Sexuelle Gewalt gegen Frauen. Warum fehlen verlässliche Zahlen des Bundes?

ShortId
19.3584
Id
20193584
Updated
28.07.2023 02:37
Language
de
Title
Sexuelle Gewalt gegen Frauen. Warum fehlen verlässliche Zahlen des Bundes?
AdditionalIndexing
28;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wurde im Jahr 2009 revidiert. Seitdem zeichnen alle kantonalen Polizeibehörden die gemeldeten Straftaten detailliert und nach einheitlichen Zählregeln, Kodierungsweisen, Erfassungs- und Auswertungsprinzipien auf. Straftaten gegen die sexuelle Integrität sind seit 2009 in ihrer Anzahl sowie der Anzahl geschädigter und beschuldigter Personen nach Geschlecht, Alter und Staatszugehörigkeit verfügbar und publiziert. Für einzelne Straftatbestände wird auch deren Anteil im häuslichen Bereich ausgewiesen. Die PKS verzeichnet somit die bekanntgewordene Kriminalität - das sogenannte Hellfeld. Demgegenüber erhebt die Schweizerische Sicherheitsbefragung, welche zuletzt 2015 im Auftrag der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) durchgeführt wurde, unter anderem die Opferrate von Sexualdelikten, d. h. auch die polizeilich nicht registrierten Fälle. Auf Basis der Istanbul-Konvention prüft das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) derzeit in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) die Machbarkeit einer umfassenden Befragung zum Vorkommen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die auch Daten zum Ausmass sexueller Gewalt liefern soll. </p><p>2./3. Die Strafurteilsstatistik des BFS gibt Auskunft über Umfang, Struktur und Entwicklung der Verurteilung von Erwachsenen, zu den Verurteilten, den abgeurteilten Straftaten, den ausgesprochenen Sanktionen und zum Strafmass. Die Schweiz wird im Rahmen der ersten Staatenberichterstattung zur Istanbul-Konvention dem Europarat 2021 detaillierte Daten entlang des Fragebogens des Überwachungsorgans Grevio liefern, welcher auch Fragen zur strafrechtlichen Verfolgung von Sexualstraftaten beinhaltet. Der Bund klärt derzeit, inwieweit Daten dazu anlässlich des laufenden Projektes "Justitia 4.0" im Rahmen der Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (HIS) erfasst werden können (<a href="https://www.justitia40.ch/de/">https://www.justitia40.ch/de/</a>).</p><p>4. In Erfüllung des Postulates Fehr Jacqueline 09.3878, "Mehr Anzeigen, mehr Abschreckung", hat der Bundesrat das Anzeigeverhalten nach Straftaten überprüft. Er führt in seinem Bericht vom 27. Februar 2013 Massnahmen auf, die geprüft werden sollen, damit Opfer von Straftaten häufiger Anzeige erstatten und besser unterstützt werden können (<a href="https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/aktuell/news/2013/2013-02-271/ber-br-d.pdf">https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/aktuell/news/2013/2013-02-271/ber-br-d.pdf</a>). Auf der Grundlage dieses Berichtes und mehrerer anderer vom Bundesamt für Justiz in Auftrag gegebener Studien wurde die Website der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) zur Opferhilfe neugestaltet (siehe unter <a href="https://opferhilfe-schweiz.ch/de/">https://opferhilfe-schweiz.ch/de/</a>). Diese Website wird durch den Bund finanziell und fachlich unterstützt. Ebenso wurde der zivilrechtliche Gewaltschutz (Art. 28b ZGB) evaluiert. Die Ergebnisse bildeten die massgebliche Grundlage für das neue Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen vom 14. Dezember 2018 (BBl 2018 7869). Damit wird insbesondere die Möglichkeit der Sistierung oder Einstellung von Strafverfahren wegen gewisser Delikte in Paarbeziehungen neu geregelt (Art. 55a StGB). Im Rahmen der bereits erwähnten Schweizerischen Sicherheitsbefragungen werden Angaben zu Kriminalität und Opfererfahrungen erhoben. Diese repräsentative Erhebung knüpft an die internationale Opferbefragung "International Crime Victimization Survey (ICVS)" an und stellt somit sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene die Vergleichbarkeit der Daten seit 1989 sicher. Diese Befragung wird in regelmässigen Abständen durchgeführt, eine nächste Durchführung ist für 2020 vorgesehen.</p><p>5. In Erfüllung des Postulates Stump 05.3694 hat der Bundesrat 2009 in seinem Bericht "Gewalt in Paarbeziehungen. Ursachen und in der Schweiz getroffene Massnahmen" die möglichen Ursachen und Risikofaktoren von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aufgezeigt. Die Resultate entsprechen aktuellen internationalen Erkenntnissen, wie sie u. a. auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) publiziert hat. Weitere Forschungsprojekte in diesem Bereich sind daher nicht geplant.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Eine repräsentative Umfrage von GfS Bern im Auftrag von Amnesty International hat ein schockierendes Ausmass sexueller Gewalt an Frauen publik gemacht. Dies ist die erste schweizweite Erhebung zu sexueller Gewalt. Die Erhebung zeigt, dass mindestens jede zweite Frau eine Form von sexueller Gewalt erlebt: 59 Prozent erleben sexuelle Belästigung, jede fünfte Frau (22 Prozent) erlebt mindestens einmal in ihrem Leben ungewollte sexuelle Handlungen, 12 Prozent erlitten Geschlechtsverkehr gegen den eigenen Willen. Nur 8 Prozent der von sexueller Gewalt betroffenen Frauen erstatteten nach dem Übergriff Anzeige bei der Polizei. Somit werden die Täter nur selten zur Rechenschaft gezogen.</p><p>Momentan ist aus den Kriminalstatistiken allerdings nur die Zahl der Anzeigen und Urteile verfügbar, die Ausfilterungsprozesse sind nicht ersichtlich. Auch eine systematische Evaluation von Opferbedürfnissen, die auf tatsächlichen Opferbefragungen basiert, gibt es bislang für sexuelle Gewaltdelikte nicht. Die Vielfalt der Opfer bezüglich Alter, Gesundheit, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung u. a. wird damit nicht erfasst. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Schweiz jedoch zur systematischen und regelmässigen Erfassung von relevanten Daten und zur Forschung.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Es fehlen weiterhin offizielle detaillierte Zahlen zum Ausmass sexueller Gewalt in der Schweiz. Was gedenkt der Bund zu tun?</p><p>2. Wird der Bundesrat angesichts der schockierenden Resultate der Umfrage eine systematische und präzisere Datenerhebung und Forschung zur strafrechtlichen Verfolgung von Delikten gegen die sexuelle Integrität in der Schweiz in Auftrag geben?</p><p>3. Sieht der Bundesrat Forschungsprojekte in der Schweiz vor, welche die strafrechtliche Verfolgung von Sexualdelikten erfassen (wie viele Fälle werden eingestellt und aus welchen Gründen, wie viele Fälle werden mit Freispruch erledigt, Verfahrensdauer usw.)?</p><p>4. Sieht der Bundesrat Forschungsprojekte vor, die erfassen, wie sich diese Verfahren auf Opfer auswirken und was Betroffene von der Anzeigenerstattung abhält (Opferbefragung)?</p><p>5. Sieht der Bundesrat Forschungsprojekte zur Ursachenforschung zu sexualisierter Gewalt vor?</p>
  • Sexuelle Gewalt gegen Frauen. Warum fehlen verlässliche Zahlen des Bundes?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wurde im Jahr 2009 revidiert. Seitdem zeichnen alle kantonalen Polizeibehörden die gemeldeten Straftaten detailliert und nach einheitlichen Zählregeln, Kodierungsweisen, Erfassungs- und Auswertungsprinzipien auf. Straftaten gegen die sexuelle Integrität sind seit 2009 in ihrer Anzahl sowie der Anzahl geschädigter und beschuldigter Personen nach Geschlecht, Alter und Staatszugehörigkeit verfügbar und publiziert. Für einzelne Straftatbestände wird auch deren Anteil im häuslichen Bereich ausgewiesen. Die PKS verzeichnet somit die bekanntgewordene Kriminalität - das sogenannte Hellfeld. Demgegenüber erhebt die Schweizerische Sicherheitsbefragung, welche zuletzt 2015 im Auftrag der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) durchgeführt wurde, unter anderem die Opferrate von Sexualdelikten, d. h. auch die polizeilich nicht registrierten Fälle. Auf Basis der Istanbul-Konvention prüft das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) derzeit in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) die Machbarkeit einer umfassenden Befragung zum Vorkommen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die auch Daten zum Ausmass sexueller Gewalt liefern soll. </p><p>2./3. Die Strafurteilsstatistik des BFS gibt Auskunft über Umfang, Struktur und Entwicklung der Verurteilung von Erwachsenen, zu den Verurteilten, den abgeurteilten Straftaten, den ausgesprochenen Sanktionen und zum Strafmass. Die Schweiz wird im Rahmen der ersten Staatenberichterstattung zur Istanbul-Konvention dem Europarat 2021 detaillierte Daten entlang des Fragebogens des Überwachungsorgans Grevio liefern, welcher auch Fragen zur strafrechtlichen Verfolgung von Sexualstraftaten beinhaltet. Der Bund klärt derzeit, inwieweit Daten dazu anlässlich des laufenden Projektes "Justitia 4.0" im Rahmen der Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (HIS) erfasst werden können (<a href="https://www.justitia40.ch/de/">https://www.justitia40.ch/de/</a>).</p><p>4. In Erfüllung des Postulates Fehr Jacqueline 09.3878, "Mehr Anzeigen, mehr Abschreckung", hat der Bundesrat das Anzeigeverhalten nach Straftaten überprüft. Er führt in seinem Bericht vom 27. Februar 2013 Massnahmen auf, die geprüft werden sollen, damit Opfer von Straftaten häufiger Anzeige erstatten und besser unterstützt werden können (<a href="https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/aktuell/news/2013/2013-02-271/ber-br-d.pdf">https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/aktuell/news/2013/2013-02-271/ber-br-d.pdf</a>). Auf der Grundlage dieses Berichtes und mehrerer anderer vom Bundesamt für Justiz in Auftrag gegebener Studien wurde die Website der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) zur Opferhilfe neugestaltet (siehe unter <a href="https://opferhilfe-schweiz.ch/de/">https://opferhilfe-schweiz.ch/de/</a>). Diese Website wird durch den Bund finanziell und fachlich unterstützt. Ebenso wurde der zivilrechtliche Gewaltschutz (Art. 28b ZGB) evaluiert. Die Ergebnisse bildeten die massgebliche Grundlage für das neue Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen vom 14. Dezember 2018 (BBl 2018 7869). Damit wird insbesondere die Möglichkeit der Sistierung oder Einstellung von Strafverfahren wegen gewisser Delikte in Paarbeziehungen neu geregelt (Art. 55a StGB). Im Rahmen der bereits erwähnten Schweizerischen Sicherheitsbefragungen werden Angaben zu Kriminalität und Opfererfahrungen erhoben. Diese repräsentative Erhebung knüpft an die internationale Opferbefragung "International Crime Victimization Survey (ICVS)" an und stellt somit sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene die Vergleichbarkeit der Daten seit 1989 sicher. Diese Befragung wird in regelmässigen Abständen durchgeführt, eine nächste Durchführung ist für 2020 vorgesehen.</p><p>5. In Erfüllung des Postulates Stump 05.3694 hat der Bundesrat 2009 in seinem Bericht "Gewalt in Paarbeziehungen. Ursachen und in der Schweiz getroffene Massnahmen" die möglichen Ursachen und Risikofaktoren von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aufgezeigt. Die Resultate entsprechen aktuellen internationalen Erkenntnissen, wie sie u. a. auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) publiziert hat. Weitere Forschungsprojekte in diesem Bereich sind daher nicht geplant.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Eine repräsentative Umfrage von GfS Bern im Auftrag von Amnesty International hat ein schockierendes Ausmass sexueller Gewalt an Frauen publik gemacht. Dies ist die erste schweizweite Erhebung zu sexueller Gewalt. Die Erhebung zeigt, dass mindestens jede zweite Frau eine Form von sexueller Gewalt erlebt: 59 Prozent erleben sexuelle Belästigung, jede fünfte Frau (22 Prozent) erlebt mindestens einmal in ihrem Leben ungewollte sexuelle Handlungen, 12 Prozent erlitten Geschlechtsverkehr gegen den eigenen Willen. Nur 8 Prozent der von sexueller Gewalt betroffenen Frauen erstatteten nach dem Übergriff Anzeige bei der Polizei. Somit werden die Täter nur selten zur Rechenschaft gezogen.</p><p>Momentan ist aus den Kriminalstatistiken allerdings nur die Zahl der Anzeigen und Urteile verfügbar, die Ausfilterungsprozesse sind nicht ersichtlich. Auch eine systematische Evaluation von Opferbedürfnissen, die auf tatsächlichen Opferbefragungen basiert, gibt es bislang für sexuelle Gewaltdelikte nicht. Die Vielfalt der Opfer bezüglich Alter, Gesundheit, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung u. a. wird damit nicht erfasst. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Schweiz jedoch zur systematischen und regelmässigen Erfassung von relevanten Daten und zur Forschung.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Es fehlen weiterhin offizielle detaillierte Zahlen zum Ausmass sexueller Gewalt in der Schweiz. Was gedenkt der Bund zu tun?</p><p>2. Wird der Bundesrat angesichts der schockierenden Resultate der Umfrage eine systematische und präzisere Datenerhebung und Forschung zur strafrechtlichen Verfolgung von Delikten gegen die sexuelle Integrität in der Schweiz in Auftrag geben?</p><p>3. Sieht der Bundesrat Forschungsprojekte in der Schweiz vor, welche die strafrechtliche Verfolgung von Sexualdelikten erfassen (wie viele Fälle werden eingestellt und aus welchen Gründen, wie viele Fälle werden mit Freispruch erledigt, Verfahrensdauer usw.)?</p><p>4. Sieht der Bundesrat Forschungsprojekte vor, die erfassen, wie sich diese Verfahren auf Opfer auswirken und was Betroffene von der Anzeigenerstattung abhält (Opferbefragung)?</p><p>5. Sieht der Bundesrat Forschungsprojekte zur Ursachenforschung zu sexualisierter Gewalt vor?</p>
    • Sexuelle Gewalt gegen Frauen. Warum fehlen verlässliche Zahlen des Bundes?

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