CO2-Zielwerte für leichte Nutzfahrzeuge ohne Swiss Finish

ShortId
19.3592
Id
20193592
Updated
28.07.2023 02:35
Language
de
Title
CO2-Zielwerte für leichte Nutzfahrzeuge ohne Swiss Finish
AdditionalIndexing
52;48;15;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe b des geltenden Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen (SR 641.71) besagt: "Bei der Festlegung der Berechnungsmethode berücksichtigt der Bundesrat insbesondere: die Vorschriften der EU." Dabei übernimmt der Bundesrat im Grundsatz die in der EU geltende Berechnungsformel für den CO2-Zielwert von Lieferwagen und leichten Sattelschleppern (ab 2020); er nimmt jedoch eine wesentliche Veränderung vor.</p><p>Ihre Elemente a = 0.096 und M = Masse des Fahrzeugs übernimmt der Bundesrat unverändert. Nicht übernommen hat der Bundesrat hingegen M0. In der EU wurde das durchschnittliche Leergewicht der Flotte erstmals 2016 an den Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre (2013-2015) angepasst und liegt für 2018 bis 2020 bei 1766,4 Kilogramm. Die nächste Anpassung erfolgt nach drei Jahren, also 2019, mit dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2018 und wird ab 2021 gelten. In der Schweiz gilt anstelle von M0 das Gewicht Mt-2 (durchschnittliches Leergewicht der in der Schweiz im vorletzten Kalenderjahr vor dem Referenzjahr erstmals in Verkehr gesetzten Lieferwagen oder leichten Sattelschlepper in Kilogramm). Das ist ein Swiss Finish, welcher lediglich die Strafzahlungen für die Fahrzeugimporteure nach oben treibt, aber kein CO2 einspart.</p><p>Dabei hat die Höhe der Sanktionen bei leichten Nutzfahrzeugen kaum Einfluss auf den Angebotsmix. KMU sind auf bestimmte Fahrzeuge angewiesen und können in vielen Fällen nicht auf alternative Antriebe ausweichen. Die Zeche zahlen anschliessend die Unternehmen - und es wird dabei kein einziges Gramm CO2 eingespart.</p><p>Modellberechnungen der Branche haben für das Jahr 2018 - als Beispiel - festgestellt: Findet die unveränderte EU-Formel Anwendung, müssten die Schweizer Grossimporteure von Lieferwagen etwa 3 Millionen Franken Sanktionen bezahlen. Kommt jedoch die Berechnungsformel mit Swiss Finish zur Anwendung, steigt die Sanktionshöhe auf über 67 Millionen Franken. Die unterstellte Fahrzeugmenge bleibt gleich; so bleibt auch der CO2-Ausstoss unverändert.</p><p>Mit anderen Worten: Der Swiss Finish ist unverhältnismässig, nicht zielführend, wirtschaftsschädigend und deshalb rückgängig zu machen.</p>
  • <p>Die Schweizer Stimmbevölkerung hat der neuen Energiegesetzgebung im Rahmen der Energiestrategie 2050 am 21. Mai 2017 zugestimmt und sich damit im Bereich der CO2-Emissionsvorschriften für Fahrzeuge u. a. für einen Flottenzielwert von 147 Gramm CO2 pro Kilometer für neue Lieferwagen und leichte Sattelschlepper ausgesprochen. </p><p>Entgegen der Auffassung des Motionärs ist die Berechnungsformel der Schweizer und der europäischen Regulierung identisch. Damit der Zielwert von 147 Gramm CO2 pro Kilometer eingehalten wird, muss auch das Referenzleergewicht anhand der schwereren Schweizer Flotte als Bezugsgrösse verwendet werden (Mt-2, provisorischer Wert für 2020: 2056 Kilogramm). Würde wie vom Motionär vorgeschlagen das EU-Flottengewicht M0 angewendet, würde dies zu einem um rund 28 Gramm höheren Schweizer Zielwert führen. Das würde faktisch den Zielwert von 147 auf 175 Gramm CO2 pro Kilometer anheben und damit dem Willen des Gesetzgebers widersprechen.</p><p>Die Gewichtskomponente bei der Zielvorgabe dient dazu, die Last der Zielerreichung auf verschieden schwere Flotten zu verteilen. So erhalten schwerere Fahrzeuge eine etwas höhere, leichtere Fahrzeuge eine niedrigere Zielvorgabe. Eine abweichende Definition des Referenzleergewichts, wie sie der Motionär vorschlägt, würde die Zielvorgabe für alle Fahrzeuge nach oben anheben und damit verwässern.</p><p>Effizienzpotenziale bestehen bei den leichten Nutzfahrzeugen in allen Segmenten. Das Motorenangebot ist breit, und es werden auch vermehrt elektrische Lieferwagen angeschafft, etwa bei der Post oder beim Logistikdienstleister Quickpac. </p><p>Der Bundesrat hat die besondere Ausgangslage der Schweizer Flotte berücksichtigt, indem er - abweichend von der Regelung in der Europäischen Union (EU) - erleichternde Einführungsbestimmungen getroffen hat. In den Jahren 2020 bis 2022 werden die ineffizientesten Flottenanteile nicht berücksichtigt (Phasing-in) und Fahrzeuge mit sehr tiefen Emissionen mehrfach angerechnet (Supercredits). So muss der Zielwert 2020 nur von 85 Prozent der Flotte erreicht werden, und besonders effiziente Fahrzeuge werden dabei zweifach angerechnet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für die Bestimmung der CO2-Zielwerte für leichte Nutzfahrzeuge so zu ändern, dass die Berechnungsformel für die Schweiz jener der EU entspreche und namentlich wie folgt laute: CO2-Zielwert = 147+a x(M-M0)</p>
  • CO2-Zielwerte für leichte Nutzfahrzeuge ohne Swiss Finish
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe b des geltenden Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen (SR 641.71) besagt: "Bei der Festlegung der Berechnungsmethode berücksichtigt der Bundesrat insbesondere: die Vorschriften der EU." Dabei übernimmt der Bundesrat im Grundsatz die in der EU geltende Berechnungsformel für den CO2-Zielwert von Lieferwagen und leichten Sattelschleppern (ab 2020); er nimmt jedoch eine wesentliche Veränderung vor.</p><p>Ihre Elemente a = 0.096 und M = Masse des Fahrzeugs übernimmt der Bundesrat unverändert. Nicht übernommen hat der Bundesrat hingegen M0. In der EU wurde das durchschnittliche Leergewicht der Flotte erstmals 2016 an den Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre (2013-2015) angepasst und liegt für 2018 bis 2020 bei 1766,4 Kilogramm. Die nächste Anpassung erfolgt nach drei Jahren, also 2019, mit dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2018 und wird ab 2021 gelten. In der Schweiz gilt anstelle von M0 das Gewicht Mt-2 (durchschnittliches Leergewicht der in der Schweiz im vorletzten Kalenderjahr vor dem Referenzjahr erstmals in Verkehr gesetzten Lieferwagen oder leichten Sattelschlepper in Kilogramm). Das ist ein Swiss Finish, welcher lediglich die Strafzahlungen für die Fahrzeugimporteure nach oben treibt, aber kein CO2 einspart.</p><p>Dabei hat die Höhe der Sanktionen bei leichten Nutzfahrzeugen kaum Einfluss auf den Angebotsmix. KMU sind auf bestimmte Fahrzeuge angewiesen und können in vielen Fällen nicht auf alternative Antriebe ausweichen. Die Zeche zahlen anschliessend die Unternehmen - und es wird dabei kein einziges Gramm CO2 eingespart.</p><p>Modellberechnungen der Branche haben für das Jahr 2018 - als Beispiel - festgestellt: Findet die unveränderte EU-Formel Anwendung, müssten die Schweizer Grossimporteure von Lieferwagen etwa 3 Millionen Franken Sanktionen bezahlen. Kommt jedoch die Berechnungsformel mit Swiss Finish zur Anwendung, steigt die Sanktionshöhe auf über 67 Millionen Franken. Die unterstellte Fahrzeugmenge bleibt gleich; so bleibt auch der CO2-Ausstoss unverändert.</p><p>Mit anderen Worten: Der Swiss Finish ist unverhältnismässig, nicht zielführend, wirtschaftsschädigend und deshalb rückgängig zu machen.</p>
    • <p>Die Schweizer Stimmbevölkerung hat der neuen Energiegesetzgebung im Rahmen der Energiestrategie 2050 am 21. Mai 2017 zugestimmt und sich damit im Bereich der CO2-Emissionsvorschriften für Fahrzeuge u. a. für einen Flottenzielwert von 147 Gramm CO2 pro Kilometer für neue Lieferwagen und leichte Sattelschlepper ausgesprochen. </p><p>Entgegen der Auffassung des Motionärs ist die Berechnungsformel der Schweizer und der europäischen Regulierung identisch. Damit der Zielwert von 147 Gramm CO2 pro Kilometer eingehalten wird, muss auch das Referenzleergewicht anhand der schwereren Schweizer Flotte als Bezugsgrösse verwendet werden (Mt-2, provisorischer Wert für 2020: 2056 Kilogramm). Würde wie vom Motionär vorgeschlagen das EU-Flottengewicht M0 angewendet, würde dies zu einem um rund 28 Gramm höheren Schweizer Zielwert führen. Das würde faktisch den Zielwert von 147 auf 175 Gramm CO2 pro Kilometer anheben und damit dem Willen des Gesetzgebers widersprechen.</p><p>Die Gewichtskomponente bei der Zielvorgabe dient dazu, die Last der Zielerreichung auf verschieden schwere Flotten zu verteilen. So erhalten schwerere Fahrzeuge eine etwas höhere, leichtere Fahrzeuge eine niedrigere Zielvorgabe. Eine abweichende Definition des Referenzleergewichts, wie sie der Motionär vorschlägt, würde die Zielvorgabe für alle Fahrzeuge nach oben anheben und damit verwässern.</p><p>Effizienzpotenziale bestehen bei den leichten Nutzfahrzeugen in allen Segmenten. Das Motorenangebot ist breit, und es werden auch vermehrt elektrische Lieferwagen angeschafft, etwa bei der Post oder beim Logistikdienstleister Quickpac. </p><p>Der Bundesrat hat die besondere Ausgangslage der Schweizer Flotte berücksichtigt, indem er - abweichend von der Regelung in der Europäischen Union (EU) - erleichternde Einführungsbestimmungen getroffen hat. In den Jahren 2020 bis 2022 werden die ineffizientesten Flottenanteile nicht berücksichtigt (Phasing-in) und Fahrzeuge mit sehr tiefen Emissionen mehrfach angerechnet (Supercredits). So muss der Zielwert 2020 nur von 85 Prozent der Flotte erreicht werden, und besonders effiziente Fahrzeuge werden dabei zweifach angerechnet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für die Bestimmung der CO2-Zielwerte für leichte Nutzfahrzeuge so zu ändern, dass die Berechnungsformel für die Schweiz jener der EU entspreche und namentlich wie folgt laute: CO2-Zielwert = 147+a x(M-M0)</p>
    • CO2-Zielwerte für leichte Nutzfahrzeuge ohne Swiss Finish

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