Sexuelle Gewalt gegen Frauen. Es braucht mehr Prävention

ShortId
19.3588
Id
20193588
Updated
28.07.2023 02:36
Language
de
Title
Sexuelle Gewalt gegen Frauen. Es braucht mehr Prävention
AdditionalIndexing
28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Ratifikation des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention (SR 0.311.35), und deren Inkrafttreten am 1. April 2018 hat die Schweiz ein klares Zeichen zur Verstärkung der Prävention und Bekämpfung von Gewalt, auch von sexueller Gewalt gegen Frauen, gesetzt.</p><p>1. Wie bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Fehlmann Rielle 19.3481, "Istanbul-Konvention. Den Worten müssen Taten folgen!",<b></b>dargelegt, erarbeitet der Bund zurzeit eine Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten in Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Ziele des Bundesrates 2019, Bd. I, Ziel 15). Die Verordnung stützt sich auf Artikel 386 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, welcher dem Bund die Möglichkeit gibt, Aufklärungs-, Erziehungs- und weitere kriminalpräventive Massnahmen zu ergreifen bzw. entsprechende Projekte oder Organisationen zu unterstützen. Diese Verordnung soll 2020 in Kraft treten.</p><p>2. Für Präventionsmassnahmen gegen sexuelle Gewalt setzen sich verschiedene Bundesstellen ein (siehe dazu die vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann publizierte Übersichtspublikation vom 13. November 2018 zu den Aufgaben und Massnahmen des Bundes zur Umsetzung der Istanbul-Konvention unter <a href="https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/recht/internationales-recht/europarat/Istanbul-Konvention.html">https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/recht/internationales-recht/europarat/Istanbul-Konvention.html</a>). Die beteiligten Bundesstellen erfüllen diese Aufgaben im Rahmen ihrer ordentlichen Budgets. Mit der unter Punkt 1 genannten Verordnung soll der Bund die Möglichkeit erhalten, weitere Massnahmen zu ergreifen.</p><p>3. In seinen Antworten auf die dringliche Anfrage 18.1047 der SP-Fraktion, "Gewalt gegen Frauen. Jetzt entschieden handeln!", das Postulat Reynard 18.4047, "Nationale Präventionskampagne gegen sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt", das Postulat Reynard 18.4049, "Sexuelle Belästigung. Gravierende Lücken müssen geschlossen werden", sowie die Motion Schneider Schüttel 18.3884, "Nationale Aktion 'Männer gegen Gewalt an Frauen'", hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass er die Frage einer nationalen Präventionskampagne zusammen mit den für die Umsetzung der Istanbul-Konvention verantwortlichen kantonalen Stellen, insbesondere der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und der Schweizerischen Konferenz gegen häusliche Gewalt, prüfen wird. Ebenso soll die Frage diskutiert werden, ob allenfalls andere Massnahmen zielführender sind. Diese Fragen werden nach der Inkraftsetzung der unter Punkt 1 erwähnten Verordnung im Ausschuss von Bund und Kantonen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im zweiten Quartal 2020 geprüft.</p><p>Opfer sexueller Gewalt werden mit der Neugestaltung der Website der SODK zur Opferhilfe in den Kantonen seit Mai 2019 besser informiert und auf bestehende Unterstützungsangebote hingewiesen (siehe unter <a href="https://opferhilfe-schweiz.ch/de/">https://opferhilfe-schweiz.ch/de/</a>). Die Neugestaltung dieser Website wurde durch den Bund im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention finanziell und fachlich unterstützt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Eine repräsentative Umfrage von GfS Bern im Auftrag von Amnesty International hat ein schockierendes Ausmass sexueller Gewalt an Frauen publik gemacht. Gemäss der Erhebung hat jede fünfte Frau (22 Prozent) mindestens einmal in ihrem Leben ungewollte sexuelle Handlungen erlebt, 12 Prozent erlitten Geschlechtsverkehr gegen den eigenen Willen. Nur 8 Prozent der von sexueller Gewalt betroffenen Frauen erstatteten nach dem Übergriff Anzeige bei der Polizei. Somit werden die Täter nur selten zur Rechenschaft gezogen.</p><p>Sexuelle Gewalt ist eine Gewaltform, deren Prävention und Bekämpfung auch die Istanbul-Konvention vorsieht. Es gibt bislang keine schweizweite Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagne zu sexueller Gewalt und sexueller Selbstbestimmung. Fehlende Mittel wurden bis jetzt als Grund gegen eine nationale Präventionskampagne vom Bundesrat genannt.</p><p>1. Welche Massnahmen ist der Bundesrat bereit zu ergreifen, damit vermehrt Präventionsarbeit gegen sexuelle Gewalt geleistet werden kann?</p><p>2. Was sind die Mittel und Ressourcen, die dem Bund für Präventionsmassnahmen gegen sexuelle Gewalt zur Verfügung stehen? Zieht der Bundesrat in Betracht, diese zu erhöhen?</p><p>3. Hat der Bundesrat mit den relevanten kantonalen Stellen abgeklärt, ob eine nationale Präventionskampagne ein geeignetes Instrument darstellt, um das Verhalten von Tatpersonen zu beeinflussen und die Opfer besser auf ihre Rechte aufmerksam zu machen? Wären andere Massnahmen zielführender?</p>
  • Sexuelle Gewalt gegen Frauen. Es braucht mehr Prävention
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Ratifikation des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention (SR 0.311.35), und deren Inkrafttreten am 1. April 2018 hat die Schweiz ein klares Zeichen zur Verstärkung der Prävention und Bekämpfung von Gewalt, auch von sexueller Gewalt gegen Frauen, gesetzt.</p><p>1. Wie bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Fehlmann Rielle 19.3481, "Istanbul-Konvention. Den Worten müssen Taten folgen!",<b></b>dargelegt, erarbeitet der Bund zurzeit eine Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten in Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Ziele des Bundesrates 2019, Bd. I, Ziel 15). Die Verordnung stützt sich auf Artikel 386 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, welcher dem Bund die Möglichkeit gibt, Aufklärungs-, Erziehungs- und weitere kriminalpräventive Massnahmen zu ergreifen bzw. entsprechende Projekte oder Organisationen zu unterstützen. Diese Verordnung soll 2020 in Kraft treten.</p><p>2. Für Präventionsmassnahmen gegen sexuelle Gewalt setzen sich verschiedene Bundesstellen ein (siehe dazu die vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann publizierte Übersichtspublikation vom 13. November 2018 zu den Aufgaben und Massnahmen des Bundes zur Umsetzung der Istanbul-Konvention unter <a href="https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/recht/internationales-recht/europarat/Istanbul-Konvention.html">https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/recht/internationales-recht/europarat/Istanbul-Konvention.html</a>). Die beteiligten Bundesstellen erfüllen diese Aufgaben im Rahmen ihrer ordentlichen Budgets. Mit der unter Punkt 1 genannten Verordnung soll der Bund die Möglichkeit erhalten, weitere Massnahmen zu ergreifen.</p><p>3. In seinen Antworten auf die dringliche Anfrage 18.1047 der SP-Fraktion, "Gewalt gegen Frauen. Jetzt entschieden handeln!", das Postulat Reynard 18.4047, "Nationale Präventionskampagne gegen sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt", das Postulat Reynard 18.4049, "Sexuelle Belästigung. Gravierende Lücken müssen geschlossen werden", sowie die Motion Schneider Schüttel 18.3884, "Nationale Aktion 'Männer gegen Gewalt an Frauen'", hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass er die Frage einer nationalen Präventionskampagne zusammen mit den für die Umsetzung der Istanbul-Konvention verantwortlichen kantonalen Stellen, insbesondere der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und der Schweizerischen Konferenz gegen häusliche Gewalt, prüfen wird. Ebenso soll die Frage diskutiert werden, ob allenfalls andere Massnahmen zielführender sind. Diese Fragen werden nach der Inkraftsetzung der unter Punkt 1 erwähnten Verordnung im Ausschuss von Bund und Kantonen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im zweiten Quartal 2020 geprüft.</p><p>Opfer sexueller Gewalt werden mit der Neugestaltung der Website der SODK zur Opferhilfe in den Kantonen seit Mai 2019 besser informiert und auf bestehende Unterstützungsangebote hingewiesen (siehe unter <a href="https://opferhilfe-schweiz.ch/de/">https://opferhilfe-schweiz.ch/de/</a>). Die Neugestaltung dieser Website wurde durch den Bund im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention finanziell und fachlich unterstützt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Eine repräsentative Umfrage von GfS Bern im Auftrag von Amnesty International hat ein schockierendes Ausmass sexueller Gewalt an Frauen publik gemacht. Gemäss der Erhebung hat jede fünfte Frau (22 Prozent) mindestens einmal in ihrem Leben ungewollte sexuelle Handlungen erlebt, 12 Prozent erlitten Geschlechtsverkehr gegen den eigenen Willen. Nur 8 Prozent der von sexueller Gewalt betroffenen Frauen erstatteten nach dem Übergriff Anzeige bei der Polizei. Somit werden die Täter nur selten zur Rechenschaft gezogen.</p><p>Sexuelle Gewalt ist eine Gewaltform, deren Prävention und Bekämpfung auch die Istanbul-Konvention vorsieht. Es gibt bislang keine schweizweite Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagne zu sexueller Gewalt und sexueller Selbstbestimmung. Fehlende Mittel wurden bis jetzt als Grund gegen eine nationale Präventionskampagne vom Bundesrat genannt.</p><p>1. Welche Massnahmen ist der Bundesrat bereit zu ergreifen, damit vermehrt Präventionsarbeit gegen sexuelle Gewalt geleistet werden kann?</p><p>2. Was sind die Mittel und Ressourcen, die dem Bund für Präventionsmassnahmen gegen sexuelle Gewalt zur Verfügung stehen? Zieht der Bundesrat in Betracht, diese zu erhöhen?</p><p>3. Hat der Bundesrat mit den relevanten kantonalen Stellen abgeklärt, ob eine nationale Präventionskampagne ein geeignetes Instrument darstellt, um das Verhalten von Tatpersonen zu beeinflussen und die Opfer besser auf ihre Rechte aufmerksam zu machen? Wären andere Massnahmen zielführender?</p>
    • Sexuelle Gewalt gegen Frauen. Es braucht mehr Prävention

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