Flughafen Zürich. Betriebszeiten einhalten!

ShortId
19.3604
Id
20193604
Updated
28.07.2023 02:29
Language
de
Title
Flughafen Zürich. Betriebszeiten einhalten!
AdditionalIndexing
48;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Objektblatt des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und dem Betriebsreglement ist der Flughafen Zürich von 06.00 bis 23.30 Uhr für den ordentlichen Flugbetrieb geöffnet. Nach 23.00 Uhr dürfen keine Flüge mehr geplant werden.</p><p>Aufgrund der steigenden Nachfrage nach interkontinentalen Verbindungen fasst die Flughafen Zürich AG (FZAG) ins Auge, vier zusätzliche Startslots zwischen 22.00 und 22.20 Uhr anzubieten. Diese sollen ausschliesslich Langstreckenflügen über 5000 Kilometer vorbehalten sein. Zusätzliche Landeslots sind in dieser Zeitspanne keine möglich. Die vorgesehenen Slots entsprechen den Vorgaben des Bundes.</p><p>1. Die vier zusätzlichen Startslots liegen ausserhalb der kapazitätsmässig bereits ausgeschöpften Wellenspitzen. Diese Abflüge werden nicht in den Drehkreuzbetrieb der Swiss eingebunden sein und keine Anschlusspassagiere abwarten müssen. Aus diesem Grund sind sie nicht von den sich im Laufe des Tages akkumulierten Verspätungen betroffen, und die Abflüge werden zwingend vor 23.00 Uhr erfolgen müssen.</p><p>2. Im Jahr 2018 waren 73,1 Prozent der Abflüge pünktlich. Heute startet zwischen 22.00 und 22.20 Uhr im Sommerflugplan ein Interkontinentalflug. Dieser startete in 97 Prozent der Fälle vor 23.00 Uhr.</p><p>3. Im Jahr 2018 hatten 26,9 Prozent der Abflüge eine Verspätung von mehr als einer Viertelstunde.</p><p>4. Bei den Landungen kann der Flughafen Zürich aufgrund von Verspätungen den genehmigten Lärm von 22.00 bis 23.00 Uhr (erste Nachtstunde) und bei den Starts ab 23.00 Uhr (zweite Nachtstunde) bis zur Umsetzung der geplanten Massnahmen (Betriebsreglemente 2014 und 2017, Bau der Schnellabrollwege, Erhöhung der Lärmgebühren) nicht einhalten. Bei den Starts von 22.00 bis 23.00 Uhr (erste Nachtstunde) ist der genehmigte Lärm heute eingehalten und wird auch mit den vier zusätzlichen Slots eingehalten werden können.</p><p>5. Die FZAG hat die Kapazitätserhöhung um vier Startslots der Slot Coordination Switzerland und den im Slot Coordination Committee Zurich vertretenen Fluggesellschaften mitgeteilt. Die Fluggesellschaften haben die Möglichkeit, gegen diese Erhöhung Einwände zu erheben. Das Verfahren zur Erledigung allfälliger Einwände richtet sich nach der Verordnung über die Flugplanvermittlung und die Koordination von Zeitnischen (Slots) auf Flughäfen vom 17. August 2005 (SR 748.131.2). Diese sieht vor, dass das Bazl zuerst eine Schlichtungsverhandlung durchführt und anschliessend entscheidet, falls keine Einigung erzielt wird.</p><p>6. Nach den Vorgaben der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des EU-Rates vom 18. Januar 1993 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft, die auch für die Schweiz verbindlich ist, haben Fluggesellschaften Anspruch auf Slots, wenn sie in der gleichen Verkehrsperiode des Vorjahres wenigstens vier Fünftel der zugeteilten Slots verwendet haben. Diese Slots sind somit durch sogenannte Grandfather Rights geschützt und dürfen normalerweise nicht entzogen werden.</p><p>7. Der von den sogenannten Pushbacks, dem Wegstossen des Flugzeugs vom Standplatz, verursachte Lärm gilt als Betriebslärm und nicht als Fluglärm des Flughafens. Durch die Abfertigung von zwei zusätzlichen Flügen zwischen 05.45 und 06.00 Uhr wurde bisher keine Erhöhung der Lärmimmissionen festgestellt.</p><p>8. Da die Flüge in keinem Fall vor 06.00 Uhr und damit innerhalb des ordentlichen Flugbetriebs starten, liegt keine Ausweitung der Betriebszeiten vor.</p><p>9. Das Bazl prüft die Einhaltung der Betriebszeiten und der Bestimmungen über Ausnahmebewilligungen für Flüge ausserhalb der ordentlichen Betriebszeiten sowie die festgelegten zulässigen Lärmimmissionen. Da diese in der Nacht teilweise überschritten wurden, hat das Bazl mit Verfügung vom 23. Juli 2018 die deklarierte Kapazität des Flughafens Zürich für Landungen ab 21.00 Uhr und für Starts ab 22.20 Uhr auf dem heutigen Stand plafoniert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Offenbar plant die Flughafen Zürich AG (FZAG) einen Kapazitätsausbau in der Nacht und weitet die Betriebszeiten am Morgen zusätzlich aus. Gemäss verschiedenen Medienberichten sollen zwischen 22.00 und 22.20 Uhr sechs zusätzliche Abflüge in den Flugplan aufgenommen werden, zudem verlassen neu die ersten Jets das Gate bereits um 05.45 Uhr anstatt wie bisher erst um 06.00 Uhr. Dieses Ansinnen ist für die Flughafenanwohnerinnen und -anwohner mehr als irritierend, da es heute bereits nicht möglich ist, die im Flughafengesetz des Kantons Zürich verankerte Nachtruhe einzuhalten. Gemäss Flughafenbericht des Kantons Zürich wurde die Nachtruhe 2017 nur gerade zweimal eingehalten. Die siebenstündige Nachtflugsperre (06.00 bis 23.00 Uhr, Verspätungsabbau bis 23.30 Uhr) ist aber die höchste Errungenschaft für die Flughafenanwohnerinnen und -anwohner und musste vor Bundesgericht erwirkt werden. Fluglärm in der Nacht oder in den Nachtrandstunden kann zudem zu gesundheitlichen Problemen führen, wie zum Beispiel die Sirene-Studie ausführt.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Welchen Einfluss hat eine Kapazitätserweiterung nach 22.00 Uhr auf die Einhaltung der Nachtflugsperre?</p><p>2. Wie viele Prozente der Abflüge waren im Jahr 2018 pünktlich?</p><p>3. Wie viele Prozente der Abflüge hatten im Jahr 2018 eine Verspätung von mehr als einer Viertelstunde?</p><p>4. Mit welcher Lärmzunahme ist bei einer Erweiterung der Anzahl Slots nach 22.00 Uhr zu rechnen?</p><p>5. Wie stellt sich das Bundesamt für Zivilluftfahrt zum Vorhaben?</p><p>6. Könnten die zusätzlichen Slots entzogen werden?</p><p>7. Wie wirken sich die früher angesetzten Pushbacks am Morgen auf die Lärmentwicklung aus?</p><p>8. Wie stellt sich das Bundesamt für Zivilluftfahrt zu dieser faktischen Ausweitung der Betriebszeiten?</p><p>9. Was beabsichtigt das Bundesamt für Zivilluftfahrt zu unternehmen, dass die siebenstündige Nachtruhe am Flughafen Zürich eingehalten werden kann?</p>
  • Flughafen Zürich. Betriebszeiten einhalten!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Objektblatt des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und dem Betriebsreglement ist der Flughafen Zürich von 06.00 bis 23.30 Uhr für den ordentlichen Flugbetrieb geöffnet. Nach 23.00 Uhr dürfen keine Flüge mehr geplant werden.</p><p>Aufgrund der steigenden Nachfrage nach interkontinentalen Verbindungen fasst die Flughafen Zürich AG (FZAG) ins Auge, vier zusätzliche Startslots zwischen 22.00 und 22.20 Uhr anzubieten. Diese sollen ausschliesslich Langstreckenflügen über 5000 Kilometer vorbehalten sein. Zusätzliche Landeslots sind in dieser Zeitspanne keine möglich. Die vorgesehenen Slots entsprechen den Vorgaben des Bundes.</p><p>1. Die vier zusätzlichen Startslots liegen ausserhalb der kapazitätsmässig bereits ausgeschöpften Wellenspitzen. Diese Abflüge werden nicht in den Drehkreuzbetrieb der Swiss eingebunden sein und keine Anschlusspassagiere abwarten müssen. Aus diesem Grund sind sie nicht von den sich im Laufe des Tages akkumulierten Verspätungen betroffen, und die Abflüge werden zwingend vor 23.00 Uhr erfolgen müssen.</p><p>2. Im Jahr 2018 waren 73,1 Prozent der Abflüge pünktlich. Heute startet zwischen 22.00 und 22.20 Uhr im Sommerflugplan ein Interkontinentalflug. Dieser startete in 97 Prozent der Fälle vor 23.00 Uhr.</p><p>3. Im Jahr 2018 hatten 26,9 Prozent der Abflüge eine Verspätung von mehr als einer Viertelstunde.</p><p>4. Bei den Landungen kann der Flughafen Zürich aufgrund von Verspätungen den genehmigten Lärm von 22.00 bis 23.00 Uhr (erste Nachtstunde) und bei den Starts ab 23.00 Uhr (zweite Nachtstunde) bis zur Umsetzung der geplanten Massnahmen (Betriebsreglemente 2014 und 2017, Bau der Schnellabrollwege, Erhöhung der Lärmgebühren) nicht einhalten. Bei den Starts von 22.00 bis 23.00 Uhr (erste Nachtstunde) ist der genehmigte Lärm heute eingehalten und wird auch mit den vier zusätzlichen Slots eingehalten werden können.</p><p>5. Die FZAG hat die Kapazitätserhöhung um vier Startslots der Slot Coordination Switzerland und den im Slot Coordination Committee Zurich vertretenen Fluggesellschaften mitgeteilt. Die Fluggesellschaften haben die Möglichkeit, gegen diese Erhöhung Einwände zu erheben. Das Verfahren zur Erledigung allfälliger Einwände richtet sich nach der Verordnung über die Flugplanvermittlung und die Koordination von Zeitnischen (Slots) auf Flughäfen vom 17. August 2005 (SR 748.131.2). Diese sieht vor, dass das Bazl zuerst eine Schlichtungsverhandlung durchführt und anschliessend entscheidet, falls keine Einigung erzielt wird.</p><p>6. Nach den Vorgaben der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des EU-Rates vom 18. Januar 1993 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft, die auch für die Schweiz verbindlich ist, haben Fluggesellschaften Anspruch auf Slots, wenn sie in der gleichen Verkehrsperiode des Vorjahres wenigstens vier Fünftel der zugeteilten Slots verwendet haben. Diese Slots sind somit durch sogenannte Grandfather Rights geschützt und dürfen normalerweise nicht entzogen werden.</p><p>7. Der von den sogenannten Pushbacks, dem Wegstossen des Flugzeugs vom Standplatz, verursachte Lärm gilt als Betriebslärm und nicht als Fluglärm des Flughafens. Durch die Abfertigung von zwei zusätzlichen Flügen zwischen 05.45 und 06.00 Uhr wurde bisher keine Erhöhung der Lärmimmissionen festgestellt.</p><p>8. Da die Flüge in keinem Fall vor 06.00 Uhr und damit innerhalb des ordentlichen Flugbetriebs starten, liegt keine Ausweitung der Betriebszeiten vor.</p><p>9. Das Bazl prüft die Einhaltung der Betriebszeiten und der Bestimmungen über Ausnahmebewilligungen für Flüge ausserhalb der ordentlichen Betriebszeiten sowie die festgelegten zulässigen Lärmimmissionen. Da diese in der Nacht teilweise überschritten wurden, hat das Bazl mit Verfügung vom 23. Juli 2018 die deklarierte Kapazität des Flughafens Zürich für Landungen ab 21.00 Uhr und für Starts ab 22.20 Uhr auf dem heutigen Stand plafoniert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Offenbar plant die Flughafen Zürich AG (FZAG) einen Kapazitätsausbau in der Nacht und weitet die Betriebszeiten am Morgen zusätzlich aus. Gemäss verschiedenen Medienberichten sollen zwischen 22.00 und 22.20 Uhr sechs zusätzliche Abflüge in den Flugplan aufgenommen werden, zudem verlassen neu die ersten Jets das Gate bereits um 05.45 Uhr anstatt wie bisher erst um 06.00 Uhr. Dieses Ansinnen ist für die Flughafenanwohnerinnen und -anwohner mehr als irritierend, da es heute bereits nicht möglich ist, die im Flughafengesetz des Kantons Zürich verankerte Nachtruhe einzuhalten. Gemäss Flughafenbericht des Kantons Zürich wurde die Nachtruhe 2017 nur gerade zweimal eingehalten. Die siebenstündige Nachtflugsperre (06.00 bis 23.00 Uhr, Verspätungsabbau bis 23.30 Uhr) ist aber die höchste Errungenschaft für die Flughafenanwohnerinnen und -anwohner und musste vor Bundesgericht erwirkt werden. Fluglärm in der Nacht oder in den Nachtrandstunden kann zudem zu gesundheitlichen Problemen führen, wie zum Beispiel die Sirene-Studie ausführt.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Welchen Einfluss hat eine Kapazitätserweiterung nach 22.00 Uhr auf die Einhaltung der Nachtflugsperre?</p><p>2. Wie viele Prozente der Abflüge waren im Jahr 2018 pünktlich?</p><p>3. Wie viele Prozente der Abflüge hatten im Jahr 2018 eine Verspätung von mehr als einer Viertelstunde?</p><p>4. Mit welcher Lärmzunahme ist bei einer Erweiterung der Anzahl Slots nach 22.00 Uhr zu rechnen?</p><p>5. Wie stellt sich das Bundesamt für Zivilluftfahrt zum Vorhaben?</p><p>6. Könnten die zusätzlichen Slots entzogen werden?</p><p>7. Wie wirken sich die früher angesetzten Pushbacks am Morgen auf die Lärmentwicklung aus?</p><p>8. Wie stellt sich das Bundesamt für Zivilluftfahrt zu dieser faktischen Ausweitung der Betriebszeiten?</p><p>9. Was beabsichtigt das Bundesamt für Zivilluftfahrt zu unternehmen, dass die siebenstündige Nachtruhe am Flughafen Zürich eingehalten werden kann?</p>
    • Flughafen Zürich. Betriebszeiten einhalten!

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