die mit Italien unterzeichnete Absichtserklärung fokussiert bezüglich Erdgas auf den Bau sowie die technische und kommerzielle Verwaltung der grenzüberschreitenden Erdgasleitungen und auf den Zugang zur Speicherung in Italien.</p><p>3. Das Bundesamt für Energie (BFE) ist in Kontakt mit den Ministerien und Regulierungsbehörden der Nachbarländer. Auch bringt es sich bei Konsultationen zu Gasfragen ein, welche die Schweiz betreffen. So hat das BFE in einem gemeinsamen Brief mit den entsprechenden Regulatoren und Ministerien Italiens und Deutschlands von den Transportnetzbetreibern der entsprechenden Länder verlangt, dass diese die künftig notwendigen Kapazitäten für den Schweizer Konsum und den Transit nach Italien am Grenzübergangspunkt Wallbach untersuchen. Diese Berechnungen sind Grundlagen für den deutschen Netzentwicklungsplan 2020-2030, welchen die Bundesnetzagentur derzeit erarbeitet.</p><p>Im Weiteren ist die Schweiz regelmässig an die Sitzungen der Gas Coordination Group der Europäischen Union (EU) eingeladen. Die EU-Länder tauschen sich in diesem Gremium regelmässig über Themen der Gasversorgungssicherheit aus und koordinieren diese. Ebenso ist die Schweiz Beobachterin beim Madrider Forum, welches für die EU ein wichtiges Organ zur Diskussion von regulatorischen Themen des Gasmarkts ist. Schliesslich haben die Erdgasgesellschaften Swissgas und Erdgas Ostschweiz Beobachterstatus beim Verband europäischer Fernleitungsnetzbetreiber für Gas (Entso-G). </p><p>4. Wenn die Lieferanten ihre Verantwortung wahrnehmen und vorausschauend planen, beschränken sich die volkswirtschaftlichen Einwirkungen auf den Mehrpreis für den Kauf der Kapazitätsprodukte am entsprechenden Grenzübergangspunkt. Hinzu kommen allenfalls Kosten für das teurere Gas an den entsprechenden Beschaffungsmärkten. Dem Bundesrat liegen keine Zahlen vor, auf wie viel sich die entsprechenden Mehrkosten belaufen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Industrie und Gewerbe in der Schweiz sind dringend auf wettbewerbsfähige Preise sowie eine gesicherte Versorgung mit Erdgas angewiesen. Für die Versorgungssicherheit ist die Schweiz auf einen zuverlässigen Import vor allem aus Deutschland angewiesen.</p><p>Die wichtigste Erdgasleitung für unsere Versorgung ist die Trans-Europa-Naturgas-Pipeline (TENP). Da es für gewisse Teile der Schweiz heute keine Redundanz in der Versorgung aus dem Ausland gibt, hat die Schweiz bei einem Unterbruch der TENP kein bzw. zu wenig Erdgas ab dem wichtigsten Einspeisepunkt Wallbach (D) zur Verfügung.</p><p>In letzter Zeit ist es immer wieder zu Kürzungen der Einspeisekapazität in die Schweiz infolge Unterbruch der TENP 1 und Wartungsarbeiten an der TENP 2 gekommen. Konkret bedeutet dies, dass der Import in die Schweiz um bis zu 61 Prozent reduziert werden kann und fest gebuchte Kapazitäten von Schweizer Erdgasimporteuren gekürzt werden. Als valide Alternative bleibt nur der Import über Oltingue (F). Die Kapazitäten dort werden jedoch zu rund dem vierfachen Preis von Wallbach gehandelt, und Tagesprodukte werden aktuell nicht angeboten. Dies bedeutet, dass - wenn Wallbach für wenige Tage reduziert wird - für den Zeitraum eines ganzen Monats in Oltingue teure Kapazität gekauft werden muss. Kommt hinzu, dass die letzte Auktion vor der aktuellen Einschränkung in Wallbach am 20. Mai stattgefunden hat. Danach war es nicht mehr möglich, für Juni 2019 Kapazitäten in Oltingue einzukaufen. Schweizer Erdgasimporteure, welche sich nicht schon übermässig eingedeckt haben (165 Prozent, um bei einer 61-Prozent-Kürzung noch volle Kapazität zu haben), laufen Gefahr, ihre Kunden nicht mehr beliefern zu können. Für das Gaswirtschaftsjahr 2019/20 wurde bereits angekündigt, dass ab dem Einspeisepunkt Wallbach feste Kapazitäten reduziert werden und womöglich nur unterbrechbare Kapazitäten gebucht werden können.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie ist die sichere Versorgung der Schweiz mit Erdgas geregelt?</p><p>2. Welche vertraglichen Abmachungen existieren in diesem Zusammenhang mit unseren Nachbarn?</p><p>3. Wie werden die Interessen der Schweizer Landesversorgung bei Entscheiden der internationalen Netzbetreiber berücksichtigt?</p><p>4. Kann eine Aussage darüber gemacht werden, welche geschätzten volkswirtschaftlichen Schäden die angeführten Unterbrechungen für die Schweiz verursachen?</p>
    • Gefährden eine andauernde Ausserbetriebsetzung der TENP 1 und Unterhaltsarbeiten an der TENP 2 die Gasversorgung in der Schweiz?

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