Umsetzung des Umweltschutzgesetzes. Wie steht es mit den Informationen für die Bevölkerung?

ShortId
19.3590
Id
20193590
Updated
28.07.2023 02:36
Language
de
Title
Umsetzung des Umweltschutzgesetzes. Wie steht es mit den Informationen für die Bevölkerung?
AdditionalIndexing
52;48;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Bevölkerung bereits ausreichend Informationen über den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen von Verkehrsträgern und für die Wahl klimaschonender Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Das auf Artikel 47 des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) beruhende Programm Energie Schweiz stellt mit zahlreichen Angeboten Informationen für eine energieeffiziente und klimaschonende Mobilität bereit. Erwähnt seien hier beispielhaft die Aktion co2tieferlegen.ch, der Online-Verbrauchskatalog (ein Gemeinschaftsprodukt von Energie Schweiz und des Touring Clubs Schweiz) sowie die Lieferwagenumweltliste des Verkehrs-Clubs der Schweiz. Die Energieetikette für Personenwagen nach Artikel 44 EnG informiert die Autokäuferinnen und Autokäufer über Verbrauch, CO2-Emissionen und Energieeffizienz von Neuwagen und fördert so die Transparenz beim Autokauf.</p><p>Darüber hinaus zeigt Mobitool - die Plattform für Mobilitätsmanagementtools und aufbereitete Umweltdaten - die durchschnittlichen Umweltwirkungen der verschiedenen Verkehrsträger auf (<a href="http://www.mobitool.ch">www.mobitool.ch</a>).</p><p>4. Gemäss Artikel 10e Absatz 3 des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) verfügen das Bundesamt für Umwelt (Bafu) und die Umweltschutzfachstellen der Kantone und Gemeinden über verschiedene Instrumente zur Information der Bevölkerung in allen Bereichen (Webdossiers, Publikationen für die interessierte Öffentlichkeit, Magazin "die umwelt", Social Media, umfassende Medienarbeit). Darüber hinaus stellt das Bafu wissenschaftliche Grundlagen und Umweltdaten zur Verfügung. Mit der Website umwelt-schweiz.ch und ihren Themen Ernährung, Wohnen und Mobilität wird zudem der Bezug zum Umfeld und zum Handlungsspielraum jeder/jedes Einzelnen hergestellt. Das Bafu unterstützt auch Aktivitäten und Projekte von Dritten inhaltlich, wie beispielsweise den "Werkzeugkasten Umwelt" der Konferenz der Vorsteher der kantonalen Umweltschutzämter der Schweiz. Zudem ergänzt und verstärkt das Klimaprogramm des Bundes die Massnahmen des CO2-Gesetzes und fördert den Klimaschutz. Es setzt Schwerpunkte in der Berufsbildung sowie bei Informationen und Beratungen für Energiestädte und Gemeinden.</p><p>5. Gemäss Umweltbericht 2018 des Bundesrates sind die Konsum- und Produktionsbereiche mit den grössten Auswirkungen auf die Umwelt die Ernährung (28 Prozent), das Wohnen (24 Prozent) und die Mobilität (12 Prozent). Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen im Sinne von Artikel 10e USG, darunter dürften je nachdem auch Empfehlungen fallen, sind ein wichtiges Instrument neben anderen, um die Umweltbelastung in diesen Themenbereichen zu reduzieren.</p><p>Vergleicht man allerdings die Umsetzung der entsprechenden Informationsaufträge im Energie- und im Umweltschutzgesetz, wird klar, dass im Energiebereich mehr unternommen wird und unternommen werden kann als im Umweltbereich. Insbesondere die Möglichkeit, ähnlich wie im Bereich der Energiepolitik subsidiär andere Organisationen und Multiplikatoren zu unterstützen, besteht im Bereich der Umweltpolitik nur in sehr eng eingegrenzten Bereichen, so namentlich bei der Aus- und Weiterbildung sowie im Rahmen der Umwelttechnologieförderung.</p><p>6. Der Bundesrat ist bestrebt, den von ihm eingeschlagenen Weg weiterzuverfolgen und die Kantone, Gemeinden und andere beteiligte Akteure in ihren Aktivitäten zur Erarbeitung von Informationen und Empfehlungen für die Bevölkerung zu unterstützen. Darüber hinaus setzt er sich auch weiterhin für die Bereitstellung von Informationen und Grundlagendaten von hoher Qualität und Transparenz ein und evaluiert laufende Massnahmen im Rahmen der Umweltberichterstattung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Klimaerhitzung verlangt nach Massnahmen auf allen politischen Ebenen wie auch von allen Akteuren. Ohne die richtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen geht es nicht. Gleichzeitig ist es sehr zu begrüssen, wenn die Bevölkerung von sich aus aktiv wird und versucht, die Umweltbelastung im eigenen Umfeld zu verringern. Der Bund hat die Aufgabe, dies zu unterstützen. Gemäss Artikel 10e Absatz 3 des Umweltschutzgesetzes beraten die Umweltschutzfachstellen sowohl Behörden wie auch Private und empfehlen Massnahmen zur Verminderung der Umweltbelastung. Kleine Schritte wurden hierfür bereits getan, beispielsweise mit der Energieetikette auf verschiedenen Produkten. Damit sind aber noch längst nicht alle Fragen beantwortet, mit denen die Bevölkerung bei Kaufentscheiden konfrontiert ist. Das bedeutet, dass der Vollzug von Artikel 10e Absatz 3 in vielen Bereichen noch aussteht. Dies gilt auch für die Mobilität, wo der CO2-Ausstoss kaum abgenommen hat.</p><p>Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Klimaschutz verlangt nach einer Veränderung des Modalsplits zugunsten der emissionsfreien und -armen Verkehrsträger. Ist der Bundesrat bereit, Empfehlungen zur Wahl des Verkehrsträgers zu machen?</p><p>2. Fossile Treibstoffe und der Verbrennungsmotor müssen zur Erreichung der Klimaziele durch alternative Energien und Antriebssysteme ersetzt werden. Ist der Bundesrat bereit, im Sinne des USG diesbezüglich Empfehlungen zugunsten emissionsarmer Fahrzeuge zu machen?</p><p>3. Der Flugverkehr wächst kontinuierlich. Ist der Bundesrat bereit, Empfehlungen zugunsten einer Reduktion der Flugmeilen zu machen?</p><p>4. In welchen Bereichen informieren die Umweltschutzfachstellen bereits heute die Bevölkerung?</p><p>5. In welchen anderen umweltrelevanten Lebensbereichen sieht der Bundesrat Handlungsbedarf für klarere Empfehlungen?</p><p>6. Welche Pläne hat der Bundesrat, um den Gesetzesauftrag bezüglich Empfehlungen zur Verminderung der Umweltbelastung weiter umzusetzen?</p>
  • Umsetzung des Umweltschutzgesetzes. Wie steht es mit den Informationen für die Bevölkerung?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Bevölkerung bereits ausreichend Informationen über den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen von Verkehrsträgern und für die Wahl klimaschonender Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Das auf Artikel 47 des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) beruhende Programm Energie Schweiz stellt mit zahlreichen Angeboten Informationen für eine energieeffiziente und klimaschonende Mobilität bereit. Erwähnt seien hier beispielhaft die Aktion co2tieferlegen.ch, der Online-Verbrauchskatalog (ein Gemeinschaftsprodukt von Energie Schweiz und des Touring Clubs Schweiz) sowie die Lieferwagenumweltliste des Verkehrs-Clubs der Schweiz. Die Energieetikette für Personenwagen nach Artikel 44 EnG informiert die Autokäuferinnen und Autokäufer über Verbrauch, CO2-Emissionen und Energieeffizienz von Neuwagen und fördert so die Transparenz beim Autokauf.</p><p>Darüber hinaus zeigt Mobitool - die Plattform für Mobilitätsmanagementtools und aufbereitete Umweltdaten - die durchschnittlichen Umweltwirkungen der verschiedenen Verkehrsträger auf (<a href="http://www.mobitool.ch">www.mobitool.ch</a>).</p><p>4. Gemäss Artikel 10e Absatz 3 des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) verfügen das Bundesamt für Umwelt (Bafu) und die Umweltschutzfachstellen der Kantone und Gemeinden über verschiedene Instrumente zur Information der Bevölkerung in allen Bereichen (Webdossiers, Publikationen für die interessierte Öffentlichkeit, Magazin "die umwelt", Social Media, umfassende Medienarbeit). Darüber hinaus stellt das Bafu wissenschaftliche Grundlagen und Umweltdaten zur Verfügung. Mit der Website umwelt-schweiz.ch und ihren Themen Ernährung, Wohnen und Mobilität wird zudem der Bezug zum Umfeld und zum Handlungsspielraum jeder/jedes Einzelnen hergestellt. Das Bafu unterstützt auch Aktivitäten und Projekte von Dritten inhaltlich, wie beispielsweise den "Werkzeugkasten Umwelt" der Konferenz der Vorsteher der kantonalen Umweltschutzämter der Schweiz. Zudem ergänzt und verstärkt das Klimaprogramm des Bundes die Massnahmen des CO2-Gesetzes und fördert den Klimaschutz. Es setzt Schwerpunkte in der Berufsbildung sowie bei Informationen und Beratungen für Energiestädte und Gemeinden.</p><p>5. Gemäss Umweltbericht 2018 des Bundesrates sind die Konsum- und Produktionsbereiche mit den grössten Auswirkungen auf die Umwelt die Ernährung (28 Prozent), das Wohnen (24 Prozent) und die Mobilität (12 Prozent). Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen im Sinne von Artikel 10e USG, darunter dürften je nachdem auch Empfehlungen fallen, sind ein wichtiges Instrument neben anderen, um die Umweltbelastung in diesen Themenbereichen zu reduzieren.</p><p>Vergleicht man allerdings die Umsetzung der entsprechenden Informationsaufträge im Energie- und im Umweltschutzgesetz, wird klar, dass im Energiebereich mehr unternommen wird und unternommen werden kann als im Umweltbereich. Insbesondere die Möglichkeit, ähnlich wie im Bereich der Energiepolitik subsidiär andere Organisationen und Multiplikatoren zu unterstützen, besteht im Bereich der Umweltpolitik nur in sehr eng eingegrenzten Bereichen, so namentlich bei der Aus- und Weiterbildung sowie im Rahmen der Umwelttechnologieförderung.</p><p>6. Der Bundesrat ist bestrebt, den von ihm eingeschlagenen Weg weiterzuverfolgen und die Kantone, Gemeinden und andere beteiligte Akteure in ihren Aktivitäten zur Erarbeitung von Informationen und Empfehlungen für die Bevölkerung zu unterstützen. Darüber hinaus setzt er sich auch weiterhin für die Bereitstellung von Informationen und Grundlagendaten von hoher Qualität und Transparenz ein und evaluiert laufende Massnahmen im Rahmen der Umweltberichterstattung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Klimaerhitzung verlangt nach Massnahmen auf allen politischen Ebenen wie auch von allen Akteuren. Ohne die richtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen geht es nicht. Gleichzeitig ist es sehr zu begrüssen, wenn die Bevölkerung von sich aus aktiv wird und versucht, die Umweltbelastung im eigenen Umfeld zu verringern. Der Bund hat die Aufgabe, dies zu unterstützen. Gemäss Artikel 10e Absatz 3 des Umweltschutzgesetzes beraten die Umweltschutzfachstellen sowohl Behörden wie auch Private und empfehlen Massnahmen zur Verminderung der Umweltbelastung. Kleine Schritte wurden hierfür bereits getan, beispielsweise mit der Energieetikette auf verschiedenen Produkten. Damit sind aber noch längst nicht alle Fragen beantwortet, mit denen die Bevölkerung bei Kaufentscheiden konfrontiert ist. Das bedeutet, dass der Vollzug von Artikel 10e Absatz 3 in vielen Bereichen noch aussteht. Dies gilt auch für die Mobilität, wo der CO2-Ausstoss kaum abgenommen hat.</p><p>Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Klimaschutz verlangt nach einer Veränderung des Modalsplits zugunsten der emissionsfreien und -armen Verkehrsträger. Ist der Bundesrat bereit, Empfehlungen zur Wahl des Verkehrsträgers zu machen?</p><p>2. Fossile Treibstoffe und der Verbrennungsmotor müssen zur Erreichung der Klimaziele durch alternative Energien und Antriebssysteme ersetzt werden. Ist der Bundesrat bereit, im Sinne des USG diesbezüglich Empfehlungen zugunsten emissionsarmer Fahrzeuge zu machen?</p><p>3. Der Flugverkehr wächst kontinuierlich. Ist der Bundesrat bereit, Empfehlungen zugunsten einer Reduktion der Flugmeilen zu machen?</p><p>4. In welchen Bereichen informieren die Umweltschutzfachstellen bereits heute die Bevölkerung?</p><p>5. In welchen anderen umweltrelevanten Lebensbereichen sieht der Bundesrat Handlungsbedarf für klarere Empfehlungen?</p><p>6. Welche Pläne hat der Bundesrat, um den Gesetzesauftrag bezüglich Empfehlungen zur Verminderung der Umweltbelastung weiter umzusetzen?</p>
    • Umsetzung des Umweltschutzgesetzes. Wie steht es mit den Informationen für die Bevölkerung?

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